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NIEDERSCHRIFT vom 26. Jänner 2009 . Jänner ... - Mörbisch am See

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<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />

<strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong><br />

über die gemäß § 40 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung <strong>am</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> im Gemeinde<strong>am</strong>t<br />

Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Walter Halwax durchgeführte Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong>.<br />

Anwesend:<br />

Entschuldigt:<br />

Die Gemeinderäte Robert Fischl, Helmut Jäger, Erich Lang, Freddy Lang, Erich Mahr,<br />

Jürgen Marx, Angelika Rathmann, Peter Rathmann, Gerald Sommer, Johann Sommer, Iris<br />

Tonhofer, Hannelore Tremmel, Markus Binder, Karl Cvitkovich, Josef Gress, Ing. Gerald<br />

Kr<strong>am</strong>mer, Franz Schindler, Werner Strommer, Friederike Bauer, Horst Donner, Andreas<br />

Fiala und Amtmann Franz Schindler als Schriftführer.<br />

Bürgermeister Peter Vargyas<br />

TAGESORDNUNG<br />

1) Baum(pflege)schnitt Winter 2008/<strong>2009</strong><br />

2) Güterwegbauprojekt rojekt „Mörbisch-Pusztawald<br />

Pusztawald-Siegendorf“<br />

3) Geschäftsordnung für den Gemeinderat – neuerliche Behandlung<br />

4) Beschlüsse über Vermietung und Verpachtung<br />

a) ehemaliges Gemeindegasthaus<br />

b) Bootshaus der Freiwilligen Feuerwehr<br />

5) Dienstpostenplan <strong>2009</strong><br />

6) Verordnungen für das s Finanzjahr <strong>2009</strong><br />

a) Lustbarkeitsabgabe<br />

b) Friedhofsgebühr<br />

c) Hundeabgabe<br />

d) Erschließungs-, , Anschluss- und Ergänzungsbeitrag nach dem Bgld. Kanalabgabegesetz<br />

e) Kanalbenützungsgebühr<br />

f) Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen nach dem Bgld. Baugesetz<br />

g) Hebesätze für die Grundsteuer<br />

7) Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />

8) Allfälliges<br />

Die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen.<br />

Die Sitzung ist öffentlich. Die Gemeindevertretung zählt 23 Mitglieder, anwesend hievon sind 22. Die<br />

Sitzung erscheint daher beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.<br />

Beginn: 20.00 0 Uhr<br />

Vizebürgermeister Walter Halwax stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und termingerecht<br />

geladen wurde.<br />

Als Protokollbeglaubiger und Stimmenzähler werden <strong>vom</strong> Bürgermeister die Gemeinderäte Franz<br />

Schindler und Iris Tonhofer bestellt.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Vizebürgermeister Walter Halwax die Punkte<br />

• 1. Umfassender Dorferneuerungsprozess – Beschluss des Dorferneuerungsleitbildes<br />

- Seite 1 -


• 4. Bauarbeiten während der Tourismussaison<br />

• 6. Betriebsmittelkredit für den Tourismusverband – Haftungsübernahme<br />

• 7. Haftung SV Mörbisch – Beendigung des Vertrages<br />

• 9. Berichte<br />

a) Bericht des Bürgermeisters<br />

b) Bericht über den Sozialen Dienst<br />

c) Bericht über den Verein Gmoa Bus<br />

d) Bericht Tourismus<br />

e) Bericht über Mörbischer <strong>See</strong>bad Betriebs GesmbH – Bilanzen, Budget, Finanz- und<br />

Personalprogr<strong>am</strong>me<br />

• 11. Personalentscheidungen (u.a. nach dem Bgld. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz)<br />

• 12. Pfeiffer Wolfgang, Hauptstraße 111, Zession offene Forderungen der Mörbischer <strong>See</strong>bad<br />

