17.11.2014 Aufrufe

SIL-Varianten und Gemeindeentwicklung Schleinikon

SIL-Varianten und Gemeindeentwicklung Schleinikon

SIL-Varianten und Gemeindeentwicklung Schleinikon

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

PZU<br />

<strong>SIL</strong>-<strong>Varianten</strong><br />

Gemeinde <strong>Schleinikon</strong><br />

2.2 Lärmbelastungsgrenzwerte<br />

2.2.1 Bedeutung der Lärmempfindlichkeitsstufen<br />

Die Lärmschutzverordnung (LSV) bestimmt, dass in Nutzungsplänen Lärmempfindlichkeitsstufen<br />

(LES) festgelegt sind. Die Verordnung unterscheidet vier Stufen. Kriterium der Differenzierung<br />

ist das Lärmschutzbedürfnis der Bevölkerung in den einzelnen Nutzungszonen.<br />

Unterschieden werden:<br />

• LES I in Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis.<br />

• LES II in Zonen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, namentlich in<br />

Wohnzonen <strong>und</strong> Zonen für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen.<br />

• LES III in Zonen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen sind, namentlich Wohn<strong>und</strong><br />

Gewerbezonen (Mischzonen) <strong>und</strong> Landwirtschaftszonen.<br />

• LES IV in Zonen, in denen stark störende Betriebe zugelassen sind, namentlich in<br />

Industriezonen.<br />

Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung für Bauten in der Bauzone ist die Zonenkonformität<br />

des Projekts. Zu den für ein Projekt massgebenden Zonenvorschriften gehört<br />

auch die LES. Es wäre deshalb nicht zulässig, eine Baubewilligung unter dem Vorbehalt<br />

der Festsetzung der LES oder der Aufstufung der geltenden LES zu erteilen.<br />

2.2.2 Belastungsgrenzwerte<br />

Unterschieden werden in der Lärmschutzverordnung (LSV, Stand 2001) Planungswerte,<br />

Immissionsgrenzwerte <strong>und</strong> Alarmwerte. Sie werden nach Lärmart, Tageszeit <strong>und</strong> Lärmempfindlichkeit<br />

der zu schützenden Gebäude <strong>und</strong> Gebiete festgelegt (Art. 2 Abs. 5 LSV). Anhand<br />

dieser Kriterien werden bei der Bewertung der Lärmbelastung mehrfach abgestufte Planungswerte<br />

(PW), Immissionsgrenzwerte (IGW) <strong>und</strong> Alarmwerte (AW) zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Noch nicht erschlossene Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen dürfen nur<br />

so weit erschlossen werden, als die Planungswerte eingehalten sind oder durch eine Änderung<br />

der Nutzungsart oder durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen<br />

eingehalten werden können. Die Vollzugsbehörde kann für kleine Teile von Bauzonen Ausnahmen<br />

gestatten (Art. 30 LSV).<br />

TSP Zürich 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!