24.11.2014 Aufrufe

Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung ...

Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung ...

Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1<br />

<strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege - <strong>Zusammenfassung</strong> von Kapitel 1.4: Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte<br />

Quelle: Die Leitl<strong>in</strong>ie für e<strong>in</strong>e gute <strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege<br />

Bundesverband für K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege, Berl<strong>in</strong>, Oktober 2013<br />

Die Broschüre ist nur als Pr<strong>in</strong>t-Version erhältlich und kann beim Bundesverband o<strong>der</strong> onl<strong>in</strong>e bestellt werden unter www.bvktp.de<br />

Die Kapitel 1.1 bis 1.3<br />

E<strong>in</strong>führung<br />

Abschnitt 1: Grundsätzliches zur guten Herstellungs- und Hygienepraxis<br />

1.1 Umgang mit Lebensmitteln<br />

1.2 Persönliche Hygiene<br />

1.3 Zubereiten von Speisen zusammen mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

entnehmen Sie bitte direkt <strong>der</strong> Broschüre des Bundesverbandes.<br />

Die Leitl<strong>in</strong>ie für e<strong>in</strong>e gute <strong>Lebensmittelhygiene</strong>praxis <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege, BVKTP 10/2013<br />

Die Leitl<strong>in</strong>ie zur <strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege, die auf Initiative des zuständigen Bundesm<strong>in</strong>isteriums von Bundesverband und verschiedenen Spitzenverbänden erarbeitet und mit den jeweiligen<br />

Ressorts <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> abgestimmt wurde, ist nun beim Bundesverband <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> erschienen und kann ab sofort dort bestellt werden. Die Leitl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong>formiert über die grundlegenden Hygieneregeln, die von<br />

Tagespflegepersonen bei <strong>der</strong> Zubereitung von Speisen beachten müssen, sowie über die baulichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Je nach dem, ob es sich um K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege im privaten Haushalt o<strong>der</strong> <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten<br />

Räumen handelt, s<strong>in</strong>d hier unterschiedliche Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen.<br />

Grundlage:<br />

Europäisches <strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht Verordnung (EG) Nr. 852/2004 - allgeme<strong>in</strong>e Grundlage für die hygienische Herstellung von Lebensmitteln<br />

Status: Lebensmittelunternehmer mit Registrierungspflicht<br />

Grundsätzlich gelten Personen, die im Rahmen <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege K<strong>in</strong><strong>der</strong> entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen, privat genutzten Wohnung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen betreuen und verköstigen, als<br />

"Lebensmittelunternehmer" i. S. des europäischen Lebensmittelrechts. Sie unterliegen damit den Vorschriften <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über <strong>Lebensmittelhygiene</strong>. Ausgenommen hiervon ist die<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege im Haushalt des K<strong>in</strong>des. Sie fällt nicht <strong>in</strong> diese Def<strong>in</strong>ition.<br />

Tagespflegepersonen müssen sich als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen.<br />

Vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren zur Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP) *<br />

Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflegeperson wird damit <strong>in</strong> vollem Umfang verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit und die <strong>Lebensmittelhygiene</strong>. Art. 5 <strong>der</strong> Verordnung (EG) 852/2004 for<strong>der</strong>t von Lebensmittelunternehmern<br />

grundsätzlich die E<strong>in</strong>richtung von Verfahren zur Gefahrenbeherrschung, die auf die sog. HACCP-Grundsätze gestützt s<strong>in</strong>d. HACCP ist die Abkürzung für "Hazard Analysis and Critical Control Po<strong>in</strong>t". Es handelt sich<br />

dabei um e<strong>in</strong>e Vorgehensweise, die auf e<strong>in</strong>er Analyse <strong>der</strong> Gefahren bei <strong>der</strong> Lebensmittelherstellung und <strong>der</strong> Etablierung sog. kritischer Kontrollpunkte im Produktionsprozess beruht. "Gefahr" (hazard) <strong>in</strong> diesem<br />

S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d alle Stoffe o<strong>der</strong> Objekte, z. B. Krankheitserreger, Giftstoffe o<strong>der</strong> Fremdkörper (wie Glassplitter o. ä.), die <strong>in</strong> Lebensmitteln vorkommen und die menschliche Gesundheit schädigen können. An den<br />

kritischen Kontrollpunkten kann durch gezieltes Handeln e<strong>in</strong>e Gefahr reduziert bzw. ausgeschaltet werden.<br />

