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Kurs III 2.: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ...

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<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernWie setzen sich Ihre Steuern zusammen?UmsatzsteuerTagespflegepersonen s<strong>in</strong>d nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies ergibt sich aus § 4 Nr. 25Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach s<strong>in</strong>d die Leistungen aller Tagespflegepersonen, diee<strong>in</strong>e Pflegeerlaubnis besitzen, umsatzsteuerfrei.E<strong>in</strong>kommensteuerBemessungsgrundlage der E<strong>in</strong>kommensteuer ist das zu versteuernde E<strong>in</strong>kommen<strong>in</strong>nerhalb des Veranlagungszeitraumes. Der Veranlagungszeitraum ist grundsätzlichdas Kalenderjahr. Das E<strong>in</strong>kommensteuergesetz (EStG) kennt <strong>in</strong>sgesamt siebenE<strong>in</strong>kunftsarten, die der E<strong>in</strong>kommensteuer unterliegen. Darunter fallen auch diesogenannten Gew<strong>in</strong>ne<strong>in</strong>künfte, also die E<strong>in</strong>künfte aus selbstständiger Arbeit.Als freiberuflich tätige Tagespflegeperson s<strong>in</strong>d Sie selbstständig tätig. Ihr Gew<strong>in</strong>n ausder Tätigkeit unterliegt grundsätzlich der E<strong>in</strong>kommensteuer. Die Höhe der von Ihnenzu zahlenden E<strong>in</strong>kommensteuern bemisst sich nach Ihrem zu versteuerndenE<strong>in</strong>kommen. Sie ist abhängig davon, ob Sie noch andere E<strong>in</strong>kommen haben und, wennSie e<strong>in</strong>en Ehepartner haben, wie hoch dessen E<strong>in</strong>kommen ist sowie wie hoch Ihreweiteren steuerlichen Abzugsbeträge wie beispielsweise Sonderausgaben undaußergewöhnliche Belastungen s<strong>in</strong>d.Gew<strong>in</strong>nDer Gew<strong>in</strong>n aus der Tagespflegetätigkeit wird durch Gegenüberstellung derBetriebse<strong>in</strong>nahmen und der Betriebsausgaben ermittelt.Summe der Betriebse<strong>in</strong>nahmenabzüglich Summe der Betriebsausgaben= Gew<strong>in</strong>n/ VerlustDieser Gew<strong>in</strong>n ist Grundlage für die Bemessung der Beiträge zur gesetzlichenRentenversicherung oder der Frage, ob e<strong>in</strong>e beitragsfreie Mitversicherung <strong>in</strong> dergesetzlichen Krankenversicherung als Familienversicherung möglich ist.2


