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Kindertagespflege - Kindertageseinrichtung

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Erlaubnis zur <strong>Kindertagespflege</strong> gemäß §<br />

43 SGB VIII ist durch das örtliche<br />

Jugendamt erforderlich, wenn:<br />

• die wöchentliche Betreuungszeit mehr<br />

als 15 Stunden beträgt<br />

• die Betreuung gegen Entgelt<br />

• länger als drei Monate stattfindet<br />

Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII<br />

durch das Landesjugendamt/ KVJS, wenn<br />

in der Regel die wöchentliche<br />

Öffnungszeit mehr als 10 Stunden beträgt<br />

• die Betreuung im Haushalt der TPP<br />

oder in anderen geeigneten Räumen<br />

durchgeführt wird

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