Betriebs GesmbH an die Gemeinde<br />

• 13. Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge<br />

• 14. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen- und Anlagen <strong>2009</strong><br />

a) Gebühr Hinweistafeln<br />

b) Marktstandsgebühren<br />

c) Gebühr Schanigärten<br />

d) Kindergartenbeiträge<br />

e) Beiträge Kinderkrippe<br />

f) Nachmittagsbetreuung in der Volksschule<br />

g) Benützungsgebühr Turnsaal Volksschule<br />

h) Winterdienst für Private<br />

i) Gebühren Alt- und Problemstoffs<strong>am</strong>melstelle<br />

j) Gräberaushub<br />

k) Gebühren Bauschuttdeponie<br />

• 16. Beschluss Verlustabdeckung 2008 Mörbischer <strong>See</strong>bad Betriebs GesmbH<br />

• 17. Beschluss des kommunalen Tourismusbudgets und Marketingplanes <strong>2009</strong><br />

• 19. Änderung der Vereinsförderrichtlinien<br />

• 20. Vereinsförderung 2008<br />

von der Tagesordnung.<br />

Vizebürgermeister Walter Halwax erklärt sodann das Protokoll der letzten Sitzung, da es dagegen keine<br />

Einwände gibt, als genehmigt.<br />

Punkt 1 der TO<br />

Baum(pflege)schnitt Winter 2008/<strong>2009</strong><br />

Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass für die Abtragung von 26 Pappeln in der<br />

Raiffeisenstraße folgende Angebote eingelangt sind:<br />

Fa. Schindler, Mörbisch 11.400,--<br />

Fa. Neubauer, Oberschützen 4.992,--<br />

Esterhazy Forstbetriebe,<br />

Eisenstadt<br />

kostenlos, wobei das Material zur Verwertung<br />

übernommen wird<br />

Für den Baumpflegeschnitt hat nur die Fa. Neubauer ein Angebot gelegt. Dieses beläuft sich auf 72,--<br />

pro Stk.<br />

Alle Preise inkl. Mwst.<br />

- Seite 2 -


Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird sodann <strong>vom</strong> Gemeinderat der einstimmige<br />

Beschluss gefasst,<br />

1. die Abtragung der Pappeln in der Raiffeisenstraße an die Esterhazy Fortstbetriebe und<br />

2. den Baumpflegeschnitt an die Fa. Neubauer zu vergeben, wobei der Dorferneuerungsausschuss<br />

beauftragt wird, den Umfang des Baumpflegeschnittes festzulegen.<br />

Punkt 2 der TO<br />

Güterwegbauprojekt „Mörbisch<br />

örbisch-Pusztawald<br />

Pusztawald-Siegendorf“<br />

Nachdem Vizebürgermeister Walter Halwax das Projekt erläutert hat, wird die vorliegende<br />

Verpflichtungserklärung für das Bauvorhaben „Mörbisch/<strong>See</strong>-Pußtawald-Siegendorf, progr. Insth.“ <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat einstimmig genehmigt.<br />

Punkt<br />

3 der TO<br />

Geschäftsordnung für den Gemeinderat – neuerliche Behandlung<br />

Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet über die Notwendigkeit einer neuerlichen Behandlung und<br />

teilt mit, dass der Empfehlung der Aufsichtsbehörde, den § 19 ersatzlos zu streichen, nachgekommen<br />

werden soll.<br />

Er gibt das Wort zu diesem TOP an GR Hannelore Tremmel, die sodann die Bestimmungen des § 19<br />

erläutert.<br />

Auf seinen Antrag hin wird sodann die vorliegende Geschäftsordnung, die als Beilage einen<br />

wesentlichen Bestandteil dieses TOP und der Niederschrift bildet, <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Punkt 4 der TO<br />

Beschlüsse über Vermietung und Verpachtung<br />

a) ehemaliges Gemeindegasthaus<br />

b) Bootshaus der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass aus den beiden <strong>am</strong> 12. Dezember 2007 gefassten<br />

Beschlüssen die entgeltliche Vermietung unter Verrechnung von 20% Umsatzsteuer nicht eindeutig<br />

hervorgeht, sodass es eventuell zu steuerrechtlichen Problemen kommen könnte.<br />

