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Frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr ... - Gemeinde Hall

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H<strong>und</strong>ebesitzer Achtung!<br />

In letzter Zeit kommt es vermehrt<br />

zu Beschwerden sowohl von Landwirten<br />

als auch von Sportlern über<br />

frei laufende H<strong>und</strong>e.<br />

Unser Appell richtet sich an alle<br />

H<strong>und</strong>ehalter, mit ihrem vierbeinigen<br />

Liebling die vorgegebenen<br />

Regeln eines konfl iktfreien Miteinander<br />

einzuhalten. Es gibt genug<br />

Möglichkeiten, mit dem H<strong>und</strong> in<br />

der freien Natur Gassi zu gehen,<br />

es muss nicht unbedingt die Wiese<br />

des Nachbarn sein, <strong>für</strong> Notfälle<br />

gibt es auch noch technische Hilfen<br />

in Form von Plastiksäcken.<br />

Auch Sie als H<strong>und</strong>ebesitzer würden<br />

keine Freude daran haben,<br />

bei der Ausübung ihres Hobbys<br />

von einem fremden H<strong>und</strong> angeknurrt<br />

zu werden, deshalb versuchen<br />

Sie bitte, ihren H<strong>und</strong> vor<br />

Joggern <strong>und</strong> anderen Sportlern<br />

fernzuhalten bzw. immer an der<br />

Leine zu führen.<br />

Vorsicht Dachlawinen!!!<br />

Für verletzte Personen <strong>und</strong> Sachschäden,<br />

die durch eine Dachlawine<br />

verursacht werden, haftet in<br />

erster Linie der Hauseigentümer.<br />

Er muss daher da<strong>für</strong> sorgen, <strong>das</strong>s<br />

von seinem Besitz keine Gefahr<br />

ausgeht.<br />

Der Hauseigentümer ist nach der<br />

Rechtsprechung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

verpfl ichtet, bei Auftreten von<br />

Tauwetter <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener<br />

Gefahr des Abgehens von Dachlawinen,<br />

straßenseitig unverzüglich<br />

eine ausreichende Anzahl von<br />

Warnstangen aufzustellen <strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> eine baldige Abräumung des<br />

Schnees vom Dach Sorge zu<br />

tragen. Wird diese Verpfl ichtung<br />

verletzt, liegt ein Verschulden <strong>und</strong><br />

damit auch eine Haftung vor. Das<br />

bloße Aufstellen von Warnstangen<br />

reicht dabei jedoch nicht aus.<br />

Die Gefahr selbst muss beseitigt<br />

werden!!!<br />

Wasserzählerstände!<br />

Die Wasserzählerstände sind bis spätestens 30. Dezember 2009 dem <strong>Gemeinde</strong>amt bekannt zu geben!<br />

Tel: 03613/2369-12, Fax: 03613/3755-18, Email: sigurd.koenig@hall-tv.at (Bitte Zählernummer bzw. die<br />

Zählerstände <strong>für</strong> <strong>das</strong> Gartenwasser nicht vergessen!)<br />

Kläranlage - Müllentsorgung<br />

Seitens der Kläranlage wird wieder einmal darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s unter keinen Umständen Essensreste,<br />

Öle, Chemikalien, Feuchttücher <strong>und</strong> dergleichen über <strong>das</strong> WC entsorgt werden dürfen! Sie verstopfen die<br />

Leitungen bzw. führen zu Problemen in der Kläranlage. Aufgr<strong>und</strong> des Kostendeckungsprinzips müssen Ihnen<br />

dadurch entstehende Zusatzkosten in Form von Gebührenerhöhungen weiter vorgeschrieben werden!<br />

(siehe auch Bericht über Verordnungsänderungen!)

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