Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung ...
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<strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege - <strong>Zusammenfassung</strong> von Kapitel 1.4: Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte<br />
Quelle: Die Leitl<strong>in</strong>ie für e<strong>in</strong>e gute <strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege<br />
Bundesverband für K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege, Berl<strong>in</strong>, Oktober 2013<br />
Die Broschüre ist nur als Pr<strong>in</strong>t-Version erhältlich und kann beim Bundesverband o<strong>der</strong> onl<strong>in</strong>e bestellt werden unter www.bvktp.de<br />
Die Kapitel 1.1 bis 1.3<br />
E<strong>in</strong>führung<br />
Abschnitt 1: Grundsätzliches zur guten Herstellungs- und Hygienepraxis<br />
1.1 Umgang mit Lebensmitteln<br />
1.2 Persönliche Hygiene<br />
1.3 Zubereiten von Speisen zusammen mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
entnehmen Sie bitte direkt <strong>der</strong> Broschüre des Bundesverbandes.<br />
Die Leitl<strong>in</strong>ie für e<strong>in</strong>e gute <strong>Lebensmittelhygiene</strong>praxis <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege, BVKTP 10/2013<br />
Die Leitl<strong>in</strong>ie zur <strong>Lebensmittelhygiene</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege, die auf Initiative des zuständigen Bundesm<strong>in</strong>isteriums von Bundesverband und verschiedenen Spitzenverbänden erarbeitet und mit den jeweiligen<br />
Ressorts <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> abgestimmt wurde, ist nun beim Bundesverband <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> erschienen und kann ab sofort dort bestellt werden. Die Leitl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong>formiert über die grundlegenden Hygieneregeln, die von<br />
Tagespflegepersonen bei <strong>der</strong> Zubereitung von Speisen beachten müssen, sowie über die baulichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Je nach dem, ob es sich um K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege im privaten Haushalt o<strong>der</strong> <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten<br />
Räumen handelt, s<strong>in</strong>d hier unterschiedliche Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen.<br />
Grundlage:<br />
Europäisches <strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht Verordnung (EG) Nr. 852/2004 - allgeme<strong>in</strong>e Grundlage für die hygienische Herstellung von Lebensmitteln<br />
Status: Lebensmittelunternehmer mit Registrierungspflicht<br />
Grundsätzlich gelten Personen, die im Rahmen <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege K<strong>in</strong><strong>der</strong> entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen, privat genutzten Wohnung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen betreuen und verköstigen, als<br />
"Lebensmittelunternehmer" i. S. des europäischen Lebensmittelrechts. Sie unterliegen damit den Vorschriften <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über <strong>Lebensmittelhygiene</strong>. Ausgenommen hiervon ist die<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege im Haushalt des K<strong>in</strong>des. Sie fällt nicht <strong>in</strong> diese Def<strong>in</strong>ition.<br />
Tagespflegepersonen müssen sich als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen.<br />
Vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren zur Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP) *<br />
Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflegeperson wird damit <strong>in</strong> vollem Umfang verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit und die <strong>Lebensmittelhygiene</strong>. Art. 5 <strong>der</strong> Verordnung (EG) 852/2004 for<strong>der</strong>t von Lebensmittelunternehmern<br />
grundsätzlich die E<strong>in</strong>richtung von Verfahren zur Gefahrenbeherrschung, die auf die sog. HACCP-Grundsätze gestützt s<strong>in</strong>d. HACCP ist die Abkürzung für "Hazard Analysis and Critical Control Po<strong>in</strong>t". Es handelt sich<br />
