Unser Rechtsschutz passt! - ARAG
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L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G<br />
6 0 P L U S - R E C H T S S C H U T Z T A R I F 1 / 2 0 0 9<br />
<strong>Unser</strong> <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>passt</strong>!<br />
www.<strong>ARAG</strong>.at
Leistungsbeschreibung 60plus-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Wählen Sie den passenden <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Entscheiden Sie sich für eines der vorgeschlagenen <strong>Rechtsschutz</strong>-Pakete:<br />
• BASIS deckt Ihre Grundbedürfnisse zu einem attraktiven Preis ab<br />
• KOMFORT schließt zusätzliche, wichtige Leistungen, nämlich KONSUMENTEN & VERTRAG, PENSION UND SOZIALES,<br />
neben dem Basis-Schutz ein<br />
• PREMIUM ist unser <strong>Rechtsschutz</strong> mit der umfassendsten Deckung und enthält neben den Leistungen des<br />
Komfort-Schutzes noch zusätzlich FAMILIE & ERBSCHAFT und WOHNUNG & EIGENTUM<br />
Sie können Ihren <strong>Rechtsschutz</strong> aber auch individuell gestalten<br />
• nicht zutreffende Module können frei aus sämtlichen Produkt-Paketen ausgeschlossen werden<br />
Zur Erweiterung Ihrer <strong>Rechtsschutz</strong>deckung bieten wir Zusatzbausteine an, die zu jeder Produktkombination passen:<br />
• Verkehrsbereich für sämtliche auf Sie und mitversicherte Personen zugelassene Fahrzeuge<br />
• Eltern in Pflege<br />
• Bauherrnrisiko: Versicherungsschutz bis € 6.000,- pro Versicherungsfall<br />
Die Leistungsbeschreibung gibt einen kurzen Überblick der im Produkt versicherbaren Risken. Den konkreten Umfang des<br />
Versicherungsschutzes finden Sie in den ARB und/oder ERB, die auch die Vertragsgrundlage darstellen<br />
Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz<br />
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MODUL MODUL<br />
RECHTSBERATUNG & SERVICES<br />
Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich inkl. Schadenservice-Hotline 050 -53102 1300. Wir vermitteln Ihnen – wenn Sie dies wünschen – gerne den geeigneten<br />
Anwalt für Ihr Anliegen.<br />
BASISDECKUNG PRIVAT<br />
Allgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Schadens.<br />
Beispiel: Sie werden auf dem Weg zum Supermarkt von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mithilfe eines Anwalts können Sie Schmerzengeld einfordern.<br />
Allgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer<br />
Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde.<br />
Beispiel: Sie stoßen auf der Skipiste mit einem Anfänger zusammen und verletzen ihn schwer. Ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />
wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.<br />
Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage bis zu 10% der Versicherungssumme, wenn vor oder nach Anklage eine endgültige Einstellung, ein<br />
Freispruch oder eine Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes erfolgt.<br />
Beispiel: Ihnen wird im Zuge eines Großeinkaufes Ladendiebstahl vorgeworfen, weil einige Waren unter die Getränkekiste gerutscht sind. Ihrem Anwalt gelingt es,<br />
glaubhaft zu machen, dass diese Waren irrtümlich nicht vorgelegt wurden und es wird gegen Sie keine Anklage erhoben.<br />
Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong> für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt<br />
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung) entstehen.<br />
Beispiel: Ein PKW kommt von der Straße ab und beschädigt die Gartenmauer. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteter Vorschäden die Zahlung der<br />
gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensumme zugesprochen.<br />
Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, ausgenommen solcher mit dem eigenen <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer.<br />
Beispiel: Nach einem Feuerschaden verweigert der Feuerversicherer die Zahlung der vertraglich vereinbarten Aufräumkosten. Nach Klage durch Ihren Rechtsanwalt<br />
erhalten Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte<br />
Rückwirkender Versicherungsschutz auch bei Handlungen und Unterlassungen, die nur bei vorsätzlicher Begehung strafbar sind, wenn eine endgültige Einstellung des<br />
Verfahrens oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt.<br />
Beispiel: Der Versicherungsnehmer wird der Urkundenfälschung beschuldigt und ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Begehung wird eingeleitet. Die <strong>ARAG</strong> übernimmt<br />
die Kosten bei Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch.<br />
Lenker-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Versicherungsschutz als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, nicht auf sie zugelassen sind oder nicht von ihr gehalten oder<br />
geleast werden.<br />
Versicherungsumfang: Schadenersatz-RS für Schäden, soweit sie nicht das gelenkte Fahrzeug betreffen, Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche<br />
aus Körperschäden, Straf-, Führerschein-RS und Ermittlungs-Straf-RS bis 10% der Versicherungssumme.<br />
Beispiel: Sie fahren mit dem Auto eines Bekannten und verursachen einen Unfall mit einem Motorradfahrer. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />
wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.<br />
örtlicher<br />
Geltungsbereich*<br />
EU<br />
Europa<br />
Europa<br />
Europa<br />
EU<br />
EU<br />
Europa<br />
Europa