Auf seinen Antrag hin wird sodann <strong>vom</strong> Gemeinderat der einstimmige Beschluss gefasst, die in der<br />

Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 12. Dezember 2007 unter TOP 4 und 5 gefassten Beschlüsse dahingehend<br />

abzuändern, dass jeweils die Formulierung<br />

eingefügt wird.<br />

„entgeltlich unter Verrechnung von 20% Umsatzsteuer“<br />

- Seite 3 -


Punkt 5 der TO<br />

Dienstpostenplan <strong>2009</strong><br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird der Dienstpostenplan für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />

<strong>vom</strong> Gemeinderat wie folgt einstimmig genehmigt:<br />

1 Dienstposten der DKL A VII - 5%<br />

1 Dienstposten der DKL V/2<br />

1 Dienstposten der DKL I b<br />

6 Dienstposten der DKL I c<br />

(davon einer mit 50% und zwei mit 75%)<br />

2 Dienstposten der DKL I d<br />

(davon einer mit 50% und einer mit 66,25%)<br />

1 Dienstposten der DKL l2a2<br />

7 Dienstposten der DKL l 2 b 1<br />

(davon zwei mit 50% und einer mit 87,50%)<br />

1 Dienstposten der DKL II p1<br />

5 Dienstposten der DKL II p 3<br />

ad a)<br />

4 Dienstposten der DKL II p 4<br />

(davon einer mit 50% und einer mit 75%)<br />

Somit insges<strong>am</strong>t 29 Dienstposten, davon fünf mit 50%,<br />

einer mit 66,25%, drei mit 75% und einer mit 87,50%.<br />

Punkt 6 der TO<br />

Verordnungen für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />

a) Lustbarkeitsabgabe<br />

b) Friedhofsgebühr<br />

c) Hundeabgabe<br />

d) Erschließungs-, , Anschluss- und Ergänzungsbeitrag nach dem Bgld. Kanalabgabegesetz<br />

e) Kanalbenützungsgebühr<br />

f) Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen men nach dem Bgld. Baugesetz<br />

g) Hebesätze für die Grundsteuer<br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />

verordnet:<br />

- Seite 4 -


V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />

einer Lustbarkeitsabgabe.<br />

Gemäß § 1 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 40/1969 idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit § 15<br />

Abs. 3 Z 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

(1) Für den Bereich der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> wird eine Lustbarkeitsabgabe für die im § 2<br />

des Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969 angeführten Veranstaltungen ausgeschrieben, sofern in<br />

Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.<br />

(2) Der Lustbarkeitsabgabe unterliegen nicht die im § 3 des Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969<br />

genannten Veranstaltungen.<br />

Die Höhe der Abgabe beträgt:<br />

a) für Veranstaltungen, wenn die Teilnahme von der Lösung von Eintrittskarten abhängig ist, 10 v.H.<br />

des Eintrittspreises pro Eintrittskarte,<br />

b) für Veranstaltungen, bei denen keine Eintrittskarten ausgegeben werden, wird die Höhe der Abgabe<br />

nach § 10 Abs. 1 bis 4 des Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969 festgelegt. Kann die Abgabe nicht<br />

nach diesen Bestimmungen festgesetzt werden, beträgt diese 10 v.H. der Bruttoeinnahmen.<br />

c) für das Halten von automatischen Kegelbahnen, soweit ein von der Gemeinde plombiertes<br />

Zählwerk eingebaut ist, 10 v.H. des Einspielergebnisses. Sofern ein plombiertes Zählwerk nicht<br />

eingebaut ist, beträgt die Abgabe monatlich 29,05 Euro für jede Bahn,<br />

d) für das Halten eines Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparates an<br />

öffentlichen Orten, in Gastgewerbebetrieben sowie in sonstigen, jedermann zugänglichen Räumen<br />

beträgt die Pauschalabgabe monatlich das Zweihundertfache der Bemessungsgrundlage.<br />

