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Vereinbarung - PSD Bank Rhein-Ruhr eG

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<strong>Vereinbarung</strong><br />

Zwischen der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>eG</strong> (im folgenden <strong>Bank</strong> genannt) mit den Niederlassungen<br />

• Bismarckstr. 102, 40210 Düsseldorf<br />

• Elisabethstr. 3, 44139 Dortmund<br />

und<br />

Firma, Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Telefon Telefax e-mail<br />

(im folgenden Vermittler genannt) wird eine <strong>Vereinbarung</strong> zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen<br />

getroffen. Die Regelung wird durch nachfolgend aufgeführte Bedingungen im Näheren geregelt.<br />

1. Die <strong>Bank</strong> stellt dem Vermittler die erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. Hierzu<br />

zählen insbesondere im Rahmen der Baufinanzierung<br />

• Liste der Ansprechpartner<br />

• Kurzfassung der aktuellen Kreditrichtlinien<br />

• Sätze für das Existenzminimum<br />

• Liste der einzureichenden Unterlagen<br />

• Aktuelle Preisübersicht<br />

• Kundenstammvertrag für Neukunden<br />

• Antrag für Baufinanzierungen<br />

Die <strong>Bank</strong> informiert den Vermittler zeitnah per E-Mail oder Telefax über wesentliche Änderungen;<br />

insbesondere über Konditionsänderungen oder Änderungen der Richtlinien. Der Vermittler<br />

verpflichtet sich den Empfang der Informationen sicherzustellen und die Veränderungen unverzüglich<br />

zu berücksichtigen.<br />

2. Die <strong>Bank</strong> berücksichtigt Finanzierungswünsche grundsätzlich nur innerhalb Ihres Geschäftsgebietes (s.<br />

Anlage). Massgeblich ist der Standort des Beleihungsobjekts.<br />

3. Für die ihr zugeführten Geschäfte zahlt die <strong>Bank</strong> eine Provision gem. den jeweils gültigen<br />

Provisionssätzen (s. Anlage), sobald das Geschäft zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde zustandegekommen ist und<br />

die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Diese sind insbesondere bei Vermittlung von Baufinanzierungen,<br />

dass der Darlehensvertrag vom Kunden unterzeichnet und die erste Auszahlung aus dem Darlehen<br />

vorgenommen wurde.<br />

Der Vermittler stellt eine Provisionsrechnung auf den von der <strong>Bank</strong> zur Verfügung gestellten<br />

Vordrucken und reicht diese zusammen mit dem vermittelten Geschäft ein. Die <strong>Bank</strong> zahlt die Provision<br />

auf das in der Provisionsrechnung genannte Konto in der Regel in der ersten Monatshälfte nach<br />

Zustandekommen des Geschäfts bei Einlagen bzw. nach Erstvalutierung.<br />

Ein Provisionsanspruch gem. der Provisionsrichtlinien setzt voraus, dass der Vermittler das jeweilige<br />

Geschäft vollständig und bearbeitungsfähig inclusive der erforderlichen Unterlagen an die <strong>Bank</strong><br />

einreicht. Nicht vollständig oder unzureichend aufbereitete Anträge führen zu einer Reduzierung der<br />

Provision um mind. 30%.<br />

Etwaige sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet. Ein Anspruch auf einen Vorschuss besteht<br />

nicht.<br />

Bei Kreditstornierungen sind die gezahlten Provisionen grundsätzlich zurückzugewähren.<br />

Der Vermittler verpflichtet sich, die empfangenen Provisionen selbst zu versteuern. Er wird darauf<br />

hingewiesen, dass die <strong>Bank</strong> diese als Betriebsausgaben geltend macht.<br />

Über eine Änderung der Provisionssätze und Bedingungen informiert die <strong>Bank</strong> rechtzeitig.<br />

<strong>Vereinbarung</strong> für Vermittler der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>eG</strong>_161104 Stand: 16.11.04