Leistungsbeschreibung 60plus-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Basis-Schutz Basis-Schutz Basis-Schutz<br />
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MODUL<br />
Sonderleistungen<br />
Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden im Privatbereich<br />
Bis zur Hälfte der Versicherungssumme ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong>es mit Personenschäden diejenigen Ansprüche<br />
des Versicherungsnehmers auf Schmerzengeld (§ 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind.<br />
Daten-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />
Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz.<br />
Beispiel: Nachdem Sie ständig Werbematerialien erhalten, beantragen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Adressverlag gespeichert sind. Als<br />
dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage auf Löschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 Monate<br />
Steuer-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in Strafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf<br />
eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes.<br />
Beispiel: Sie haben Ihre neue Uhr bei der Einfuhr nicht verzollt. Ihr Anwalt stellt klar, dass es sich um ein Billigimitat handelt und der Vorwurf haltlos ist.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
Außergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten im Privatbereich<br />
Der Versicherer übernimmt Kosten für außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro<br />
Versicherungsfall, sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und damit endgültig beendet ist.<br />
Beispiel: Sie führen in Ihrer Wohnung Tapezierarbeiten durch. Dabei stürzen Sie vom Sessel und ziehen sich bleibende Schäden (= Invalidität) zu. Mithilfe des privaten<br />
Sachverständigengutachtens überzeugen Sie die Unfallversicherung, den höheren Invaliditätsgrad anzuerkennen.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
Nebenberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit im Privatbereich<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf Versicherungsfälle aus einer nebenberuflich ausgeübten selbständigen Tätigkeit in den Risken<br />
- Allgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
- Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden<br />
- Allgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
- Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte<br />
- Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der Versicherungssumme<br />
- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> bis zu einer Streitwertgrenze von € 6.000,-**<br />
- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>**<br />
- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>** Wartefrist**: 3 Monate<br />
örtlicher<br />
Geltungsbereich*<br />
Europa<br />
Österreich<br />
Österreich<br />
EU<br />
Europa<br />
EU<br />
KONSUMENT & VERTRAG<br />
Komfort-Schutz Komfort-Schutz<br />
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MODUL MODUL<br />
MODUL<br />
Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen, sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inklusive<br />
Rückgriffsansprüche des Bürgen (§ 1358 ABGB).<br />
Beispiel: Sie lassen sich eine Küche nach Maß anfertigen. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass die Maße nicht stimmen. Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen in der<br />
Auseinandersetzung aus dem Werkvertrag.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
PENSION<br />
Pensions-<strong>Rechtsschutz</strong> im Berufsbereich<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pensionsrechtlichen Angelegenheiten in Verfahren vor Arbeitsgerichten und in pensionsrechtlichen Verfahren bei früheren<br />
öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch Kosten für die außergerichtliche<br />
Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.<br />
Beispiel: Der ehemalige Arbeitgeber kürzt ohne Angaben von Gründen Ihre Firmenpension. Mithilfe eines Anwalts klagen Sie vor dem Arbeitsgericht den Ihnen zugesagten<br />
Betrag ein.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
SOZIALES<br />
Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im Privatbereich<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen und in bestimmten sozialversicherungsrechtlichen<br />
Verwaltungsverfahren.<br />
Beispiel: Nach einem Freizeitunfall sind Sie erheblich behindert. Trotzdem verweigert der Sozialversicherungsträger die Auszahlung einer Versehrtenrente. Im sozialgerichtlichen<br />
Verfahren werden Sie von Ihrem Anwalt vertreten.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
EU<br />
EU<br />
EU<br />
FAMILIE & ERBSCHAFT<br />
Premium-Schutz<br />
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MODUL<br />
MODUL<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> in Erbrechtssachen/<strong>Rechtsschutz</strong> in Familienrechtssachen<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines<br />
anderen und des Sachwalterrechtes inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren I. Instanz Kostendeckung bis max. 1 % der<br />
Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist.<br />
Beispiel: Sie haben mit anderen Erben Streit über die Gültigkeit eines Testaments (Erbrechtsklage) und benötigen die Hilfe eines Anwalts. Wartefrist: 12/9/6 Monate<br />
WOHNUNG & EIGENTUM<br />
