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02981/800-135 Erläuterungen zur Zweitwohnungsteuer Die ...

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Beispielberechnung:<br />

Angenommene Jahresrohmiete 1964 (in Euro umgerechnet)<br />

x Indexveränderung (525 %)<br />

davon 15 % = Jahreszweitwohnungsteuer 2013<br />

500,00 Euro<br />

2.625,00 Euro<br />

393,75 Euro<br />

Nutzung einer angemieteten Wohnung<br />

Sollten Sie eine im fremden Eigentum stehende Wohnung angemietet haben oder ein<br />

Wohnmobil bzw. Wohn- und Campingwagen abgestellt haben und als Zweitwohnung nutzen,<br />

wird die Steuer nach dem Jahresmietwert berechnet, der sich in Anlehnung an § 79 des<br />

Bewertungsgesetzes im wesentlichen aus dem jährlichen Mietzins bzw. der Standplatzmiete<br />

und den jährlichen Nebenkosten (z.B. Wasser- und Kanalgebühren, Müllabfuhr)<br />

zusammensetzt.<br />

Beispielberechnung:<br />

Angenommener jährlicher Mietzins<br />

3.000,00 Euro<br />

+ jährliche Nebenkosten 250,00 Euro<br />

------------------<br />

3.250,00 Euro<br />

davon 15 % = Jahreszweitwohnungsteuer 2013<br />

487,50 Euro

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