a-jur-Kanzleisoftware Benutzerhandbuch
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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />
- 16 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />
9. Auslagen<br />
"Auslagen" unterscheiden sich von anderen Geldzahlungen dadurch, dass sie von einem<br />
Dritten erstattet werden sollen. Es handelt sich dabei wirtschaftlich nicht um eine Vergütung<br />
für eigene Leistungen, sondern nur um das Durchreichen konkreten Aufwands.<br />
Unter Einbeziehung des Erstattungsanspruches liegt also wirtschaftlich keine Vermögensverminderung<br />
vor.<br />
Erst wenn der Erstattungsanspruch ausfällt, z. B. wegen Insolvenz, liegt eine Vermögensminderung<br />
vor, die z. B. als Forderungsabschreibung zu berücksichtigen ist, so dass<br />
damit der Gewinn gemindert wird.<br />
Ertrags- und umsatzsteuerlich ist allerdings zu differenzieren:<br />
Durchlaufende Posten<br />
Bei der Ermittlung des Gewinns von Einnahmenüberschussrechnern (§ 4 III EStG) sind<br />
Betriebsausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen gezahlt werden,<br />
nicht zu berücksichtigen. In diesen Fällen taucht der Vorgang überhaupt nicht in der Einnahmenüberschussrechnung<br />
auf.<br />
Um eine Zahlung als einen solchen durchlaufenden Posten zu verbuchen, ist ein Konto zu<br />
verwenden, das nicht als Aufwandskonto, sondern als Bestandskonto eingerichtet ist,<br />
und zwar dem Kontentyp der Guthaben zugeordnet ist. Dies hat zur Folge, dass<br />
• die Zahlung nicht als Ausgabe, sondern als Forderung (Auslagenguthaben)<br />
verbucht wird, und<br />
• die Erstattung nicht als Einnahme, sondern als Rückführung dieser Auslagenforderung<br />
verbucht wird.<br />
Die Voraussetzung, dass "im Namen eines anderen“ gezahlt wird, wird seit einiger Zeit<br />
erheblich strenger als bisher angewendet, z.B. bei der Zahlung von Gerichtskostenvorschüssen,<br />
oder wenn Kostenschuldner von vornherein nicht der Mandant, sondern der<br />
Rechtsanwalt ist. In diesen Fällen handelt es sich nicht um durchlaufende Posten.<br />
Ausgabe<br />
Kommt eine Buchung als durchlaufender Posten nicht in Betracht, wird auf ein Auslagenkonto<br />
gebucht, das im Kontenrahmen als Aufwandskonto eingerichtet ist. Dies hat zur<br />
Folge, dass