Die Bemessungsgrundlage für die Pauschalabgabe ist ein Fünftel des höchstmöglichen Einsatzes.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Hinsichtlich des Abgabengegenstandes, der Entstehung der Abgabenschuld, des Abgabenschuldners,<br />

der Bemessungsgrundlage und der Fälligkeit gelten die Bestimmungen des<br />

Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969, sofern in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist.<br />

§ 4<br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach § 13 des<br />

Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969 geahndet.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

§ 5<br />

- Seite 5 -


ad b)<br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />

verordnet:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Einhebung von<br />

Friedhofsgebühren.<br />

Gemäß § 40 Abs. 1 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz, LGBl. Nr. 16/1970<br />

idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit § 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr.<br />

103/2007 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Art der Friedhofsgebühren<br />

Für die Benützung der Gemeinde-Leichenhalle wird folgende Friedhofsgebühr festgelegt:<br />

Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Betriebskosten)<br />

§ 2<br />

Höhe der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbarungshalle)<br />

Für die Benützung der Leichenhalle zur Aufbarung der Leiche ist eine Gebühr von 25,00 Euro pro<br />

Tag - maximal jedoch 4 Tagessätze, also 100,00 Euro insges<strong>am</strong>t - zu entrichten.<br />

§ 3<br />

Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit und Zahlungspflicht:<br />

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn der Benützung. Die im § 1 festgelegte<br />

Friedhofsgebühr wird einen Monat nach Zustellung des <strong>vom</strong> Bürgermeister in Bescheidform zu<br />

erlassenden Zahlungsauftrages fällig. Sie kann nach Maßgabe der Bestimmungen des<br />

Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VVG 1950) hereingebracht werden. Zur Entrichtung der Gebühr<br />

ist derjenige verpflichtet, der nach § 19 Abs. 2 des Bgld. Leichen- und Bestattungswesengesetzes,<br />

LGBl.Nr. 16/1970, für die Bestattung Sorge zu tragen hat.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

§ 4<br />

ad c)<br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />

verordnet:<br />

- Seite 6 -


V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />

einer Hundeabgabe<br />

Gemäß § 1 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 5/1950 idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit § 15 Abs. 3 Z 2<br />

Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Für den Bereich der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> wird für das Halten von Hunden eine Abgabe<br />

ausgeschrieben.<br />

Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:<br />

a) für Nutzhunde 14,50 Euro<br />

b) für alle anderen Hunde 14,50 Euro<br />

Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten<br />

Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines<br />

anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Hinsichtlich der Entstehung der Abgabenschuld, des Abgabenschuldners und der Fälligkeit gelten die<br />

Bestimmungen des Hundeabgabegesetzes, sofern in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist.<br />

Der Hundeabgabe unterliegen n i c h t:<br />

§ 4<br />

a) Hunde unter sechs Wochen,<br />

b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider)<br />

verwendet werden,<br />

c) Diensthunde der Polizei und des Bundesheeres.<br />

d) Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür<br />

ausgebildet sind.<br />

§ 5<br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach § 10 des<br />

Hundeabgabegesetzes geahndet.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

§ 6<br />

- Seite 7 -


ad d)<br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />

verordnet:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Einhebung eines<br />

Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz<br />

Gemäß der §§ 2, 3, 4, 5 und 7 des Kanalabgabegesetzes, LGBl. Nr. 41/1984 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

(1) Für die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Grundstücke durch die<br />

Kanalisationsanlage wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.<br />

(2) Die Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Grundstücksfläche.<br />

§ 2<br />

Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung<br />

vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.<br />

(1) Wenn sich die Berechnungsfläche der im § 2 genannten Grundstücke ändert, wird ein<br />

Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben.<br />

§ 3<br />

(2) Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen<br />

Berechnungsfläche zu bemessen.<br />

§ 4<br />

(1) Die Errichtungskosten der Kanalisationsanlage betragen 2.431.719,55 Euro. Die um 10 v.H.<br />

erhöhte Summe aller Berechnungsflächen beträgt 450.208,10 m².<br />

(2) Der Beitragssatz wird mit 5,38 Euro pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 KAbG<br />

festgesetzt.<br />

(3) Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz.<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