Die Leitl<strong>in</strong>ie schlägt e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren zur Gefahrenanalyse und mehrere kritische Kontrollpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Eigenkontrolle vor. Sofern die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflegepersonen diese unter Abschnitt 1 <strong>der</strong><br />

Leitl<strong>in</strong>ie dargelegten Anfor<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>hält und die <strong>in</strong> Abschnitt 2 vorgeschlagenenen Kontrollpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Eigenkontrolle regelmäßig überprüft und ggf. geeignete Maßnahmen ergreift, kann im Übrigen<br />

auf die Durchführung e<strong>in</strong>es vollständigen HACCP-gestützten Kontrollverfahrens verzichtet werden.<br />

* siehe hierzu Abschnitt 2 - Eigenkontrollmassnahmen, Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP) sowie Abschnitt 3 - E<strong>in</strong>haltung mikrobiologischer Kriterien auf Seite 7<br />

Bauliche Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume und Ausstattungen - Kapitel 1.4<br />

Hier wird deutlich unterschieden zwischen <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> <strong>der</strong> Privatwohnung <strong>der</strong> Tagespflegeperson (Modul I) und <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen (Modul II). Da vor allem <strong>in</strong><br />

diesem Bereich die räumlichen Erfor<strong>der</strong>nisse unterschiedlich bewertet werden von den zuständigen Behörden <strong>der</strong> jeweiligen Landkreise, bietet diese bundesweite Leitl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e verlässliche Orientierung. Wir haben<br />

diesen Teil <strong>der</strong> Leitl<strong>in</strong>ie für Sie zusammengefasst und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage beigefügt.<br />

Die vom BV veröffentlichte Leitl<strong>in</strong>ie gilt für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege nach Modul I und Modul II, jedoch nicht für E<strong>in</strong>richtungen zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung. Bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen<br />

<strong>in</strong> Baden-Württemberg handelt es sich nicht um E<strong>in</strong>richtungen zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung, son<strong>der</strong>n um K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege nach Modul II.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013


2<br />

Zielgruppe<br />

MODUL I<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege im Haushalt <strong>der</strong> Tagespflegepersonen<br />

MODUL I<br />

Die Privatwohnung <strong>der</strong> Tagespflegeperson wird für die Betreuung und<br />

Verköstigung <strong>der</strong> Tagespflegek<strong>in</strong><strong>der</strong> genutzt<br />

MODUL II<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen<br />

Modul II<br />

Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen, wie z. B. zu<br />

diesem Zweck angemieteten Laden-o<strong>der</strong> Wohnräumen statt.<br />

Status<br />

Lebensmittelunternehmer nach EU-<strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht<br />

Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />

Registrierungspflicht<br />

Kapazität maximal für 5 K<strong>in</strong><strong>der</strong> maximal für 9 K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

1.4 Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte<br />

a) Def<strong>in</strong>ition von Modul I und II<br />

Modul I<br />

und grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume<br />

Private Wohnräume <strong>der</strong> Tagespflegeperson, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt<br />

werden, müssen, soweit praktisch durchführbar, so gelegen und so<br />

gebaut se<strong>in</strong>, dass das Risiko e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Lebensmittel<br />

vermieden wird. Die Räume s<strong>in</strong>d grundsätzlich sauber und <strong>in</strong>stand zu<br />

halten. Verunre<strong>in</strong>igungen durch Schädl<strong>in</strong>ge und Tiere s<strong>in</strong>d zu vermeiden.<br />

Lebensmittelunternehmer nach EU-<strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht<br />

Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />

Registrierungspflicht<br />

Modul II<br />

An<strong>der</strong>e (nicht privat genutzte) geeignete Räume, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt werden,<br />

müssen, soweit praktisch durchführbar, so gelegen und so gebaut se<strong>in</strong>, dass<br />

das Risiko e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Lebensmittel vermieden wird. Die Räume<br />

s<strong>in</strong>d grundsätzlich sauber und <strong>in</strong>stand zu halten. Verunre<strong>in</strong>igungen durch<br />

