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06_November 2008 [PDF, 6.00 MB] - Wimmis

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Mit der ZPP kann sichergestellt werden, dass die übergeordneten öffentlichen Interessen<br />

auch bei einer Gesamtüberbauung gewahrt bleiben. Eine Überbauungsordnung<br />

kann allerdings erst erstellt werden, wenn ein konkretes Projekt vorliegt und der<br />

Landverkauf absehbar ist. Damit die Grundeigentümerin das Grundstück ausschreiben<br />

kann, müssen aber mindestens die Rahmenbedingungen für eine solche Überbauungsordnung<br />

bekannt sein. Aufgrund der Bestimmungen des Baureglementes<br />

hat der Gemeinderat die Rahmenbedingungen festgelegt.<br />

Entlang der Autobahn sollen zwei Baufelder für Gewerbe- und Dienstleistungsbauten<br />

entstehen. Die Fläche dafür beträgt inkl. Erschliessung 6‘272 m2. Zwischen diesen<br />

Baufeldern und den bestehenden Wohnhäusern verbleibt eine Fläche von 3‘254 m2<br />

für Wohnbauten.<br />

Wohnbauland 3‘254 m 2<br />

mit einem Baufeld für<br />

Doppel- oder Einfamilienhäuser<br />

Erschliessungstrasse<br />

für Gewerbebauten<br />

Gewerbeland 6‘272 m 2<br />

mit zwei Baufeldern für<br />

Gewerbebauten<br />

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