02981/800-135 Erläuterungen zur Zweitwohnungsteuer Die ...
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Beispielberechnung:<br />
Angenommene Jahresrohmiete 1964 (in Euro umgerechnet)<br />
x Indexveränderung (525 %)<br />
davon 15 % = Jahreszweitwohnungsteuer 2013<br />
500,00 Euro<br />
2.625,00 Euro<br />
393,75 Euro<br />
Nutzung einer angemieteten Wohnung<br />
Sollten Sie eine im fremden Eigentum stehende Wohnung angemietet haben oder ein<br />
Wohnmobil bzw. Wohn- und Campingwagen abgestellt haben und als Zweitwohnung nutzen,<br />
wird die Steuer nach dem Jahresmietwert berechnet, der sich in Anlehnung an § 79 des<br />
Bewertungsgesetzes im wesentlichen aus dem jährlichen Mietzins bzw. der Standplatzmiete<br />
und den jährlichen Nebenkosten (z.B. Wasser- und Kanalgebühren, Müllabfuhr)<br />
zusammensetzt.<br />
Beispielberechnung:<br />
Angenommener jährlicher Mietzins<br />
3.000,00 Euro<br />
+ jährliche Nebenkosten 250,00 Euro<br />
------------------<br />
3.250,00 Euro<br />
davon 15 % = Jahreszweitwohnungsteuer 2013<br />
487,50 Euro