§ 5<br />

- Seite 8 -


ad e)<br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />

verordnet:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Einhebung einer<br />

Kanalbenützungsgebühr.<br />

Gemäß der §§ 10, 11 und 12 Kanalabgabegesetz, LGBl. Nr. 41/1984 idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit §<br />

15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen<br />

Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des<br />

Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben.<br />

Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:<br />

§ 2<br />

1. Grundbeitrag:<br />

Der Grundbeitrag beträgt € 0,30 pro m² Berechnungsfläche gem. § 5 Abs. 2. Kanalabgabegesetz<br />

unter Berücksichtigung eines allfälligen Ergänzungsbeitrages. Der Grundbeitrag beträgt<br />

mindestens 50,00 € pro Anschlussgrundfläche.<br />

2. Beitrag nach Wasserverbrauch:<br />

Dieser wird mit 1,20 € pro m³ des Wasserbezuges aus allen öffentlichen Wasserleitungen des<br />

jeweiligen Anschlussgrundstückes festgesetzt. Für den Wasserverbrauch ist die im dem<br />

Abgabenjahr vorangegangenen Jahr erstellte Wasserverbrauchsliste des Wasserleitungsverbandes<br />

Nördl. Burgenland maßgebend.<br />

3. Für die Sonderbetriebe <strong>See</strong>anlage, Segelschulen, Yachtclubs und Motorbootunternehmen<br />

beträgt die Kanalbenützungsgebühr:<br />

Grundbeitrag: € 0,30 pro Einwohnergleichwert.<br />

Beitrag nach Wasserverbrauch:<br />

Dieser wird mit 1,20 € pro m³ des Wasserbezuges aus der<br />

öffentlichen Wasserleitung festgesetzt. Für den Wasserverbrauch ist die im dem Abgabenjahr<br />

vorangegangenen Jahr erstellte Wasserverbrauchsliste des Wasserleitungsverbandes Nördl.<br />

Burgenland maßgebend.<br />

Die Einwohnergleichwerte werden wie folgt ermittelt:<br />

a) Pro Besucher der <strong>See</strong>anlage ein Einwohnergleichwert. Als Basis wird jeweils die tatsächliche<br />

Besucheranzahl des Vorjahres herangezogen.<br />

b) Für die Segelschulen, Yachtclubs und Motorbootunternehmer entsprechend den rechtskräftig<br />

festgestellten Einwohnergleichwerten (Gutachten des Amtes der Bgld. Landesregierung)<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.<br />

§ 3<br />

- Seite 9 -


(1) Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der Anschlussgrundfläche<br />

verpflichtet. Miteigentümer schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Eigentümer Wohnungseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber, sofern ein<br />

gemeins<strong>am</strong>er Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen.<br />

(2) Ist die Anschlussgrundfläche vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, ist die<br />

Kanalbenützungsgebühr dem Inhaber (Mieter, Pächter, Fruchtnießer) vorzuschreiben. Der<br />

Eigentümer haftet persönlich für die Abgabenschuld.<br />

§ 4<br />

Der Abgabenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der<br />

Kanalisationsanlage möglich ist.<br />

ad f)<br />

§ 5<br />

Die Kanalbenützungsgebühr wird <strong>am</strong> 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je<br />

einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft<br />

1. Neuherstellung:<br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />

verordnet:<br />

§ 6<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />

von Kostenbeiträgen für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde.<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 und 5 Burgenländisches Baugesetz 1997 - Bgld. BauG, LGBl. Nr. 10/1998 idgF,<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Zur Deckung der Kosten für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde (erstmalige Herstellung der<br />

