NIEDERSCHRIFT vom 26. Jänner 2009 . Jänner ... - Mörbisch am See
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NIEDERSCHRIFT vom 26. Jänner 2009 . Jänner ... - Mörbisch am See
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<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />
<strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong><br />
über die gemäß § 40 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung <strong>am</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> im Gemeinde<strong>am</strong>t<br />
Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Walter Halwax durchgeführte Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong>.<br />
Anwesend:<br />
Entschuldigt:<br />
Die Gemeinderäte Robert Fischl, Helmut Jäger, Erich Lang, Freddy Lang, Erich Mahr,<br />
Jürgen Marx, Angelika Rathmann, Peter Rathmann, Gerald Sommer, Johann Sommer, Iris<br />
Tonhofer, Hannelore Tremmel, Markus Binder, Karl Cvitkovich, Josef Gress, Ing. Gerald<br />
Kr<strong>am</strong>mer, Franz Schindler, Werner Strommer, Friederike Bauer, Horst Donner, Andreas<br />
Fiala und Amtmann Franz Schindler als Schriftführer.<br />
Bürgermeister Peter Vargyas<br />
TAGESORDNUNG<br />
1) Baum(pflege)schnitt Winter 2008/<strong>2009</strong><br />
2) Güterwegbauprojekt rojekt „Mörbisch-Pusztawald<br />
Pusztawald-Siegendorf“<br />
3) Geschäftsordnung für den Gemeinderat – neuerliche Behandlung<br />
4) Beschlüsse über Vermietung und Verpachtung<br />
a) ehemaliges Gemeindegasthaus<br />
b) Bootshaus der Freiwilligen Feuerwehr<br />
5) Dienstpostenplan <strong>2009</strong><br />
6) Verordnungen für das s Finanzjahr <strong>2009</strong><br />
a) Lustbarkeitsabgabe<br />
b) Friedhofsgebühr<br />
c) Hundeabgabe<br />
d) Erschließungs-, , Anschluss- und Ergänzungsbeitrag nach dem Bgld. Kanalabgabegesetz<br />
e) Kanalbenützungsgebühr<br />
f) Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen nach dem Bgld. Baugesetz<br />
g) Hebesätze für die Grundsteuer<br />
7) Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />
8) Allfälliges<br />
Die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder der Gemeindevertretung erscheint ausgewiesen.<br />
Die Sitzung ist öffentlich. Die Gemeindevertretung zählt 23 Mitglieder, anwesend hievon sind 22. Die<br />
Sitzung erscheint daher beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.<br />
Beginn: 20.00 0 Uhr<br />
Vizebürgermeister Walter Halwax stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und termingerecht<br />
geladen wurde.<br />
Als Protokollbeglaubiger und Stimmenzähler werden <strong>vom</strong> Bürgermeister die Gemeinderäte Franz<br />
Schindler und Iris Tonhofer bestellt.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Vizebürgermeister Walter Halwax die Punkte<br />
• 1. Umfassender Dorferneuerungsprozess – Beschluss des Dorferneuerungsleitbildes<br />
- Seite 1 -
• 4. Bauarbeiten während der Tourismussaison<br />
• 6. Betriebsmittelkredit für den Tourismusverband – Haftungsübernahme<br />
• 7. Haftung SV Mörbisch – Beendigung des Vertrages<br />
• 9. Berichte<br />
a) Bericht des Bürgermeisters<br />
b) Bericht über den Sozialen Dienst<br />
c) Bericht über den Verein Gmoa Bus<br />
d) Bericht Tourismus<br />
e) Bericht über Mörbischer <strong>See</strong>bad Betriebs GesmbH – Bilanzen, Budget, Finanz- und<br />
Personalprogr<strong>am</strong>me<br />
• 11. Personalentscheidungen (u.a. nach dem Bgld. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz)<br />
• 12. Pfeiffer Wolfgang, Hauptstraße 111, Zession offene Forderungen der Mörbischer <strong>See</strong>bad<br />
Betriebs GesmbH an die Gemeinde<br />
• 13. Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge<br />
• 14. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen- und Anlagen <strong>2009</strong><br />
a) Gebühr Hinweistafeln<br />
b) Marktstandsgebühren<br />
c) Gebühr Schanigärten<br />
d) Kindergartenbeiträge<br />
e) Beiträge Kinderkrippe<br />
f) Nachmittagsbetreuung in der Volksschule<br />