dabei um e<strong>in</strong>e Vorgehensweise, die auf e<strong>in</strong>er Analyse <strong>der</strong> Gefahren bei <strong>der</strong> Lebensmittelherstellung und <strong>der</strong> Etablierung sog. kritischer Kontrollpunkte im Produktionsprozess beruht. "Gefahr" (hazard) <strong>in</strong> diesem<br />
S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d alle Stoffe o<strong>der</strong> Objekte, z. B. Krankheitserreger, Giftstoffe o<strong>der</strong> Fremdkörper (wie Glassplitter o. ä.), die <strong>in</strong> Lebensmitteln vorkommen und die menschliche Gesundheit schädigen können. An den<br />
kritischen Kontrollpunkten kann durch gezieltes Handeln e<strong>in</strong>e Gefahr reduziert bzw. ausgeschaltet werden.<br />
Die Leitl<strong>in</strong>ie schlägt e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren zur Gefahrenanalyse und mehrere kritische Kontrollpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Eigenkontrolle vor. Sofern die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflegepersonen diese unter Abschnitt 1 <strong>der</strong><br />
Leitl<strong>in</strong>ie dargelegten Anfor<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>hält und die <strong>in</strong> Abschnitt 2 vorgeschlagenenen Kontrollpunkte im Rahmen <strong>der</strong> Eigenkontrolle regelmäßig überprüft und ggf. geeignete Maßnahmen ergreift, kann im Übrigen<br />
auf die Durchführung e<strong>in</strong>es vollständigen HACCP-gestützten Kontrollverfahrens verzichtet werden.<br />
* siehe hierzu Abschnitt 2 - Eigenkontrollmassnahmen, Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP) sowie Abschnitt 3 - E<strong>in</strong>haltung mikrobiologischer Kriterien auf Seite 7<br />
Bauliche Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume und Ausstattungen - Kapitel 1.4<br />
Hier wird deutlich unterschieden zwischen <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> <strong>der</strong> Privatwohnung <strong>der</strong> Tagespflegeperson (Modul I) und <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen (Modul II). Da vor allem <strong>in</strong><br />
diesem Bereich die räumlichen Erfor<strong>der</strong>nisse unterschiedlich bewertet werden von den zuständigen Behörden <strong>der</strong> jeweiligen Landkreise, bietet diese bundesweite Leitl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e verlässliche Orientierung. Wir haben<br />
diesen Teil <strong>der</strong> Leitl<strong>in</strong>ie für Sie zusammengefasst und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage beigefügt.<br />
Die vom BV veröffentlichte Leitl<strong>in</strong>ie gilt für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege nach Modul I und Modul II, jedoch nicht für E<strong>in</strong>richtungen zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung. Bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen<br />
<strong>in</strong> Baden-Württemberg handelt es sich nicht um E<strong>in</strong>richtungen zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung, son<strong>der</strong>n um K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege nach Modul II.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013
2<br />
Zielgruppe<br />
MODUL I<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege im Haushalt <strong>der</strong> Tagespflegepersonen<br />
MODUL I<br />
Die Privatwohnung <strong>der</strong> Tagespflegeperson wird für die Betreuung und<br />
Verköstigung <strong>der</strong> Tagespflegek<strong>in</strong><strong>der</strong> genutzt<br />
MODUL II<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen<br />
Modul II<br />
Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen, wie z. B. zu<br />
diesem Zweck angemieteten Laden-o<strong>der</strong> Wohnräumen statt.<br />
Status<br />
Lebensmittelunternehmer nach EU-<strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht<br />
Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />
Registrierungspflicht<br />
Kapazität maximal für 5 K<strong>in</strong><strong>der</strong> maximal für 9 K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
1.4 Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte<br />
a) Def<strong>in</strong>ition von Modul I und II<br />
Modul I<br />
und grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume<br />
