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Mitteilungsblatt 02/2008 - Samtgemeinde Gellersen

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DRK Ortsverein Westergellersen:<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

Am Mittwoch, 13. Februar <strong>2008</strong> um 19:00 Uhr im Gasthaus Hanstedt<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende<br />

2. Grußwort vom Kreisverband<br />

3. gemeinsames Essen<br />

4. Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom<br />

24.01.2007 durch Ingetraut Reinke<br />

5. Jahresrückblick durch die 2. Vorsitzende Renate Scheele<br />

6. Jahresrückblick der Seniorengruppe durch Gerda Schmidt<br />

7. Jahresrückblick der Gymnastikgruppe durch Irmgard Krispien<br />

8. Kassenbericht der Kassenwartin Hannelore Meyer<br />

9. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands<br />

10. Ehrungen<br />

11. Wahlen zum Vorstand<br />

12. Wahl eines Kassenprüfers<br />

13. Verschiedenes: Fahrten <strong>2008</strong><br />

14. Schließung der Sitzung<br />

Gesa Geselle, 1. Vorsitzende<br />

Imkerlehrgang spendet Honig<br />

für die Gellerser Kindergärten<br />

Am 06.12.2007 übergab<br />

im Beisein von <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />

Josef<br />

Röttgers und Imkermeisterin<br />

Silke Helms der ehrenamtliche<br />

Umweltbeauftragte<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Gellersen</strong>,<br />

Wilhelm Cohrs, dem<br />

Südergellerser Kindergarten<br />

15 Gläser Heiligenthaler<br />

Bienenhonig.<br />

Auf Initiative des ehrenamtlichen Umweltschutzbeauftragten konnte<br />

im Januar dieses Jahres ein Imkerlehrgang durchgeführt werden.<br />

Das Fachwissen für den Imkerlehrgang brachte Frau Imkermeisterin<br />

Silke Helms aus Heiligenthal ein. Inspiriert wurde der Umweltbeauftragte<br />

durch fehlende Bienen zur Zeit der Obst- und Rapsblüte.<br />

Die Zahl der Imker ist rückläufig. Mit Unterstützung des Kreisimkervereins<br />

wurde ein Lehrstand mit 6 Bienenvölkern in Heiligenthal<br />

eingerichtet.<br />

10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen von April bis zum<br />

heutigen Zeitpunkt an dem Lehrgang teil, um sich mit der Haltung<br />

von Bienen vertraut zu machen. Jeden Samstag trafen sich die Teilnehmer<br />

zu praktischen Übungen am Lehrstand. Außerdem wurden<br />

die Fähigkeiten zur Gesunderhaltung der Bienen, Vermehrung der<br />

Bienen sowie die Vermittlung der Kenntnisse für den Sachkundenachweis<br />

im Umgang mit Honig vermittelt. Alle Teilnehmer sind<br />

inzwischen im Besitz von 2 oder mehreren Völkern.<br />

Auf Grund der guten Honigernte sind die Kindergärten der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