g) Benützungsgebühr Turnsaal Volksschule<br />
h) Winterdienst für Private<br />
i) Gebühren Alt- und Problemstoffs<strong>am</strong>melstelle<br />
j) Gräberaushub<br />
k) Gebühren Bauschuttdeponie<br />
• 16. Beschluss Verlustabdeckung 2008 Mörbischer <strong>See</strong>bad Betriebs GesmbH<br />
• 17. Beschluss des kommunalen Tourismusbudgets und Marketingplanes <strong>2009</strong><br />
• 19. Änderung der Vereinsförderrichtlinien<br />
• 20. Vereinsförderung 2008<br />
von der Tagesordnung.<br />
Vizebürgermeister Walter Halwax erklärt sodann das Protokoll der letzten Sitzung, da es dagegen keine<br />
Einwände gibt, als genehmigt.<br />
Punkt 1 der TO<br />
Baum(pflege)schnitt Winter 2008/<strong>2009</strong><br />
Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass für die Abtragung von 26 Pappeln in der<br />
Raiffeisenstraße folgende Angebote eingelangt sind:<br />
Fa. Schindler, Mörbisch 11.400,--<br />
Fa. Neubauer, Oberschützen 4.992,--<br />
Esterhazy Forstbetriebe,<br />
Eisenstadt<br />
kostenlos, wobei das Material zur Verwertung<br />
übernommen wird<br />
Für den Baumpflegeschnitt hat nur die Fa. Neubauer ein Angebot gelegt. Dieses beläuft sich auf 72,--<br />
pro Stk.<br />
Alle Preise inkl. Mwst.<br />
- Seite 2 -
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird sodann <strong>vom</strong> Gemeinderat der einstimmige<br />
Beschluss gefasst,<br />
1. die Abtragung der Pappeln in der Raiffeisenstraße an die Esterhazy Fortstbetriebe und<br />
2. den Baumpflegeschnitt an die Fa. Neubauer zu vergeben, wobei der Dorferneuerungsausschuss<br />
beauftragt wird, den Umfang des Baumpflegeschnittes festzulegen.<br />
Punkt 2 der TO<br />
Güterwegbauprojekt „Mörbisch<br />
örbisch-Pusztawald<br />
Pusztawald-Siegendorf“<br />
Nachdem Vizebürgermeister Walter Halwax das Projekt erläutert hat, wird die vorliegende<br />
Verpflichtungserklärung für das Bauvorhaben „Mörbisch/<strong>See</strong>-Pußtawald-Siegendorf, progr. Insth.“ <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat einstimmig genehmigt.<br />
Punkt<br />
3 der TO<br />
Geschäftsordnung für den Gemeinderat – neuerliche Behandlung<br />
Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet über die Notwendigkeit einer neuerlichen Behandlung und<br />
teilt mit, dass der Empfehlung der Aufsichtsbehörde, den § 19 ersatzlos zu streichen, nachgekommen<br />
werden soll.<br />
Er gibt das Wort zu diesem TOP an GR Hannelore Tremmel, die sodann die Bestimmungen des § 19<br />
erläutert.<br />
Auf seinen Antrag hin wird sodann die vorliegende Geschäftsordnung, die als Beilage einen<br />
wesentlichen Bestandteil dieses TOP und der Niederschrift bildet, <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig<br />
genehmigt.<br />
Punkt 4 der TO<br />
Beschlüsse über Vermietung und Verpachtung<br />
a) ehemaliges Gemeindegasthaus<br />
b) Bootshaus der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass aus den beiden <strong>am</strong> 12. Dezember 2007 gefassten<br />
Beschlüssen die entgeltliche Vermietung unter Verrechnung von 20% Umsatzsteuer nicht eindeutig<br />
hervorgeht, sodass es eventuell zu steuerrechtlichen Problemen kommen könnte.<br />
Auf seinen Antrag hin wird sodann <strong>vom</strong> Gemeinderat der einstimmige Beschluss gefasst, die in der<br />
Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 12. Dezember 2007 unter TOP 4 und 5 gefassten Beschlüsse dahingehend<br />
abzuändern, dass jeweils die Formulierung<br />
eingefügt wird.<br />
„entgeltlich unter Verrechnung von 20% Umsatzsteuer“<br />
- Seite 3 -
Punkt 5 der TO<br />
Dienstpostenplan <strong>2009</strong><br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird der Dienstpostenplan für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />
<strong>vom</strong> Gemeinderat wie folgt einstimmig genehmigt:<br />
1 Dienstposten der DKL A VII - 5%<br />
1 Dienstposten der DKL V/2<br />
1 Dienstposten der DKL I b<br />
6 Dienstposten der DKL I c<br />