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernAls Betriebsausgaben können entweder die tatsächlich nachgewiesenenAufwendungen nach den e<strong>in</strong>kommensteuerlichen Vorschriften abgezogen werdenoder aber vere<strong>in</strong>fachend die Betriebsausgabenpauschale. Die Höhe derBetriebsausgabenpauschale bemisst sich nach der wöchentlichen Betreuungszeite<strong>in</strong>es jeden K<strong>in</strong>des.Bitte beachten Sie, dass entweder die Betriebsausgabenpauschale oder dietatsächlich angefallenen Aufwendungen abgezogen werden können. Neben derBetriebsausgabenpauschale können ke<strong>in</strong>e weiteren Betriebsausgaben abgezogenwerden.SonderausgabenDie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung undUnfallversicherung gelten als Sonderausgaben und werden bei der Ermittlung des zuversteuernden E<strong>in</strong>kommens abgezogen.GrundfreibetragDer Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzm<strong>in</strong>imums. So wird e<strong>in</strong> zuversteuerndes E<strong>in</strong>kommen bis zum Grundfreibetrag ke<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>kommensteuerunterworfen. Überschreitet das zu versteuernde E<strong>in</strong>kommen den Grundfreibetrag, istE<strong>in</strong>kommensteuer zu zahlen.JahrGrundfreibetrag für Ledige2011 8.004,- € 16.008,- €2010 8.004,- € 16.008,- €Grundfreibetrag für Verheiratete (beigeme<strong>in</strong>samer Veranlagung zur E<strong>in</strong>kommensteuer)Ob Sie überhaupt Steuern bezahlen müssen, hängt also davon ab, ob Ihr zuversteuerndes E<strong>in</strong>kommen den Grundfreibetrag von 8.004 € (bei Alle<strong>in</strong>stehenden)bzw. 16.008 € (bei Ehegatten) übersteigt. Es hängt also davon ab, ob Sie neben denE<strong>in</strong>künften aus der <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> noch weitere E<strong>in</strong>künfte (zum Beispiel E<strong>in</strong>künfteaus Vermietung und Verpachtung oder sonstige E<strong>in</strong>künfte aus Rentenzahlungen)erzielt haben oder ob Ihre E<strong>in</strong>künfte mit denen Ihres Ehepartners geme<strong>in</strong>samversteuert werden. E<strong>in</strong> weiterer Faktor ist, wie hoch Ihre Sonderausgaben undaußergewöhnlichen Belastungen sowie weitere steuerliche Abzugsbeträge s<strong>in</strong>d.3


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernFragebogen zur steuerlichen ErfassungWer e<strong>in</strong>e freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss dies <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats demF<strong>in</strong>anz-amt mitteilen, <strong>in</strong> dessen Bezirk sich der Wohnsitz bef<strong>in</strong>det. Diese schriftlicheMitteilung kann formlos erfolgen.Das F<strong>in</strong>anzamt verschickt dann den Vordruck „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“,der ausgefüllt beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>gereicht werden muss. Fragen zum Ausfüllen derVordrucke beantwortet Ihnen das zuständige F<strong>in</strong>anzamt.Im Fragebogen selbst müssen Angaben zu den persönlichen und betrieblichenVerhältnissen gemacht werden. Die Fragen betreffen unter anderem die Art derausgeübten Tätigkeit und den Zeitpunkt der Betriebseröffnung sowie die geschätzteHöhe der E<strong>in</strong>künfte im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr. Anhand derAngaben, die <strong>in</strong> diesem Fragebogen gemacht werden, entscheidet das F<strong>in</strong>anzamt, obund <strong>in</strong> welcher Höhe Vorauszahlungen zur E<strong>in</strong>kommensteuer zu leisten s<strong>in</strong>d.Andere geeignete Räume im ZusammenschlussWenn Sie <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong> zusammen mit e<strong>in</strong>er <strong>anderen</strong>Tagespflegeperson tätig werden und e<strong>in</strong>e Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründethaben, geben Sie dies bitte dem F<strong>in</strong>anzamt gegenüber an, damit Ihnen das F<strong>in</strong>anzamtden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/ Gründung e<strong>in</strong>er Personengesellschaft/-geme<strong>in</strong>schaft zusenden kann.Füllen Sie den Bogen geme<strong>in</strong>sam aus und unterschreiben Sie auch beide! Hier müssenSie den Gesellschaftsvertrag <strong>in</strong> Kopie oder e<strong>in</strong>e entsprechende Erklärung beilegen.Die E<strong>in</strong>kommensteuererklärungJeder, der E<strong>in</strong>künfte aus selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet, muss e<strong>in</strong>eE<strong>in</strong>kommensteuererklärung abgeben. Diese muss bis zum 31. Mai des Folgejahres(Steuererklärung 2011 also bis 31. Mai 2012) beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>gehen.Auch wenn der Grundfreibetrag nicht überschritten ist, müssen Sie dem F<strong>in</strong>anzamtIhre E<strong>in</strong>künfte aus selbstständiger Tätigkeit melden.4