4. Der Vermittler ist verpflichtet, bei der Vermittlung von Kundengeschäften die entsprechenden<br />

Vordrucke der <strong>Bank</strong> zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, dem Kunden gegenüber rechtsverbindliche<br />

Zusagen oder Aussagen im Namen der <strong>Bank</strong> zu treffen. Dies ist nur der <strong>Bank</strong> selbst gestattet.<br />

5. Der Vermittler ist berechtigt, Kundenlegitimationen vorzunehmen, sobald er von der <strong>Bank</strong> die<br />

Unterweisung gem. Geldwäschegesetz erhalten und die schriftliche Ermächtigung zur Vornahme von<br />

Legitimationen erhalten hat.<br />

6. Sofern sich der Vermittler weiterer Untervermittler bedient und Geschäfte von diesen der <strong>Bank</strong><br />

einreicht, haftet er auch für diese Geschäfte. Eine Genehmigung und schriftliche<br />

Einverständniserklärung der <strong>Bank</strong> ist vor Aufnahme der Tätigkeit einzuholen.<br />

7. Die Regelung ist an keine Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden und kann beidseitig jederzeit<br />

widerrufen werden. Die <strong>Bank</strong> behält sich eine Kündigung insbesondere bei vertragswidrigem<br />

Verhalten, schlechter Qualität der eingereichten Geschäftsvorfälle und zu geringem<br />

Vermittlungsaufkommen vor. Die <strong>Bank</strong> geht davon aus, dass der Vermittler wenigstens drei<br />

Geschäfte pro Kalenderjahr an die <strong>Bank</strong> vermittelt. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sind<br />

alle ausgehändigten Materialien und Unterlagen an die <strong>Bank</strong> zurückzugeben.<br />

8. Der Vermittler erstellt vor der Tätigkeitsaufnahme eine Selbstauskunft (s. Anlage).<br />

9. Bei Vermittlern in Form einer juristischen Person ist die Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges<br />

erforderlich. Die <strong>Bank</strong> behält sich vor, weitere Unterlagen und Auskünfte anzufordern bzw.<br />

einzuholen.<br />

Die für die juristische Person handelnden Verantwortlichen sind einzeln zu benennen und zu<br />

legitimieren.<br />

10. Der Vermittler informiert die <strong>Bank</strong> unverzüglich über Veränderungen, insbesondere Wechsel der<br />

Firmenbezeichnung oder der Tätigkeit, Änderung der Anschrift oder der Telefonnummer sowie<br />

anderer wesentlicher Daten.<br />

11. Der Regelung sind folgende Anlagen beigefügt:<br />

• Selbstauskunft mit Schufa-Klausel<br />

• Datenschutzerklärung<br />

• Verpflichtung zum <strong>Bank</strong>geheimnis<br />

• Baufinanzierungsunterlagen gem. o.a. Auflistung<br />

• Provisionsrichtlinien und -anträge<br />

• Karte des Geschäftsgebiets<br />

________________________________<br />

Ort, Datum, Unterschrift, Stempel (Vermittler)<br />

__________________________________<br />

Ort, Datum, Unterschrift, Stempel (<strong>Bank</strong>)<br />

Legitimationsprüfung für den Vermittler<br />

Die Unterschrift unter diese Regelung<br />

wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet<br />

wurde von mir geprüft<br />

Er / Sie hat sich ausgewiesen duch Personalausweis Reisepass<br />

_________________________________ _________________________________ ______________________________<br />

Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

_________________________________ _________________________________ ______________________________<br />

Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort<br />

__________________________________________________<br />

Ort / Datum<br />

________________________________________________<br />

Mitarbeiter <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> / Stempel, Unterschrift<br />

Bitte Kopie des Legitimationspapiers beifügen !<br />

<strong>Vereinbarung</strong> für Vermittler der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>eG</strong>_161104 Stand: 16.11.04

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