Verkehrsfläche und der Straßenbeleuchtung; notwendige Verbreiterung der Verkehrsfläche) werden<br />

nach den §§ 9 und 10 Bgld. BauG Aufschließungsbeiträge erhoben.<br />

Die Einheitssätze zur Bemessung der Beiträge werden pro Laufmeter<br />

§ 2<br />

- Seite 10 -


des Unterbaues einer 3 m breiten mittelschweren befestigten Fahrbahn<br />

einschließlich Oberflächenentwässerung mit<br />

einer 3 m breiten Straßendecke mit<br />

77,45 Euro<br />

21,65 Euro<br />

eines 1,5 m breiten Gehsteiges mit<br />

19,39 Euro<br />

einer Straßenbeleuchtung mit<br />

18,45 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungslänge des Grundstückes und<br />

dem jeweiligen Einheitssatz.<br />

§ 4<br />

Zur Entrichtung der Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen ist der Eigentümer der als<br />

Bauland gewidmeten Grundstücke verpflichtet.<br />

§5<br />

Der Abgabenanspruch entsteht, wenn die von der Gemeinde beschlossenen<br />

Aufschließungsmaßnahmen fertig gestellt sind.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

2. Wiederherstellung:<br />

Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />

verordnet:<br />

§6<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />

von Kostenbeiträgen für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde.<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 und 5 Burgenländisches Baugesetz 1997 - Bgld. BauG, LGBl. Nr. 10/1998 idgF,<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Zur Deckung der Kosten für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde (Wieherherstellung der<br />

Verkehrsfläche) werden nach den §§ 9 und 10 Bgld. BauG Aufschließungsbeiträge erhoben.<br />

- Seite 11 -


§ 2<br />

Die Einheitssätze zur Bemessung der Beiträge werden pro Laufmeter<br />

des Unterbaues einer 3 m breiten mittelschweren befestigten Fahrbahn<br />

einschließlich Oberflächenentwässerung mit<br />

einer 3 m breiten Straßendecke mit<br />

45,33 Euro<br />

16,32 Euro<br />

eines 1,5 m breiten Gehsteiges mit<br />

21,96 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungslänge des Grundstückes und<br />

dem jeweiligen Einheitssatz.<br />

§ 4<br />

Zur Entrichtung der Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen ist der Eigentümer der als<br />

Bauland gewidmeten Grundstücke verpflichtet.<br />

§5<br />

Der Abgabenanspruch entsteht, wenn die von der Gemeinde beschlossenen<br />

Aufschließungsmaßnahmen fertig gestellt sind.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

§6<br />

ad g)<br />

Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass für das Finanzjahr <strong>2009</strong> erstmals auch die Hebesätze<br />

für die Grundsteuer mittels Verordnung festzusetzen sind und auf seinen Antrag hin wird <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat folgendes einstimmig verordnet:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Festsetzung der<br />

Hebesätze für die Grundsteuer<br />

Gemäß § 27 Bundesgesetz <strong>vom</strong> 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955),<br />

BGBl. Nr. 149/1955 idgF, und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr.<br />

103/2007 idgF, wird verordnet:<br />

- Seite 12 -


§ 1<br />

Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des<br />

Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt<br />

festgelegt:<br />

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H<br />

2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.<br />

§ 2<br />

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem mit dem Grundsteuermessbetrag<br />

vervielfachten Hebesatz.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

§ 3<br />

Punkt 7 der TO<br />

Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />

Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass der Voranschlag durch zwei Wochen hindurch<br />

während der Amtsstunden im Gemeinde<strong>am</strong>t aufgelegen ist und keine Erinnerung eingebracht wurde.<br />

Nachdem er die wesentlichsten Positionen des Voranschlagsentwurfes <strong>2009</strong> – der keinen<br />

außerordentlichen Haushalt umfasst - erläutert hat, stellt er den Antrag, den Voranschlag <strong>2009</strong> mit<br />

Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt von jeweils € 3.977.000,00 zu genehmigen.<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Finanzjahr <strong>2009</strong>, der zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben der ordentlichen Gebarung in Anspruch genommen werden darf, wird mit € 300.000,--<br />

festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens mit Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen.<br />

GR Horst Donner und GR Josef Gress hinterfragen einige Ansätze des Voranschlagsentwurfes.<br />

