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Unser Rechtsschutz passt! - ARAG

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L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G<br />

6 0 P L U S - R E C H T S S C H U T Z T A R I F 1 / 2 0 0 9<br />

<strong>Unser</strong> <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>passt</strong>!<br />

www.<strong>ARAG</strong>.at


Leistungsbeschreibung 60plus-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Wählen Sie den passenden <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Entscheiden Sie sich für eines der vorgeschlagenen <strong>Rechtsschutz</strong>-Pakete:<br />

• BASIS deckt Ihre Grundbedürfnisse zu einem attraktiven Preis ab<br />

• KOMFORT schließt zusätzliche, wichtige Leistungen, nämlich KONSUMENTEN & VERTRAG, PENSION UND SOZIALES,<br />

neben dem Basis-Schutz ein<br />

• PREMIUM ist unser <strong>Rechtsschutz</strong> mit der umfassendsten Deckung und enthält neben den Leistungen des<br />

Komfort-Schutzes noch zusätzlich FAMILIE & ERBSCHAFT und WOHNUNG & EIGENTUM<br />

Sie können Ihren <strong>Rechtsschutz</strong> aber auch individuell gestalten<br />

• nicht zutreffende Module können frei aus sämtlichen Produkt-Paketen ausgeschlossen werden<br />

Zur Erweiterung Ihrer <strong>Rechtsschutz</strong>deckung bieten wir Zusatzbausteine an, die zu jeder Produktkombination passen:<br />

• Verkehrsbereich für sämtliche auf Sie und mitversicherte Personen zugelassene Fahrzeuge<br />

• Eltern in Pflege<br />

• Bauherrnrisiko: Versicherungsschutz bis € 6.000,- pro Versicherungsfall<br />

Die Leistungsbeschreibung gibt einen kurzen Überblick der im Produkt versicherbaren Risken. Den konkreten Umfang des<br />

Versicherungsschutzes finden Sie in den ARB und/oder ERB, die auch die Vertragsgrundlage darstellen<br />

Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz<br />

-<br />

-<br />

MODUL MODUL<br />

RECHTSBERATUNG & SERVICES<br />

Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich inkl. Schadenservice-Hotline 050 -53102 1300. Wir vermitteln Ihnen – wenn Sie dies wünschen – gerne den geeigneten<br />

Anwalt für Ihr Anliegen.<br />

BASISDECKUNG PRIVAT<br />

Allgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Schadens.<br />

Beispiel: Sie werden auf dem Weg zum Supermarkt von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mithilfe eines Anwalts können Sie Schmerzengeld einfordern.<br />

Allgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer<br />

Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde.<br />

Beispiel: Sie stoßen auf der Skipiste mit einem Anfänger zusammen und verletzen ihn schwer. Ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />

wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.<br />

Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage bis zu 10% der Versicherungssumme, wenn vor oder nach Anklage eine endgültige Einstellung, ein<br />

Freispruch oder eine Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes erfolgt.<br />

Beispiel: Ihnen wird im Zuge eines Großeinkaufes Ladendiebstahl vorgeworfen, weil einige Waren unter die Getränkekiste gerutscht sind. Ihrem Anwalt gelingt es,<br />

glaubhaft zu machen, dass diese Waren irrtümlich nicht vorgelegt wurden und es wird gegen Sie keine Anklage erhoben.<br />

Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong> für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt<br />

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung) entstehen.<br />

Beispiel: Ein PKW kommt von der Straße ab und beschädigt die Gartenmauer. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteter Vorschäden die Zahlung der<br />

gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensumme zugesprochen.<br />

Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, ausgenommen solcher mit dem eigenen <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer.<br />

Beispiel: Nach einem Feuerschaden verweigert der Feuerversicherer die Zahlung der vertraglich vereinbarten Aufräumkosten. Nach Klage durch Ihren Rechtsanwalt<br />

erhalten Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte<br />

Rückwirkender Versicherungsschutz auch bei Handlungen und Unterlassungen, die nur bei vorsätzlicher Begehung strafbar sind, wenn eine endgültige Einstellung des<br />

Verfahrens oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt.<br />

Beispiel: Der Versicherungsnehmer wird der Urkundenfälschung beschuldigt und ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Begehung wird eingeleitet. Die <strong>ARAG</strong> übernimmt<br />

die Kosten bei Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch.<br />

Lenker-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Versicherungsschutz als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind oder nicht von ihr gehalten oder<br />

geleast werden.<br />

Versicherungsumfang: Schadenersatz-RS für Schäden, soweit sie nicht das gelenkte Fahrzeug betreffen, Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche<br />

aus Körperschäden, Straf-, Führerschein-RS und Ermittlungs-Straf-RS bis 10% der Versicherungssumme.<br />

