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Heft 2-3/11 - Bundesverband Praktizierender Tierärzte eV

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ein systematisches, festgelegtes und<br />

methodisch valides Verfahren. Ein Teilschritt<br />

der Befundermittlung, also der<br />

Prüftätigkeit des Labors, der hinreichend<br />

technische Kompetenz, besonders in<br />

mikrobiologischer und chemischer Hinsicht,<br />

erfordert. Die Probenahme ist in<br />

ein Qualitätssicherungssystem eingebunden,<br />

sowohl für die Durchführung<br />

der Probenahme, wie auch für die Ermittlung<br />

vor Ort, aber auch für die Probenkonservierung<br />

und den Transport.<br />

Da die Verantwortung der Probenahme<br />

beim Labor liegt, muss der Probenehmer<br />

durch das Labor autorisiert sein. Er kann<br />

dem Labor direkt angehören oder als externer<br />

Probenehmer in den direkten gesamten<br />

akkreditierten Begutachtungsfall<br />

aufgenommen werden. Er fungiert somit<br />

als eine Art externe Laboraußenstelle.<br />

Dabei muss das Qualitätsmanagementsystem<br />

des akkreditierten Labors auch<br />

auf den externen Mitarbeiter wirken.<br />

Dazu gehören also regelmäßige Audits,<br />

bzw. Schulungen und die fachliche Kontrolle<br />

über den externen Mitarbeiter.<br />

Geregelt wird die Probenahme in der<br />

Trinkwasserverordnung, wobei die Untersuchungen<br />

und die Probenahmen nur<br />

von Untersuchungsstellen durchgeführt<br />

werden dürfen, die vorgeschriebene Kriterien,<br />

u. a. Akkreditierung durch die nationale<br />

Akkreditierungsstelle, einhalten.<br />

Das Akkreditierungsverfahren verkompliziert<br />

zwar die Probenahme merklich,<br />

dafür aber fordert es diesbezügliche<br />

Spezialisten und die finden sich auch<br />

unter den Tierärzten(innen). Bei Interesse<br />

ist es empfehlenswert einen Kurs<br />

für die Trinkwasserprobenahme zu besuchen<br />

und sich dann bei einem Labor<br />

als Probezieher zu bewerben. Aber Sie<br />

müssen zu den potentiellen Kunden hingehen,<br />

da diese auch hier sicher nicht<br />

zu ihnen kommen werden, so wie es<br />

in der normalen Tierarztpraxis Usus ist.<br />

Sollten Sie dann in selbständiger Tätigkeit<br />

arbeiten und Geld verdienen, bitte<br />

ich Sie dringend Ihre Arbeit nicht unter<br />

Wert anzubieten, sondern unbedingt<br />

nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

und den allgemein gültigen<br />

Richtlinien und Sätzen abzurechnen.<br />

Leider ist es mittlerweile weit verbreitet<br />

als Tierarzt(in) das Helfersyndrom über<br />

jedes wirtschaftliche Denken zu stellen.<br />

Dabei versucht man immer öfter die<br />

GOT zu unterlaufen, in der Hoffnung<br />

Kunden zu gewinnen. Im Internet gibt es<br />

mittlerweile regelrechte Börsen in denen<br />

der billigste Tierarzt hervorgehoben und<br />

empfohlen wird. Die GOT wollte genau<br />

diese Form des betriebswirtschaftlichen<br />

Wettbewerbs verhindern. Die tierärztliche<br />

Leistung sollte eigentlich zum<br />

Vergleich herangezogen werden, nicht<br />

aber allein die monetären Aspekte mit<br />

der Krönung des goldenen Billigmachers<br />

des Monats. Es ist unverständlich<br />

ein den Tierärzten(innen) an die Hand<br />

gelegtes funktionierendes Instrument<br />

zu boykottieren, das ja grundsätzlich<br />

tierärztliches Einkommen sichern soll<br />

und auch sichert. Teilweise geschieht<br />

Dumping aus Dummheit (dagegen<br />

kämpfen selbst die Götter vergebens),<br />

aber zum Teil auch, um damit fachliches<br />

Unvermögen zu kaschieren. Ich kann<br />

nur nochmals eindringlich appellieren<br />

die neuen beruflichen Tätigkeitsfelder<br />

nicht schon wieder sofort von Beginn an<br />

durch Preisdumping für einen gesamten<br />

Berufsstand zu zerstören. Wir Tierärzte<br />

müssen wohl wieder lernen an unsere<br />

Fähigkeiten zu glauben, unsere Arbeit<br />

wertmäßig entlohnen zu lassen und uns<br />

mit Selbstvertrauen einer Öffentlichkeit<br />

zu präsentieren. Lassen Sie uns den<br />

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