mit zusammen 100 Gläsern Heiligenthaler Honig<br />

beschenkt worden. Das Naturprodukt Honig wird somit zum<br />

wichtigen Bestandteil der Frühstückszeit in den Kindergärten.<br />

Christine Gaus<br />

Rechtsanwältin<br />

Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 21391 Reppenstedt<br />

Tel. 0 41 31/68 26 70<br />

Fax 0 41 31/68 26 71<br />

Termine nach Vereinbarung<br />

Natur und Umwelt<br />

26<br />

Der SoVD, Ortsgruppe Kirchgellersen, führt seine Jahres-Hauptversammlung<br />

am 29. März <strong>2008</strong> um 15:00 Uhr in der Aula<br />

der Grundschule Kirchgellersen durch.<br />

Auf der Tagesordnung stehen neben den Jahres- und Kassenberichten<br />

die Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Beisitzer.<br />

Nach dem offiziellen Teil finden ein gemeinsames Essen und ein<br />

geselliges Beisammensein statt. Eine schriftliche Einladung an die<br />

Mitglieder erfolgt Anfang März. Gäste und Reisefreunde dürfen gern<br />

an der Versammlung teilnehmen, um eine vorherige Anmeldung<br />

wird gebeten.<br />

Neue Mitglieder sind uns immer herzlich willkommen, wer bei<br />

uns mitmachen möchte, wende sich an unseren 1. Vorsitzenden<br />

Gerhard Hemming.<br />

Dachtmisser Straße 12, 21394 Kirchgellersen<br />

Telefon + Fax: 04135/261<br />

Der neue Energieausweis:<br />

ein Beitrag zum Klimaschutz<br />

Künftig müssen Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen<br />

oder neu vermieten, dem Käufer oder Mieter auf Anforderung einen<br />

Energieausweis vorlegen. Potentielle Mieter oder Käufer können<br />

dadurch erkennen, ob sie sich auf eine „Energieschleuder“ einlassen<br />

oder nicht; Privathaushalte sind in der EU unmittelbar für 16 % des<br />

Treibhausgas-Ausstoßes erforderlich. Eigentümer erhalten mit dem Ausweis<br />

in Kurzform eine Empfehlung für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />

die den Energieverbrauch senken.<br />

Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, ist der 1. Juli <strong>2008</strong> Stichtag für<br />

die Einführung, für später gebaute Wohnimmobilien der 1. Januar 2009.<br />

Den Energieausweis gibt es in zwei Formen. Die einfache Form, der so<br />

genannte „Verbrauchsausweis“, dokumentiert den Energieverbrauch<br />

der letzten drei Jahre anhand Rechnungen aus dieser Zeit. Die Kosten<br />

liegen zwischen 30,00 und 50,00 Euro. Der „Bedarfsausweis“ sagt aus,<br />

wie viel Energie für Heizung und Warmwasser ein Haus objektiv benötigt.<br />

Der anhand von Gebäudedaten ermittelte Verbrauch erlaubt einen<br />

guten Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden, unabhängig vom<br />

Verhalten der Bewohner. Für die genaue Datenerfassung ist eine<br />

Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater sinnvoll. Die Kosten für<br />

den Ausweis liegen etwa bei 300,00 Euro.<br />

Eigentümer dürfen bis zum 30. September <strong>2008</strong> frei zwischen den<br />

Ausweisarten wählen. Danach hängt es von der Art des Gebäudes ab,<br />

welcher Ausweis benötigt wird. Eigentümer von Gebäuden mit weniger<br />

als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977<br />

gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung<br />

nicht erreicht haben, benötigen dann zwingend den<br />

Bedarfsausweis.<br />

Die Kosten für den Ausweis können nicht auf den Mieter umgelegt<br />

werden, es ist aber möglich, sie steuerlich abzusetzen.<br />

Zur Ausstellung berechtigt sind Architekten und Bauingenieure, aber<br />

auch Handwerker Schornsteinfeger und Energieberater mit einer<br />

speziellen Ausbildung. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung die<br />

Qualität des angebotenen Ausweises zu prüfen. Besonders vorsichtig<br />

sollte man bei einigen Anbietern im Internet sein sowie bei allen extremen<br />

Billigangeboten. Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig<br />

nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert<br />

nämlich (nach Ablauf einer Übergangsfrist) ein Bußgeld von bis zu<br />

15.000,00 Euro.<br />

Der Ausweis dient grundsätzlich nur zur Information. Mieter haben<br />

daher auch kein Recht auf Minderung der Miete, falls der Energieverbrauch<br />

sich später als höher herausstellen sollte. Beim Verkauf kann<br />

es unter Umständen zu einer Haftung des Verkäufers und auch des<br />

Ausstellers kommen, falls die Werte im Energieausweis nicht stimmen.<br />

Abschließende rechtliche Bewertungen zu den möglichen Rechtsfolgen<br />

des Energieausweises in den unterschiedlichsten Situationen sind erst<br />

nach Beginn der Ausweispflicht möglich.<br />

Christine Gaus, Rechtsanwältin

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