Private Wohnräume <strong>der</strong> Tagespflegeperson, die im Rahmen <strong>der</strong><br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt<br />
werden, müssen, soweit praktisch durchführbar, so gelegen und so<br />
gebaut se<strong>in</strong>, dass das Risiko e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Lebensmittel<br />
vermieden wird. Die Räume s<strong>in</strong>d grundsätzlich sauber und <strong>in</strong>stand zu<br />
halten. Verunre<strong>in</strong>igungen durch Schädl<strong>in</strong>ge und Tiere s<strong>in</strong>d zu vermeiden.<br />
Lebensmittelunternehmer nach EU-<strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht<br />
Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />
Registrierungspflicht<br />
Modul II<br />
An<strong>der</strong>e (nicht privat genutzte) geeignete Räume, die im Rahmen <strong>der</strong><br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt werden,<br />
müssen, soweit praktisch durchführbar, so gelegen und so gebaut se<strong>in</strong>, dass<br />
das Risiko e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Lebensmittel vermieden wird. Die Räume<br />
s<strong>in</strong>d grundsätzlich sauber und <strong>in</strong>stand zu halten. Verunre<strong>in</strong>igungen durch<br />
Schädl<strong>in</strong>ge und Tiere s<strong>in</strong>d zu vermeiden. Es müssen, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />
geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
b) Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen Modul I Modul II<br />
Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen aus a) s<strong>in</strong>d zu beachten<br />
Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen aus a) s<strong>in</strong>d zu beachten sowie:<br />
Böden<br />
Wände<br />
Decken<br />
Küchenfenster<br />
Türen<br />
Bodenbeläge müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand, leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf.<br />
zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Entsprechend müssen Bodenbeläge glatt, abwaschbar<br />
und fäulnisresistent se<strong>in</strong><br />
Wandflächen müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand, leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf.<br />
zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Wände <strong>in</strong> Bereichen, <strong>in</strong> denen unmittelbar mit<br />
Lebensmitteln umgegangen wird (z. B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung von Arbeitsplatte,<br />
Spüle, Herd), müssen bis zu e<strong>in</strong>er ausreichenden Höhe aus glatten<br />
Materialien (z. B. Kachelung o<strong>der</strong> abwaschbarer, nicht-toxischer Anstrich)<br />
bestehen.<br />
Decken müssen so gebaut und <strong>in</strong>stand gehalten werden, dass abblätternde<br />
Teile, Schmutzansammlungen, Kondenswasser und Schimmelbefall<br />
vermieden werden.<br />
Küchenfenster, die nach außen zu öffnen s<strong>in</strong>d, müssen erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
mit Insektengittern o<strong>der</strong> Insektennetzen ausgestattet se<strong>in</strong>, die zur Re<strong>in</strong>igung<br />
leicht entfernt werden können. Die Notwendigkeit von Insektengittern hängt<br />
beispielsweise von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Küche/ des Küchenfensters ab.<br />
Türen müssen glatte, Wasser abstoßende Oberflächen haben. Sie müssen<br />
leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf. zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013
3<br />
c) Arbeitsflächen, Spüle und<br />
Ausrüstungsgegenstände<br />
Flächen<br />
Spüle<br />
Modul I<br />
Modul II<br />
Flächen, die mit Lebensmitteln <strong>in</strong> Berührung kommen, z. B. die Küchenarbeitsplatte, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu<br />
re<strong>in</strong>igen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Sie müssen entsprechend aus glattem, abriebfestem, korrossionsfestem und nichttoxischem<br />
Material bestehen, z. B. Edelstahl o<strong>der</strong> Kunststoff. Auf Arbeitsflächen o<strong>der</strong> Arbeitsmittel aus Holz sollte deshalb nach Möglichkeit verzichtet werden. In<br />