(davon einer mit 50% und zwei mit 75%)<br />
2 Dienstposten der DKL I d<br />
(davon einer mit 50% und einer mit 66,25%)<br />
1 Dienstposten der DKL l2a2<br />
7 Dienstposten der DKL l 2 b 1<br />
(davon zwei mit 50% und einer mit 87,50%)<br />
1 Dienstposten der DKL II p1<br />
5 Dienstposten der DKL II p 3<br />
ad a)<br />
4 Dienstposten der DKL II p 4<br />
(davon einer mit 50% und einer mit 75%)<br />
Somit insges<strong>am</strong>t 29 Dienstposten, davon fünf mit 50%,<br />
einer mit 66,25%, drei mit 75% und einer mit 87,50%.<br />
Punkt 6 der TO<br />
Verordnungen für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />
a) Lustbarkeitsabgabe<br />
b) Friedhofsgebühr<br />
c) Hundeabgabe<br />
d) Erschließungs-, , Anschluss- und Ergänzungsbeitrag nach dem Bgld. Kanalabgabegesetz<br />
e) Kanalbenützungsgebühr<br />
f) Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen men nach dem Bgld. Baugesetz<br />
g) Hebesätze für die Grundsteuer<br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />
verordnet:<br />
- Seite 4 -
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />
einer Lustbarkeitsabgabe.<br />
Gemäß § 1 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 40/1969 idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit § 15<br />
Abs. 3 Z 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
(1) Für den Bereich der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> wird eine Lustbarkeitsabgabe für die im § 2<br />
des Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969 angeführten Veranstaltungen ausgeschrieben, sofern in<br />
Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.<br />
(2) Der Lustbarkeitsabgabe unterliegen nicht die im § 3 des Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969<br />
genannten Veranstaltungen.<br />
Die Höhe der Abgabe beträgt:<br />
a) für Veranstaltungen, wenn die Teilnahme von der Lösung von Eintrittskarten abhängig ist, 10 v.H.<br />
des Eintrittspreises pro Eintrittskarte,<br />
b) für Veranstaltungen, bei denen keine Eintrittskarten ausgegeben werden, wird die Höhe der Abgabe<br />
nach § 10 Abs. 1 bis 4 des Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969 festgelegt. Kann die Abgabe nicht<br />
nach diesen Bestimmungen festgesetzt werden, beträgt diese 10 v.H. der Bruttoeinnahmen.<br />
c) für das Halten von automatischen Kegelbahnen, soweit ein von der Gemeinde plombiertes<br />
Zählwerk eingebaut ist, 10 v.H. des Einspielergebnisses. Sofern ein plombiertes Zählwerk nicht<br />
eingebaut ist, beträgt die Abgabe monatlich 29,05 Euro für jede Bahn,<br />
d) für das Halten eines Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparates an<br />
öffentlichen Orten, in Gastgewerbebetrieben sowie in sonstigen, jedermann zugänglichen Räumen<br />
beträgt die Pauschalabgabe monatlich das Zweihundertfache der Bemessungsgrundlage.<br />
Die Bemessungsgrundlage für die Pauschalabgabe ist ein Fünftel des höchstmöglichen Einsatzes.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
Hinsichtlich des Abgabengegenstandes, der Entstehung der Abgabenschuld, des Abgabenschuldners,<br />
der Bemessungsgrundlage und der Fälligkeit gelten die Bestimmungen des<br />
Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969, sofern in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist.<br />
§ 4<br />
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach § 13 des<br />
Lustbarkeitsabgabengesetzes 1969 geahndet.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
§ 5<br />
- Seite 5 -
ad b)<br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />
verordnet:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Einhebung von<br />
Friedhofsgebühren.<br />
Gemäß § 40 Abs. 1 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz, LGBl. Nr. 16/1970<br />
idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit § 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr.<br />
103/2007 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Art der Friedhofsgebühren<br />
