06_November 2008 [PDF, 6.00 MB] - Wimmis
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Mit der ZPP kann sichergestellt werden, dass die übergeordneten öffentlichen Interessen<br />
auch bei einer Gesamtüberbauung gewahrt bleiben. Eine Überbauungsordnung<br />
kann allerdings erst erstellt werden, wenn ein konkretes Projekt vorliegt und der<br />
Landverkauf absehbar ist. Damit die Grundeigentümerin das Grundstück ausschreiben<br />
kann, müssen aber mindestens die Rahmenbedingungen für eine solche Überbauungsordnung<br />
bekannt sein. Aufgrund der Bestimmungen des Baureglementes<br />
hat der Gemeinderat die Rahmenbedingungen festgelegt.<br />
Entlang der Autobahn sollen zwei Baufelder für Gewerbe- und Dienstleistungsbauten<br />
entstehen. Die Fläche dafür beträgt inkl. Erschliessung 6‘272 m2. Zwischen diesen<br />
Baufeldern und den bestehenden Wohnhäusern verbleibt eine Fläche von 3‘254 m2<br />
für Wohnbauten.<br />
Wohnbauland 3‘254 m 2<br />
mit einem Baufeld für<br />
Doppel- oder Einfamilienhäuser<br />
Erschliessungstrasse<br />
für Gewerbebauten<br />
Gewerbeland 6‘272 m 2<br />
mit zwei Baufeldern für<br />
Gewerbebauten<br />
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