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Programm downloaden - Lebenshilfe Südschwarzwald

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Informationen zu den Leistungen<br />

der Pflegekasse<br />

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)<br />

Wer in eine Pflegestufe eingestuft ist (0-3), hat jährlich<br />

Anspruch auf 1550,- € Verhinderungspflege. Wenn<br />

Sie dieses Budget in Anspruch nehmen, wird Ihnen in<br />

diesem Zeitraum das Pflegegeld anteilig gekürzt. Die<br />

Höhe der Kürzungen fallen unterschiedlich aus. Bitte<br />

erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Wenn man<br />

die Verhinderungspflege einsetzen möchte, muss dies<br />

immer im Vorfeld beantragt werden.<br />

Pflegekasse<br />

Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)<br />

Personen mit einer sogenannten eingeschränkten<br />

Alltagskompetenz können bei der zuständigen Pflegekasse<br />

zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen.<br />

Je nach Einschränkung stehen der Person 100,- € oder<br />

200,- € pro Monat zu. Diese Leistungen können angespart<br />

werden und lassen sich auf das darauffolgende<br />

Kalenderhalbjahr übertragen. Bitte beachten Sie, dass<br />

dieses Geld nur von anerkannten Einrichtungen wie<br />

der <strong>Lebenshilfe</strong> abgerechnet werden kann.<br />

Neuerung zum 1.1.2013: Personen mit Betreuungsleistungen<br />

haben automatisch Pflegestufe 0 und somit<br />

auch Anspruch auf Verhinderungspflege (1.550 € im<br />

Jahr).<br />

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