Für die Benützung der Gemeinde-Leichenhalle wird folgende Friedhofsgebühr festgelegt:<br />
Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Betriebskosten)<br />
§ 2<br />
Höhe der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbarungshalle)<br />
Für die Benützung der Leichenhalle zur Aufbarung der Leiche ist eine Gebühr von 25,00 Euro pro<br />
Tag - maximal jedoch 4 Tagessätze, also 100,00 Euro insges<strong>am</strong>t - zu entrichten.<br />
§ 3<br />
Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit und Zahlungspflicht:<br />
Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn der Benützung. Die im § 1 festgelegte<br />
Friedhofsgebühr wird einen Monat nach Zustellung des <strong>vom</strong> Bürgermeister in Bescheidform zu<br />
erlassenden Zahlungsauftrages fällig. Sie kann nach Maßgabe der Bestimmungen des<br />
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VVG 1950) hereingebracht werden. Zur Entrichtung der Gebühr<br />
ist derjenige verpflichtet, der nach § 19 Abs. 2 des Bgld. Leichen- und Bestattungswesengesetzes,<br />
LGBl.Nr. 16/1970, für die Bestattung Sorge zu tragen hat.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
§ 4<br />
ad c)<br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />
verordnet:<br />
- Seite 6 -
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />
einer Hundeabgabe<br />
Gemäß § 1 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 5/1950 idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit § 15 Abs. 3 Z 2<br />
Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Für den Bereich der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> wird für das Halten von Hunden eine Abgabe<br />
ausgeschrieben.<br />
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:<br />
a) für Nutzhunde 14,50 Euro<br />
b) für alle anderen Hunde 14,50 Euro<br />
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten<br />
Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines<br />
anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
Hinsichtlich der Entstehung der Abgabenschuld, des Abgabenschuldners und der Fälligkeit gelten die<br />
Bestimmungen des Hundeabgabegesetzes, sofern in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt ist.<br />
Der Hundeabgabe unterliegen n i c h t:<br />
§ 4<br />
a) Hunde unter sechs Wochen,<br />
b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider)<br />
verwendet werden,<br />
c) Diensthunde der Polizei und des Bundesheeres.<br />
d) Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür<br />
ausgebildet sind.<br />
§ 5<br />
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach § 10 des<br />
Hundeabgabegesetzes geahndet.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
§ 6<br />
- Seite 7 -
ad d)<br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />
verordnet:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Einhebung eines<br />
Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz<br />
Gemäß der §§ 2, 3, 4, 5 und 7 des Kanalabgabegesetzes, LGBl. Nr. 41/1984 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
(1) Für die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Grundstücke durch die<br />
Kanalisationsanlage wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.<br />
(2) Die Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Grundstücksfläche.<br />
§ 2<br />
Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung<br />
vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.<br />
(1) Wenn sich die Berechnungsfläche der im § 2 genannten Grundstücke ändert, wird ein<br />
Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben.<br />
§ 3<br />
(2) Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen<br />
Berechnungsfläche zu bemessen.<br />
§ 4<br />
(1) Die Errichtungskosten der Kanalisationsanlage betragen 2.431.719,55 Euro. Die um 10 v.H.<br />
erhöhte Summe aller Berechnungsflächen beträgt 450.208,10 m².<br />
(2) Der Beitragssatz wird mit 5,38 Euro pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 KAbG<br />
