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Wissensspeicher Bergbautechnologie (1974) - WordPress.com

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13.3. Organe des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes<br />

Die Kontrolle der Einhaltung der Festlegungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes wird ausgeübt<br />

durch:<br />

staatliche und<br />

gewerkschaftliche Kontrollorgane<br />

sowie<br />

betriebliche Organe.<br />

Staatliche Kontrollorgane<br />

Oberste Bergbehörde der DDR<br />

mit Bergbehörden in Borna, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Senftenberg und Staßfurt<br />

Zuständigkeit: Überwachung der Bergbaubetriebe und der Betriebe des Industriezweiges Steine und Erden hinsichtlich<br />

technischer Sicherheit, Sicherheitstechnik und spezieller Fragen der Durchführung der Produktion<br />

Technische Überwachung mit einer Zentralinspektion und einer Reihe von Inspektionen<br />

Zuständigkeit: Zulassungs- und überwachungspflichtige Anlagen in allen Industriezweigen<br />

Ministerium für Gesundheitswesen (in ihm vor allem Hauptinspektion für Gesundheitsschutz in den Betrieben)<br />

Zuständigkeit: Fragen der Arbeitshygiene, der Arbeitsmedizin und des Betriebsgesundheitswesens<br />

Ministerium des Inneren<br />

(Hauptabteilung Feuerwehr)<br />

Zuständigkeit: Leitung des Brandschutzwesens in der DDR<br />

Gewerkschaftliche Kontrollorgane<br />

Abteilung Arbeitsschutz beim Bundesvorstand des FDGB<br />

Arbeitsschutzinspektionen bei der Bezirksvorständen des FDGB sowie bei den Zentralvorständen der IG Bergbau und<br />

der IS Wismut<br />

Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz der BGL<br />

Arbeitsschutzobleute in den Gewerkschaftsgruppen<br />

Aufgaben der Arbeitsschutzinspektionen:<br />

‣ vorwiegende, helfende, erzieherische Kontrolltätigkeit<br />

‣ Kontrolle der Einbeziehung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in alle Planteile<br />

‣ Ermittlung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

‣ Einschätzung des Standes des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den Betrieben<br />

Betriebliche Organe<br />

Sicherheitsinspektionen bzw. Abteilungen Gesundheit- und Arbeitsschutz<br />

13.4. Verhüten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

Die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie lehrt, dass die Ursachen von Krankheiten und Unfällen erkennbar und demzufolge<br />

Krankheiten und Unfälle vermeidbar sind.<br />

Beim Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten werden unterschieden:<br />

Entwicklung und Einsatz technisch-technologischer Maßnahmen<br />

persönliche Anforderungen an den Menschen (Charakter, Fähigkeiten, Leistungsfähigkeit und –wille,<br />

Konzentrationsvermögen<br />

Arbeitsunfall:<br />

plötzliches, von außen einwirkendes, schädigendes Ereignis, das mit der Betriebstätigkeit im ursächlichen<br />

Zusammenhang steht und eine Körperschädigung oder Tod eines Werktätigen zur Folge hat.<br />

Arbeitsmittel müssen so projektiert, konstruiert und hergestellt werden und neue Arbeitsverfahren (Technologien) so entwickelt<br />

werden, dass sie gefährdungs- und erschwernisfrei sind (siehe ABAO 3/1).<br />

Berufskrankheit:<br />

Krankheit, die besonders regelmäßig unter den Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe auftritt und durch berufsbedingte<br />

Einflüsse hervorgerufen wird (in der Liste der Berufskrankheiten erfasst).<br />

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