03.11.2012 Aufrufe

Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4<br />

Kin<strong>der</strong>geld<br />

Anspruch<br />

Grundsätzlich besteht für alle Kin<strong>der</strong> ab <strong>der</strong> Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

das Kin<strong>der</strong>geld weiter gezahlt werden.<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Beträge seit 2002<br />

Antragsverfahren<br />

2002<strong>–</strong>2008 2009 seit 2010<br />

für das erste Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />

für das zweite Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />

für das dritte Kind 154,<strong>–</strong> € 170,<strong>–</strong> € 190,<strong>–</strong> €<br />

für jedes weitere Kind 179,<strong>–</strong> € 195,<strong>–</strong> € 215,<strong>–</strong> €<br />

Der Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld muss schriftlich bei <strong>der</strong> zugehörigen Familienkasse gestellt und<br />

unterschrieben werden. Zur Antragstellung kann man einen Online-Formulardienst (z. B.<br />

www.formular.io o<strong>der</strong> www.arbeitsagentur.de) nutzen o<strong>der</strong> die Formulare im PDF-Format<br />

herunterladen. Des Weiteren gibt es die Formulare auch als Vordruck bei <strong>der</strong> örtlichen<br />

Familienkasse.<br />

Arbeitslosigkeit<br />

Kin<strong>der</strong>geld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Arbeitslosengeldes<br />

II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Deshalb bekommen die Kin<strong>der</strong> von Arbeitslosengeld<br />

II-Beziehern aber nicht weniger staatliche Leistungen. Die Regelleistungen für Kin<strong>der</strong><br />

sind höher als das Kin<strong>der</strong>geld. Sie betragen für unter 14-jährige 60 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung,<br />

also <strong>der</strong>zeit 208,<strong>–</strong> Euro, und für 14- bis unter 18-jährige sowie für volljährige Kin<strong>der</strong>, die<br />

<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft <strong>der</strong> Eltern angehören, 80 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung, also 278,<strong>–</strong> Euro.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!