festgesetzt.<br />
(3) Das Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten Beitragssatz.<br />
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
§ 5<br />
- Seite 8 -
ad e)<br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />
verordnet:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Einhebung einer<br />
Kanalbenützungsgebühr.<br />
Gemäß der §§ 10, 11 und 12 Kanalabgabegesetz, LGBl. Nr. 41/1984 idgF, im Zus<strong>am</strong>menhalt mit §<br />
15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen<br />
Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des<br />
Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben.<br />
Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:<br />
§ 2<br />
1. Grundbeitrag:<br />
Der Grundbeitrag beträgt € 0,30 pro m² Berechnungsfläche gem. § 5 Abs. 2. Kanalabgabegesetz<br />
unter Berücksichtigung eines allfälligen Ergänzungsbeitrages. Der Grundbeitrag beträgt<br />
mindestens 50,00 € pro Anschlussgrundfläche.<br />
2. Beitrag nach Wasserverbrauch:<br />
Dieser wird mit 1,20 € pro m³ des Wasserbezuges aus allen öffentlichen Wasserleitungen des<br />
jeweiligen Anschlussgrundstückes festgesetzt. Für den Wasserverbrauch ist die im dem<br />
Abgabenjahr vorangegangenen Jahr erstellte Wasserverbrauchsliste des Wasserleitungsverbandes<br />
Nördl. Burgenland maßgebend.<br />
3. Für die Sonderbetriebe <strong>See</strong>anlage, Segelschulen, Yachtclubs und Motorbootunternehmen<br />
beträgt die Kanalbenützungsgebühr:<br />
Grundbeitrag: € 0,30 pro Einwohnergleichwert.<br />
Beitrag nach Wasserverbrauch:<br />
Dieser wird mit 1,20 € pro m³ des Wasserbezuges aus der<br />
öffentlichen Wasserleitung festgesetzt. Für den Wasserverbrauch ist die im dem Abgabenjahr<br />
vorangegangenen Jahr erstellte Wasserverbrauchsliste des Wasserleitungsverbandes Nördl.<br />
Burgenland maßgebend.<br />
Die Einwohnergleichwerte werden wie folgt ermittelt:<br />
a) Pro Besucher der <strong>See</strong>anlage ein Einwohnergleichwert. Als Basis wird jeweils die tatsächliche<br />
Besucheranzahl des Vorjahres herangezogen.<br />
b) Für die Segelschulen, Yachtclubs und Motorbootunternehmer entsprechend den rechtskräftig<br />
festgestellten Einwohnergleichwerten (Gutachten des Amtes der Bgld. Landesregierung)<br />
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.<br />
§ 3<br />
- Seite 9 -
(1) Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der Anschlussgrundfläche<br />
verpflichtet. Miteigentümer schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Eigentümer Wohnungseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber, sofern ein<br />
gemeins<strong>am</strong>er Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen.<br />
(2) Ist die Anschlussgrundfläche vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, ist die<br />
Kanalbenützungsgebühr dem Inhaber (Mieter, Pächter, Fruchtnießer) vorzuschreiben. Der<br />
Eigentümer haftet persönlich für die Abgabenschuld.<br />
§ 4<br />
Der Abgabenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der<br />
Kanalisationsanlage möglich ist.<br />
ad f)<br />
§ 5<br />
Die Kanalbenützungsgebühr wird <strong>am</strong> 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je<br />
einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft<br />
1. Neuherstellung:<br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />
verordnet:<br />
§ 6<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />
von Kostenbeiträgen für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde.<br />
Gemäß § 9 Abs. 2 und 5 Burgenländisches Baugesetz 1997 - Bgld. BauG, LGBl. Nr. 10/1998 idgF,<br />
wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Zur Deckung der Kosten für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde (erstmalige Herstellung der<br />
Verkehrsfläche und der Straßenbeleuchtung; notwendige Verbreiterung der Verkehrsfläche) werden<br />
nach den §§ 9 und 10 Bgld. BauG Aufschließungsbeiträge erhoben.<br />
