Mitteilungsblatt 02/2008 - Samtgemeinde Gellersen
Mitteilungsblatt 02/2008 - Samtgemeinde Gellersen
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DRK Ortsverein Westergellersen:<br />
Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />
Am Mittwoch, 13. Februar <strong>2008</strong> um 19:00 Uhr im Gasthaus Hanstedt<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende<br />
2. Grußwort vom Kreisverband<br />
3. gemeinsames Essen<br />
4. Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom<br />
24.01.2007 durch Ingetraut Reinke<br />
5. Jahresrückblick durch die 2. Vorsitzende Renate Scheele<br />
6. Jahresrückblick der Seniorengruppe durch Gerda Schmidt<br />
7. Jahresrückblick der Gymnastikgruppe durch Irmgard Krispien<br />
8. Kassenbericht der Kassenwartin Hannelore Meyer<br />
9. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands<br />
10. Ehrungen<br />
11. Wahlen zum Vorstand<br />
12. Wahl eines Kassenprüfers<br />
13. Verschiedenes: Fahrten <strong>2008</strong><br />
14. Schließung der Sitzung<br />
Gesa Geselle, 1. Vorsitzende<br />
Imkerlehrgang spendet Honig<br />
für die Gellerser Kindergärten<br />
Am 06.12.2007 übergab<br />
im Beisein von <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />
Josef<br />
Röttgers und Imkermeisterin<br />
Silke Helms der ehrenamtliche<br />
Umweltbeauftragte<br />
der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Gellersen</strong>,<br />
Wilhelm Cohrs, dem<br />
Südergellerser Kindergarten<br />
15 Gläser Heiligenthaler<br />
Bienenhonig.<br />
Auf Initiative des ehrenamtlichen Umweltschutzbeauftragten konnte<br />
im Januar dieses Jahres ein Imkerlehrgang durchgeführt werden.<br />
Das Fachwissen für den Imkerlehrgang brachte Frau Imkermeisterin<br />
Silke Helms aus Heiligenthal ein. Inspiriert wurde der Umweltbeauftragte<br />
durch fehlende Bienen zur Zeit der Obst- und Rapsblüte.<br />
Die Zahl der Imker ist rückläufig. Mit Unterstützung des Kreisimkervereins<br />
wurde ein Lehrstand mit 6 Bienenvölkern in Heiligenthal<br />
eingerichtet.<br />
10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen von April bis zum<br />
heutigen Zeitpunkt an dem Lehrgang teil, um sich mit der Haltung<br />
von Bienen vertraut zu machen. Jeden Samstag trafen sich die Teilnehmer<br />
zu praktischen Übungen am Lehrstand. Außerdem wurden<br />
die Fähigkeiten zur Gesunderhaltung der Bienen, Vermehrung der<br />
Bienen sowie die Vermittlung der Kenntnisse für den Sachkundenachweis<br />
im Umgang mit Honig vermittelt. Alle Teilnehmer sind<br />
inzwischen im Besitz von 2 oder mehreren Völkern.<br />
Auf Grund der guten Honigernte sind die Kindergärten der <strong>Samtgemeinde</strong><br />
mit zusammen 100 Gläsern Heiligenthaler Honig<br />
beschenkt worden. Das Naturprodukt Honig wird somit zum<br />
wichtigen Bestandteil der Frühstückszeit in den Kindergärten.<br />
Christine Gaus<br />
Rechtsanwältin<br />
Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 21391 Reppenstedt<br />
Tel. 0 41 31/68 26 70<br />
Fax 0 41 31/68 26 71<br />
Termine nach Vereinbarung<br />
Natur und Umwelt<br />
26<br />
Der SoVD, Ortsgruppe Kirchgellersen, führt seine Jahres-Hauptversammlung<br />
am 29. März <strong>2008</strong> um 15:00 Uhr in der Aula<br />
der Grundschule Kirchgellersen durch.<br />
Auf der Tagesordnung stehen neben den Jahres- und Kassenberichten<br />
die Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Beisitzer.<br />
Nach dem offiziellen Teil finden ein gemeinsames Essen und ein<br />
geselliges Beisammensein statt. Eine schriftliche Einladung an die<br />
Mitglieder erfolgt Anfang März. Gäste und Reisefreunde dürfen gern<br />
