06_November 2008 [PDF, 6.00 MB] - Wimmis
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8. SCHULANLAGE OBERDORF, VERPFLICHTUNGSKREDIT UNTERHALT 2009 - 2013<br />
Für die Schulanlage Oberdorf hat die langfristige Unterhaltsplanung (siehe Erläuterung<br />
auf Seite 18) folgenden Unterhaltsbedarf für die Jahre 2009 – 2013 ergeben:<br />
Objektteil<br />
Kosten<br />
6<br />
1 - Turnhallentrakt 251‘000<br />
2 - Verbindungstrakt 30‘000<br />
3 – Klassenzimmertrakt 257‘000<br />
4 – Kindergarten / Basisstufe 12‘000<br />
5 - Pausenplatz -<br />
6 - Rasenspielfeld -<br />
Total 550‘000<br />
Schulanlage Oberdorf - Objektteile<br />
Es stellt sich die Frage, ob die Unterhaltsmassnahmen von insgesamt Fr. 550‘000.-- als<br />
einzelne Projekte oder als Gesamtausgabe zu beschliessen sind. Da alle Massnahmen<br />
im Kompetenzbereich des Gemeinderates von Fr. 150‘000.— liegen, ist diese<br />
Frage von zentraler Bedeutung, da sich die Gemeindeversammlung bei der Variante<br />
„einzelne Projekte“ zu diesen grossen Ausgaben nicht äussern könnte.<br />
Unter Berücksichtigung des Trennungsverbotes (Art. 102 Gemeindegesetz) und des<br />
Verbots der Zusammenrechnung (Art. 103 Gemeindegesetz) kommen die Finanzkommission<br />
und der Gemeinderat zum Schluss, dass die einzelnen Massnahmen als<br />
Gesamtprojekt zu betrachten sind, welche in einer sachlichen Beziehung zueinander<br />
stehen und sich zum Teil gegenseitig bedingen. Der Verpflichtungskredit ist daher<br />
über die Gesamtausgabe von Fr. 550‘000.— zu beschliessen. Dafür ist die Gemeindeversammlung<br />
zuständig.<br />
Antrag des Gemeinderates<br />
Genehmigung des Verpflichtungskredites von Fr. 550‘000.— für den Unterhalt der<br />
Schulanlage Oberdorf in den Jahren 2009 – 2013.<br />
23