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"Ohne Filter" Juli 2004 - IG Metall Gaggenau

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OHNE FILTER<br />

Recht und Rat<br />

Alles was Recht ist ...<br />

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht für<br />

die Beschäftigten.<br />

Für weitere Informationen stehen<br />

die <strong>IG</strong>-<strong>Metall</strong> Betriebsräte sowie<br />

die Rechtsberatung der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Vwst. <strong>Gaggenau</strong> gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Schmerzensgeld wegen<br />

Mobbing<br />

Ein Arbeitgeber, der nichts gegen<br />

Mobbing unternimmt, kann sich<br />

schadensersatzpflichtig machen.<br />

Fall: Eine 37-jährige Sachbearbeiterin<br />

des Landesamtes für<br />

Umwelt und Geologie in Sachsen<br />

hatte gegen ihren Vorgesetzten und<br />

den Freistaat Sachsen wegen<br />

Mobbing geklagt. Die zweifache<br />

Mutter forderte 32.000 Euro<br />

Schmerzensgeld und Schadens-<br />

I m p r e s s u m<br />

Herausgeber: <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> <strong>Gaggenau</strong><br />

Verantwortlich: Roman Zitzelsberger,<br />

1. Bevollmächtigter <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> <strong>Gaggenau</strong>;<br />

Hauptstr. 83, <strong>Gaggenau</strong><br />

Redaktion:<br />

Bernhard WagnerTel.07222/91-23987<br />

Helga Teipel Tel.07222/91-23986<br />

Uwe Krause Tel.07222/91-22729<br />

Sandra Kiefer Tel.07222/91-23588<br />

Rene´Rastetter Tel.07222/91-22532<br />

Karlheinz Fischer Tel.07222/91-22114<br />

Rüdiger Haas Tel.07222/91-22106<br />

Layout: Uwe Krause, Bernhard Wagner<br />

Bilder: Bernhard Wagner, Uwe Krause<br />

Druck: Druckwerkstatt Renchen<br />

Leserbriefe & Artikel an:<br />

Betriebsrat<br />

Redaktion ohne Filter<br />

DaimlerChrysler AG,<br />

Mercedesstr.1<br />

HPC:BR<br />

76432 Rastatt, Telefax: (07222)91-22129<br />

E-Mail:<br />

ohnefilter.redaktion@daimlerchrysler.com<br />

Redaktionsschluss für die nächste<br />

Ausgabe: KW 32-<strong>2004</strong><br />

ersatz wegen der Verletzung ihrer<br />

Persönlichkeitsrechte. Die<br />

Klägerin arbeitete von Oktober<br />

1999 bis Februar 2001 in der<br />

Staatlichen Umweltbetriebsgesellschaft.<br />

Dort wurde sie<br />

nach Zeugenaussagen von der<br />

“Kaffeerunde ausgegrenzt”, mit<br />

“Hilfsarbeiten betraut” und durch<br />

“gezielt gestreute Gerüchte verunglimpft”.<br />

Entscheidung: Das Arbeitsgericht<br />

Dresden gab der Klage des<br />

Mobbing-Opfers in vollem Umfang<br />

statt. Nach Auffassung der<br />

Richter habe der Arbeitgeber in<br />

zweifacher Hinsicht seine<br />

Fürsorgepflicht verletzt. Nicht<br />

nur, dass Vorgesetzte an den<br />

ständigen Schikanen, Diskriminierungen<br />

und Anfeindungen beteiligt<br />

gewesen seien, das Land<br />

Sachsen hätte als Arbeitgeber<br />

auch aktiv gegen die<br />

Mobbinghandlungen einschreiten<br />

müssen, um seiner<br />

Verantwortung als Arbeitgeber<br />

gerecht zu werden. Aufgrund der<br />

ausgeprägten Form des<br />

Mobbings und der schweren<br />

psychologischen und materiellen<br />

Folgen für das Opfer seien vorliegend<br />

auch 32.000 Euro<br />

Schmerzensgeld und Schadensersatz<br />

angemessen.<br />

Arbeitsgericht Dresden vom<br />

08.07.2003 - 5 Ca 5954/02<br />

Teilzeitarbeit<br />

Die Parteien streiten über den<br />

Wunsch der Beschäftigten,<br />

ihre wöchentliche Arbeitszeit<br />

zu verringern und darüber hinaus,<br />

wie die verringerte<br />

Arbeitszeit auf die Wochentage<br />

zu verteilen ist.<br />

Der Arbeitgeber stimmte der<br />

Reduzierung der Arbeitszeit zu,<br />

lehnte jedoch die Verteilung entsprechend<br />

dem Wunsch der<br />

Beschäftigten ab. Mündliche<br />

Verhandlungen zwischen den<br />

Parteien führten zu keiner<br />

Einigung. Die gerichtliche Auseinandersetzung<br />

führte zu folgendem<br />

Urteil.<br />

Ergebnis: Verlangt ein Beschäftigter<br />

seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit<br />

zu verringern und die verringerte<br />

Arbeitszeit in einer bestimmten Weise<br />

zu verteilen, hat der Arbeitgeber mit<br />

dem Beschäftigten sowohl die<br />

Verringerung der Arbeitszeit als auch<br />

die Verteilung der Arbeitszeit mit dem<br />

Ziel zu erörtern, zu einer<br />

Vereinbarung zu kommen.<br />

Verringerung und Verteilung der<br />

Arbeitszeit müssen vom Arbeitgeber<br />

zeitgleich und einheitlich verhandelt<br />

werden. Lässt sich der Arbeitgeber z.B.<br />

auf den Wunsch der Beschäftigten<br />

nach einer bestimmten Verteilung der<br />

Arbeitszeit nicht ein, so verstößt er damit<br />

gegen die ihm obliegende<br />

Verhandlungspflicht....<br />

BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR<br />

Arbeitsschutz<br />

Erstmals hat das Bundesarbeitsgericht<br />

(BAG) mit einem Beschluss vom 8. Juni<br />

<strong>2004</strong> eindeutig die Mitbestimmung<br />

des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

und Unterweisung<br />

herausgestellt. Nach § 87 Abs.1 Nr.7<br />

BetrVG hat der Betriebsrat im<br />

Aktuelle Urteile<br />

www.bundesarbeitsgericht.de<br />

Rahmen der gesetzlichen<br />

Vorschriften bei Regelungen über<br />

den Gesundheitsschutz mitzubestimmen.<br />

Dies umfasst auch die vom<br />

Arbeitgeber vorzunehmende Beurteilung<br />

der Gefährdung am<br />

Arbeitsplatz und die Unterweisung<br />

der Arbeitnehmer über Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz.<br />

Eine Betriebsvereinbarung hierüber<br />

kann die Aufstellung des Konzepts<br />

nicht dem Arbeitgeber überlassen und<br />

die Beteiligung des Betriebsrats auf ein<br />

Beratungsrecht beschränken. Vielmehr<br />

muss die Betriebsvereinbarung selbst<br />

den Gegenstand regeln.<br />

Der Beschluss liegt noch nicht im<br />

Wortlaut vor, wird jedoch nach seinem<br />

Erscheinen umgehend veröffentlicht.<br />

6<br />

4.Ausgabe <strong>Juli</strong><br />

<strong>2004</strong>

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