02981/800-135 Erläuterungen zur Zweitwohnungsteuer Die ...
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Stadt Winterberg<br />
Der Bürgermeister<br />
FB I<br />
Tel.: <strong>02981</strong>/<strong>800</strong>-<strong>135</strong><br />
<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zweitwohnungsteuer</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Zweitwohnungsteuer</strong> wurde vom Rat der Stadt Winterberg am 25.01.1990 beschlossen<br />
und nach Zustimmung des Innen- und Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen und<br />
dem Oberkreisdirektor des Hochsauerlandkreises am 30.08.1990 genehmigt. <strong>Die</strong> Satzung<br />
über die Erhebung der <strong>Zweitwohnungsteuer</strong> ist am 01.10.1990 in Kraft getreten (amtliche<br />
Bekanntmachung in der „Westfalenpost“ am 13.09.1990). Es gilt die Satzung in der Fassung<br />
der 6. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2010.<br />
Steuerberechnung für 2013<br />
Nutzung der eigenen Wohnung<br />
<strong>Die</strong> Steuerberechnung erfolgt bei Eigennutzung durch die Wohnungseigentümer gem. § 4<br />
Abs. 2 der <strong>Zweitwohnungsteuer</strong>-Satzung nach der vom Finanzamt auf den 01.01.1964<br />
festgestellten Jahresrohmiete, die ab 1995 nach dem Index Steigerung der Wohnungsmieten<br />
(Nettokaltmiete) innerhalb des Preisindizes der Lebenshaltungskosten aller privaten<br />
Haushalte im gesamten Bundesgebiet (der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird)<br />
auf den September des Vorjahres hochgerechnet wurde.<br />
Ab dem 01.01.2000 wurde der Index auf das neue Basisjahr 1995 umgestellt und an die<br />
Entwicklung der Nettomieten im gesamten Bundesgebiet angepasst. <strong>Die</strong>se Umstellung<br />
wurde in die 2. Änderungssatzung vom 21.05.1999 aufgenommen.<br />
Der Rat der Stadt Winterberg hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 die Erhöhung des<br />
Steuersatzes von bisher 12 % ab dem Jahr 2011 auf 15 % beschlossen. <strong>Die</strong>se Änderung ist<br />
in der 6. Änderungssatzung vom 17.12.2010 berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> Indexänderung für 2013 (=525 %) errechnet sich wie folgt:<br />
<strong>Die</strong> Steigerung von Januar 1964 bis Januar 1995 auf der Basis 1991 = 100 berechnet sich<br />
wie folgt:<br />
119,2 : 29,0 = 4,11034<br />
Auf der Basis 2005 = 100 wird nun die weitere Entwicklung errechnet. Für 2013 mit dem<br />
Nettomietindex für Januar 1995 (85,0) und September 2012 (108,6):<br />
108,6 : 85,0 = 1,277647 (rd. 1,278) x 100 x 4,11034 = 5,25258 = 525 %
Beispielberechnung:<br />
Angenommene Jahresrohmiete 1964 (in Euro umgerechnet)<br />
x Indexveränderung (525 %)<br />
davon 15 % = Jahreszweitwohnungsteuer 2013<br />
500,00 Euro<br />
2.625,00 Euro<br />
393,75 Euro<br />
Nutzung einer angemieteten Wohnung<br />
Sollten Sie eine im fremden Eigentum stehende Wohnung angemietet haben oder ein<br />
Wohnmobil bzw. Wohn- und Campingwagen abgestellt haben und als Zweitwohnung nutzen,<br />
wird die Steuer nach dem Jahresmietwert berechnet, der sich in Anlehnung an § 79 des<br />
Bewertungsgesetzes im wesentlichen aus dem jährlichen Mietzins bzw. der Standplatzmiete<br />
und den jährlichen Nebenkosten (z.B. Wasser- und Kanalgebühren, Müllabfuhr)<br />
zusammensetzt.<br />
Beispielberechnung:<br />
Angenommener jährlicher Mietzins<br />
3.000,00 Euro<br />
+ jährliche Nebenkosten 250,00 Euro<br />
------------------<br />
3.250,00 Euro<br />
davon 15 % = Jahreszweitwohnungsteuer 2013<br />
487,50 Euro