jedem Fall muss die Oberfläche glatt und ohne Risse o<strong>der</strong> Spalten se<strong>in</strong>.<br />
Für das Re<strong>in</strong>igen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Des<strong>in</strong>fizieren von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen und Geschirr muss e<strong>in</strong>e Spüle vorhanden se<strong>in</strong>. Die Spüle muss<br />
über e<strong>in</strong>en Tr<strong>in</strong>kwasseranschluss (warmes und kaltes Wasser) verfügen. Empfohlen wird e<strong>in</strong>e Spüle mit zwei Spülbecken. Hierbei wird e<strong>in</strong> Spülbecken<br />
für "unre<strong>in</strong>e" Tätigkeiten, z. B. die Vorre<strong>in</strong>igung von Geschirr o<strong>der</strong> das Waschen von Lebensmitteln ( z. B. Obst und Gemüse) verwendet, das zweite<br />
Spülbecken h<strong>in</strong>gegen ausschließlich für "re<strong>in</strong>e Tätigkeiten" wie das hygienische Abspülen von Arbeitsgeräten, Ausrüstungen und Geschirr.<br />
Geschirrspülmasch<strong>in</strong>e<br />
Aufbewahrung<br />
Kühlung und Aufbewahrung von Lebensmitteln<br />
Ist nur e<strong>in</strong> Spülbecken vorhanden, darf die Re<strong>in</strong>igung von Geschirr und das Waschen von Lebensmitteln nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, son<strong>der</strong>n<br />
erst zeitlich versetzt nach e<strong>in</strong>er Zwischenre<strong>in</strong>igung des Beckens. Die Lebensmittel können dann z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sieb unter fließendem Wasser o<strong>der</strong><br />
alternativ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em separaten Behältnis gewaschen werden.<br />
Für die hygienische Re<strong>in</strong>igung größerer Geschirrmengen ist die Verwendung e<strong>in</strong>er Geschirrspülmasch<strong>in</strong>e empfehlenswert.<br />
Arbeitsgeräte, Geschirr und Besteck s<strong>in</strong>d hygienisch, z. B. <strong>in</strong> sauberen, geschlossenen Schränken aufzubewahren.<br />
In <strong>der</strong> Küche verwendete Masch<strong>in</strong>en, Ausrüstungsgegenstände und an<strong>der</strong>e Arbeitsmittel sollten regelmäßig technisch überprüft werden, um ihre<br />
sichere Funktion zu gewährleisten.<br />
Beschädigte, korrodierte o<strong>der</strong> nicht mehr funktionsfähige Gegenstände, z. B. Schneidbretter mit Abnutzungsspuren, rostige Messer o<strong>der</strong> gesplitterte<br />
Behälter von Küchenmasch<strong>in</strong>en müssen ausgetauscht werden.<br />
Zur Kühlung und Aufbewahrung von Lebensmitteln und fertig zubereiteten Speisen muss e<strong>in</strong> Kühlschrank vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e Überlastung des Kühlschrankes durch zu große Lebensmittelmengen ist zu vermeiden, weil dann die Kühlleistung s<strong>in</strong>kt und es zur Vermehrung von<br />
unerwünschten Keimen <strong>in</strong> den unzureichend gekühlten Lebensmitteln kommen kann.<br />
Wenn tiefgefrorene Lebensmittel aufbewahrt werden, muss e<strong>in</strong>e Gefriere<strong>in</strong>richtung (z. B. e<strong>in</strong> Tiefkühlschrank o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Tiefkühlfach) vorhanden se<strong>in</strong>,<br />
die -18 Grad Celsius o<strong>der</strong> tiefere Temperaturen halten kann.<br />
In Kühl- und Tiefkühle<strong>in</strong>richtungen sollte e<strong>in</strong> Thermometer o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e elektronische Temperaturanzeige für die tägliche Temperaturkontrolle vorhanden<br />
se<strong>in</strong>.<br />
Müllbehälter<br />
In <strong>der</strong> Küche muss e<strong>in</strong>e verschließbarer Abfallbehälter (Mülleimer) vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
Der Abfalleimer ist täglich zu leeren und <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen zu re<strong>in</strong>igen.<br />
d) Handwaschbecken Modul I Modul II<br />
Es muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küche bzw. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausreichend nahe gelegenen Raum/ Bereich e<strong>in</strong> Handwaschbecken bzw. e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e geeignete Vorrichtung zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Für das Händewaschen müssen e<strong>in</strong> Seifenspen<strong>der</strong> und nach Möglichkeit E<strong>in</strong>malhandtücher verfügbar se<strong>in</strong>. Die Nutzung von E<strong>in</strong>malhandtüchern wird<br />
