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VVU_Mittlg 111.2013 - VVU BW

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vvu<br />

N o 111 Mitteilungen<br />

EDITORIAL<br />

arbeiten, die dieses Mal (und offenbar erstmals seit Bestehen<br />

unseres Verbandes) eine vollständige Überprüfung und Aktualisierung<br />

des Mitgliederbestandes vorsahen, erschien im März<br />

das neue Mitgliederverzeichnis in gedruckter Form (und weit<br />

über 3.000 davon haben wir bereits an Gerichte und Behörden<br />

verschickt); wir veranstalteten zwei hoch erfolgreiche Seminare<br />

in Esslingen (eines zum Thema „Familien- und Erbrecht“,<br />

ein zweites zum Thema „Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht“)<br />

und einen Stammtisch in Stuttgart; ein Besuch in<br />

der JVA Schwäbisch-Gmünd steht bevor; die Generalversammlung<br />

der EULITA fand am 06.04.2013 statt (Frau Dr. Reck war<br />

für uns dort und berichtet); neue Mitglieder gewannen wir dazu<br />

(und verloren einige aus Altersgründen); wir haben (in Abstimmung<br />

mit dem BFJ) an alle Präsidenten der Gerichte des<br />

Landes Baden-Württemberg ein Schreiben versandt, mit welchem<br />

wir zumindest eine Sensibilisierung der Richter und<br />

Geschäftsstellen betreffend die neue Ladungspraxis für Dolmetscher<br />

(simultan/konsekutiv) zu erreichen hoffen; und da<br />

unsere aktuelle Satzung eine irreführende Nummerierung enthält<br />

und teilweise von der Wirklichkeit überholt wurde, hat der<br />

Vorstand einen Vorschlag für eine Neufassung erarbeitet, der<br />

nebst ausführlicher Begründung seit dem 23.08.2013 im Mitgliederbereich<br />

unserer Homepage eingesehen werden kann<br />

und den Sie ebenfalls im folgenden finden.<br />

4. Mit zwei Bitten möchte ich schließen: Bitte halten Sie uns<br />

Ihre Erfahrungen mit dem geänderten JVEG betreffend auf dem<br />

Laufenden. Und bitte werfen Sie immer wieder einen Blick auf<br />

unsere Homepage: Sie wird häufig aktualisiert und gibt auch<br />

dann Informationen, wenn ein Email-Newsletter mal untergegangen<br />

sein sollte...<br />

In Wales sind aller Schilder zweisprachig. Vor einiger Zeit wollte<br />

eine Behörde der Stadt Swansea Schwerlasttransporter davon<br />

abhalten, eine bestimmte Straße zu benutzen, und sandte<br />

deswegen eine Email an ihre hauseigene Übersetzungsabteilung<br />

mit der Bitte, folgenden geplanten Hinweis ins Walisische<br />

zu übertragen: „No entry for heavy goods vehicles. Residential<br />

site only“. Die Antwort kam prompt, und die Behörde ließ auf<br />

das Schild unter dem in englischer Sprache gehaltenen Hinweis<br />

den walisischen Text setzen: „Nid wyf yn y swydda ar hyn o<br />

bryd. Anfonwch unrhyw waith i’w gyfieithu.“ Nachdem das<br />

meterhohe Schild stand, fiel einigen Passanten auf, dass das<br />

heißt: „Ich bin gerade nicht im Büro. Schicken Sie jegliche Arbeit<br />

zum Übersetzen.“ Ich will ja nicht unken. Aber ob das<br />

neue JVEG genauso schnell wieder entfernt wird wie dieses<br />

Schild?<br />

In der Hoffnung Sie alle auf unserer nächsten Jahresmitgliederversammlung<br />

zu treffen...<br />

Evangelos Doumanidis<br />

<strong>VVU</strong>-News<br />

Bitte vormerken:<br />

Jahresmitgliederversammlung<br />

am Samstag,<br />

19. Oktober 2013<br />

im Haus der Wirtschaft,<br />

Stuttgart<br />

Nähere Informationen<br />

siehe Rückseite, Seite 40<br />

Ihr <strong>VVU</strong>-Vorstand wünscht<br />

Ihnen einen guten Start nach<br />

den Sommerferien<br />

<strong>VVU</strong> Baden-Württemberg 8/13<br />

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