Schädl<strong>in</strong>ge und Tiere s<strong>in</strong>d zu vermeiden. Es müssen, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />

geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

b) Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen Modul I Modul II<br />

Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen aus a) s<strong>in</strong>d zu beachten<br />

Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen aus a) s<strong>in</strong>d zu beachten sowie:<br />

Böden<br />

Wände<br />

Decken<br />

Küchenfenster<br />

Türen<br />

Bodenbeläge müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand, leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf.<br />

zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Entsprechend müssen Bodenbeläge glatt, abwaschbar<br />

und fäulnisresistent se<strong>in</strong><br />

Wandflächen müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand, leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf.<br />

zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Wände <strong>in</strong> Bereichen, <strong>in</strong> denen unmittelbar mit<br />

Lebensmitteln umgegangen wird (z. B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung von Arbeitsplatte,<br />

Spüle, Herd), müssen bis zu e<strong>in</strong>er ausreichenden Höhe aus glatten<br />

Materialien (z. B. Kachelung o<strong>der</strong> abwaschbarer, nicht-toxischer Anstrich)<br />

bestehen.<br />

Decken müssen so gebaut und <strong>in</strong>stand gehalten werden, dass abblätternde<br />

Teile, Schmutzansammlungen, Kondenswasser und Schimmelbefall<br />

vermieden werden.<br />

Küchenfenster, die nach außen zu öffnen s<strong>in</strong>d, müssen erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

mit Insektengittern o<strong>der</strong> Insektennetzen ausgestattet se<strong>in</strong>, die zur Re<strong>in</strong>igung<br />

leicht entfernt werden können. Die Notwendigkeit von Insektengittern hängt<br />

beispielsweise von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Küche/ des Küchenfensters ab.<br />

Türen müssen glatte, Wasser abstoßende Oberflächen haben. Sie müssen<br />

leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf. zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013


3<br />

c) Arbeitsflächen, Spüle und<br />

Ausrüstungsgegenstände<br />

Flächen<br />

Spüle<br />

Modul I<br />

Modul II<br />

Flächen, die mit Lebensmitteln <strong>in</strong> Berührung kommen, z. B. die Küchenarbeitsplatte, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu<br />

re<strong>in</strong>igen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Sie müssen entsprechend aus glattem, abriebfestem, korrossionsfestem und nichttoxischem<br />

Material bestehen, z. B. Edelstahl o<strong>der</strong> Kunststoff. Auf Arbeitsflächen o<strong>der</strong> Arbeitsmittel aus Holz sollte deshalb nach Möglichkeit verzichtet werden. In<br />

jedem Fall muss die Oberfläche glatt und ohne Risse o<strong>der</strong> Spalten se<strong>in</strong>.<br />

Für das Re<strong>in</strong>igen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Des<strong>in</strong>fizieren von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen und Geschirr muss e<strong>in</strong>e Spüle vorhanden se<strong>in</strong>. Die Spüle muss<br />

über e<strong>in</strong>en Tr<strong>in</strong>kwasseranschluss (warmes und kaltes Wasser) verfügen. Empfohlen wird e<strong>in</strong>e Spüle mit zwei Spülbecken. Hierbei wird e<strong>in</strong> Spülbecken<br />

für "unre<strong>in</strong>e" Tätigkeiten, z. B. die Vorre<strong>in</strong>igung von Geschirr o<strong>der</strong> das Waschen von Lebensmitteln ( z. B. Obst und Gemüse) verwendet, das zweite<br />

Spülbecken h<strong>in</strong>gegen ausschließlich für "re<strong>in</strong>e Tätigkeiten" wie das hygienische Abspülen von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen und Geschirr.<br />

Geschirrspülmasch<strong>in</strong>e<br />

Aufbewahrung<br />

Kühlung und Aufbewahrung von Lebensmitteln<br />

Ist nur e<strong>in</strong> Spülbecken vorhanden, darf die Re<strong>in</strong>igung von Geschirr und das Waschen von Lebensmitteln nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, son<strong>der</strong>n<br />

erst zeitlich versetzt nach e<strong>in</strong>er Zwischenre<strong>in</strong>igung des Beckens. Die Lebensmittel können dann z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sieb unter fließendem Wasser o<strong>der</strong><br />

alternativ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em separaten Behältnis gewaschen werden.<br />