Liegenschafts-<strong>Rechtsschutz</strong> für alle selbstgenutzten Wohneinheiten<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Gerichten aus dinglichen Rechten sowie aus Miet- und Pachtverträgen in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter,<br />
Pächter oder persönlich dinglich Nutzungsberechtige aller selbstgenutzten Wohneinheiten inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird,<br />
werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.<br />
Beispiel: Der Vermieter erhöht ungerechtfertigt die Miete auf das Eineinhalbfache. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen erwirken Sie mithilfe Ihres Anwalts im<br />
Prozess eine Mietreduktion.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
EU<br />
EU
Leistungsbeschreibung 60plus-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
€ 120.000,-<br />
Zusatzbaustein<br />
Zusatzbaustein<br />
Zusatzbaustein<br />
ZUSATZBAUSTEINE<br />
Fahrzeug & Verkehr: (inkl. Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der Versicherungssumme)<br />
Fahrzeug-<strong>Rechtsschutz</strong> für alle auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherte Person zugelassenen, nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande, zu<br />
Wasser sowie Anhänger.<br />
Eltern in Pflege<br />
Versicherungsschutz für die Eltern des VN und die Eltern des Ehegatten oder Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer oder in<br />
einem Pflege-/Seniorenheim leben im Privatbereich in den Risken<br />
- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** für Streitigkeiten aus<br />
- einem Vertrag mit/ohne Pflegeverpflichtung mit dem Pflege-/Seniorenheim<br />
- einem Vertrag über die Pflege der versicherten Person (zu Hause)<br />
- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** aus privaten Pflegeversicherungen<br />
- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>*** in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten über Pflegegeld Wartefrist***: 3 Monate<br />
Bauherrnrisiko bis € 6.000,- ****<br />
Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren ab Versicherungsbeginn in ursächlichem Zusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher<br />
Interessen aus dem Bauherrnrisiko (= Werkverträgen des VN über unbewegliche Sachen im Sinne des Art. 22.2.1.3. ARB im Zusammenhang mit der Errichtung oder<br />
baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderungen von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die ausschließlich privat genutzt werden<br />
oder werden sollen). Diese Abweichung gilt analog für die jeweilig nachfolgenden Dreijahresperioden.<br />
Die Versicherungsleistung ist mit einem Höchstbetrag von maximal € 6.000,- pro Versicherungsfall begrenzt.<br />
Die sonstigen Bestimmungen des Art. 7.1.9. Abs. 2 und 3 ARB (= Planung derartiger Maßnahmen und Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des<br />
Grundstückerwerbs) sowie die übrigen Bestimmungen der ARB gelten unverändert.<br />
Wartefrist: 3 Monate<br />
örtlicher<br />
Geltungsbereich*<br />
Europa<br />
EU<br />
Österreich<br />
Keine Streitwertbegrenzung in den Versicherungsvertragsstreitigkeiten<br />
Keine Bagatellgrenze in Vormerkdelikten<br />
Nachhaftung: In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf <strong>ARAG</strong> Risken zuzuordnen sind, die sowohl beim Vorversicherer<br />
als auch bei <strong>ARAG</strong> versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denen jedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich<br />
wegen Ablaufes der Nachhaftungsfrist ablehnt, wird die <strong>ARAG</strong> Österreich keine Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese<br />
Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Nachhaftungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der<br />
Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sich im Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des <strong>ARAG</strong>-Vertrages.<br />
STANDARD-VERSICHERUNGSSUMME PRO VERSICHERUNGSFALL<br />
Gegen einen Prämienzuschlag kann die Standard-Versicherungssumme individuell erhöht werden:<br />
• Erhöhung auf € 180.000,- pro Versicherungsfall<br />
• Erhöhung auf € 240.000,- pro Versicherungsfall<br />
VERSICHERTER PERSONENKREIS<br />
Der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte.<br />
* Örtlicher Geltungsbereich:<br />
Europa = Europa im geografischen Sinn samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln, Madeira und Azoren<br />
EU = Staaten der Europäischen Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island<br />
- Nicht zutreffende Module können frei aus dem Produktpaket ausgeschlossen werden.<br />
**** Der Zusatzbaustein Bauherrnrisiko bis € 6.000,- kann jedoch nur in Verbindung mit dem Premium-Schutz (ohne Ausschlüsse aus Basis und Komfort)<br />
inklusive Wohnung & Eigentum abgeschlossen werden.<br />
ARB = Allgemeine Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung<br />
ERB = Ergänzende Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung zu den ARB<br />
I H R R E C H T S S C H U T Z - S P E Z I A L I S T<br />
Rechtsberatung & Services<br />
✆ 050 531 02 1300<br />
E-Mail: info@<strong>ARAG</strong>.at • www.<strong>ARAG</strong>.at<br />
Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details und erstellt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Versicherungspaket.<br />
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Website über unser umfangreiches Produktangebot: www.<strong>ARAG</strong>.at.