Die Einheitssätze zur Bemessung der Beiträge werden pro Laufmeter<br />
§ 2<br />
- Seite 10 -
des Unterbaues einer 3 m breiten mittelschweren befestigten Fahrbahn<br />
einschließlich Oberflächenentwässerung mit<br />
einer 3 m breiten Straßendecke mit<br />
77,45 Euro<br />
21,65 Euro<br />
eines 1,5 m breiten Gehsteiges mit<br />
19,39 Euro<br />
einer Straßenbeleuchtung mit<br />
18,45 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungslänge des Grundstückes und<br />
dem jeweiligen Einheitssatz.<br />
§ 4<br />
Zur Entrichtung der Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen ist der Eigentümer der als<br />
Bauland gewidmeten Grundstücke verpflichtet.<br />
§5<br />
Der Abgabenanspruch entsteht, wenn die von der Gemeinde beschlossenen<br />
Aufschließungsmaßnahmen fertig gestellt sind.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
2. Wiederherstellung:<br />
Auf Antrag von Vizebürgermeister Walter Halwax wird <strong>vom</strong> Gemeinderat folgendes einstimmig<br />
verordnet:<br />
§6<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Ausschreibung<br />
von Kostenbeiträgen für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde.<br />
Gemäß § 9 Abs. 2 und 5 Burgenländisches Baugesetz 1997 - Bgld. BauG, LGBl. Nr. 10/1998 idgF,<br />
wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Zur Deckung der Kosten für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde (Wieherherstellung der<br />
Verkehrsfläche) werden nach den §§ 9 und 10 Bgld. BauG Aufschließungsbeiträge erhoben.<br />
- Seite 11 -
§ 2<br />
Die Einheitssätze zur Bemessung der Beiträge werden pro Laufmeter<br />
des Unterbaues einer 3 m breiten mittelschweren befestigten Fahrbahn<br />
einschließlich Oberflächenentwässerung mit<br />
einer 3 m breiten Straßendecke mit<br />
45,33 Euro<br />
16,32 Euro<br />
eines 1,5 m breiten Gehsteiges mit<br />
21,96 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungslänge des Grundstückes und<br />
dem jeweiligen Einheitssatz.<br />
§ 4<br />
Zur Entrichtung der Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen ist der Eigentümer der als<br />
Bauland gewidmeten Grundstücke verpflichtet.<br />
§5<br />
Der Abgabenanspruch entsteht, wenn die von der Gemeinde beschlossenen<br />
Aufschließungsmaßnahmen fertig gestellt sind.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
§6<br />
ad g)<br />
Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass für das Finanzjahr <strong>2009</strong> erstmals auch die Hebesätze<br />
für die Grundsteuer mittels Verordnung festzusetzen sind und auf seinen Antrag hin wird <strong>vom</strong><br />
Gemeinderat folgendes einstimmig verordnet:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong> <strong>vom</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong> über die Festsetzung der<br />
Hebesätze für die Grundsteuer<br />
Gemäß § 27 Bundesgesetz <strong>vom</strong> 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955),<br />
BGBl. Nr. 149/1955 idgF, und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr.<br />
103/2007 idgF, wird verordnet:<br />
- Seite 12 -
§ 1<br />
Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des<br />
Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt<br />
festgelegt:<br />
1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H<br />
2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.<br />
§ 2<br />
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem mit dem Grundsteuermessbetrag<br />
vervielfachten Hebesatz.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
§ 3<br />
Punkt 7 der TO<br />
Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2009</strong><br />
Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass der Voranschlag durch zwei Wochen hindurch<br />
während der Amtsstunden im Gemeinde<strong>am</strong>t aufgelegen ist und keine Erinnerung eingebracht wurde.<br />
Nachdem er die wesentlichsten Positionen des Voranschlagsentwurfes <strong>2009</strong> – der keinen<br />