Für die hygienische Re<strong>in</strong>igung größerer Geschirrmengen ist die Verwendung e<strong>in</strong>er Geschirrspülmasch<strong>in</strong>e empfehlenswert.<br />

Arbeitsgeräte, Geschirr und Besteck s<strong>in</strong>d hygienisch, z. B. <strong>in</strong> sauberen, geschlossenen Schränken aufzubewahren.<br />

In <strong>der</strong> Küche verwendete Masch<strong>in</strong>en, Ausrüstungsgegenstände und an<strong>der</strong>e Arbeitsmittel sollten regelmäßig technisch überprüft werden, um ihre<br />

sichere Funktion zu gewährleisten.<br />

Beschädigte, korrodierte o<strong>der</strong> nicht mehr funktionsfähige Gegenstände, z. B. Schneidbretter mit Abnutzungsspuren, rostige Messer o<strong>der</strong> gesplitterte<br />

Behälter von Küchenmasch<strong>in</strong>en müssen ausgetauscht werden.<br />

Zur Kühlung und Aufbewahrung von Lebensmitteln und fertig zubereiteten Speisen muss e<strong>in</strong> Kühlschrank vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e Überlastung des Kühlschrankes durch zu große Lebensmittelmengen ist zu vermeiden, weil dann die Kühlleistung s<strong>in</strong>kt und es zur Vermehrung von<br />

unerwünschten Keimen <strong>in</strong> den unzureichend gekühlten Lebensmitteln kommen kann.<br />

Wenn tiefgefrorene Lebensmittel aufbewahrt werden, muss e<strong>in</strong>e Gefriere<strong>in</strong>richtung (z. B. e<strong>in</strong> Tiefkühlschrank o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Tiefkühlfach) vorhanden se<strong>in</strong>,<br />

die -18 Grad Celsius o<strong>der</strong> tiefere Temperaturen halten kann.<br />

In Kühl- und Tiefkühle<strong>in</strong>richtungen sollte e<strong>in</strong> Thermometer o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e elektronische Temperaturanzeige für die tägliche Temperaturkontrolle vorhanden<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Müllbehälter<br />

In <strong>der</strong> Küche muss e<strong>in</strong>e verschließbarer Abfallbehälter (Mülleimer) vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Der Abfalleimer ist täglich zu leeren und <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen zu re<strong>in</strong>igen.<br />

d) Handwaschbecken Modul I Modul II<br />

Es muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küche bzw. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausreichend nahe gelegenen Raum/ Bereich e<strong>in</strong> Handwaschbecken bzw. e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e geeignete Vorrichtung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Für das Händewaschen müssen e<strong>in</strong> Seifenspen<strong>der</strong> und nach Möglichkeit E<strong>in</strong>malhandtücher verfügbar se<strong>in</strong>. Die Nutzung von E<strong>in</strong>malhandtüchern wird<br />

empfohlen. Alternativ ist die Verwendung von sauberen Handtüchern möglich, die m<strong>in</strong>d. täglich, bei Bedarf (z. B. bei sichtbarer Durchfeuchtung) auch<br />

öfter zu wechseln s<strong>in</strong>d.<br />

Hier kann, über die Anfor<strong>der</strong>ungen von Modul I h<strong>in</strong>aus gefor<strong>der</strong>t werden,<br />

dass ggf. die Vorrichtungen zum Waschen <strong>der</strong> Lebensmittel von den<br />

Handwaschbecken getrennt angeordnet s<strong>in</strong>d. Das Handwaschbecken muss<br />

über Kalt- und Warmwasserzufuhr (Tr<strong>in</strong>kwasser) verfügen.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013


4<br />

e) Toilettenraum, Toilette Modul I Modul II<br />

f) Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion <strong>der</strong> Küche und<br />

Ausrüstungsgegenstände<br />

Der Toilettenraum sollte ke<strong>in</strong>en direkten Zugang zur Küche/ zum Der Toilettenraum darf ke<strong>in</strong>en direkten Zugang zur Küche/ zum<br />