Beispiel: Sie fahren mit dem Auto eines Bekannten und verursachen einen Unfall mit einem Motorradfahrer. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />

wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.<br />

örtlicher<br />

Geltungsbereich*<br />

EU<br />

Europa<br />

Europa<br />

Europa<br />

EU<br />

EU<br />

Europa<br />

Europa


Leistungsbeschreibung 60plus-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz<br />

-<br />

MODUL<br />

Sonderleistungen<br />

Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden im Privatbereich<br />

Bis zur Hälfte der Versicherungssumme ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong>es mit Personenschäden diejenigen Ansprüche<br />

des Versicherungsnehmers auf Schmerzengeld (§ 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind.<br />

Daten-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />

Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz.<br />

Beispiel: Nachdem Sie ständig Werbematerialien erhalten, beantragen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Adressverlag gespeichert sind. Als<br />

dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage auf Löschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 Monate<br />

Steuer-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in Strafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf<br />

eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes.<br />

Beispiel: Sie haben Ihre neue Uhr bei der Einfuhr nicht verzollt. Ihr Anwalt stellt klar, dass es sich um ein Billigimitat handelt und der Vorwurf haltlos ist.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

Außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten im Privatbereich<br />

Der Versicherer übernimmt Kosten für außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro<br />

Versicherungsfall, sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und damit endgültig beendet ist.<br />

Beispiel: Sie führen in Ihrer Wohnung Tapezierarbeiten durch. Dabei stürzen Sie vom Sessel und ziehen sich bleibende Schäden (= Invalidität) zu. Mithilfe des privaten<br />

Sachverständigengutachtens überzeugen Sie die Unfallversicherung, den höheren Invaliditätsgrad anzuerkennen.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

Nebenberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit im Privatbereich<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf Versicherungsfälle aus einer nebenberuflich ausgeübten selbständigen Tätigkeit in den Risken<br />

- Allgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden<br />

- Allgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte<br />

- Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der Versicherungssumme<br />

- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> bis zu einer Streitwertgrenze von € 6.000,-**<br />

- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>**<br />

- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>** Wartefrist**: 3 Monate<br />

örtlicher<br />

Geltungsbereich*<br />

Europa<br />

Österreich<br />

Österreich<br />

EU<br />

Europa<br />

EU<br />

KONSUMENT & VERTRAG<br />

Komfort-Schutz Komfort-Schutz<br />

-<br />

-<br />

-<br />

MODUL MODUL<br />

MODUL<br />

Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen, sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inklusive<br />

Rückgriffsansprüche des Bürgen (§ 1358 ABGB).<br />

Beispiel: Sie lassen sich eine Küche nach Maß anfertigen. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass die Maße nicht stimmen. Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen in der<br />

Auseinandersetzung aus dem Werkvertrag.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

PENSION<br />

Pensions-<strong>Rechtsschutz</strong> im Berufsbereich<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pensionsrechtlichen Angelegenheiten in Verfahren vor Arbeitsgerichten und in pensionsrechtlichen Verfahren bei früheren<br />

öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch Kosten für die außergerichtliche<br />

Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.<br />

Beispiel: Der ehemalige Arbeitgeber kürzt ohne Angaben von Gründen Ihre Firmenpension. Mithilfe eines Anwalts klagen Sie vor dem Arbeitsgericht den Ihnen zugesagten<br />

Betrag ein.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

SOZIALES<br />

Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen und in bestimmten sozialversicherungsrechtlichen<br />

Verwaltungsverfahren.<br />

Beispiel: Nach einem Freizeitunfall sind Sie erheblich behindert. Trotzdem verweigert der Sozialversicherungsträger die Auszahlung einer Versehrtenrente. Im sozialgerichtlichen<br />

Verfahren werden Sie von Ihrem Anwalt vertreten.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

EU<br />

EU<br />

EU<br />

FAMILIE & ERBSCHAFT<br />

Premium-Schutz<br />

-<br />

-<br />

MODUL<br />

MODUL<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> in Erbrechtssachen/<strong>Rechtsschutz</strong> in Familienrechtssachen<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines<br />

anderen und des Sachwalterrechtes inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren I. Instanz Kostendeckung bis max. 1 % der<br />

Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist.<br />

Beispiel: Sie haben mit anderen Erben Streit über die Gültigkeit eines Testaments (Erbrechtsklage) und benötigen die Hilfe eines Anwalts. Wartefrist: 12/9/6 Monate<br />

WOHNUNG & EIGENTUM<br />

Liegenschafts-<strong>Rechtsschutz</strong> für alle selbstgenutzten Wohneinheiten<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Gerichten aus dinglichen Rechten sowie aus Miet- und Pachtverträgen in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter,<br />

