Programm downloaden - Lebenshilfe Südschwarzwald
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Informationen zu den Leistungen<br />
der Pflegekasse<br />
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)<br />
Wer in eine Pflegestufe eingestuft ist (0-3), hat jährlich<br />
Anspruch auf 1550,- € Verhinderungspflege. Wenn<br />
Sie dieses Budget in Anspruch nehmen, wird Ihnen in<br />
diesem Zeitraum das Pflegegeld anteilig gekürzt. Die<br />
Höhe der Kürzungen fallen unterschiedlich aus. Bitte<br />
erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Wenn man<br />
die Verhinderungspflege einsetzen möchte, muss dies<br />
immer im Vorfeld beantragt werden.<br />
Pflegekasse<br />
Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)<br />
Personen mit einer sogenannten eingeschränkten<br />
Alltagskompetenz können bei der zuständigen Pflegekasse<br />
zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen.<br />
Je nach Einschränkung stehen der Person 100,- € oder<br />
200,- € pro Monat zu. Diese Leistungen können angespart<br />
werden und lassen sich auf das darauffolgende<br />
Kalenderhalbjahr übertragen. Bitte beachten Sie, dass<br />
dieses Geld nur von anerkannten Einrichtungen wie<br />
der <strong>Lebenshilfe</strong> abgerechnet werden kann.<br />
Neuerung zum 1.1.2013: Personen mit Betreuungsleistungen<br />
haben automatisch Pflegestufe 0 und somit<br />
auch Anspruch auf Verhinderungspflege (1.550 € im<br />
Jahr).<br />
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