Küchenbereich haben.<br />

Küchenbereich haben.<br />

Der Toilettenraum und die Toilette s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hygienisch e<strong>in</strong>wandfreien Zustand zu halten.<br />

Der Toilettenraum muss über e<strong>in</strong> Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr (Tr<strong>in</strong>kwasser) verfügen.<br />

Für das Händewaschen müssen e<strong>in</strong> Seifenspen<strong>der</strong> und nach Möglichkeit E<strong>in</strong>malhandtücher verfügbar se<strong>in</strong>. Die Nutzung von E<strong>in</strong>malhandtüchern wird<br />

empfohlen. Alternativ ist die Verwendung von sauberen Handtüchern möglich, die m<strong>in</strong>d. täglich, bei Bedarf (z. B. bei sichtbarer Durchfeuchtung) auch<br />

öfter zu wechseln s<strong>in</strong>d.<br />

Modul I<br />

Modul II<br />

Die Küche und <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen, Masch<strong>in</strong>en, Gegenstände und Ausrüstungen müssen <strong>in</strong> geeigneten zeitlichen Abständen gere<strong>in</strong>igt werden. E<strong>in</strong>e<br />

Des<strong>in</strong>fektion ist nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Alle Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmittel müssen immer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>alverpackung und strikt von Lebensmitteln getrennt<br />

aufbewahrt werden. Wegen <strong>der</strong> Verwechslungsgefahr dürfen Re<strong>in</strong>igungsmittel und Chemikalien nicht <strong>in</strong> Lebensmittel- o<strong>der</strong> Getränkebehältnisse (z. B.<br />

Tiefkühlbehälter, Getränkeflaschen) umgefüllt werden. Sie müssen für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unzugänglich aufbewahrt werden. Die Gebrauchsanweisungen für diese<br />

Mittel s<strong>in</strong>d genau zu befolgen.<br />

Bei <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung von Gegenständen mit Lebensmittelkontakt muss Tr<strong>in</strong>kwasser verwendet werden.<br />

Ausrüstungsgegenstände und Geräte, z. B. Schneidbretter, Geschirr und Messer müssen grundsätzlich zeitnah nach Gebrauch gere<strong>in</strong>igt werden. E<strong>in</strong>e<br />

Re<strong>in</strong>igung mit Tr<strong>in</strong>kwasser ohne Zusätze (z. B. Spülmittel) ist dann ausreichend, wenn es sich um leicht entfernbare, wasser- lösliche Verschmutzungen<br />

handelt, z. B. bei <strong>der</strong> Vorre<strong>in</strong>igung vor dem eigentlichen Spülen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Zwischenre<strong>in</strong>igung von unmittelbar weiter zu verwendenden<br />

Gegenständen. Die Verwendung von heißem Wasser verbessert die Re<strong>in</strong>igungswirkung und reduziert vorhandene Keime. Re<strong>in</strong>igung mit Zusätzen, z. B.<br />

mit Geschirrspülmittel, und unter Verwendung von heißem Tr<strong>in</strong>kwasser ist geeignet, um fetthaltige o<strong>der</strong> angetrocknete Verschmutzungen zu<br />

entfernen. Die enthaltenen waschaktiven Bestandteile bewirken, dass Fette und Schmutzpartikel leichter emulgiert, abgelöst und fortgespült werden.<br />

Vor dem Re<strong>in</strong>igen <strong>der</strong> Küche o<strong>der</strong> von Ausrüstungsgegenständen müssen die dort gelagerten Lebensmittel aus dem Re<strong>in</strong>igungsbereich entfernt o<strong>der</strong><br />

auf an<strong>der</strong>e Weise, z. B. durch Abdecken o<strong>der</strong> Umfüllen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en verschließbaren Behälter, geschützt werden.<br />

E<strong>in</strong>e sich an die Re<strong>in</strong>igung anschließende Des<strong>in</strong>fektion bewirkt, dass auf Oberflächen noch vorhandene Keime (z. B. Krankheitserreger)<br />

fast vollständig abgetötet werden. Im Haushalt ist die Durchführung von Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen nach <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung üblicherweise nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen kann e<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion <strong>der</strong> Küche und <strong>der</strong> Gegenstände, die mit Lebensmitteln <strong>in</strong> Kontakt kommen, s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>.<br />

