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Das Berufsbildungssystem in Spanien - Europa

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dungsvertrag ke<strong>in</strong>e Stelle besetzt werden, die e<strong>in</strong> Arbeitnehmer zuvor mehr als e<strong>in</strong> Jahr lang<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Unternehmens <strong>in</strong>nehatte. Die Anstellung kann <strong>in</strong> Vollzeit- oder <strong>in</strong> Teilzeitform<br />

erfolgen. Die Entlohnung darf aber <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall unterhalb des gesetzlichen M<strong>in</strong>destlohns<br />

liegen (14,16 EUR am Tag bzw. 424,80 EUR im Monat – Stand: 2000).<br />

<strong>Das</strong> Unternehmen muss den Beschäftigten während m<strong>in</strong>destens 15% der Arbeitszeit für die<br />

Teilnahme an der theoretischen Ausbildung freistellen. Die praktische Ausbildung erfolgt im<br />

Betrieb unter der Aufsicht e<strong>in</strong>er Person, die die erforderliche berufliche Qualifikation besitzt.<br />

Nach Ablauf des Vertrags stellt der Unternehmer dem Arbeitnehmer e<strong>in</strong> Zeugnis über die<br />

Dauer der theoretischen und das erreichte Niveau der praktischen Ausbildung aus.<br />

Von den 119 091 im Jahr 2000 geschlossenen Ausbildungsverträgen entfielen 18,5% auf den<br />

<strong>in</strong>dustriellen Sektor, 18,6% auf das Baugewerbe und 62,5% auf den Dienstleistungsbereich.<br />

Die Praktikumsverträge s<strong>in</strong>d für Arbeitnehmer mit e<strong>in</strong>em Hochschulabschluss, e<strong>in</strong>er Berufsausbildung<br />

mittleren oder höheren Grades oder anderen als gleichwertig anerkannten Abschlüssen<br />

vorgesehen. Die E<strong>in</strong>stellung muss <strong>in</strong>nerhalb von vier Jahren nach Beendigung der<br />

Ausbildung erfolgen (sechs Jahre im Falle von Beh<strong>in</strong>derten).<br />

Ihre M<strong>in</strong>destdauer beträgt sechs Monate, mit der Möglichkeit e<strong>in</strong>er zweimaligen Verlängerung<br />

um jeweils sechs Monate, bis zu e<strong>in</strong>er Höchstdauer von zwei Jahren. Der Lohn muss im ersten<br />

Jahr m<strong>in</strong>destens 65% und im zweiten Jahr m<strong>in</strong>destens 70% des Lohnes betragen, den e<strong>in</strong> Arbeitnehmer<br />

für dieselbe oder e<strong>in</strong>e gleichwertige Arbeit laut Tarifvertrag erhält. Gibt es ke<strong>in</strong>en<br />

Tarifvertrag, so darf die Entlohnung laut Praktikumsvertrag nicht unterhalb des gesetzlichen<br />

M<strong>in</strong>destlohns liegen (EUR 14,16 EUR am Tag bzw. EUR 424,80 im Monat – Stand: 2000).<br />

Im Jahr 2000 entfielen 19,1% der Praktikumsverträge auf das Baugewerbe, 9,5% auf die Industrie<br />

und 71% auf den Dienstleistungsbereich. 60,8% der Beschäftigten waren unter<br />

25 Jahre alt, 39,1% waren zwischen 25 und 45 Jahre alt.<br />

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