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernAusfüllen der FormulareDie E<strong>in</strong>kommensteuererklärung wird auf den amtlichen Vordrucken abgegeben. Dieseerhält man bei den F<strong>in</strong>anzämtern oder auf der Internetseite desBundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums. Wenn Sie e<strong>in</strong>e Steuersoftware erworben haben, könnenSie alle Angaben direkt <strong>in</strong> die Formularmasken e<strong>in</strong>geben und ausdrucken.Formulare des F<strong>in</strong>anzamtes f<strong>in</strong>den Sie hier:https://www.formulare-bf<strong>in</strong>v.de/ffw/content.dohttp://www.amtsvordrucke.de/showForms.php?state=1&category=1MantelbogenEhegatten, die geme<strong>in</strong>sam zur E<strong>in</strong>kommensteuer veranlagt werden, geben zusammene<strong>in</strong>en Mantelbogen ab. Hier werden die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen, u.a.Steuernummer und Bankverb<strong>in</strong>dung erfasst. Außerdem wird auf diesem Bogen auf derletzten Seite die Steuererklärung unterschrieben. Auf dem Mantelbogen müssen Sieankreuzen, welche E<strong>in</strong>kunftsarten im vergangenen Kalenderjahr bei Ihnen vorlagenund die entsprechenden Anlagen beifügen. Zudem werden hier Angaben zuSonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie Handwerkerleistungen undhaushaltsnahen Dienstleistungen gemacht.Anlage SDas nächste Formular, welches von den Tagespflegepersonen ausgefüllt werden muss,die selbstständig tätig s<strong>in</strong>d, ist die Anlage S, „E<strong>in</strong>künfte aus selbstständiger Tätigkeit“.Hier wird der Gew<strong>in</strong>n aus der Tätigkeit e<strong>in</strong>getragen. Zusätzlich zur Anlage S ist esratsam, e<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>nermittlung abzugeben, <strong>in</strong> der dargestellt wird, wie der Gew<strong>in</strong>nberechnet wurde.Anlage EÜRDas dann folgende Formular ist die Anlage „EÜR“, die „E<strong>in</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung“. Diese ist grundsätzlich nur bei E<strong>in</strong>nahmen aus der <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> über17.500 EUR im Kalenderjahr zw<strong>in</strong>gend auszufüllen.5


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernSie können diese Anlage auch bei ger<strong>in</strong>geren E<strong>in</strong>nahmen abgeben und hier<strong>in</strong> dieGegenüberstellung der E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben vornehmen, um Ihren Gew<strong>in</strong>n(Anlage S) zu ermitteln.Anlage VorsorgeaufwandBeiträge zu bestimmten Altersvorsorgeaufwendungen und zu bestimmtenPersonenversicherungen s<strong>in</strong>d Vorsorgeaufwendungen. Diese gelten steuerlich alsSonderausgaben und s<strong>in</strong>d beschränkt absetzbar. Die Aufwendungen müssen Siegrundsätzlich um steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel vom Jugendamt) undBeitragsrückerstattungen zu diesen Versicherungen kürzen.Altersvorsorgeaufwendungen s<strong>in</strong>d u.a. die geleisteten Beiträge zur gesetzlichenRentenversicherung.Als sonstige Vorsorgeaufwendungen können m<strong>in</strong>destens die tatsächlich geleistetenBeiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflegeversicherung abgezogen werden.Betragen diese (nach Abzug der Erstattung durch das Jugendamt) weniger als 1.900EUR im Jahr, können neben der Basiskrankenversicherung und der Pflegeversicherungweitere Versicherungen abgezogen werden, bis dieser Betrag erreicht ist. BeiVerheirateten, die zusammen zur E<strong>in</strong>kommensteuer veranlagt werden, erhöht sichdieser Betrag auf 3.800 EUR.Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge)Wenn Sie e<strong>in</strong>e Riester-Rente abgeschlossen haben, können Sie e<strong>in</strong>eAltersvorsorgezulage bei Ihrem Versicherungsanbieter beantragen. Darüber h<strong>in</strong>auskönnen Sie die gezahlten Beiträge <strong>in</strong> der Anlage AV als Sonderausgaben geltendmachen.Anlage K<strong>in</strong>dHaben Sie K<strong>in</strong>der, so müssen Sie für diese jeweils e<strong>in</strong>e „Anlage K<strong>in</strong>d“ ausfüllen.Volljährige K<strong>in</strong>der, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden dannsteuerlich als K<strong>in</strong>der berücksichtigt, wenn sie sich <strong>in</strong> Erstausbildung bef<strong>in</strong>den.In diesem Formular werden auch Angaben zu eigenen K<strong>in</strong>derbetreuungskostengemacht. Diese werden dann bei der Ermittlung des zu versteuernden E<strong>in</strong>kommens alsSonderausgaben abgezogen.6


