Teil 4 Bauunterhalts - Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
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Abschnitt B<br />
4. Objekte ver- und entsorgen<br />
4.1 Objekte versorgen<br />
Hierzu zählt die Bereitstellung von<br />
Energie und Versorgungsleistungen in<br />
einer jeweils am Standort verfügbaren,<br />
handelsüblichen und für den Gebrauch<br />
zweckdienlichen Form, d.h. beispielsweise<br />
elektrischer Strom auf entsprechendem<br />
Spannungsniveau, Erdgas,<br />
Flüssiggas, Fernwärme, Trinkwasser<br />
oder andere Medien. Ferner gehören<br />
hierzu Leistungen wie Bereitstellung,<br />
Betrieb und Instandhaltung von Anlagen<br />
und Einrichtungen zur bedarfsgerechten<br />
Umwandlung, Verteilung und Übergabe<br />
an den Verbrauchsstellen mit jeweils<br />
geforderter Versorgungssicherheit,<br />
soweit diese Leistungen nicht schon<br />
bei Ziff. 3. (Objekte betreiben) enthalten<br />
sind.<br />
4.2 Energiemanagement<br />
durchführen<br />
Hierzu zählt, dass der Auftragnehmer<br />
z.B. Energielieferverträge (mit-)verhandelt,<br />
Energiecontrolling durchführt,<br />
Energiekonzepte erstellt, Energiesparmaßnahmen<br />
initiiert, Energieanwender<br />
schult und ggf. Energiebeauftragte<br />
bestellt.<br />
Wenn sich der Auftraggeber dafür entscheidet,<br />
diese Leistungen, die eigentlich<br />
in seinem Verantwortungsbereich<br />
liegen, zu vergeben, sollte er ein<br />
kompetentes Controlling während der<br />
ganzen Vertragslaufzeit gewährleisten.<br />
Weiterführende Hinweise:<br />
AMEV<br />
Energie 2000<br />
Hinweise zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen,<br />
umweltverträglichen und<br />
sparsamen Verwendung von Energie und<br />
Wasser, insbesondere bei Betrieb und<br />
Nutzung öffentlicher Gebäude<br />
Diese Ausarbeitung wendet sich an die zuständigen<br />
Verwaltungen und bietet diesen<br />
eine Hilfestellung bei der Organisation einer<br />
effizienten Betriebsführung und Bewirtschaftung<br />
von Energie und Wasser. Darüber hinaus<br />
gibt sie Anregungen zur Strukturierung der<br />
Aufgabenfelder und zu Gesichtspunkten einer<br />
kostengünstigen und sparsamen Verwendung<br />
von Energie und Wasser.<br />
GEFMA 124-1<br />
Energiemanagement (Grundlagen und<br />
Leistungsbild)<br />
GEFMA 124-2<br />
Energiemanagement (Methoden)<br />
4.4 Entsorgungsmanagement<br />
durchführen<br />
Dazu gehören das Planen, Steuern<br />
und Überwachen der Abfallentsorgung,<br />
das Erstellen von Abfallbilanzen und<br />
-wirtschaftskonzepten, das Führen von<br />
Entsorgungsnachweisen sowie das<br />
Überwachen der Abwasserentsorgung.<br />
Wenn sich der Auftraggeber dafür entscheidet,<br />
diese Leistungen, die eigentlich<br />
in seinem Verantwortungsbereich<br />
liegen, zu vergeben, sollte er ein<br />
kompetentes Controlling während der<br />
ganzen Vertragslaufzeit vorsehen.<br />
Weiterführende Hinweise:<br />
BMVBS<br />
Arbeitshilfen-Recycling<br />
Die Arbeitshilfen-Recycling gelten für den<br />
Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie<br />
den Einsatz von Recycling-Baustoffen im<br />
Rahmen von Neu-, Um-, und Rückbaumaßnahmen<br />
in Liegenschaften des Bundes, können<br />
aber sinngemäß auch für Liegenschaften<br />
der Länder und im kommunalen Bereich<br />
angewendet werden. Die Regelungen in den<br />
Arbeitshilfen beziehen sich auf Maßnahmen<br />
an allen baulichen Anlagen, d.h. sowohl<br />
an Gebäuden als auch an Außenanlagen wie<br />
z.B. Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
oder bei der Außerbetriebnahme<br />
von technischen Anlagen (z.B Tanks).<br />
4.3 Objekte entsorgen<br />
Hierzu zählt die Entsorgung von Hausmüll,<br />
Gewerbemüll und ggf. Sondermüll.<br />
Ferner obliegt dem Auftragnehmer die<br />
Entsorgung aller Abwässer, ggf. inklusive<br />
der bedarfsabhängigen Entleerung<br />
von Sammelschächten.<br />
Public Private Partnership 23