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Unser Rechtsschutz passt! - ARAG

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Leistungsbeschreibung 60plus-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

€ 120.000,-<br />

Zusatzbaustein<br />

Zusatzbaustein<br />

Zusatzbaustein<br />

ZUSATZBAUSTEINE<br />

Fahrzeug & Verkehr: (inkl. Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der Versicherungssumme)<br />

Fahrzeug-<strong>Rechtsschutz</strong> für alle auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherte Person zugelassenen, nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande, zu<br />

Wasser sowie Anhänger.<br />

Eltern in Pflege<br />

Versicherungsschutz für die Eltern des VN und die Eltern des Ehegatten oder Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer oder in<br />

einem Pflege-/Seniorenheim leben im Privatbereich in den Risken<br />

- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** für Streitigkeiten aus<br />

- einem Vertrag mit/ohne Pflegeverpflichtung mit dem Pflege-/Seniorenheim<br />

- einem Vertrag über die Pflege der versicherten Person (zu Hause)<br />

- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** aus privaten Pflegeversicherungen<br />

- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>*** in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten über Pflegegeld Wartefrist***: 3 Monate<br />

Bauherrnrisiko bis € 6.000,- ****<br />

Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren ab Versicherungsbeginn in ursächlichem Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher<br />

Interessen aus dem Bauherrnrisiko (= Werkverträgen des VN über unbewegliche Sachen im Sinne des Art. 22.2.1.3. ARB im Zusammenhang mit der Errichtung oder<br />

baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderungen von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die ausschließlich privat genutzt werden<br />

oder werden sollen). Diese Abweichung gilt analog für die jeweilig nachfolgenden Dreijahresperioden.<br />

Die Versicherungsleistung ist mit einem Höchstbetrag von maximal € 6.000,- pro Versicherungsfall begrenzt.<br />

Die sonstigen Bestimmungen des Art. 7.1.9. Abs. 2 und 3 ARB (= Planung derartiger Maßnahmen und Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des<br />

Grundstückerwerbs) sowie die übrigen Bestimmungen der ARB gelten unverändert.<br />

Wartefrist: 3 Monate<br />

örtlicher<br />

Geltungsbereich*<br />

Europa<br />

EU<br />

Österreich<br />

Keine Streitwertbegrenzung in den Versicherungsvertragsstreitigkeiten<br />

Keine Bagatellgrenze in Vormerkdelikten<br />

Nachhaftung: In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf <strong>ARAG</strong> Risken zuzuordnen sind, die sowohl beim Vorversicherer<br />

als auch bei <strong>ARAG</strong> versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denen jedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich<br />

wegen Ablaufes der Nachhaftungsfrist ablehnt, wird die <strong>ARAG</strong> Österreich keine Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese<br />

Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Nachhaftungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der<br />

Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich im Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des <strong>ARAG</strong>-Vertrages.<br />

STANDARD-VERSICHERUNGSSUMME PRO VERSICHERUNGSFALL<br />

Gegen einen Prämienzuschlag kann die Standard-Versicherungssumme individuell erhöht werden:<br />

• Erhöhung auf € 180.000,- pro Versicherungsfall<br />

• Erhöhung auf € 240.000,- pro Versicherungsfall<br />

VERSICHERTER PERSONENKREIS<br />

Der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte.<br />

* Örtlicher Geltungsbereich:<br />

Europa = Europa im geografischen Sinn samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln, Madeira und Azoren<br />

EU = Staaten der Europäischen Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island<br />

- Nicht zutreffende Module können frei aus dem Produktpaket ausgeschlossen werden.<br />

**** Der Zusatzbaustein Bauherrnrisiko bis € 6.000,- kann jedoch nur in Verbindung mit dem Premium-Schutz (ohne Ausschlüsse aus Basis und Komfort)<br />

inklusive Wohnung & Eigentum abgeschlossen werden.<br />

ARB = Allgemeine Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung<br />

ERB = Ergänzende Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung zu den ARB<br />

I H R R E C H T S S C H U T Z - S P E Z I A L I S T<br />

Rechtsberatung & Services<br />

✆ 050 531 02 1300<br />

E-Mail: info@<strong>ARAG</strong>.at • www.<strong>ARAG</strong>.at<br />

Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details und erstellt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Versicherungspaket.<br />

Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Website über unser umfangreiches Produktangebot: www.<strong>ARAG</strong>.at.

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