GR Josef Gress erkundigt sich weiters, ob die veranschlagten € 92.000,-- für das Gemeindezentrum<br />

zweckgewidmet sind, da seiner Meinung nach im Hinblick auf die gerüchteweise noch nicht<br />

ausgestandene Causa Ausgleich Impacts und die auch nicht gerade rosigen Tourismusprognosen das<br />

Gemeindezentrum keine oberste Priorität hat und noch zahlreiche Projekte wie Sanierung der<br />

Volksschule, Bootshaus der Feuerwehr, usw. anstehen.<br />

GR Peter Rathmann informiert sodann über den aktuellen Stand in Sachen Ausgleich Impacts (Termin<br />

mit der Brau Union im Laufe der Woche, Gespräche mit Interessenten für die Gastronomie in den<br />

kommenden beiden Wochen), Bootshaus der Feuerwehr (der anberaumte Termin mit dem<br />

Gemeindevorstand konnte <strong>vom</strong> Feuerwehrvorstand aus terminlichen Gründen nicht wahrgenommen<br />

werden und ist sich die Feuerwehr auch noch nicht einig, ob das Bootshaus in dieser Form notwendig<br />

ist) und Sanierung Volksschule (die Erneuerung der Beleuchtung wurde bereits begonnen, demnächst<br />

Termine mit einigen Firmen wegen Sanierung der Fenster).<br />

- Seite 13 -


Es entwickelt sich sodann eine eingehende Diskussion über die Sanierung der Volksschule, wobei GR<br />

Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer anregt, dass sich der Dorferneuerungsausschuss vor Ort ein Bild über die<br />

notwendigen Sanierungsmaßnahmen und –kosten verschafft und basierend darauf ein (mehrjähriges)<br />

Sanierungsprojekt erstellt, was auch von GR Peter Rathmann begrüßt wird.<br />

Die Anfrage von GR Horst Donner an GR Peter Rathmann, ob er sich schon Gedanken über mögliche<br />

Förderungen gemacht hat retourniert dieser und teilt gleichzeitig mit, dass er bis zur nächsten Sitzung<br />

mögliche Förderungen erheben wird.<br />

Um 20.50 Uhr beantragt GR Karl Cvitkovich eine Sitzungsunterbrechung. Um 20.56 Uhr wird die<br />

Sitzung wieder fortgesetzt.<br />

Nachdem sich GR Josef Gress erkundigt hat, wie hoch das Tourismusbudget ist und ihm Amtmann Franz<br />

Schindler erläutert hat, dass unter dem Ansatz Tourismus Ausgaben in Höhe von € 266.300,--<br />

vorgesehen sowie für den Tourismusverbandsanteil an der Ortstaxe € 50.000,-- veranschlagt sind, stellt<br />

GR Josef Gress den Abänderungsantrag, das Tourismusbudget um € 50.000,-- zu erhöhen.<br />

In einer eingehender Diskussion zwischen GR Josef Gress und GR Peter Rathmann, welche Maßnahmen<br />

d<strong>am</strong>it umgesetzt bzw. welche Auswirkung eine Erhöhung des Tourismusbudgets um € 50.000,--<br />

bewirken würde, meint GR Josef Gress, dass das <strong>See</strong>bad den Gemeindehaushalt enorm belastet und<br />

d<strong>am</strong>it Mittel z. B. für ein ansehnliches Ortsbild (Gehsteige, Grünflächen, etc.) oder Werbemaßnahmen<br />

fehlen Dem hält GR Peter Rathmann entgegen, dass das <strong>See</strong>bad einer der wichtigsten Gästebringer ist<br />

und das Ortsbild viel mehr in das Infrastrukturbudget fällt<br />

GR Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer meint, dass der Geschäftsführer des Tourismusverbandes im Vergleich zu<br />

anderen Geschäftsführern sehr viel verdient und sich mehr ins Zeug legen sollte, zumal er es so sieht,<br />

dass seine Leistung nicht an Zahlen gemessen werden kann und die Gäste auch so nach Mörbisch<br />

kommen würden.<br />

Dazu stellt GR Freddy Lang fest, dass er – auch als Mitglied des Vorstandes des Tourismusverbandes -<br />

die Arbeit des Geschäftsführers sehr positiv sieht und dessen Leistung durchaus auch an Zahlen wie<br />

verkauften Neusiedler <strong>See</strong> Cards, <strong>See</strong>badeintritten, usw. gemessen werden kann.<br />

