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06_November 2008 [PDF, 6.00 MB] - Wimmis

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7. SCHULANLAGE CHRÜMIG, VERPFLICHTUNGSKREDIT UNTERHALT 2009 - 2013<br />

Für die Schulanlage Chrümig hat die langfristige Unterhaltsplanung (siehe Erläuterung<br />

auf Seite 18) folgenden Bedarf für die Jahre 2009 – 2013 ergeben:<br />

Objektteil<br />

Kosten<br />

1 - Klassenzimmertrakt 287‘000<br />

2 - Pausenhalle 39‘000<br />

3 - Hauswirtschaft / Werken 94‘000<br />

4 - Spezialräume / Singsaal 189‘000<br />

5 - Doppelturnhalle 40‘000<br />

6 - Kindergarten 21‘000<br />

7 - Pausenplatz -<br />

8 - Sportanlagen -<br />

9 - Rasenspielfeld -<br />

Total 670‘000<br />

Schulanlage Chrümig - Objektteile<br />

Es stellt sich die Frage, ob die Unterhaltsmassnahmen von insgesamt Fr. 670‘000.-- als<br />

einzelne Projekte oder als Gesamtausgabe zu beschliessen sind. Da alle Massnahmen<br />

im Kompetenzbereich des Gemeinderates von Fr. 150‘000.— liegen, ist diese<br />

Frage von zentraler Bedeutung, da sich die Gemeindeversammlung bei der Variante<br />

„einzelne Projekte“ zu diesen grossen Ausgaben nicht äussern könnte.<br />

Unter Berücksichtigung des Trennungsverbotes (Art. 102 Gemeindegesetz) und des<br />

Verbots der Zusammenrechnung (Art. 103 Gemeindegesetz) kommen die Finanzkommission<br />

und der Gemeinderat zum Schluss, dass die einzelnen Massnahmen als<br />

Gesamtprojekt zu betrachten sind, welche in einer sachlichen Beziehung zueinander<br />

stehen und sich zum Teil gegenseitig bedingen. Der Verpflichtungskredit ist daher<br />

über die Gesamtausgabe von Fr. 670‘000.— zu beschliessen. Dafür ist die Gemeindeversammlung<br />

zuständig.<br />

Antrag des Gemeinderates<br />

Genehmigung des Verpflichtungskredites von Fr. 670‘000.— für den Unterhalt der<br />

Schulanlage Chrümig in den Jahren 2009 – 2013.<br />

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