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MITTEILUNGEN AUS DEM RATHAUS LUNGEN AUS DEM ...

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Nr. 10/2005 – Oktober<br />

M I T T E I L U N G E N A U S D E M R A T H A U S<br />

VOLKSABSTIMMUNG VOM 27. NOVEMBER 2005<br />

Am Sonntag, 27. November 2005 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

an den Vortagen, findet statt:<br />

Eidgenössische Volksabstimmung<br />

<br />

Bundesbeschluss vom 17. Juni 2005 über die Volksinitiative für Lebensmittel<br />

aus gentechnikfreier Landwirtschaft<br />

<br />

Bundesgesetz vom 8. Oktober 2005 über die<br />

Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)<br />

Gemeinderatskanzlei Quarten Telefon 081 720 33 33<br />

28. Oktober 2005 Telefax 081 720 33 34<br />

E-Mail: info@quarten.ch<br />

Homepage<br />

www.quarten.ch


PERSONELLES<br />

Aus zahlreichen Bewerbungen wurde Baumer Ramona, Gals 974, 8885 Mols als<br />

neue Verwaltungslehrtochter mit Lehrbeginn im August 2006 gewählt.<br />

Wir heissen Ramona im Rathaus herzlich willkommen<br />

und wünschen ihr einen erfolgreichen<br />

Start ins Berufsleben. Sie wird auf dem<br />

Rathaus während der nächsten drei Jahre zur<br />

Kauffrau (Profil E) ausgebildet.<br />

NEUES ABWASSERREGLEMENT<br />

ENT<br />

Der Gemeinderat hat in der Ausgabe 6/2005 der Gemeindenachrichten über<br />

den Entwurf für ein neues Abwasserreglement informiert und das Vernehmlassungsverfahren<br />

darüber eröffnet. Innert der Vernehmlassungsfrist sind vier Stellungnahmen<br />

eingegangen. Der Gemeinderat hat diese sorgfältig geprüft und<br />

die Anregungen diskutiert. Augrund der Vernehmlassung wurde ein wichtiger<br />

Absatz (Art. 24 Abs. 2) im Reglement eingefügt, der sich auf grosse unüberbaute<br />

Flächen bezieht, die Abwasser in die Kanalisation liefern. Weiter wurde u.a.<br />

das Verhältnis zwischen Grund- und Schmutzwassergebühr hinterfragt. Dazu<br />

bleibt zu erwähnen, dass der Gemeinderat hierbei auf die tatsächlichen Anlagedaten<br />

der ARA abstellt, d.h. es ist Fakt, dass rund 30 % der anfallenden Kosten<br />

unabhängig von der gelieferten Schmutzwassermenge entstehen. Diese Kosten<br />

müssen über die Grundgebühr gedeckt werden und können (und müssen) nicht<br />

verursachergerecht umgelegt werden. Das Verhältnis 30:70 bezieht sich dabei<br />

auf die gesamten Gebühreneinnahmen und nicht auf die einzelne Gebührenrechnung<br />

des Verbrauchers. Mit dem neuen Abwasserreglement wird – im Gegensatz<br />

zum heutigen Zustand - eine einwandfreie rechtliche Grundlage für die<br />

Erhebung einer Grundgebühr geschaffen.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 2


Nach dem neuen Reglement gilt: Wer mehr Wasser verschmutzt und der ARA<br />

zuleitet, zahlt auch mehr Abwasserreinigungsgebühren. Dies entspricht der<br />

rechtlichen Vorgabe des Bundesrechtes und dem allgemeinen Empfinden eines<br />

Grossteils der Bevölkerung. Dabei bleibt der Gesamtaufwand den es mit der<br />

Grund- und Schmutzwassergebühr zu decken gilt unverändert. Erhöht oder<br />

verringert sich dieser, müssen die Gebühren – sowohl nach dem heutigen als<br />

auch nach dem neuen Abwasserreglement – nach oben oder unten angepasst<br />

werden. Einziger Unterschied ist, dass die Verteilung der Gebührenlast nach<br />

neuem Reglement gerechter ist.<br />

REFERENDUMSVORLAGE<br />

Referendumsvorlage<br />

(fakultatives Referendum, Art. 14 und 15 Gemeindeordnung)<br />

Gegenstand<br />

Abwasserreglement erlassen durch den<br />

Gemeinderat am 22. September 2005<br />

Referendumsfrist 8. November 2005 bis 7. Dezember 2005<br />

Öffentliche Auflage<br />

Quorum für das Zustandekommen<br />

en<br />

eines Referendumsbegehrens<br />

Rathaus, 8882 Unterterzen<br />

Büro Nr. 21, Sekretariat, 2. Stock<br />

100 Unterschriften<br />

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der<br />

Gemeinderatskanzlei Quarten einzureichen.<br />

8882 Unterterzen, im November 2005 Der Gemeinderat<br />

STRASSENBESCHRIFTUNGEN IN MOLS, UNTERTERZEN, QUARTEN, OBERTERZEN<br />

Der Gemeinderat Quarten hat bereits letzten Monat darüber informiert, dass<br />

der Strassenplan für die Ortschaften Mols, Unterterzen, Quarten und Oberterzen<br />