außerordentlichen Haushalt umfasst - erläutert hat, stellt er den Antrag, den Voranschlag <strong>2009</strong> mit<br />
Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt von jeweils € 3.977.000,00 zu genehmigen.<br />
Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Finanzjahr <strong>2009</strong>, der zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben der ordentlichen Gebarung in Anspruch genommen werden darf, wird mit € 300.000,--<br />
festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens mit Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen.<br />
GR Horst Donner und GR Josef Gress hinterfragen einige Ansätze des Voranschlagsentwurfes.<br />
GR Josef Gress erkundigt sich weiters, ob die veranschlagten € 92.000,-- für das Gemeindezentrum<br />
zweckgewidmet sind, da seiner Meinung nach im Hinblick auf die gerüchteweise noch nicht<br />
ausgestandene Causa Ausgleich Impacts und die auch nicht gerade rosigen Tourismusprognosen das<br />
Gemeindezentrum keine oberste Priorität hat und noch zahlreiche Projekte wie Sanierung der<br />
Volksschule, Bootshaus der Feuerwehr, usw. anstehen.<br />
GR Peter Rathmann informiert sodann über den aktuellen Stand in Sachen Ausgleich Impacts (Termin<br />
mit der Brau Union im Laufe der Woche, Gespräche mit Interessenten für die Gastronomie in den<br />
kommenden beiden Wochen), Bootshaus der Feuerwehr (der anberaumte Termin mit dem<br />
Gemeindevorstand konnte <strong>vom</strong> Feuerwehrvorstand aus terminlichen Gründen nicht wahrgenommen<br />
werden und ist sich die Feuerwehr auch noch nicht einig, ob das Bootshaus in dieser Form notwendig<br />
ist) und Sanierung Volksschule (die Erneuerung der Beleuchtung wurde bereits begonnen, demnächst<br />
Termine mit einigen Firmen wegen Sanierung der Fenster).<br />
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Es entwickelt sich sodann eine eingehende Diskussion über die Sanierung der Volksschule, wobei GR<br />
Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer anregt, dass sich der Dorferneuerungsausschuss vor Ort ein Bild über die<br />
notwendigen Sanierungsmaßnahmen und –kosten verschafft und basierend darauf ein (mehrjähriges)<br />
Sanierungsprojekt erstellt, was auch von GR Peter Rathmann begrüßt wird.<br />
Die Anfrage von GR Horst Donner an GR Peter Rathmann, ob er sich schon Gedanken über mögliche<br />
Förderungen gemacht hat retourniert dieser und teilt gleichzeitig mit, dass er bis zur nächsten Sitzung<br />
mögliche Förderungen erheben wird.<br />
Um 20.50 Uhr beantragt GR Karl Cvitkovich eine Sitzungsunterbrechung. Um 20.56 Uhr wird die<br />
Sitzung wieder fortgesetzt.<br />
Nachdem sich GR Josef Gress erkundigt hat, wie hoch das Tourismusbudget ist und ihm Amtmann Franz<br />
Schindler erläutert hat, dass unter dem Ansatz Tourismus Ausgaben in Höhe von € 266.300,--<br />
vorgesehen sowie für den Tourismusverbandsanteil an der Ortstaxe € 50.000,-- veranschlagt sind, stellt<br />
GR Josef Gress den Abänderungsantrag, das Tourismusbudget um € 50.000,-- zu erhöhen.<br />
In einer eingehender Diskussion zwischen GR Josef Gress und GR Peter Rathmann, welche Maßnahmen<br />
d<strong>am</strong>it umgesetzt bzw. welche Auswirkung eine Erhöhung des Tourismusbudgets um € 50.000,--<br />
bewirken würde, meint GR Josef Gress, dass das <strong>See</strong>bad den Gemeindehaushalt enorm belastet und<br />
d<strong>am</strong>it Mittel z. B. für ein ansehnliches Ortsbild (Gehsteige, Grünflächen, etc.) oder Werbemaßnahmen<br />
fehlen Dem hält GR Peter Rathmann entgegen, dass das <strong>See</strong>bad einer der wichtigsten Gästebringer ist<br />
und das Ortsbild viel mehr in das Infrastrukturbudget fällt<br />
GR Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer meint, dass der Geschäftsführer des Tourismusverbandes im Vergleich zu<br />
anderen Geschäftsführern sehr viel verdient und sich mehr ins Zeug legen sollte, zumal er es so sieht,<br />
dass seine Leistung nicht an Zahlen gemessen werden kann und die Gäste auch so nach Mörbisch<br />