Dies gilt z. B. dann, wenn e<strong>in</strong>e betreuende o<strong>der</strong> betreute Person akut an Erbrechen und/ o<strong>der</strong> Durchfall erkrankt. In diesen Fällen muss <strong>der</strong> betreuende<br />

Arzt o<strong>der</strong> das Gesundheitsamt <strong>in</strong>formiert und um genaue H<strong>in</strong>weise zur Durchführung <strong>der</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen gebeten werden.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013


5<br />

f) Fortsetzung von Seite 4 Modul I Modul II<br />

Schwämme, Tücher, Bürsten, Lappen usw., die zur Re<strong>in</strong>igung verwendet werden, bieten ideale Bed<strong>in</strong>gungen für die Vermehrung von Bakterien und<br />

Pilzen. Deshalb ist es erfor<strong>der</strong>lich, diese Gegenstände regelmäßig heiß bei m<strong>in</strong>d. 80 Grad zu waschen o<strong>der</strong> zu re<strong>in</strong>igen und sie regelmäßig sowie bei<br />

Bedarf auszuwechseln. Die Re<strong>in</strong>igungsutensilien dürfen jeweils nur für e<strong>in</strong>en vorgesehenen Zweck e<strong>in</strong>gesetzt werden. E<strong>in</strong> Wischtuch für die Re<strong>in</strong>igung<br />

<strong>der</strong> Küchenarbeitsplatte ist nur für diesen Zweck, nicht aber zur Re<strong>in</strong>igung des Spülbeckens zu verwenden. Dies kann beispielsweise durch die<br />

ausschließliche Verwendung von Utensilien e<strong>in</strong>er bestimmten Farbe für e<strong>in</strong>en bestimmten Zweck erleichtert werden. Pr<strong>in</strong>zipiell ist die<br />

E<strong>in</strong>malverwendung von Küchenpapier vorzuziehen.<br />

Bei starker Verschmutzung und im Umgang mit rohen Lebensmitteln ist Küchenpapier, das anschließend im Müll entsorgt wird, zu verwenden.<br />

Kühlschränke müssen regelmäßig, z. B. e<strong>in</strong>mal monatlich, vollständig ausgeräumt und anschließend gere<strong>in</strong>igt werden. Trotz niedriger Temperaturen<br />

vermehren sich e<strong>in</strong>ige Keime – darunter auch Krankheitserreger – <strong>in</strong> Kühle<strong>in</strong>richtungen und können dabei auch Lebensmittel besiedeln. Auch<br />

Gefriere<strong>in</strong>richtungen, sofern vorhanden, müssen regelmäßig ausgeräumt, abgetaut und gere<strong>in</strong>igt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung anfallendes Schmutzwasser ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Toilette zu entsorgen, nicht im Spülbecken.<br />

g) Haustiere Modul I Modul II<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelhygiene</strong> sollten Haustiere aus <strong>der</strong> Küche, zum<strong>in</strong>dest jedoch während <strong>der</strong> Essenszubereitung aus dem unmittelbaren<br />

Arbeitsbereich entfernt se<strong>in</strong>. Haustiere s<strong>in</strong>d zu je<strong>der</strong> Zeit von den Arbeitsflächen und/ o<strong>der</strong> dem Küchentisch fernzuhalten.<br />

Katzentoiletten sowie Futter- und Wasserchalen sollen nicht im Küchen- und Essbereich aufgestellt werden. Volieren und Vogelkäfige s<strong>in</strong>d so<br />

aufzustellen, dass Speisezubereitung und -verzehr nicht durch Kot- und Fe<strong>der</strong>staub be<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Da Hunde und Katzen Träger von auf den Menschen übertragbaren Parasiten se<strong>in</strong> können, ist auf e<strong>in</strong>e regelmäßige und wirksame<br />

Floh- und Wurmprophylaxe zu achten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärzt<strong>in</strong>/ Ihren Tierarzt.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013


6<br />

h) Schädl<strong>in</strong>gsmonitor<strong>in</strong>g und -bekämpfung Modul I Modul II<br />

