Vereinbarung - PSD Bank Rhein-Ruhr eG
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<strong>Vereinbarung</strong><br />
Zwischen der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>eG</strong> (im folgenden <strong>Bank</strong> genannt) mit den Niederlassungen<br />
• Bismarckstr. 102, 40210 Düsseldorf<br />
• Elisabethstr. 3, 44139 Dortmund<br />
und<br />
Firma, Name, Vorname<br />
Anschrift<br />
Telefon Telefax e-mail<br />
(im folgenden Vermittler genannt) wird eine <strong>Vereinbarung</strong> zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen<br />
getroffen. Die Regelung wird durch nachfolgend aufgeführte Bedingungen im Näheren geregelt.<br />
1. Die <strong>Bank</strong> stellt dem Vermittler die erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. Hierzu<br />
zählen insbesondere im Rahmen der Baufinanzierung<br />
• Liste der Ansprechpartner<br />
• Kurzfassung der aktuellen Kreditrichtlinien<br />
• Sätze für das Existenzminimum<br />
• Liste der einzureichenden Unterlagen<br />
• Aktuelle Preisübersicht<br />
• Kundenstammvertrag für Neukunden<br />
• Antrag für Baufinanzierungen<br />
Die <strong>Bank</strong> informiert den Vermittler zeitnah per E-Mail oder Telefax über wesentliche Änderungen;<br />
insbesondere über Konditionsänderungen oder Änderungen der Richtlinien. Der Vermittler<br />
verpflichtet sich den Empfang der Informationen sicherzustellen und die Veränderungen unverzüglich<br />
zu berücksichtigen.<br />
2. Die <strong>Bank</strong> berücksichtigt Finanzierungswünsche grundsätzlich nur innerhalb Ihres Geschäftsgebietes (s.<br />
Anlage). Massgeblich ist der Standort des Beleihungsobjekts.<br />
3. Für die ihr zugeführten Geschäfte zahlt die <strong>Bank</strong> eine Provision gem. den jeweils gültigen<br />
Provisionssätzen (s. Anlage), sobald das Geschäft zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde zustandegekommen ist und<br />
die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Diese sind insbesondere bei Vermittlung von Baufinanzierungen,<br />
dass der Darlehensvertrag vom Kunden unterzeichnet und die erste Auszahlung aus dem Darlehen<br />
vorgenommen wurde.<br />
Der Vermittler stellt eine Provisionsrechnung auf den von der <strong>Bank</strong> zur Verfügung gestellten<br />
Vordrucken und reicht diese zusammen mit dem vermittelten Geschäft ein. Die <strong>Bank</strong> zahlt die Provision<br />
auf das in der Provisionsrechnung genannte Konto in der Regel in der ersten Monatshälfte nach<br />
Zustandekommen des Geschäfts bei Einlagen bzw. nach Erstvalutierung.<br />
Ein Provisionsanspruch gem. der Provisionsrichtlinien setzt voraus, dass der Vermittler das jeweilige<br />
Geschäft vollständig und bearbeitungsfähig inclusive der erforderlichen Unterlagen an die <strong>Bank</strong><br />
einreicht. Nicht vollständig oder unzureichend aufbereitete Anträge führen zu einer Reduzierung der<br />
Provision um mind. 30%.<br />
Etwaige sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet. Ein Anspruch auf einen Vorschuss besteht<br />
nicht.<br />
Bei Kreditstornierungen sind die gezahlten Provisionen grundsätzlich zurückzugewähren.<br />
Der Vermittler verpflichtet sich, die empfangenen Provisionen selbst zu versteuern. Er wird darauf<br />
hingewiesen, dass die <strong>Bank</strong> diese als Betriebsausgaben geltend macht.<br />
Über eine Änderung der Provisionssätze und Bedingungen informiert die <strong>Bank</strong> rechtzeitig.<br />
<strong>Vereinbarung</strong> für Vermittler der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>eG</strong>_161104 Stand: 16.11.04
4. Der Vermittler ist verpflichtet, bei der Vermittlung von Kundengeschäften die entsprechenden<br />
Vordrucke der <strong>Bank</strong> zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, dem Kunden gegenüber rechtsverbindliche<br />
Zusagen oder Aussagen im Namen der <strong>Bank</strong> zu treffen. Dies ist nur der <strong>Bank</strong> selbst gestattet.<br />
5. Der Vermittler ist berechtigt, Kundenlegitimationen vorzunehmen, sobald er von der <strong>Bank</strong> die<br />
Unterweisung gem. Geldwäschegesetz erhalten und die schriftliche Ermächtigung zur Vornahme von<br />
Legitimationen erhalten hat.<br />
6. Sofern sich der Vermittler weiterer Untervermittler bedient und Geschäfte von diesen der <strong>Bank</strong><br />
einreicht, haftet er auch für diese Geschäfte. Eine Genehmigung und schriftliche<br />
Einverständniserklärung der <strong>Bank</strong> ist vor Aufnahme der Tätigkeit einzuholen.<br />
7. Die Regelung ist an keine Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden und kann beidseitig jederzeit<br />
widerrufen werden. Die <strong>Bank</strong> behält sich eine Kündigung insbesondere bei vertragswidrigem<br />
Verhalten, schlechter Qualität der eingereichten Geschäftsvorfälle und zu geringem<br />
Vermittlungsaufkommen vor. Die <strong>Bank</strong> geht davon aus, dass der Vermittler wenigstens drei<br />
Geschäfte pro Kalenderjahr an die <strong>Bank</strong> vermittelt. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sind<br />
alle ausgehändigten Materialien und Unterlagen an die <strong>Bank</strong> zurückzugeben.<br />
8. Der Vermittler erstellt vor der Tätigkeitsaufnahme eine Selbstauskunft (s. Anlage).<br />
9. Bei Vermittlern in Form einer juristischen Person ist die Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges<br />
erforderlich. Die <strong>Bank</strong> behält sich vor, weitere Unterlagen und Auskünfte anzufordern bzw.<br />
einzuholen.<br />
Die für die juristische Person handelnden Verantwortlichen sind einzeln zu benennen und zu<br />
legitimieren.<br />
10. Der Vermittler informiert die <strong>Bank</strong> unverzüglich über Veränderungen, insbesondere Wechsel der<br />
Firmenbezeichnung oder der Tätigkeit, Änderung der Anschrift oder der Telefonnummer sowie<br />
anderer wesentlicher Daten.<br />
11. Der Regelung sind folgende Anlagen beigefügt:<br />
• Selbstauskunft mit Schufa-Klausel<br />
• Datenschutzerklärung<br />
• Verpflichtung zum <strong>Bank</strong>geheimnis<br />
• Baufinanzierungsunterlagen gem. o.a. Auflistung<br />
• Provisionsrichtlinien und -anträge<br />
• Karte des Geschäftsgebiets<br />
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Ort, Datum, Unterschrift, Stempel (Vermittler)<br />
__________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift, Stempel (<strong>Bank</strong>)<br />
Legitimationsprüfung für den Vermittler<br />
Die Unterschrift unter diese Regelung<br />
wurde vor mir von dem Unterzeichner geleistet<br />
wurde von mir geprüft<br />
Er / Sie hat sich ausgewiesen duch Personalausweis Reisepass<br />
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Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />
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Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort<br />
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Ort / Datum<br />
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Mitarbeiter <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> / Stempel, Unterschrift<br />
Bitte Kopie des Legitimationspapiers beifügen !<br />
<strong>Vereinbarung</strong> für Vermittler der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>eG</strong>_161104 Stand: 16.11.04