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernBesonderheiten bei der<strong>Räumen</strong><strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong>Schließen sich mehrere Tagespflegepersonen zur geme<strong>in</strong>samen Betreuung vonTagesk<strong>in</strong>dern zusammen, so bilden sie rechtlich gesehen e<strong>in</strong>e Gesellschaftbürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt.Feststellungserklärung und GrundlagenbescheidDie Feststellungserklärung dient dazu, dem F<strong>in</strong>anzamt mitzuteilen, wie derentstandene Gew<strong>in</strong>n oder Verlust auf die Gesellschafter der GbR aufgeteilt wird.1. Die Errechnung des Gew<strong>in</strong>ns erfolgt ebenso wie bei alle<strong>in</strong> tätigenselbstständigen Tagespflegepersonen mit e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung.<strong>2.</strong> Für die GbR wird e<strong>in</strong>e „Erklärung zur gesonderten und e<strong>in</strong>heitlichenFeststellung von Grundlagen zur E<strong>in</strong>kommensbesteuerung“ (Anlage ESt1 B) abgegeben.Daneben werden die3. Anlagen „Angaben über die Feststellungsbeteiligten“ (FB) und4. „Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen“ (FE 1) abgegeben.Jede an der Gesellschaft beteiligte Tagespflegeperson erklärt dann den ihrzugeordneten Gew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> der Anlage S bei der eigenenE<strong>in</strong>kommensteuererklärung.Der Steuererklärung sollte der Gesellschaftsvertrag beigefügt werden, der neben dernamentlichen Nennung aller Gesellschafter <strong>in</strong>sbesondere auch Regelungen zum Zweckder Gesellschaft, zur Vertretung nach außen sowie zur Verteilung von Gew<strong>in</strong>n undVerlust enthalten sollte.Das F<strong>in</strong>anzamt erlässt zunächst e<strong>in</strong>en Bescheid über die gesonderte und e<strong>in</strong>heitlicheGew<strong>in</strong>nfeststellung. In diesem Bescheid wird verb<strong>in</strong>dlich festgestellt, welchen Gew<strong>in</strong>n7


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | Steuerne<strong>in</strong>e Personengesellschaft <strong>in</strong> welcher E<strong>in</strong>kunftsart <strong>in</strong>sgesamt erzielt hat, und wie dieserGew<strong>in</strong>n auf die e<strong>in</strong>zelnen Gesellschafter verteilt wird. Der jedem Gesellschafterzugerechnete Gew<strong>in</strong>n f<strong>in</strong>det sich dann im E<strong>in</strong>kommensteuerbescheid desentsprechenden Gesellschafters als E<strong>in</strong>künfte aus selbstständiger Arbeit wieder.Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt. Unterfolgenden L<strong>in</strong>ks f<strong>in</strong>den Sie Im Internet ebenfalls Informationen:IHK Region StuttgartJägerstraße 3070174 StuttgartTelefon 0711 2005-0Telefax 0711 2005-1354<strong>in</strong>fo@stuttgart.ihk.dehttp://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/E<strong>in</strong>kommen-_und_Koerperschaftssteuer/973658/Steuern_fuer_Existenzgruender.html;jsessionid=E0205DC7E10088694E6021D4160040BD.repl23#21Bundesm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft - Existenzgründer-Portalhttp://www.existenzgruender.de/Bundesagentur für ArbeitF<strong>in</strong>anzielle Hilfen für Existenzgründer und Existenzgründer<strong>in</strong>nenhttp://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html8


