24.11.2014 Aufrufe

Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung ...

Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung ...

Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2<br />

Zielgruppe<br />

MODUL I<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege im Haushalt <strong>der</strong> Tagespflegepersonen<br />

MODUL I<br />

Die Privatwohnung <strong>der</strong> Tagespflegeperson wird für die Betreuung und<br />

Verköstigung <strong>der</strong> Tagespflegek<strong>in</strong><strong>der</strong> genutzt<br />

MODUL II<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen<br />

Modul II<br />

Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en geeigneten Räumen, wie z. B. zu<br />

diesem Zweck angemieteten Laden-o<strong>der</strong> Wohnräumen statt.<br />

Status<br />

Lebensmittelunternehmer nach EU-<strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht<br />

Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />

Registrierungspflicht<br />

Kapazität maximal für 5 K<strong>in</strong><strong>der</strong> maximal für 9 K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

1.4 Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte<br />

a) Def<strong>in</strong>ition von Modul I und II<br />

Modul I<br />

und grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen an Räume<br />

Private Wohnräume <strong>der</strong> Tagespflegeperson, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt<br />

werden, müssen, soweit praktisch durchführbar, so gelegen und so<br />

gebaut se<strong>in</strong>, dass das Risiko e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Lebensmittel<br />

vermieden wird. Die Räume s<strong>in</strong>d grundsätzlich sauber und <strong>in</strong>stand zu<br />

halten. Verunre<strong>in</strong>igungen durch Schädl<strong>in</strong>ge und Tiere s<strong>in</strong>d zu vermeiden.<br />

Lebensmittelunternehmer nach EU-<strong>Lebensmittelhygiene</strong>recht<br />

Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />

Registrierungspflicht<br />

Modul II<br />

An<strong>der</strong>e (nicht privat genutzte) geeignete Räume, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagespflege für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt werden,<br />

müssen, soweit praktisch durchführbar, so gelegen und so gebaut se<strong>in</strong>, dass<br />

das Risiko e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Lebensmittel vermieden wird. Die Räume<br />

s<strong>in</strong>d grundsätzlich sauber und <strong>in</strong>stand zu halten. Verunre<strong>in</strong>igungen durch<br />

Schädl<strong>in</strong>ge und Tiere s<strong>in</strong>d zu vermeiden. Es müssen, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />

geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

b) Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen Modul I Modul II<br />

Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen aus a) s<strong>in</strong>d zu beachten<br />

Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen aus a) s<strong>in</strong>d zu beachten sowie:<br />

Böden<br />

Wände<br />

Decken<br />

Küchenfenster<br />

Türen<br />

Bodenbeläge müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand, leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf.<br />

zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Entsprechend müssen Bodenbeläge glatt, abwaschbar<br />

und fäulnisresistent se<strong>in</strong><br />

Wandflächen müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand, leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf.<br />

zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>. Wände <strong>in</strong> Bereichen, <strong>in</strong> denen unmittelbar mit<br />

Lebensmitteln umgegangen wird (z. B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung von Arbeitsplatte,<br />

Spüle, Herd), müssen bis zu e<strong>in</strong>er ausreichenden Höhe aus glatten<br />

Materialien (z. B. Kachelung o<strong>der</strong> abwaschbarer, nicht-toxischer Anstrich)<br />

bestehen.<br />

Decken müssen so gebaut und <strong>in</strong>stand gehalten werden, dass abblätternde<br />

Teile, Schmutzansammlungen, Kondenswasser und Schimmelbefall<br />

vermieden werden.<br />

Küchenfenster, die nach außen zu öffnen s<strong>in</strong>d, müssen erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

mit Insektengittern o<strong>der</strong> Insektennetzen ausgestattet se<strong>in</strong>, die zur Re<strong>in</strong>igung<br />

leicht entfernt werden können. Die Notwendigkeit von Insektengittern hängt<br />

beispielsweise von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Küche/ des Küchenfensters ab.<br />

Türen müssen glatte, Wasser abstoßende Oberflächen haben. Sie müssen<br />

leicht zu re<strong>in</strong>igen und ggf. zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> Kapitel 1.4 Hygieneleitfaden Bundesverband 10/2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!