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VVU_Mittlg 111.2013 - VVU BW

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vvu<br />

N o 111 Mitteilungen<br />

BERUFLICHE INFORMATION<br />

Viel Lärm um nichts?<br />

Kleine Chronik der JVEG-Reform – von Evangelos Doumanidis<br />

Man könnte ein ganzes Buch darüber schreiben. Und warum<br />

auch nicht? Immerhin enthält die Geschichte alles,<br />

was eine gute Erzählung ausmacht: Gut und Böse, Helden und<br />

Schurken, Schuld und Unschuld, Erfolg und Versagen, alles bis<br />

auf Liebe und Tod. Und sagte nicht schon Stéphane Mallarmé<br />

(und das so oft, dass offenkundig wird, wie wichtig es ihm war):<br />

„Alles auf der Welt existiert nur, um in ein Buch zu münden“?<br />

Doch wir werden der drängenden Versuchung widerstehen,<br />

auch keine Doktorarbeit daraus machen, und uns auf die Dokumentation<br />

der Eckdaten beschränken: Welchen Weg ging<br />

der Gesetzesentwurf bis zur Unterzeichnung? Wer war an der<br />

Schaffung des Gesetzes beteiligt? Und gab es tatsächlich jemanden<br />

außerhalb unseres Berufszweiges, der § 14 JVEG streichen<br />

wollte?<br />

Beginnen aber müssen wir mit dem Tag, der in deutschen<br />

Karnevals-, Fastnachts- und Faschingshochburgen als Beginn<br />

der Karnevalssession oder Fastnachtskampagne gefeiert wird,<br />

nämlich dem:<br />

11.11.2011<br />

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz<br />

Einleitend heißt es dort im Teil, der das JVEG betrifft 1 :<br />

„Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vom<br />

5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) ist einer erstmaligen Überprüfung<br />

unterzogen worden. Im Mittelpunkt der Neuregelung,<br />

die Teil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai<br />

2004 (BGBl. I S. 718) war (Artikel 2), stand die Ablösung des<br />

Entschädigungsprinzips durch ein leistungsgerechtes Vergütungsmodell,<br />

soweit Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher,<br />

Übersetzerinnen und Übersetzer von den Rechtspflegeorganen<br />

in Anspruch genommen werden 2 .<br />

Erstmals wurden die Leistungen, die von Sachverständigen<br />

erbracht werden, verschiedenen Honorargruppen mit festen<br />

Stundensätzen zugeordnet. Dieses Honorargruppensystem<br />

ordnete die am häufigsten nachgefragten Sachgebiete, in denen<br />

Sachverständige tätig werden, den einzelnen Honorargruppen<br />

zu und führte zugleich für die Vergütung von Dolmetscherinnen<br />

und Dolmetschern – aus Gründen der besseren Anwendbarkeit<br />

ohne Differenzierung nach Sprachen oder dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Sprachmittlung im konkreten Einzelfall - einen<br />

festen Stundensatz von 55 Euro ein. Die Zuordnung der Sachgebiete<br />

zu den Honorargruppen und die Höhe der Stundensätze<br />

erfolgte seinerzeit in Anknüpfung an durch die Landesjustizverwaltungen<br />

durchgeführten Erhebungen zum Umfang<br />

der Vergütung für gerichtlich und außergerichtlich erbrachte<br />

Leistungen von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern,<br />

Übersetzerinnen und Übersetzern. [...]<br />

1 Die Zitate des Textes sind entnommen:<br />

1. dem Referentenentwurf zum 2. KoRMoG unter<br />

http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/anwaltsverguetung/ref-kostrmog.pdf<br />

2. der Gemeinsamen Stellungnahme aller Dolmetscher- und Übersetzerverbände, vollständig abgedruckt in den <strong>VVU</strong>-Mitteilungen 2012;<br />

3. Der Marktanalyse von Prof. Hommerich vom Mai 2010 unter<br />

http:// www. bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Marktanalyse_Justizverguetungs_und_Entschaedigungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile<br />

4. den jeweiligen Plenarprotokollen der Bundestags- und Bundesratssitzungen mit stenographischen Berichten, Drucksachen des Bundestags<br />

und Bundesrats, etc. Links hierzu finden sich im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge unter:<br />

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/470/47082.html<br />

5. der Endfassung des Protokolls des Treffens des „Berliner Kreises“ in Halle;<br />

6. dem MDÜ 2/2013, S. 54 f.<br />

7.Weitere Links: Stellungnahme Hommerich zur Anhörung im Rechtsausschuß: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/42_2__KostRMoG/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Hommerich.pdf<br />

EULITA-Satzung: http://www.eulita.eu/constitution<br />

Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 29.07.2013:<br />

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113042.pdf%27]__1375276257668<br />

<strong>VVU</strong> 2 Zur Baden-Württemberg Erinnerung: Im 2. 8/13 Kostenrechtsmodernisierungsgesetz geht es nur am Rande um uns, und im JVEG geht es neben uns auch um 7<br />

Sachverständige.

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