empfohlen. Alternativ ist die Verwendung von sauberen Handtüchern möglich, die m<strong>in</strong>d. täglich, bei Bedarf (z. B. bei sichtbarer Durchfeuchtung) auch<br />
öfter zu wechseln s<strong>in</strong>d.<br />
Hier kann, über die Anfor<strong>der</strong>ungen von Modul I h<strong>in</strong>aus gefor<strong>der</strong>t werden,<br />
dass ggf. die Vorrichtungen zum Waschen <strong>der</strong> Lebensmittel von den<br />
Handwaschbecken getrennt angeordnet s<strong>in</strong>d. Das Handwaschbecken muss<br />
über Kalt- und Warmwasserzufuhr (Tr<strong>in</strong>kwasser) verfügen.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013
4<br />
e) Toilettenraum, Toilette Modul I Modul II<br />
f) Re<strong>in</strong>igung und Des<strong>in</strong>fektion <strong>der</strong> Küche und<br />
Ausrüstungsgegenstände<br />
Der Toilettenraum sollte ke<strong>in</strong>en direkten Zugang zur Küche/ zum Der Toilettenraum darf ke<strong>in</strong>en direkten Zugang zur Küche/ zum<br />
Küchenbereich haben.<br />
Küchenbereich haben.<br />
Der Toilettenraum und die Toilette s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hygienisch e<strong>in</strong>wandfreien Zustand zu halten.<br />
Der Toilettenraum muss über e<strong>in</strong> Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr (Tr<strong>in</strong>kwasser) verfügen.<br />
Für das Händewaschen müssen e<strong>in</strong> Seifenspen<strong>der</strong> und nach Möglichkeit E<strong>in</strong>malhandtücher verfügbar se<strong>in</strong>. Die Nutzung von E<strong>in</strong>malhandtüchern wird<br />
empfohlen. Alternativ ist die Verwendung von sauberen Handtüchern möglich, die m<strong>in</strong>d. täglich, bei Bedarf (z. B. bei sichtbarer Durchfeuchtung) auch<br />
öfter zu wechseln s<strong>in</strong>d.<br />
Modul I<br />
Modul II<br />
Die Küche und <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen, Masch<strong>in</strong>en, Gegenstände und Ausrüstungen müssen <strong>in</strong> geeigneten zeitlichen Abständen gere<strong>in</strong>igt werden. E<strong>in</strong>e<br />
Des<strong>in</strong>fektion ist nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Alle Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmittel müssen immer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>alverpackung und strikt von Lebensmitteln getrennt<br />
aufbewahrt werden. Wegen <strong>der</strong> Verwechslungsgefahr dürfen Re<strong>in</strong>igungsmittel und Chemikalien nicht <strong>in</strong> Lebensmittel- o<strong>der</strong> Getränkebehältnisse (z. B.<br />
Tiefkühlbehälter, Getränkeflaschen) umgefüllt werden. Sie müssen für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unzugänglich aufbewahrt werden. Die Gebrauchsanweisungen für diese<br />
Mittel s<strong>in</strong>d genau zu befolgen.<br />
Bei <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung von Gegenständen mit Lebensmittelkontakt muss Tr<strong>in</strong>kwasser verwendet werden.<br />
Ausrüstungsgegenstände und Geräte, z. B. Schneidbretter, Geschirr und Messer müssen grundsätzlich zeitnah nach Gebrauch gere<strong>in</strong>igt werden. E<strong>in</strong>e<br />
Re<strong>in</strong>igung mit Tr<strong>in</strong>kwasser ohne Zusätze (z. B. Spülmittel) ist dann ausreichend, wenn es sich um leicht entfernbare, wasser- lösliche Verschmutzungen<br />
handelt, z. B. bei <strong>der</strong> Vorre<strong>in</strong>igung vor dem eigentlichen Spülen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Zwischenre<strong>in</strong>igung von unmittelbar weiter zu verwendenden<br />
Gegenständen. Die Verwendung von heißem Wasser verbessert die Re<strong>in</strong>igungswirkung und reduziert vorhandene Keime. Re<strong>in</strong>igung mit Zusätzen, z. B.<br />
mit Geschirrspülmittel, und unter Verwendung von heißem Tr<strong>in</strong>kwasser ist geeignet, um fetthaltige o<strong>der</strong> angetrocknete Verschmutzungen zu<br />
entfernen. Die enthaltenen waschaktiven Bestandteile bewirken, dass Fette und Schmutzpartikel leichter emulgiert, abgelöst und fortgespült werden.<br />