Insekten aller Art (z. B. Fliegen, Wespen, Motten) und Nager (Mäuse, Ratten) müssen konsequent von Lebensmitteln und den Orten, an denen mit<br />

Lebensmitteln umgegangen wird, ferngehalten werden.<br />

Durch nicht abgedeckte Speisen, offene Abfalleimer o<strong>der</strong> Lebensmittelvorräte werden Insekten und Nager angelockt. Diese können die Umgebung<br />

sowie Lebensmittel mit Eiern, Sp<strong>in</strong>nfäden o<strong>der</strong> Kot verschmutzen. Dadurch erhalten Lebensmittel e<strong>in</strong>e ekelerregende Beschaffenheit und s<strong>in</strong>d deshalb<br />

zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Darüber h<strong>in</strong>aus können auf diesen Wegen Krankheitserreger übertragen werden. Vor allem<br />

angebrochene Trockenvorräte (z. B. Reis, Nudeln, Müsli) bieten ideale Bed<strong>in</strong>gungen für die Besiedlung durch solche Schädl<strong>in</strong>ge und <strong>der</strong>en Vermehrung.<br />

Daher müssen Lagerräume und Abfallbehälter stets verschlossen, sauber und ordentlich gehalten werden.<br />

Zur Kontrolle des Insektenbefalls empfiehlt sich die (für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unerreichbare) Aufstellung und regelmäßige Erneuerung von Duftfallen an<br />

entsprechenden Stellen (z. B. Mottenklebestreifen <strong>in</strong> Lagerschränken <strong>der</strong> Küche). Bei erkennbarem Befall mit Insekten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Schädl<strong>in</strong>gen<br />

müssen konsequente Bekämpfungsmethoden angewendet werden, die am besten durch e<strong>in</strong>en gewerblichen Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfer durchzuführen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

zusätzlich:<br />

Es wird regelmäßig überprüft, ob e<strong>in</strong> Insektenbefall<br />

vorliegt. Die zur Kontrolle des Insektenbefalls ergriffenen<br />

Maßnahmen werden bei festgestelltem Insektenbefall systematisch<br />

dokumentiert. Hierzu ggf. erfolgt die Angabe<br />

⇢ des überwachten Bereichs (z. B. Küche o<strong>der</strong> Vorratsraum)<br />

⇢ <strong>der</strong> festgestellten Schädl<strong>in</strong>ge und<br />

⇢ <strong>der</strong> ergriffenen Maßnahmen (z. B. Erneuerung <strong>der</strong> Duftfallen bzw.<br />

Beauftragung Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfer).<br />

i) Vorratsraum/ Vorratsschrank Modul I Modul II<br />

Für die Lagerung von trockenen Lebensmitteln, ggf. auch für Obst und Gemüse, sollte e<strong>in</strong> Vorratsschrank bzw. Vorratsraum vorhanden se<strong>in</strong>, <strong>der</strong> vor<br />

Licht und Schädl<strong>in</strong>gen geschützt ist und <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong>e mo<strong>der</strong>ate Raumtemperatur herrscht.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013


7<br />

Abschnitt 2 - Eigenkontrollmassnahmen, Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP)<br />

Lebensmittelunternehmer s<strong>in</strong>d verpflichtet, geeignete Eigenkontrollmaßnahmen zu entwickeln und anzuwenden und diese Eigenkontrollen zu dokumentieren. Durch die Dokumentation, die verhältnismäßig<br />

und <strong>der</strong> Art des Betriebs angemessen se<strong>in</strong> sollte, kann <strong>der</strong> Lebensmittelunternehmer ggf. nachweisen, dass er se<strong>in</strong>er Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Im Nachfolgenden werden Eigenkontrollmaßnahmen<br />

und Kontrollpunkte, die sich für den Umgang mit Lebensmitteln und die Speisenzubereitung <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege eignen, vorgeschlagen.<br />

Warene<strong>in</strong>gangskontrolle<br />

Beim E<strong>in</strong>kauf und bei <strong>der</strong> Lieferung von Lebensmitteln, vor allem kühlpflichtigen Lebensmitteln, muss auf Folgendes geachtet werden:<br />

⇢ Auf die korrekte Temperatur <strong>der</strong> Lebensmittel /Speisen,<br />

⇢ auf Beschädigungen <strong>der</strong> Verpackung, durch die die Lebensmittel nachteilig bee<strong>in</strong>flusst werden könnten,<br />

