a-jur-Kanzleisoftware Benutzerhandbuch
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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />
- 2 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />
1. Einführung<br />
Die a-<strong>jur</strong>-<strong>Kanzleisoftware</strong> stellt Anwaltskanzleien eine umfassende EDV-Unterstützung zur<br />
Verfügung. Hierzu zählen Akten und Adressverwaltung, Dokumentenmanagement, Forderungskonten,<br />
Rechnungserstellung, Terminverwaltung und schließlich auch die Finanzbuchhaltung.<br />
Der wichtigste Vorteil der integrierten Finanzbuchhaltung besteht darin, dass mit ihr ganz<br />
unterschiedliche Aufgabenstellungen in nur einem Arbeitsgang erledigt werden:<br />
1. Gewinnermittlung, das heißt die Einnahmen/Überschussrechnung, die für die<br />
Steuererklärung und ggf. auch für die Gewinnverteilung erforderlich ist.<br />
2. Umsatzsteuer: monatlich, quartalsweise und spätestens jährlich muss die Umsatzsteuer<br />
angemeldet bzw. erklärt werden.<br />
3. Aktenkonten: es muss auch aktenbezogen festgehalten werden, welche Einnahmen<br />
erfolgt sind und welche Auslagen und Fremdgelder dazu berücksichtigen und<br />
abzurechnen sind.<br />
4. Beteiligtenkonten: die persönlichen Forderungsberechnungen, seien es Prozessgegner,<br />
seien es die eigenen Mandanten, müssen an Hand des tatsächlichen<br />
Zahlungsverkehrs fortgeschrieben werden.<br />
Mit Hilfe der integrierten Finanzbuchhaltung wird sichergestellt, dass z. B. eine einheitliche<br />
Kontobewegung auf dem Girokonto gleichzeitig für alle vier vorstehenden Bereiche<br />
ausgewertet wird und demgemäß später nicht erneut erfasst und berechnet werden muss.<br />
Darüber hinaus ermöglicht die Finanzbuchhaltung schließlich eine Fülle von statistischen<br />
Auswertungen, insbesondere Auswertungen nach Mandanten, betriebswirtschaftliche<br />
Auswertungen, Umsatzverteilung nach Sachgebieten und Sachbearbeitern und viele andere<br />
mehr.<br />
2. Doppelte Buchführung<br />
Die Finanzbuchhaltung der a-<strong>jur</strong>-<strong>Kanzleisoftware</strong> verwendet die doppelte Buchführung.<br />
Die doppelte Buchführung ist für Rechtsanwälte nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit<br />
doppelter Buchführung kann aber eine professionellen Maßstäben genügende Finanz-