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernRechnungenWenn die Personensorgeberechtigten der betreuten K<strong>in</strong>der die angefallenenBetreuungskosten als K<strong>in</strong>derbetreuungskosten abziehen möchten, benötigen sie e<strong>in</strong>eRechnung.Abziehbar s<strong>in</strong>d für die Personensorgeberechtigten Betreuungskosten <strong>in</strong> Höhe von 2/3der Aufwendungen, höchstens jedoch 2/3 von 6.000 EUR pro K<strong>in</strong>d und Kalenderjahr.Diese Steuerbegünstigung gilt für alle K<strong>in</strong>der bis zum Lebensalter von 14 Jahren sowiebei beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern zeitlich unbegrenzt, sofern die Beh<strong>in</strong>derung vor dem 25.Lebensjahr e<strong>in</strong>getreten ist.Hilfreich für alle weitergehenden Fragen rund um die steuerliche Absetzbarkeit vonK<strong>in</strong>derbetreuungskosten ist das BMF-Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung vonK<strong>in</strong>derbetreuungskosten (zu f<strong>in</strong>den auch bei den Anlagen):http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/E<strong>in</strong>kommensteuer/066_a.pdf?__blob=publicationFile&v=3Die Rechnung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich gestelltwerden und sollte folgende Angaben enthalten:Aussteller (Absender)Empfänger (Adressat)RechnungsdatumFortlaufende RechnungsnummerLeistungszeit (Zeitraum, für den abgerechnet wird)Leistungsgegenstand (Betreuung des K<strong>in</strong>des XYZ)RechnungsbetragZahlungszielAngabe zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG9


<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernE<strong>in</strong>kommensteuervorauszahlungBei Selbstständigen werdenzum 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. DezemberE<strong>in</strong>kommensteuervorauszahlungen erhoben.Die Höhe der E<strong>in</strong>kommensteuervorauszahlungen wird anhand der zuletzt demF<strong>in</strong>anzamt vorliegenden Informationen festgesetzt. In der Regel ist dies die letzteSteuererklärung, aber auch die Angaben aus dem „Fragebogen zur steuerlichenErfassung“ oder e<strong>in</strong>em Herabsetzungs- oder Heraufsetzungsantrag, den derSteuerpflichtige gestellt hat.Vorauszahlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn sie im Jahr m<strong>in</strong>destens400,00 € betragen.S<strong>in</strong>d die Vorauszahlungen zu hoch bemessen, weil z.B. der Gew<strong>in</strong>n s<strong>in</strong>kt, kann beimF<strong>in</strong>anzamt jederzeit e<strong>in</strong> Herabsetzungsantrag gestellt werden. Umgekehrt kann beisteigenden Gew<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong> Heraufsetzungsantrag beim F<strong>in</strong>anzamt gestellt werden.Beide Anträge s<strong>in</strong>d formlos möglich und nicht an Fristen gebunden. Der Antrag solltejedoch e<strong>in</strong>e Prognoserechnung enthalten, um es dem F<strong>in</strong>anzamt zu ermöglichen, e<strong>in</strong>eSteuerschätzung vorzunehmen.Da es, wenn ke<strong>in</strong>e oder zu niedrige Vorauszahlungen festgesetzt s<strong>in</strong>d, zu erheblichenSteuernachzahlungen kommen kann, ist es extrem wichtig, monatlich Rücklagen füretwaige Nachforderungen zu bilden.10

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