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Das Berufsbildungssystem in Spanien - Europa

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5. Die Berufsbildung für Arbeitnehmer<br />

Die Berufsbildung für Arbeitnehmer bzw. berufliche Weiterbildung untersteht seit 1993 den<br />

Sozialpartnern: Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen (zuvor unterstand sie dem<br />

INEM). Die Durchführung der Maßnahmen wurde von der Stiftung für Weiterbildung<br />

FORCEM organisiert, die nach dem dritten Drei-Parteien-Abkommen über Weiterbildung<br />

durch die Fundación Tripartita para la Formación en el Empleo (Drei-Parteien-Stiftung für<br />

Ausbildung am Arbeitsplatz) ersetzt wurde, an der die staatliche Verwaltung ebenfalls beteiligt<br />

ist.<br />

Derzeit werden das technische und organisatorische Management der beruflichen Weiterbildung<br />

durch das dritte nationale Abkommen über Weiterbildung geregelt, ihre Struktur und<br />

F<strong>in</strong>anzierung werden im dritten Drei-Parteien-Abkommen festgelegt. Beide Abkommen<br />

s<strong>in</strong>d von 2000 bis 2004 gültig.<br />

<strong>Das</strong> dritte Drei-Parteien-Abkommen weist unter Beibehaltung der Grundpr<strong>in</strong>zipien des<br />

Systems die folgenden Neuerungen auf:<br />

(a) E<strong>in</strong>beziehung e<strong>in</strong>er neuen Modalität von Bildungsmaßnahmen für Unternehmen der Sozialwirtschaft,<br />

aufgrund der besonderen Merkmale ihres Organisationsmodells (was e<strong>in</strong><br />

Anliegen des Sektors war, dem nun entsprochen wurde);<br />

(b) Verbesserung des Managementmodells, das nun dah<strong>in</strong>gehend verändert wird, dass die<br />

Organisation der beruflichen Weiterbildung e<strong>in</strong>er neuen drittelparitätisch besetzten Stiftung<br />

übertragen wurde, <strong>in</strong> der neben den wichtigsten Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen<br />

auch die staatliche Verwaltung vertreten ist. Auf diese Weise werden die<br />

Bearbeitungsvorgänge bei den Weiterbildungsmaßnahmen durch die Anwendung der den<br />

Verwaltungsverfahren eigenen Kriterien und Erfordernissen vere<strong>in</strong>facht und flexibilisiert.<br />

5.1. Maßnahmen der Weiterbildung<br />

5.1.1. Weiterbildungspläne<br />

Sie s<strong>in</strong>d das am meisten e<strong>in</strong>gesetzte Mittel der Arbeitnehmerweiterbildung. Es gibt vier<br />

Varianten:<br />

(a) betriebliche Weiterbildungspläne. Diese können <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie von solchen Unternehmen<br />

beantragt werden, die mehr als hundert Mitarbeiter haben;<br />

(b) Weiterbildungspläne auf sektoraler Ebene (Gruppenpläne). Sie s<strong>in</strong>d für zwei oder<br />

mehr Unternehmen desselben Sektors vorgesehen, die sich zusammenschließen und geme<strong>in</strong>sam<br />

die M<strong>in</strong>dest- oder Höchstzahl der Teilnehmer stellen, die gegebenenfalls <strong>in</strong> der<br />

Ausschreibung festgelegt wurde. Sie können von allen Unternehmen, die dem Weiterbil-<br />

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