VVU_Mittlg 111.2013 - VVU BW
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vvu<br />
N o 111 Mitteilungen<br />
BERUFLICHE INFORMATION<br />
Viel Lärm um nichts?<br />
Kleine Chronik der JVEG-Reform – von Evangelos Doumanidis<br />
Man könnte ein ganzes Buch darüber schreiben. Und warum<br />
auch nicht? Immerhin enthält die Geschichte alles,<br />
was eine gute Erzählung ausmacht: Gut und Böse, Helden und<br />
Schurken, Schuld und Unschuld, Erfolg und Versagen, alles bis<br />
auf Liebe und Tod. Und sagte nicht schon Stéphane Mallarmé<br />
(und das so oft, dass offenkundig wird, wie wichtig es ihm war):<br />
„Alles auf der Welt existiert nur, um in ein Buch zu münden“?<br />
Doch wir werden der drängenden Versuchung widerstehen,<br />
auch keine Doktorarbeit daraus machen, und uns auf die Dokumentation<br />
der Eckdaten beschränken: Welchen Weg ging<br />
der Gesetzesentwurf bis zur Unterzeichnung? Wer war an der<br />
Schaffung des Gesetzes beteiligt? Und gab es tatsächlich jemanden<br />
außerhalb unseres Berufszweiges, der § 14 JVEG streichen<br />
wollte?<br />
Beginnen aber müssen wir mit dem Tag, der in deutschen<br />
Karnevals-, Fastnachts- und Faschingshochburgen als Beginn<br />
der Karnevalssession oder Fastnachtskampagne gefeiert wird,<br />
nämlich dem:<br />
11.11.2011<br />
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz<br />
Einleitend heißt es dort im Teil, der das JVEG betrifft 1 :<br />
„Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vom<br />
5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) ist einer erstmaligen Überprüfung<br />
unterzogen worden. Im Mittelpunkt der Neuregelung,<br />
die Teil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai<br />
2004 (BGBl. I S. 718) war (Artikel 2), stand die Ablösung des<br />
Entschädigungsprinzips durch ein leistungsgerechtes Vergütungsmodell,<br />
soweit Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher,<br />
Übersetzerinnen und Übersetzer von den Rechtspflegeorganen<br />
in Anspruch genommen werden 2 .<br />
Erstmals wurden die Leistungen, die von Sachverständigen<br />
erbracht werden, verschiedenen Honorargruppen mit festen<br />
Stundensätzen zugeordnet. Dieses Honorargruppensystem<br />
ordnete die am häufigsten nachgefragten Sachgebiete, in denen<br />
Sachverständige tätig werden, den einzelnen Honorargruppen<br />
zu und führte zugleich für die Vergütung von Dolmetscherinnen<br />
und Dolmetschern – aus Gründen der besseren Anwendbarkeit<br />
ohne Differenzierung nach Sprachen oder dem Schwierigkeitsgrad<br />
der Sprachmittlung im konkreten Einzelfall - einen<br />
festen Stundensatz von 55 Euro ein. Die Zuordnung der Sachgebiete<br />
zu den Honorargruppen und die Höhe der Stundensätze<br />
erfolgte seinerzeit in Anknüpfung an durch die Landesjustizverwaltungen<br />
durchgeführten Erhebungen zum Umfang<br />
der Vergütung für gerichtlich und außergerichtlich erbrachte<br />
Leistungen von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern,<br />
Übersetzerinnen und Übersetzern. [...]<br />
1 Die Zitate des Textes sind entnommen:<br />
1. dem Referentenentwurf zum 2. KoRMoG unter<br />
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/national/anwaltsverguetung/ref-kostrmog.pdf<br />
2. der Gemeinsamen Stellungnahme aller Dolmetscher- und Übersetzerverbände, vollständig abgedruckt in den <strong>VVU</strong>-Mitteilungen 2012;<br />
3. Der Marktanalyse von Prof. Hommerich vom Mai 2010 unter<br />
http:// www. bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Marktanalyse_Justizverguetungs_und_Entschaedigungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile<br />
4. den jeweiligen Plenarprotokollen der Bundestags- und Bundesratssitzungen mit stenographischen Berichten, Drucksachen des Bundestags<br />
und Bundesrats, etc. Links hierzu finden sich im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge unter:<br />
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/470/47082.html<br />
5. der Endfassung des Protokolls des Treffens des „Berliner Kreises“ in Halle;<br />
6. dem MDÜ 2/2013, S. 54 f.<br />
7.Weitere Links: Stellungnahme Hommerich zur Anhörung im Rechtsausschuß: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/42_2__KostRMoG/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Hommerich.pdf<br />
EULITA-Satzung: http://www.eulita.eu/constitution<br />
Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 29.07.2013:<br />
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113042.pdf%27]__1375276257668<br />
<strong>VVU</strong> 2 Zur Baden-Württemberg Erinnerung: Im 2. 8/13 Kostenrechtsmodernisierungsgesetz geht es nur am Rande um uns, und im JVEG geht es neben uns auch um 7<br />
Sachverständige.