Pächter oder persönlich dinglich Nutzungsberechtige aller selbstgenutzten Wohneinheiten inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird,<br />

werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.<br />

Beispiel: Der Vermieter erhöht ungerechtfertigt die Miete auf das Eineinhalbfache. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen erwirken Sie mithilfe Ihres Anwalts im<br />

Prozess eine Mietreduktion.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

EU<br />

EU


Leistungsbeschreibung 60plus-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

€ 120.000,-<br />

Zusatzbaustein<br />

Zusatzbaustein<br />

Zusatzbaustein<br />

ZUSATZBAUSTEINE<br />

Fahrzeug & Verkehr: (inkl. Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der Versicherungssumme)<br />

Fahrzeug-<strong>Rechtsschutz</strong> für alle auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherte Person zugelassenen, nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande, zu<br />

Wasser sowie Anhänger.<br />

Eltern in Pflege<br />

Versicherungsschutz für die Eltern des VN und die Eltern des Ehegatten oder Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer oder in<br />

einem Pflege-/Seniorenheim leben im Privatbereich in den Risken<br />

- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** für Streitigkeiten aus<br />

- einem Vertrag mit/ohne Pflegeverpflichtung mit dem Pflege-/Seniorenheim<br />

- einem Vertrag über die Pflege der versicherten Person (zu Hause)<br />

- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** aus privaten Pflegeversicherungen<br />

- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>*** in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten über Pflegegeld Wartefrist***: 3 Monate<br />

Bauherrnrisiko bis € 6.000,- ****<br />

Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren ab Versicherungsbeginn in ursächlichem Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher<br />

Interessen aus dem Bauherrnrisiko (= Werkverträgen des VN über unbewegliche Sachen im Sinne des Art. 22.2.1.3. ARB im Zusammenhang mit der Errichtung oder<br />

baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderungen von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die ausschließlich privat genutzt werden<br />

oder werden sollen). Diese Abweichung gilt analog für die jeweilig nachfolgenden Dreijahresperioden.<br />

Die Versicherungsleistung ist mit einem Höchstbetrag von maximal € 6.000,- pro Versicherungsfall begrenzt.<br />

Die sonstigen Bestimmungen des Art. 7.1.9. Abs. 2 und 3 ARB (= Planung derartiger Maßnahmen und Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des<br />

Grundstückerwerbs) sowie die übrigen Bestimmungen der ARB gelten unverändert.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

örtlicher<br />

Geltungsbereich*<br />

Europa<br />

EU<br />

Österreich<br />

Keine Streitwertbegrenzung in den Versicherungsvertragsstreitigkeiten<br />

Keine Bagatellgrenze in Vormerkdelikten<br />

Nachhaftung: In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf <strong>ARAG</strong> Risken zuzuordnen sind, die sowohl beim Vorversicherer<br />

als auch bei <strong>ARAG</strong> versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denen jedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich<br />

wegen Ablaufes der Nachhaftungsfrist ablehnt, wird die <strong>ARAG</strong> Österreich keine Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese<br />

Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Nachhaftungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der<br />

Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich im Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des <strong>ARAG</strong>-Vertrages.<br />

STANDARD-VERSICHERUNGSSUMME PRO VERSICHERUNGSFALL<br />

Gegen einen Prämienzuschlag kann die Standard-Versicherungssumme individuell erhöht werden:<br />

• Erhöhung auf € 180.000,- pro Versicherungsfall<br />

• Erhöhung auf € 240.000,- pro Versicherungsfall<br />

VERSICHERTER PERSONENKREIS<br />

Der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte.<br />

* Örtlicher Geltungsbereich:<br />

Europa = Europa im geografischen Sinn samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln, Madeira und Azoren<br />

EU = Staaten der Europäischen Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island<br />

- Nicht zutreffende Module können frei aus dem Produktpaket ausgeschlossen werden.<br />

**** Der Zusatzbaustein Bauherrnrisiko bis € 6.000,- kann jedoch nur in Verbindung mit dem Premium-Schutz (ohne Ausschlüsse aus Basis und Komfort)<br />

inklusive Wohnung & Eigentum abgeschlossen werden.<br />

ARB = Allgemeine Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung<br />

ERB = Ergänzende Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung zu den ARB<br />

I H R R E C H T S S C H U T Z - S P E Z I A L I S T<br />

Rechtsberatung & Services<br />

✆ 050 531 02 1300<br />

E-Mail: info@<strong>ARAG</strong>.at • www.<strong>ARAG</strong>.at<br />

Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details und erstellt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Versicherungspaket.<br />

Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Website über unser umfangreiches Produktangebot: www.<strong>ARAG</strong>.at.

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