⇢ auf e<strong>in</strong> ausreichend langes M<strong>in</strong>desthaltbarkeits- bzw.Verbrauchsdatum und<br />

⇢ auf die Sauberkeit des Transportmittels.<br />

Mängel müssen ggf. reklamiert werden und die Ware zurückgeschickt werden, wenn die o.g. Bed<strong>in</strong>gungen nicht e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Kontrollen müssen stichprobenweise auf dem Liefersche<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Kassenzettel dokumentiert werden, z. B. durch e<strong>in</strong>en kurzen<br />

handschriftlichen Vermerk („Waren e<strong>in</strong>wandfrei“, Unterschrift, Datum).<br />

Lagerungstemperatur<br />

Kontrollieren Sie regelmäßig stichprobenweise die Temperatur Ihrer Kühle<strong>in</strong>richtungen (Kühlschrank, Tiefkühltruhe).<br />

Auffällige Messergebnisse (Temperaturen von mehr als + 7 °C) sollten notiert und die korrekte Kühlung sichergestellt werden.<br />

Lebensmittel, die unzureichend gekühlt wurden, können – falls es sich nachweislich um e<strong>in</strong>en kurzen Zeitraum und / o<strong>der</strong> nur um<br />

ger<strong>in</strong>ge Temperaturabweichungen handelte – sofort verarbeitet werden.<br />

Im Zweifelsfall s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>artige Lebensmittel jedoch sicherheitshalber zu entsorgen.<br />

Brat-/Kochtemperatur<br />

Der dritte Kontrollpunkt ist die ausreichende Erhitzung <strong>der</strong> Speisen (siehe Kapitel 1.1, h) Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln, 1. Unterpunkt).<br />

Die Brat- / Kochtemperatur wird mit Hilfe e<strong>in</strong>es Koch- / Bratthermometers erfor<strong>der</strong>lichenfalls überprüft, sofern das Erreichen <strong>der</strong> ausreichend hohen<br />

Temperatur nicht sicher optisch, z. B. durch sprudelndes Kochen, erkennbar ist.<br />

In beson<strong>der</strong>en Fällen (auffällige Messergebnisse, Abweichungen) sollten die Temperaturen notiert werden und e<strong>in</strong>e entsprechende Korrektur<br />

veranlasst werden.<br />

Rückverfolgbarkeit<br />

Lebensmittelunternehmer s<strong>in</strong>d verpflichtet, bei Bedarf (d.h. im Fall e<strong>in</strong>er behördlichen Prüfung) e<strong>in</strong> System nachzuweisen, mit dem festgestellt werden<br />

kann, wo bestimmte Lebensmittel gekauft wurden (sogenanntes „Rückverfolgbarkeitssystem“). Für den Bereich <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege ist hierfür das<br />

Aufheben von Kassenbons, Rechnungen o<strong>der</strong> Liefersche<strong>in</strong>en ausreichend. Diese Unterlagen sollten für e<strong>in</strong>en gewissen Zeitraum aufbewahrt werden.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit bemisst sich am Verbrauchsdatum bzw. MHD <strong>der</strong> Lebensmittel. Grundsätzlich sollte mit <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />

(Lebensmittelüberwachung) geklärt werden, wie lange die Dokumente/ Unterlagen aufzubewahren s<strong>in</strong>d.<br />

Abschnitt 3 - E<strong>in</strong>haltung mikrobiologischer Kriterien<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 mit mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel legt für bestimmte Lebensmittel die e<strong>in</strong>zuhaltenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich des Auftretens bzw. <strong>der</strong> Konzentration gesundheitlich relevanter Keime <strong>in</strong> Lebensmitteln fest. Generell müssen<br />

Lebensmittelunternehmer die E<strong>in</strong>haltung dieser mikrobiologischen Anfor<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>der</strong> Eigenkontrolle überprüfen. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall,<br />

kann <strong>der</strong> Unternehmer zur Verantwortung gezogen werden. Die Kontaktaufnahme mit <strong>der</strong> zuständigen Behörde (Lebensmittelüberwachung) wird<br />

empfohlen.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!