Kindertagespflege - Kindertageseinrichtung
Kindertagespflege - Kindertageseinrichtung
Kindertagespflege - Kindertageseinrichtung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Erlaubnis zur <strong>Kindertagespflege</strong> gemäß §<br />
43 SGB VIII ist durch das örtliche<br />
Jugendamt erforderlich, wenn:<br />
• die wöchentliche Betreuungszeit mehr<br />
als 15 Stunden beträgt<br />
• die Betreuung gegen Entgelt<br />
• länger als drei Monate stattfindet<br />
Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII<br />
durch das Landesjugendamt/ KVJS, wenn<br />
in der Regel die wöchentliche<br />
Öffnungszeit mehr als 10 Stunden beträgt<br />
• die Betreuung im Haushalt der TPP<br />
oder in anderen geeigneten Räumen<br />
durchgeführt wird