Elternratgeber – der nützliche Ratgeber ... - Deutscher Ring
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Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG<br />
Rechnungsposten Betrag in Euro<br />
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 4.000,<strong>–</strong><br />
abzüglich<br />
Werbungskosten (mind. 1/12 des jährlichen<br />
Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,<strong>–</strong> €) 76,67<br />
3.923,33<br />
abzüglich<br />
Sozialpauschale (21,3 % bis zum Höchstbetrag<br />
von monatlich 1008,33 EUR) 225,<strong>–</strong><br />
tatsächlich geleistete Steuern<br />
(einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 571,71<br />
Einkommen im Sinne des BAföG 2.593,96<br />
Je nach Art und Höhe <strong>der</strong> Steuerfreibeträge und <strong>der</strong> Sozialpauschalen (z. B. Altersent-<br />
lastungsbetrag nach § 24a EStG; Sozialpauschale für Nichtarbeitnehmer 35 %) kann das<br />
Bruttoeinkommen im Einzelfall erheblich höher sein, ohne dass sich dies auf das Ergebnis<br />
(Einkommen im Sinne des BAföG) auswirken muss.<br />
Internetadressen:<br />
www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf<br />
Die wichtigsten bundesweiten Begabtenför<strong>der</strong>ungswerke und Stiftungen<br />
www.deutschland-stipendium.de/de/1625.php<br />
Doktorandenför<strong>der</strong>ung<br />
Für die För<strong>der</strong>ung von Doktoranden sind die jeweiligen Bundeslän<strong>der</strong> zuständig. Antragsberechtigt<br />
sind alle, die ein Hochschulstudium mit weit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen<br />
haben und deutsche Staatsbürger sind (ausländische Staatsbürger nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen). Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben, die Auswahl treffen die<br />
jeweiligen Universitäten. Weitere Auskünfte erteilen die Stipendien-Referate <strong>der</strong> Universitäten.