Der Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2009</strong> wird sodann auf den Antrag von Vizebürgermeister Walter<br />

Halwax hin mit 13 Stimmen der SPÖ (Robert Fischl, Walter Halwax, Helmut Jäger, Erich Lang, Freddy<br />

Lang, Erich Mahr, Jürgen Marx, Angelika Rathmann, Peter Rathmann, Gerald Sommer, Johann Sommer,<br />

Iris Tonhofer, Hannelore Tremmel,) bei 6 Gegenstimmen der ÖVP (Markus Binder, Karl Cvitkovich,<br />

Josef Gress, Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer, Franz Schindler, Werner Strommer) 2 Gegenstimmen men der FBL<br />

(Friederike Bauer, Horst Donner) und einer Gegenstimme der FPÖ (Andreas Fiala), somit insges<strong>am</strong>t 9<br />

Gegenstimmen mit Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt von jeweils € 3.977.000,--<br />

genehmigt.<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Finanzjahr <strong>2009</strong>, der zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben der ordentlichen Gebarung in Anspruch genommen werden darf, wird mit € 300.000,--<br />

festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens mit Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen.<br />

Punkt 8 der TO<br />

Allfälliges<br />

Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass für die Opernballweinpräsentation wieder ein Bus zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

- Seite 14 -


Weiters spricht er den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen, die in den letzten Tagen Geburtstag<br />

gefeiert haben, bzw. die in den nächsten Tagen Geburtstag feiern, seine Glückwünsche aus.<br />

Bürgermeister Peter Vargyas wünscht er auf diesem Weg auch baldige Genesung.<br />

GV Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer meint zum Nichterscheinen der ÖVP bei der letzten Gemeinderatssitzung,<br />

dass der Termin für die Gemeinderatssitzung in der letzten Vorstandssitzung gemeins<strong>am</strong> vereinbart, aber<br />

dann nicht eingehalten wurde.<br />

GR Horst Donner fragt an, wann beim Spielplatz in der Siedlung endlich die schadhaften Spielgeräte<br />

ausgetauscht werden und gibt zu bedenken, dass bisher auch noch keine F<strong>am</strong>ilienausschusssitzung<br />

stattgefunden hat.<br />

Dazu teilt ihm GR Angelika Rathmann mit, dass sie diese Anfrage bei der nächsten Sitzung beantworten<br />

wird.<br />

Weiters erkundigt sich GR Hort Donner bei GV Ing. Peter Rathmann, ob er sich hinsichtlich Hundekot<br />

in den Grünflächen schon Gedanken gemacht habe.<br />

Dazu teilt ihm GV Ing. Peter Rathmann mit, dass er diese Anfrage anlässlich der nächsten Sitzung<br />

beantworten wird.<br />

GR Franz Schindler findet es mehr als bedenklich, dass er als Mitglied des Beirates der Mörbischer<br />

<strong>See</strong>bad Betriebs GesmbH nicht weiß, warum der Sechsecksteg entfernt wurde.<br />

Dazu teilt ihm GV Ing. Peter Rathmann mit, dass aufgrund des desolaten Zustandes Gefahr im Verzug<br />

war und es entwickelt sich daraufhin eine eingehende Diskussion über die zukünftige Ausführung diese<br />

Steges bzw. die Nutzung dieses Bereiches im allgemeinen.<br />

Ende: 21.40<br />

Uhr<br />

Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong>, <strong>am</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong><br />

V.g.g.<br />

Vizebürgermeister:<br />

Schriftführer:<br />

.............................................. ..............................................<br />

Beglaubiger:<br />

Beglaubiger<br />

.............................................. ..............................................<br />

Franz Schindler<br />

Iris Tonhofer<br />

- Seite 15 -


- Seite 16 -

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