mit der vorgesehenen Namensgebung und Nummerierung während dreissig<br />

Tagen, d.h. vom 15. November bis 14. Dezember 2005, beim Grundbuchamt,<br />

Unterterzen, Büro 14 zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 3


Die Installation erfolgt laufend bzw. ist teilweise bereits erfolgt. Die Montage<br />

der Hausnummern erfolgt selbstverständlich nach Rücksprache mit den Grundeigentümern.<br />

Wir bitten Sie bereits heute um Verständnis und Ihr Wohlwollen.<br />

Mit der Aktion verbunden sein werden auch die Mutationen der Adressdaten<br />

bei der Einwohnerkontrolle, die einigen administrativen Aufwand auf dem Rathaus<br />

mit sich bringen werden. Deshalb ist geplant, die Mutationen pro Ortschaft<br />

an verschiedenen Stichtagen im Verlauf des nächsten Jahres vorzunehmen<br />

und damit die offizielle Adressierung umzustellen.<br />

Anschliessend erfolgt die Meldung an die Post und die technischen Werke.<br />

Wir sind überzeugt mit der geplanten Neuorganisation der Adressierung einen<br />

zeitgemässen und letztlich wünschenswerten Zustand zu schaffen.<br />

GEMEINDEVIEHSCHAU VOM DIENSTAG, 11. 1. OKTOBER 2005<br />

Auffuhrstatistik<br />

KÜHE<br />

Stück<br />

Original Braunvieh Kühe 51<br />

Kühe mit Zuchtfamilien- und 1 Dauerleistungsabzeichen 17<br />

Kühe mit vier und mehr Milchleistungsabschlüssen 22<br />

Kühe mit ein bis drei Milchleistungsabschlüssen 49<br />

Erstmelkkühe bis 4 Jahre alt 56<br />

Total Kühe<br />

JUNGVIEH<br />

195<br />

Original Braunvieh-Jungvieh 39<br />

Rinder vor Neujahr geb. 11<br />

Rinder nach Neujahr geb. 16<br />

Kälber, Mäsen (übriges Jungvieh) 120<br />

Total Jungvieh<br />

Gesamttotal Kühe, Rinder und Jungvieh<br />

186<br />

381<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 4


LIQUIDATION DER KONSUMGENOSSENSCHAFT<br />

An der Hauptversammlung vom 16. August 2002 hat die Mitgliederversammlung<br />

der Konsumgenossenschaft Quarten Gemeindepräsident Balz Manhart,<br />

Mols, zum Liquidator gewählt.<br />

Die Versammlung hat verschiedene Vorschläge betreffend die Verwendung des<br />

Liquidationsüberschusses diskutiert. Vom Vorstand wurde vorgeschlagen, die<br />

Verwendung für soziale Bereiche in der Gemeinde (Spitex), Vereine, Jugend<br />

oder Rückbehalt auf 20 Jahre vorzusehen. Eine definitive Beschlussfassung ist<br />

nicht erfolgt. Es wurde somit dem Liquidator überlassen, den nach definitiver<br />

Löschung und Abrechnung mit der kantonalen und eidgenössischen Steuerverwaltung<br />

noch vorhandene Liquidationsüberschuss zu verteilen.<br />

Nach nochmaliger Rücksprache mit dem letzten Präsidenten der Konsumgenossenschaft,<br />

Markus Merk, Quarten und der Verwalterin Graziella Walser, Unterterzen,<br />

wurde der Liquidationsüberschuss wie folgt verteilt:<br />

Fr. 91'621.00 erhält die Spitex Quarten für spezielle Anschaffungen oder ausserordentliche<br />

Aufwendungen. Die gleiche Summe geht als zweckgebundene<br />

Zuwendung für Aufwendungen im Bereich der Jugend/Jugendpolitik (Jugendraum,<br />

Einrichtungen oder spezielle Jugendanlässe) an die politische Gemeinde<br />

Quarten.<br />

Der Gemeinderat dankt der liquidierten Konsumgenossenschaft herzlich für die<br />

