Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring
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Kin<strong>der</strong>geld<br />
Anspruch<br />
Grundsätzlich besteht für alle Kin<strong>der</strong> ab <strong>der</strong> Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />
das Kin<strong>der</strong>geld weiter gezahlt werden.<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Beträge seit 2002<br />
Antragsverfahren<br />
2002<strong>–</strong>2008 2009 seit 2010<br />
für das erste Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />
für das zweite Kind 154,<strong>–</strong> € 164,<strong>–</strong> € 184,<strong>–</strong> €<br />
für das dritte Kind 154,<strong>–</strong> € 170,<strong>–</strong> € 190,<strong>–</strong> €<br />
für jedes weitere Kind 179,<strong>–</strong> € 195,<strong>–</strong> € 215,<strong>–</strong> €<br />
Der Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld muss schriftlich bei <strong>der</strong> zugehörigen Familienkasse gestellt und<br />
unterschrieben werden. Zur Antragstellung kann man einen Online-Formulardienst (z. B.<br />
www.formular.io o<strong>der</strong> www.arbeitsagentur.de) nutzen o<strong>der</strong> die Formulare im PDF-Format<br />
herunterladen. Des Weiteren gibt es die Formulare auch als Vordruck bei <strong>der</strong> örtlichen<br />
Familienkasse.<br />
Arbeitslosigkeit<br />
Kin<strong>der</strong>geld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Arbeitslosengeldes<br />
II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Deshalb bekommen die Kin<strong>der</strong> von Arbeitslosengeld<br />
II-Beziehern aber nicht weniger staatliche Leistungen. Die Regelleistungen für Kin<strong>der</strong><br />
sind höher als das Kin<strong>der</strong>geld. Sie betragen für unter 14-jährige 60 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung,<br />
also <strong>der</strong>zeit 208,<strong>–</strong> Euro, und für 14- bis unter 18-jährige sowie für volljährige Kin<strong>der</strong>, die<br />
<strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft <strong>der</strong> Eltern angehören, 80 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung, also 278,<strong>–</strong> Euro.