Frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr ... - Gemeinde Hall
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H<strong>und</strong>ebesitzer Achtung!<br />
In letzter Zeit kommt es vermehrt<br />
zu Beschwerden sowohl von Landwirten<br />
als auch von Sportlern über<br />
frei laufende H<strong>und</strong>e.<br />
Unser Appell richtet sich an alle<br />
H<strong>und</strong>ehalter, mit ihrem vierbeinigen<br />
Liebling die vorgegebenen<br />
Regeln eines konfl iktfreien Miteinander<br />
einzuhalten. Es gibt genug<br />
Möglichkeiten, mit dem H<strong>und</strong> in<br />
der freien Natur Gassi zu gehen,<br />
es muss nicht unbedingt die Wiese<br />
des Nachbarn sein, <strong>für</strong> Notfälle<br />
gibt es auch noch technische Hilfen<br />
in Form von Plastiksäcken.<br />
Auch Sie als H<strong>und</strong>ebesitzer würden<br />
keine Freude daran haben,<br />
bei der Ausübung ihres Hobbys<br />
von einem fremden H<strong>und</strong> angeknurrt<br />
zu werden, deshalb versuchen<br />
Sie bitte, ihren H<strong>und</strong> vor<br />
Joggern <strong>und</strong> anderen Sportlern<br />
fernzuhalten bzw. immer an der<br />
Leine zu führen.<br />
Vorsicht Dachlawinen!!!<br />
Für verletzte Personen <strong>und</strong> Sachschäden,<br />
die durch eine Dachlawine<br />
verursacht werden, haftet in<br />
erster Linie der Hauseigentümer.<br />
Er muss daher da<strong>für</strong> sorgen, <strong>das</strong>s<br />
von seinem Besitz keine Gefahr<br />
ausgeht.<br />
Der Hauseigentümer ist nach der<br />
Rechtsprechung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
verpfl ichtet, bei Auftreten von<br />
Tauwetter <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener<br />
Gefahr des Abgehens von Dachlawinen,<br />
straßenseitig unverzüglich<br />
eine ausreichende Anzahl von<br />
Warnstangen aufzustellen <strong>und</strong><br />
<strong>für</strong> eine baldige Abräumung des<br />
Schnees vom Dach Sorge zu<br />
tragen. Wird diese Verpfl ichtung<br />
verletzt, liegt ein Verschulden <strong>und</strong><br />
damit auch eine Haftung vor. Das<br />
bloße Aufstellen von Warnstangen<br />
reicht dabei jedoch nicht aus.<br />
Die Gefahr selbst muss beseitigt<br />
werden!!!<br />
Wasserzählerstände!<br />
Die Wasserzählerstände sind bis spätestens 30. Dezember 2009 dem <strong>Gemeinde</strong>amt bekannt zu geben!<br />
Tel: 03613/2369-12, Fax: 03613/3755-18, Email: sigurd.koenig@hall-tv.at (Bitte Zählernummer bzw. die<br />
Zählerstände <strong>für</strong> <strong>das</strong> Gartenwasser nicht vergessen!)<br />
Kläranlage - Müllentsorgung<br />
Seitens der Kläranlage wird wieder einmal darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s unter keinen Umständen Essensreste,<br />
Öle, Chemikalien, Feuchttücher <strong>und</strong> dergleichen über <strong>das</strong> WC entsorgt werden dürfen! Sie verstopfen die<br />
Leitungen bzw. führen zu Problemen in der Kläranlage. Aufgr<strong>und</strong> des Kostendeckungsprinzips müssen Ihnen<br />
dadurch entstehende Zusatzkosten in Form von Gebührenerhöhungen weiter vorgeschrieben werden!<br />
(siehe auch Bericht über Verordnungsänderungen!)