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Teil 4 Bauunterhalts - Bayerischer Bauindustrieverband e.V.

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Abschnitt B<br />

4. Objekte ver- und entsorgen<br />

4.1 Objekte versorgen<br />

Hierzu zählt die Bereitstellung von<br />

Energie und Versorgungsleistungen in<br />

einer jeweils am Standort verfügbaren,<br />

handelsüblichen und für den Gebrauch<br />

zweckdienlichen Form, d.h. beispielsweise<br />

elektrischer Strom auf entsprechendem<br />

Spannungsniveau, Erdgas,<br />

Flüssiggas, Fernwärme, Trinkwasser<br />

oder andere Medien. Ferner gehören<br />

hierzu Leistungen wie Bereitstellung,<br />

Betrieb und Instandhaltung von Anlagen<br />

und Einrichtungen zur bedarfsgerechten<br />

Umwandlung, Verteilung und Übergabe<br />

an den Verbrauchsstellen mit jeweils<br />

geforderter Versorgungssicherheit,<br />

soweit diese Leistungen nicht schon<br />

bei Ziff. 3. (Objekte betreiben) enthalten<br />

sind.<br />

4.2 Energiemanagement<br />

durchführen<br />

Hierzu zählt, dass der Auftragnehmer<br />

z.B. Energielieferverträge (mit-)verhandelt,<br />

Energiecontrolling durchführt,<br />

Energiekonzepte erstellt, Energiesparmaßnahmen<br />

initiiert, Energieanwender<br />

schult und ggf. Energiebeauftragte<br />

bestellt.<br />

Wenn sich der Auftraggeber dafür entscheidet,<br />

diese Leistungen, die eigentlich<br />

in seinem Verantwortungsbereich<br />

liegen, zu vergeben, sollte er ein<br />

kompetentes Controlling während der<br />

ganzen Vertragslaufzeit gewährleisten.<br />

Weiterführende Hinweise:<br />

AMEV<br />

Energie 2000<br />

Hinweise zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen,<br />

umweltverträglichen und<br />

sparsamen Verwendung von Energie und<br />

Wasser, insbesondere bei Betrieb und<br />

Nutzung öffentlicher Gebäude<br />

Diese Ausarbeitung wendet sich an die zuständigen<br />

Verwaltungen und bietet diesen<br />

eine Hilfestellung bei der Organisation einer<br />

effizienten Betriebsführung und Bewirtschaftung<br />

von Energie und Wasser. Darüber hinaus<br />

gibt sie Anregungen zur Strukturierung der<br />

Aufgabenfelder und zu Gesichtspunkten einer<br />

kostengünstigen und sparsamen Verwendung<br />

von Energie und Wasser.<br />

GEFMA 124-1<br />

Energiemanagement (Grundlagen und<br />

Leistungsbild)<br />

GEFMA 124-2<br />

Energiemanagement (Methoden)<br />

4.4 Entsorgungsmanagement<br />

durchführen<br />

Dazu gehören das Planen, Steuern<br />

und Überwachen der Abfallentsorgung,<br />

das Erstellen von Abfallbilanzen und<br />

-wirtschaftskonzepten, das Führen von<br />

Entsorgungsnachweisen sowie das<br />

Überwachen der Abwasserentsorgung.<br />

Wenn sich der Auftraggeber dafür entscheidet,<br />

diese Leistungen, die eigentlich<br />

in seinem Verantwortungsbereich<br />

liegen, zu vergeben, sollte er ein<br />

kompetentes Controlling während der<br />

ganzen Vertragslaufzeit vorsehen.<br />

Weiterführende Hinweise:<br />

BMVBS<br />

Arbeitshilfen-Recycling<br />

Die Arbeitshilfen-Recycling gelten für den<br />

Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie<br />

den Einsatz von Recycling-Baustoffen im<br />

Rahmen von Neu-, Um-, und Rückbaumaßnahmen<br />

in Liegenschaften des Bundes, können<br />

aber sinngemäß auch für Liegenschaften<br />

der Länder und im kommunalen Bereich<br />

angewendet werden. Die Regelungen in den<br />

Arbeitshilfen beziehen sich auf Maßnahmen<br />

an allen baulichen Anlagen, d.h. sowohl<br />

an Gebäuden als auch an Außenanlagen wie<br />

z.B. Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

oder bei der Außerbetriebnahme<br />

von technischen Anlagen (z.B Tanks).<br />

4.3 Objekte entsorgen<br />

Hierzu zählt die Entsorgung von Hausmüll,<br />

Gewerbemüll und ggf. Sondermüll.<br />

Ferner obliegt dem Auftragnehmer die<br />

Entsorgung aller Abwässer, ggf. inklusive<br />

der bedarfsabhängigen Entleerung<br />

von Sammelschächten.<br />

Public Private Partnership 23

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