Vor dem Re<strong>in</strong>igen <strong>der</strong> Küche o<strong>der</strong> von Ausrüstungsgegenständen müssen die dort gelagerten Lebensmittel aus dem Re<strong>in</strong>igungsbereich entfernt o<strong>der</strong><br />
auf an<strong>der</strong>e Weise, z. B. durch Abdecken o<strong>der</strong> Umfüllen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en verschließbaren Behälter, geschützt werden.<br />
E<strong>in</strong>e sich an die Re<strong>in</strong>igung anschließende Des<strong>in</strong>fektion bewirkt, dass auf Oberflächen noch vorhandene Keime (z. B. Krankheitserreger)<br />
fast vollständig abgetötet werden. Im Haushalt ist die Durchführung von Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen nach <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung üblicherweise nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen kann e<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion <strong>der</strong> Küche und <strong>der</strong> Gegenstände, die mit Lebensmitteln <strong>in</strong> Kontakt kommen, s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>.<br />
Dies gilt z. B. dann, wenn e<strong>in</strong>e betreuende o<strong>der</strong> betreute Person akut an Erbrechen und/ o<strong>der</strong> Durchfall erkrankt. In diesen Fällen muss <strong>der</strong> betreuende<br />
Arzt o<strong>der</strong> das Gesundheitsamt <strong>in</strong>formiert und um genaue H<strong>in</strong>weise zur Durchführung <strong>der</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen gebeten werden.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013
5<br />
f) Fortsetzung von Seite 4 Modul I Modul II<br />
Schwämme, Tücher, Bürsten, Lappen usw., die zur Re<strong>in</strong>igung verwendet werden, bieten ideale Bed<strong>in</strong>gungen für die Vermehrung von Bakterien und<br />
Pilzen. Deshalb ist es erfor<strong>der</strong>lich, diese Gegenstände regelmäßig heiß bei m<strong>in</strong>d. 80 Grad zu waschen o<strong>der</strong> zu re<strong>in</strong>igen und sie regelmäßig sowie bei<br />
Bedarf auszuwechseln. Die Re<strong>in</strong>igungsutensilien dürfen jeweils nur für e<strong>in</strong>en vorgesehenen Zweck e<strong>in</strong>gesetzt werden. E<strong>in</strong> Wischtuch für die Re<strong>in</strong>igung<br />
<strong>der</strong> Küchenarbeitsplatte ist nur für diesen Zweck, nicht aber zur Re<strong>in</strong>igung des Spülbeckens zu verwenden. Dies kann beispielsweise durch die<br />
ausschließliche Verwendung von Utensilien e<strong>in</strong>er bestimmten Farbe für e<strong>in</strong>en bestimmten Zweck erleichtert werden. Pr<strong>in</strong>zipiell ist die<br />
E<strong>in</strong>malverwendung von Küchenpapier vorzuziehen.<br />
Bei starker Verschmutzung und im Umgang mit rohen Lebensmitteln ist Küchenpapier, das anschließend im Müll entsorgt wird, zu verwenden.<br />
Kühlschränke müssen regelmäßig, z. B. e<strong>in</strong>mal monatlich, vollständig ausgeräumt und anschließend gere<strong>in</strong>igt werden. Trotz niedriger Temperaturen<br />
vermehren sich e<strong>in</strong>ige Keime – darunter auch Krankheitserreger – <strong>in</strong> Kühle<strong>in</strong>richtungen und können dabei auch Lebensmittel besiedeln. Auch<br />
Gefriere<strong>in</strong>richtungen, sofern vorhanden, müssen regelmäßig ausgeräumt, abgetaut und gere<strong>in</strong>igt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung anfallendes Schmutzwasser ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Toilette zu entsorgen, nicht im Spülbecken.<br />
g) Haustiere Modul I Modul II<br />
Aus Gründen <strong>der</strong> <strong>Lebensmittelhygiene</strong> sollten Haustiere aus <strong>der</strong> Küche, zum<strong>in</strong>dest jedoch während <strong>der</strong> Essenszubereitung aus dem unmittelbaren<br />
Arbeitsbereich entfernt se<strong>in</strong>. Haustiere s<strong>in</strong>d zu je<strong>der</strong> Zeit von den Arbeitsflächen und/ o<strong>der</strong> dem Küchentisch fernzuhalten.<br />
Katzentoiletten sowie Futter- und Wasserchalen sollen nicht im Küchen- und Essbereich aufgestellt werden. Volieren und Vogelkäfige s<strong>in</strong>d so<br />
