SIL-Varianten und Gemeindeentwicklung Schleinikon
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PZU<br />
<strong>SIL</strong>-<strong>Varianten</strong><br />
Gemeinde <strong>Schleinikon</strong><br />
1 Ausgangslage<br />
Im Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (<strong>SIL</strong>) für den Flughafen Zürich<br />
wurden vom B<strong>und</strong>esamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 19 technisch mögliche <strong>Varianten</strong> für den<br />
künftigen Betrieb des Flughafens erarbeitet. Mit dem <strong>SIL</strong>-Koordinationsprozess erfolgt die<br />
Abstimmung der Sachplanung des B<strong>und</strong>es für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt mit<br />
den Raumplanungen der betroffenen Kantone. Es geht nun darum, die unterschiedlichen<br />
<strong>Varianten</strong> unter Einbezug von Überlegungen zur Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen.<br />
Diese werden vor allem hinsichtlich der Fluglärmbelastung kontrovers beurteilt. Bei allen<br />
<strong>Varianten</strong> ist jedoch das Zürcher Unterland relativ stark betroffen.<br />
Um eine Gr<strong>und</strong>lage für die Abschätzung des Entwicklungsspielraums der Gemeinden im<br />
Zürcher Unterland <strong>und</strong> in der ganzen Region zu erhalten, hat sich der Vorstand der PZU<br />
entschlossen, die Auswirkungen der 19 <strong>Varianten</strong> auf die Bauzonen der Regionsgemeinden<br />
ermitteln zu lassen <strong>und</strong> gleichzeitig diverse Entwicklungskennzahlen zu erheben, aus denen<br />
sich mögliche Trends ableiten lassen.<br />
Die der Indikatorenanalyse (Kap. 4) beigefügten Kommentare beziehen sich auf besonders<br />
auffällige Sachverhalte. Inwieweit diese mit der Fluglärmsituation in einem Zusammenhang<br />
stehen, muss von der Gemeinde beurteilt werden. Weiterhin sollen diese Kennzahlen eine<br />
Gr<strong>und</strong>lage liefern, auf der die Gemeinde bzw. der Ortsplaner ihre Entwicklungsvorstellungen<br />
wie auch ein Leitbild entwickeln können.<br />
Die in Abschnitt 3.3 dargestellten Zonenreserven (nicht baureife Zonenflächen) stammen<br />
aus den Datensätzen des Kantons. Die Gemeinden beurteilen diese zum Teil als<br />
(baureife) Baulücken. Diese Diskrepanzen sind zwischen Gemeinde <strong>und</strong> ARV zu bereinigen.<br />
Die hier vorliegende Analyse stellt den schlimmst möglichen Fall bezüglich<br />
Nutzbarkeit der rechtsgültigen Bauzonen dar.<br />
TSP Zürich 3