Heft 2-3/11 - Bundesverband Praktizierender Tierärzte eV
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ein systematisches, festgelegtes und<br />
methodisch valides Verfahren. Ein Teilschritt<br />
der Befundermittlung, also der<br />
Prüftätigkeit des Labors, der hinreichend<br />
technische Kompetenz, besonders in<br />
mikrobiologischer und chemischer Hinsicht,<br />
erfordert. Die Probenahme ist in<br />
ein Qualitätssicherungssystem eingebunden,<br />
sowohl für die Durchführung<br />
der Probenahme, wie auch für die Ermittlung<br />
vor Ort, aber auch für die Probenkonservierung<br />
und den Transport.<br />
Da die Verantwortung der Probenahme<br />
beim Labor liegt, muss der Probenehmer<br />
durch das Labor autorisiert sein. Er kann<br />
dem Labor direkt angehören oder als externer<br />
Probenehmer in den direkten gesamten<br />
akkreditierten Begutachtungsfall<br />
aufgenommen werden. Er fungiert somit<br />
als eine Art externe Laboraußenstelle.<br />
Dabei muss das Qualitätsmanagementsystem<br />
des akkreditierten Labors auch<br />
auf den externen Mitarbeiter wirken.<br />
Dazu gehören also regelmäßige Audits,<br />
bzw. Schulungen und die fachliche Kontrolle<br />
über den externen Mitarbeiter.<br />
Geregelt wird die Probenahme in der<br />
Trinkwasserverordnung, wobei die Untersuchungen<br />
und die Probenahmen nur<br />
von Untersuchungsstellen durchgeführt<br />
werden dürfen, die vorgeschriebene Kriterien,<br />
u. a. Akkreditierung durch die nationale<br />
Akkreditierungsstelle, einhalten.<br />
Das Akkreditierungsverfahren verkompliziert<br />
zwar die Probenahme merklich,<br />
dafür aber fordert es diesbezügliche<br />
Spezialisten und die finden sich auch<br />
unter den Tierärzten(innen). Bei Interesse<br />
ist es empfehlenswert einen Kurs<br />
für die Trinkwasserprobenahme zu besuchen<br />
und sich dann bei einem Labor<br />
als Probezieher zu bewerben. Aber Sie<br />
müssen zu den potentiellen Kunden hingehen,<br />
da diese auch hier sicher nicht<br />
zu ihnen kommen werden, so wie es<br />
in der normalen Tierarztpraxis Usus ist.<br />
Sollten Sie dann in selbständiger Tätigkeit<br />
arbeiten und Geld verdienen, bitte<br />
ich Sie dringend Ihre Arbeit nicht unter<br />
Wert anzubieten, sondern unbedingt<br />
nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
und den allgemein gültigen<br />
Richtlinien und Sätzen abzurechnen.<br />
Leider ist es mittlerweile weit verbreitet<br />
als Tierarzt(in) das Helfersyndrom über<br />
jedes wirtschaftliche Denken zu stellen.<br />
Dabei versucht man immer öfter die<br />
GOT zu unterlaufen, in der Hoffnung<br />
Kunden zu gewinnen. Im Internet gibt es<br />
mittlerweile regelrechte Börsen in denen<br />
der billigste Tierarzt hervorgehoben und<br />
empfohlen wird. Die GOT wollte genau<br />
diese Form des betriebswirtschaftlichen<br />
Wettbewerbs verhindern. Die tierärztliche<br />
Leistung sollte eigentlich zum<br />
Vergleich herangezogen werden, nicht<br />
aber allein die monetären Aspekte mit<br />
der Krönung des goldenen Billigmachers<br />
des Monats. Es ist unverständlich<br />
ein den Tierärzten(innen) an die Hand<br />
gelegtes funktionierendes Instrument<br />
zu boykottieren, das ja grundsätzlich<br />
tierärztliches Einkommen sichern soll<br />
und auch sichert. Teilweise geschieht<br />
Dumping aus Dummheit (dagegen<br />
kämpfen selbst die Götter vergebens),<br />
aber zum Teil auch, um damit fachliches<br />
Unvermögen zu kaschieren. Ich kann<br />
nur nochmals eindringlich appellieren<br />
die neuen beruflichen Tätigkeitsfelder<br />
nicht schon wieder sofort von Beginn an<br />
durch Preisdumping für einen gesamten<br />
Berufsstand zu zerstören. Wir Tierärzte<br />
müssen wohl wieder lernen an unsere<br />
Fähigkeiten zu glauben, unsere Arbeit<br />
wertmäßig entlohnen zu lassen und uns<br />
mit Selbstvertrauen einer Öffentlichkeit<br />
zu präsentieren. Lassen Sie uns den<br />
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