10.07.2015 Aufrufe

Kurs III 2.: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ...

Kurs III 2.: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ...

Kurs III 2.: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kurs</strong> <strong>III</strong> 2: <strong>K<strong>in</strong>dertagespflege</strong> <strong>in</strong> <strong>anderen</strong> <strong>geeigneten</strong> <strong>Räumen</strong>Qualifizierung Baden-Württemberg/ Landesverband der Tagesmütter-Vere<strong>in</strong>e e. V.Kapitel 6 | SteuernWie setzen sich Ihre Steuern zusammen?UmsatzsteuerTagespflegepersonen s<strong>in</strong>d nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies ergibt sich aus § 4 Nr. 25Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach s<strong>in</strong>d die Leistungen aller Tagespflegepersonen, diee<strong>in</strong>e Pflegeerlaubnis besitzen, umsatzsteuerfrei.E<strong>in</strong>kommensteuerBemessungsgrundlage der E<strong>in</strong>kommensteuer ist das zu versteuernde E<strong>in</strong>kommen<strong>in</strong>nerhalb des Veranlagungszeitraumes. Der Veranlagungszeitraum ist grundsätzlichdas Kalenderjahr. Das E<strong>in</strong>kommensteuergesetz (EStG) kennt <strong>in</strong>sgesamt siebenE<strong>in</strong>kunftsarten, die der E<strong>in</strong>kommensteuer unterliegen. Darunter fallen auch diesogenannten Gew<strong>in</strong>ne<strong>in</strong>künfte, also die E<strong>in</strong>künfte aus selbstständiger Arbeit.Als freiberuflich tätige Tagespflegeperson s<strong>in</strong>d Sie selbstständig tätig. Ihr Gew<strong>in</strong>n ausder Tätigkeit unterliegt grundsätzlich der E<strong>in</strong>kommensteuer. Die Höhe der von Ihnenzu zahlenden E<strong>in</strong>kommensteuern bemisst sich nach Ihrem zu versteuerndenE<strong>in</strong>kommen. Sie ist abhängig davon, ob Sie noch andere E<strong>in</strong>kommen haben und, wennSie e<strong>in</strong>en Ehepartner haben, wie hoch dessen E<strong>in</strong>kommen ist sowie wie hoch Ihreweiteren steuerlichen Abzugsbeträge wie beispielsweise Sonderausgaben undaußergewöhnliche Belastungen s<strong>in</strong>d.Gew<strong>in</strong>nDer Gew<strong>in</strong>n aus der Tagespflegetätigkeit wird durch Gegenüberstellung derBetriebse<strong>in</strong>nahmen und der Betriebsausgaben ermittelt.Summe der Betriebse<strong>in</strong>nahmenabzüglich Summe der Betriebsausgaben= Gew<strong>in</strong>n/ VerlustDieser Gew<strong>in</strong>n ist Grundlage für die Bemessung der Beiträge zur gesetzlichenRentenversicherung oder der Frage, ob e<strong>in</strong>e beitragsfreie Mitversicherung <strong>in</strong> dergesetzlichen Krankenversicherung als Familienversicherung möglich ist.2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!