aufzustellen, dass Speisezubereitung und -verzehr nicht durch Kot- und Fe<strong>der</strong>staub be<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Da Hunde und Katzen Träger von auf den Menschen übertragbaren Parasiten se<strong>in</strong> können, ist auf e<strong>in</strong>e regelmäßige und wirksame<br />
Floh- und Wurmprophylaxe zu achten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärzt<strong>in</strong>/ Ihren Tierarzt.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013
6<br />
h) Schädl<strong>in</strong>gsmonitor<strong>in</strong>g und -bekämpfung Modul I Modul II<br />
Insekten aller Art (z. B. Fliegen, Wespen, Motten) und Nager (Mäuse, Ratten) müssen konsequent von Lebensmitteln und den Orten, an denen mit<br />
Lebensmitteln umgegangen wird, ferngehalten werden.<br />
Durch nicht abgedeckte Speisen, offene Abfalleimer o<strong>der</strong> Lebensmittelvorräte werden Insekten und Nager angelockt. Diese können die Umgebung<br />
sowie Lebensmittel mit Eiern, Sp<strong>in</strong>nfäden o<strong>der</strong> Kot verschmutzen. Dadurch erhalten Lebensmittel e<strong>in</strong>e ekelerregende Beschaffenheit und s<strong>in</strong>d deshalb<br />
zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Darüber h<strong>in</strong>aus können auf diesen Wegen Krankheitserreger übertragen werden. Vor allem<br />
angebrochene Trockenvorräte (z. B. Reis, Nudeln, Müsli) bieten ideale Bed<strong>in</strong>gungen für die Besiedlung durch solche Schädl<strong>in</strong>ge und <strong>der</strong>en Vermehrung.<br />
Daher müssen Lagerräume und Abfallbehälter stets verschlossen, sauber und ordentlich gehalten werden.<br />
Zur Kontrolle des Insektenbefalls empfiehlt sich die (für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unerreichbare) Aufstellung und regelmäßige Erneuerung von Duftfallen an<br />
entsprechenden Stellen (z. B. Mottenklebestreifen <strong>in</strong> Lagerschränken <strong>der</strong> Küche). Bei erkennbarem Befall mit Insekten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Schädl<strong>in</strong>gen<br />
müssen konsequente Bekämpfungsmethoden angewendet werden, die am besten durch e<strong>in</strong>en gewerblichen Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfer durchzuführen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
zusätzlich:<br />
Es wird regelmäßig überprüft, ob e<strong>in</strong> Insektenbefall<br />
vorliegt. Die zur Kontrolle des Insektenbefalls ergriffenen<br />
Maßnahmen werden bei festgestelltem Insektenbefall systematisch<br />
dokumentiert. Hierzu ggf. erfolgt die Angabe<br />
⇢ des überwachten Bereichs (z. B. Küche o<strong>der</strong> Vorratsraum)<br />
⇢ <strong>der</strong> festgestellten Schädl<strong>in</strong>ge und<br />
⇢ <strong>der</strong> ergriffenen Maßnahmen (z. B. Erneuerung <strong>der</strong> Duftfallen bzw.<br />
Beauftragung Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfer).<br />
i) Vorratsraum/ Vorratsschrank Modul I Modul II<br />
Für die Lagerung von trockenen Lebensmitteln, ggf. auch für Obst und Gemüse, sollte e<strong>in</strong> Vorratsschrank bzw. Vorratsraum vorhanden se<strong>in</strong>, <strong>der</strong> vor<br />
Licht und Schädl<strong>in</strong>gen geschützt ist und <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong>e mo<strong>der</strong>ate Raumtemperatur herrscht.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013
7<br />
Abschnitt 2 - Eigenkontrollmassnahmen, Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP)<br />
Lebensmittelunternehmer s<strong>in</strong>d verpflichtet, geeignete Eigenkontrollmaßnahmen zu entwickeln und anzuwenden und diese Eigenkontrollen zu dokumentieren. Durch die Dokumentation, die verhältnismäßig<br />
und <strong>der</strong> Art des Betriebs angemessen se<strong>in</strong> sollte, kann <strong>der</strong> Lebensmittelunternehmer ggf. nachweisen, dass er se<strong>in</strong>er Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Im Nachfolgenden werden Eigenkontrollmaßnahmen<br />
und Kontrollpunkte, die sich für den Umgang mit Lebensmitteln und die Speisenzubereitung <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege eignen, vorgeschlagen.<br />
Warene<strong>in</strong>gangskontrolle<br />