an der Versammlung teilnehmen, um eine vorherige Anmeldung<br />
wird gebeten.<br />
Neue Mitglieder sind uns immer herzlich willkommen, wer bei<br />
uns mitmachen möchte, wende sich an unseren 1. Vorsitzenden<br />
Gerhard Hemming.<br />
Dachtmisser Straße 12, 21394 Kirchgellersen<br />
Telefon + Fax: 04135/261<br />
Der neue Energieausweis:<br />
ein Beitrag zum Klimaschutz<br />
Künftig müssen Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen<br />
oder neu vermieten, dem Käufer oder Mieter auf Anforderung einen<br />
Energieausweis vorlegen. Potentielle Mieter oder Käufer können<br />
dadurch erkennen, ob sie sich auf eine „Energieschleuder“ einlassen<br />
oder nicht; Privathaushalte sind in der EU unmittelbar für 16 % des<br />
Treibhausgas-Ausstoßes erforderlich. Eigentümer erhalten mit dem Ausweis<br />
in Kurzform eine Empfehlung für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />
die den Energieverbrauch senken.<br />
Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, ist der 1. Juli <strong>2008</strong> Stichtag für<br />
die Einführung, für später gebaute Wohnimmobilien der 1. Januar 2009.<br />
Den Energieausweis gibt es in zwei Formen. Die einfache Form, der so<br />
genannte „Verbrauchsausweis“, dokumentiert den Energieverbrauch<br />
der letzten drei Jahre anhand Rechnungen aus dieser Zeit. Die Kosten<br />
liegen zwischen 30,00 und 50,00 Euro. Der „Bedarfsausweis“ sagt aus,<br />
wie viel Energie für Heizung und Warmwasser ein Haus objektiv benötigt.<br />
Der anhand von Gebäudedaten ermittelte Verbrauch erlaubt einen<br />
guten Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden, unabhängig vom<br />
Verhalten der Bewohner. Für die genaue Datenerfassung ist eine<br />
Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater sinnvoll. Die Kosten für<br />
den Ausweis liegen etwa bei 300,00 Euro.<br />
Eigentümer dürfen bis zum 30. September <strong>2008</strong> frei zwischen den<br />
Ausweisarten wählen. Danach hängt es von der Art des Gebäudes ab,<br />
welcher Ausweis benötigt wird. Eigentümer von Gebäuden mit weniger<br />
als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977<br />
gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung<br />
nicht erreicht haben, benötigen dann zwingend den<br />
Bedarfsausweis.<br />
Die Kosten für den Ausweis können nicht auf den Mieter umgelegt<br />
werden, es ist aber möglich, sie steuerlich abzusetzen.<br />
Zur Ausstellung berechtigt sind Architekten und Bauingenieure, aber<br />
auch Handwerker Schornsteinfeger und Energieberater mit einer<br />
speziellen Ausbildung. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung die<br />
Qualität des angebotenen Ausweises zu prüfen. Besonders vorsichtig<br />
sollte man bei einigen Anbietern im Internet sein sowie bei allen extremen<br />
Billigangeboten. Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig<br />
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert<br />
nämlich (nach Ablauf einer Übergangsfrist) ein Bußgeld von bis zu<br />
15.000,00 Euro.<br />
Der Ausweis dient grundsätzlich nur zur Information. Mieter haben<br />
daher auch kein Recht auf Minderung der Miete, falls der Energieverbrauch<br />
sich später als höher herausstellen sollte. Beim Verkauf kann<br />
es unter Umständen zu einer Haftung des Verkäufers und auch des<br />
Ausstellers kommen, falls die Werte im Energieausweis nicht stimmen.<br />
Abschließende rechtliche Bewertungen zu den möglichen Rechtsfolgen<br />
des Energieausweises in den unterschiedlichsten Situationen sind erst<br />
nach Beginn der Ausweispflicht möglich.<br />
Christine Gaus, Rechtsanwältin