Wir wünschen schöne Festtage! - bei Taxi 60160
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Bundesländer aktuell<br />
neues Handbuch<br />
steuerliche aufzeichnungen für<br />
<strong>Taxi</strong>- und mietwagenunternehmen<br />
Finanzpolizei-Kontrolle, Betriebsprüfung, Betriebsschätzung: <strong>bei</strong> diesen Worten stellt sich<br />
auch <strong>bei</strong> vielen Unternehmern in der <strong>Taxi</strong>branche ein eher mulmiges Gefühl ein. Daher<br />
ist es ratsam, über seine Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Eine gute Grundlage<br />
bietet das kürzlich vom Fachverband, in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit den Fachgruppen und<br />
Dr. Kutschera, herausgegebene Handbuch, das alle <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe über<br />
steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten <strong>bei</strong>m Einsatz von Kassensystemen<br />
(Taxameter) informiert.<br />
Basis der Information sind die aktuellen Rechtsvorschriften,<br />
vor allem das Betrugsbekämpfungsgesetz sowie die Kassenrichtlinie<br />
2012. Detaillierte Erläuterungen sowie Muster und<br />
Checklisten sollen den Unternehmen nicht nur die korrekte<br />
Umsetzung der Kassenrichtlinie im praktischen Alltag erleichtern,<br />
sondern auch eine effiziente Vorbereitung<br />
auf Finanzpolizei-Kontrollen ermöglichen.<br />
Kapitel 1 bietet eine Übersicht der möglichen<br />
Aufzeichnungssysteme und dient der<br />
Einordnung der eigenen Geschäftsvorfälle.<br />
Kapitel 2 beschreibt die Funktion der<br />
Finanzpolizei, Ablauf und Verhaltensempfehlungen<br />
<strong>bei</strong> Kontrollen.<br />
Kapitel 3 enthält ein Merkblatt für<br />
Finanzpolizei-Kontrollen <strong>bei</strong> Unternehmen.<br />
Kapitel 4 klärt auf, in welcher Art und<br />
Weise ordnungsgemäße steuerliche<br />
Aufzeichnungen geführt werden können.<br />
Die Aufzeichnungsform ist vom Umsatz<br />
(über oder unter 150.000 Euro/Jahr) und<br />
davon abhängig, ob sich ein Taxameter<br />
im Fahrzeug befindet. Entscheidend ist in diesem Fall, ob<br />
der als Kasse im Sinne der Kassenrichtlinie zu qualifizieren ist.<br />
Kapitel 5 enthält ein Formular für Lenker, das auf dem<br />
Prinzip der Freiwilligkeit basiert und <strong>bei</strong> unangekündigten<br />
Kontrollen zur Darstellung der Ordnungsmäßigkeit verwendet<br />
werden kann.<br />
Kapitel 6 <strong>bei</strong>nhaltet die verpflichtende<br />
Checkliste zur Einrichtung nach § 131 Abs.<br />
2 und 3 BAO und dient einerseits zur<br />
Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und<br />
andererseits als Prüfungsgrundlage für die<br />
Finanzpolizei.<br />
Das Handbuch ist in allen Fachgruppen<br />
kostenlos erhältlich, steht aber auch als<br />
PDF-download auf der Homepage des<br />
Fachverbandes (wko.at/taxi) zur Verfügung.<br />
Handbuch „Steuerliche Aufzeichnungen<br />
für <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmen“,<br />
Autor: Ing. Dr. Axel Kutschera, 32 Seiten,<br />
Hrsg. Fachverband für die Beförderungsgewerbe<br />
mit PKW<br />
krankengeld für selbstständige<br />
Ein-Personen-Unternehmen und Unternehmen, die weniger als 25 Dienstnehmer<br />
beschäftigen, sollen künftig – wie Ar<strong>bei</strong>ter und Angestellte –<br />
Krankengeld erhalten.<br />
Ein entsprechender Gesetzesentwurf<br />
wurde Mitte Oktober in Begutachtung<br />
geschickt. Geht es nach Gesundheitsminister<br />
Alois Stöger, dann soll das<br />
Gesetz Anfang 2013 in Kraft treten.<br />
Konkret sieht der Plan der Regierung<br />
Folgendes vor: Anspruch auf Krankengeld<br />
sollen alle Selbständigen haben,<br />
die in ihrem Betrieb alleine ar<strong>bei</strong>ten<br />
10<br />
oder weniger als 25 Dienstnehmer<br />
beschäftigen. Das wären rund 330.000<br />
Unternehmerinnen und Unternehmer.<br />
Anspruch auf Krankengeld besteht ab<br />
dem 43. Tag der Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit bis<br />
zu einer Höchstdauer von 20 Wochen<br />
für ein und dieselbe Krankheit. Die<br />
Unterstützungsleistung beträgt pro Tag<br />
26,97 Euro, die jährlich valorisiert wird.<br />
Hallo <strong>Taxi</strong> 4|12<br />
Die Finanzierung erfolgt über die AUVA,<br />
ausbezahlt wird das Krankengeld von<br />
der Sozialversicherung der gewerblichen<br />
<strong>Wir</strong>tschaft. Einige Vertreter der<br />
<strong>Wir</strong>tschaftskammer fordern eine schrittweise<br />
Erhöhung und damit eine weitgehende<br />
Angleichung an das Krankengeld<br />
der Unselbstständigen, die<br />
60 % des Lohns/Gehalts als Krankengeld<br />
erhalten.