Beim E<strong>in</strong>kauf und bei <strong>der</strong> Lieferung von Lebensmitteln, vor allem kühlpflichtigen Lebensmitteln, muss auf Folgendes geachtet werden:<br />
⇢ Auf die korrekte Temperatur <strong>der</strong> Lebensmittel /Speisen,<br />
⇢ auf Beschädigungen <strong>der</strong> Verpackung, durch die die Lebensmittel nachteilig bee<strong>in</strong>flusst werden könnten,<br />
⇢ auf e<strong>in</strong> ausreichend langes M<strong>in</strong>desthaltbarkeits- bzw.Verbrauchsdatum und<br />
⇢ auf die Sauberkeit des Transportmittels.<br />
Mängel müssen ggf. reklamiert werden und die Ware zurückgeschickt werden, wenn die o.g. Bed<strong>in</strong>gungen nicht e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Kontrollen müssen stichprobenweise auf dem Liefersche<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Kassenzettel dokumentiert werden, z. B. durch e<strong>in</strong>en kurzen<br />
handschriftlichen Vermerk („Waren e<strong>in</strong>wandfrei“, Unterschrift, Datum).<br />
Lagerungstemperatur<br />
Kontrollieren Sie regelmäßig stichprobenweise die Temperatur Ihrer Kühle<strong>in</strong>richtungen (Kühlschrank, Tiefkühltruhe).<br />
Auffällige Messergebnisse (Temperaturen von mehr als + 7 °C) sollten notiert und die korrekte Kühlung sichergestellt werden.<br />
Lebensmittel, die unzureichend gekühlt wurden, können – falls es sich nachweislich um e<strong>in</strong>en kurzen Zeitraum und / o<strong>der</strong> nur um<br />
ger<strong>in</strong>ge Temperaturabweichungen handelte – sofort verarbeitet werden.<br />
Im Zweifelsfall s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>artige Lebensmittel jedoch sicherheitshalber zu entsorgen.<br />
Brat-/Kochtemperatur<br />
Der dritte Kontrollpunkt ist die ausreichende Erhitzung <strong>der</strong> Speisen (siehe Kapitel 1.1, h) Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln, 1. Unterpunkt).<br />
Die Brat- / Kochtemperatur wird mit Hilfe e<strong>in</strong>es Koch- / Bratthermometers erfor<strong>der</strong>lichenfalls überprüft, sofern das Erreichen <strong>der</strong> ausreichend hohen<br />
Temperatur nicht sicher optisch, z. B. durch sprudelndes Kochen, erkennbar ist.<br />
In beson<strong>der</strong>en Fällen (auffällige Messergebnisse, Abweichungen) sollten die Temperaturen notiert werden und e<strong>in</strong>e entsprechende Korrektur<br />
veranlasst werden.<br />
Rückverfolgbarkeit<br />
Lebensmittelunternehmer s<strong>in</strong>d verpflichtet, bei Bedarf (d.h. im Fall e<strong>in</strong>er behördlichen Prüfung) e<strong>in</strong> System nachzuweisen, mit dem festgestellt werden<br />
kann, wo bestimmte Lebensmittel gekauft wurden (sogenanntes „Rückverfolgbarkeitssystem“). Für den Bereich <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege ist hierfür das<br />
Aufheben von Kassenbons, Rechnungen o<strong>der</strong> Liefersche<strong>in</strong>en ausreichend. Diese Unterlagen sollten für e<strong>in</strong>en gewissen Zeitraum aufbewahrt werden.<br />
Der Nachweis <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit bemisst sich am Verbrauchsdatum bzw. MHD <strong>der</strong> Lebensmittel. Grundsätzlich sollte mit <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />
(Lebensmittelüberwachung) geklärt werden, wie lange die Dokumente/ Unterlagen aufzubewahren s<strong>in</strong>d.<br />
Abschnitt 3 - E<strong>in</strong>haltung mikrobiologischer Kriterien<br />
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 mit mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel legt für bestimmte Lebensmittel die e<strong>in</strong>zuhaltenden<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich des Auftretens bzw. <strong>der</strong> Konzentration gesundheitlich relevanter Keime <strong>in</strong> Lebensmitteln fest. Generell müssen<br />
Lebensmittelunternehmer die E<strong>in</strong>haltung dieser mikrobiologischen Anfor<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>der</strong> Eigenkontrolle überprüfen. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall,<br />
kann <strong>der</strong> Unternehmer zur Verantwortung gezogen werden. Die Kontaktaufnahme mit <strong>der</strong> zuständigen Behörde (Lebensmittelüberwachung) wird<br />
empfohlen.<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013