Wissensspeicher Bergbautechnologie (1974) - WordPress.com
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13.3. Organe des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes<br />
Die Kontrolle der Einhaltung der Festlegungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes wird ausgeübt<br />
durch:<br />
staatliche und<br />
gewerkschaftliche Kontrollorgane<br />
sowie<br />
betriebliche Organe.<br />
Staatliche Kontrollorgane<br />
Oberste Bergbehörde der DDR<br />
mit Bergbehörden in Borna, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Senftenberg und Staßfurt<br />
Zuständigkeit: Überwachung der Bergbaubetriebe und der Betriebe des Industriezweiges Steine und Erden hinsichtlich<br />
technischer Sicherheit, Sicherheitstechnik und spezieller Fragen der Durchführung der Produktion<br />
Technische Überwachung mit einer Zentralinspektion und einer Reihe von Inspektionen<br />
Zuständigkeit: Zulassungs- und überwachungspflichtige Anlagen in allen Industriezweigen<br />
Ministerium für Gesundheitswesen (in ihm vor allem Hauptinspektion für Gesundheitsschutz in den Betrieben)<br />
Zuständigkeit: Fragen der Arbeitshygiene, der Arbeitsmedizin und des Betriebsgesundheitswesens<br />
Ministerium des Inneren<br />
(Hauptabteilung Feuerwehr)<br />
Zuständigkeit: Leitung des Brandschutzwesens in der DDR<br />
Gewerkschaftliche Kontrollorgane<br />
Abteilung Arbeitsschutz beim Bundesvorstand des FDGB<br />
Arbeitsschutzinspektionen bei der Bezirksvorständen des FDGB sowie bei den Zentralvorständen der IG Bergbau und<br />
der IS Wismut<br />
Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz der BGL<br />
Arbeitsschutzobleute in den Gewerkschaftsgruppen<br />
Aufgaben der Arbeitsschutzinspektionen:<br />
‣ vorwiegende, helfende, erzieherische Kontrolltätigkeit<br />
‣ Kontrolle der Einbeziehung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in alle Planteile<br />
‣ Ermittlung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />
‣ Einschätzung des Standes des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den Betrieben<br />
Betriebliche Organe<br />
Sicherheitsinspektionen bzw. Abteilungen Gesundheit- und Arbeitsschutz<br />
13.4. Verhüten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />
Die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie lehrt, dass die Ursachen von Krankheiten und Unfällen erkennbar und demzufolge<br />
Krankheiten und Unfälle vermeidbar sind.<br />
Beim Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden unterschieden:<br />
Entwicklung und Einsatz technisch-technologischer Maßnahmen<br />
persönliche Anforderungen an den Menschen (Charakter, Fähigkeiten, Leistungsfähigkeit und –wille,<br />
Konzentrationsvermögen<br />
Arbeitsunfall:<br />
plötzliches, von außen einwirkendes, schädigendes Ereignis, das mit der Betriebstätigkeit im ursächlichen<br />
Zusammenhang steht und eine Körperschädigung oder Tod eines Werktätigen zur Folge hat.<br />
Arbeitsmittel müssen so projektiert, konstruiert und hergestellt werden und neue Arbeitsverfahren (Technologien) so entwickelt<br />
werden, dass sie gefährdungs- und erschwernisfrei sind (siehe ABAO 3/1).<br />
Berufskrankheit:<br />
Krankheit, die besonders regelmäßig unter den Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe auftritt und durch berufsbedingte<br />
Einflüsse hervorgerufen wird (in der Liste der Berufskrankheiten erfasst).<br />
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