kommen würden.<br />
Dazu stellt GR Freddy Lang fest, dass er – auch als Mitglied des Vorstandes des Tourismusverbandes -<br />
die Arbeit des Geschäftsführers sehr positiv sieht und dessen Leistung durchaus auch an Zahlen wie<br />
verkauften Neusiedler <strong>See</strong> Cards, <strong>See</strong>badeintritten, usw. gemessen werden kann.<br />
Der Voranschlag für das Finanzjahr <strong>2009</strong> wird sodann auf den Antrag von Vizebürgermeister Walter<br />
Halwax hin mit 13 Stimmen der SPÖ (Robert Fischl, Walter Halwax, Helmut Jäger, Erich Lang, Freddy<br />
Lang, Erich Mahr, Jürgen Marx, Angelika Rathmann, Peter Rathmann, Gerald Sommer, Johann Sommer,<br />
Iris Tonhofer, Hannelore Tremmel,) bei 6 Gegenstimmen der ÖVP (Markus Binder, Karl Cvitkovich,<br />
Josef Gress, Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer, Franz Schindler, Werner Strommer) 2 Gegenstimmen men der FBL<br />
(Friederike Bauer, Horst Donner) und einer Gegenstimme der FPÖ (Andreas Fiala), somit insges<strong>am</strong>t 9<br />
Gegenstimmen mit Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt von jeweils € 3.977.000,--<br />
genehmigt.<br />
Der Höchstbetrag des Kassenkredites für das Finanzjahr <strong>2009</strong>, der zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben der ordentlichen Gebarung in Anspruch genommen werden darf, wird mit € 300.000,--<br />
festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens mit Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen.<br />
Punkt 8 der TO<br />
Allfälliges<br />
Vizebürgermeister Walter Halwax berichtet, dass für die Opernballweinpräsentation wieder ein Bus zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
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Weiters spricht er den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen, die in den letzten Tagen Geburtstag<br />
gefeiert haben, bzw. die in den nächsten Tagen Geburtstag feiern, seine Glückwünsche aus.<br />
Bürgermeister Peter Vargyas wünscht er auf diesem Weg auch baldige Genesung.<br />
GV Ing. Gerald Kr<strong>am</strong>mer meint zum Nichterscheinen der ÖVP bei der letzten Gemeinderatssitzung,<br />
dass der Termin für die Gemeinderatssitzung in der letzten Vorstandssitzung gemeins<strong>am</strong> vereinbart, aber<br />
dann nicht eingehalten wurde.<br />
GR Horst Donner fragt an, wann beim Spielplatz in der Siedlung endlich die schadhaften Spielgeräte<br />
ausgetauscht werden und gibt zu bedenken, dass bisher auch noch keine F<strong>am</strong>ilienausschusssitzung<br />
stattgefunden hat.<br />
Dazu teilt ihm GR Angelika Rathmann mit, dass sie diese Anfrage bei der nächsten Sitzung beantworten<br />
wird.<br />
Weiters erkundigt sich GR Hort Donner bei GV Ing. Peter Rathmann, ob er sich hinsichtlich Hundekot<br />
in den Grünflächen schon Gedanken gemacht habe.<br />
Dazu teilt ihm GV Ing. Peter Rathmann mit, dass er diese Anfrage anlässlich der nächsten Sitzung<br />
beantworten wird.<br />
GR Franz Schindler findet es mehr als bedenklich, dass er als Mitglied des Beirates der Mörbischer<br />
<strong>See</strong>bad Betriebs GesmbH nicht weiß, warum der Sechsecksteg entfernt wurde.<br />
Dazu teilt ihm GV Ing. Peter Rathmann mit, dass aufgrund des desolaten Zustandes Gefahr im Verzug<br />
war und es entwickelt sich daraufhin eine eingehende Diskussion über die zukünftige Ausführung diese<br />
Steges bzw. die Nutzung dieses Bereiches im allgemeinen.<br />
Ende: 21.40<br />
Uhr<br />
Mörbisch <strong>am</strong> <strong>See</strong>, <strong>am</strong> <strong>26.</strong> Jänner <strong>2009</strong><br />
V.g.g.<br />
Vizebürgermeister:<br />
Schriftführer:<br />
.............................................. ..............................................<br />
Beglaubiger:<br />
Beglaubiger<br />
.............................................. ..............................................<br />
Franz Schindler<br />
Iris Tonhofer<br />
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