Zuwendung. Er bürgt für eine sachgerechte Verwendung der Mittel.<br />

HUNDEHALTUNG<br />

Der Gemeinderat musste erneut Massnahmen gegen einen Hundehalter ergreifen,<br />

der seinen Pflichten nach dem Hundegesetz nicht nachkam. Es wurde ein<br />

Leinenzwang sowie der Besuch eines Hundeerziehungskurses angeordnet.<br />

Die zwei Tiere des betroffenen Hundeshalters haben mehrfach Personen belästigt<br />

und durch Bisse teilweise auch verletzt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat<br />

erneut Gebrauch vom Hundegesetz gemacht und den Hundehalter in die<br />

Pflicht genommen.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 5


VOGELGRIPPE<br />

Aufgrund der vom Bundesrat auf den 25. Oktober 2005 in Kraft gesetzten Verordnung<br />

über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung<br />

der klassischen Geflügelpest, besser bekannt unter der Bezeichnung Vogelgrippe,<br />

erlässt das Kantonale Veterinäramt folgende Weisungen:<br />

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse<br />

sowie Strausse und andere Laufvögel müssen ab dem 25. Oktober 2005 in Stäl-<br />

le verbracht oder in gedeckten Aussengehegen gehalten werden, in welche<br />

Vögel nicht eindringen können.<br />

Halter von solchem Geflügel, die bei der jährlichen Viehzählung nicht erfasst<br />

werden, müssen sich entweder direkt beim Veterinäramt melden (071 229 35<br />

30 , Mail :doris.vollmar@sg.ch<br />

:<br />

) oder ein Meldformular ausfüllen, das auf der<br />

Gemeind<br />

meindekanzlei<br />

erhältlich ist.<br />

Wer sein Geflügel weder in Ställen noch in vogelsicheren Aussengehegen unterbringen<br />

kann, kann eine Ausnahmebewilligung beantragen. Mit einer solchen<br />

Bewilligung sind kostenpflichtige Auflagen zur amtstierärztlichen Überwachung<br />

der Tiere verbunden. Diese Kosten belaufen sich je nach Grösse der Tierhaltung<br />

und Art des Geflügels auf Fr.200.00 bis 500.00.<br />

St. Gallen, 24. Oktober 2005<br />

Der Kantonstierarzt<br />

VOM GIFTGESETZ ZUM CHEMIKALIENRECHT<br />

Auf den 1.August 2005 sind das neue Chemikaliengesetz und die darauf abge-<br />

stützte Verordnungen in Kraft gesetzt worden. Das bis anhin geltende Giftge-<br />

setz mit seinen Verordnungen sowie die Verordnung über umweltgefährdende<br />

Stoffe (Stoffverordnung) wurden damit ausser Kraft gesetzt. Was ist neu?<br />

Die heutige Kennzeichnung in Giftklassen 1 bis 5 wird nicht mehr verwendet.<br />

An Stelle der Giftklassen tritt das bestehende europäische System der Einstufung<br />

und Kennzeichnung sowie Gefahrenhinweisen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen<br />

(S-Sätze).<br />

Chemikalien dürfen noch bis zum 31. Juli 2006 nach dem bisherigen Recht in<br />

Verkehr gebracht und bis zum 31. August 2007 an Endverbraucher abgegeben<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 6


werden. Die bisherigen Bewilligungspflichten für den Verkehr mit Giften (allgemeine<br />

Bewilligungen A bis E sowie Giftscheine, Giftbuch 1 und 2) werden abgeschafft.<br />

An deren Stelle treten andere Bestimmungen, welche die Abgabe an die<br />

breite Öffentlichkeit einschränken. So dürfen die als sehr giftig (T+) gekennzeichneten<br />

Produkte, die als giftig (T) gekennzeichnet sind, nicht an Private abgegeben<br />

werden.<br />

Auch weiterhin sind für die Abgabe von Produkten mit bestimmten gefährlichen<br />

Eigenschaften schriftliche Aufzeichnungen vorgeschrieben und eine Altersbeschränkung<br />

von mindestens 18 Jahren festgelegt. Die Abgeber solcher Produkte<br />

müssen über besondere Sachkenntnis verfügen und die Bezüger ausdrücklich<br />

auf die erforderlichen Schutzmassnahmen und die vorschriftsgemässe Entsorgung<br />

hinweisen.<br />

BAUBEWILLIGUNG<br />

64/2005 Büyükkarakas Sibel und Kamil, Punkthausstrasse 22, 8877 Murg,<br />

Neubau Einfamilienhaus auf der Liegenschaft Parz. Nr. 2351,<br />

Schiffli, Murg<br />

GEWÄSSERUNTERHALT<br />

V E R S C H I E D E N E S<br />

Das letzte Hochwasser hat einmal mehr eindrücklich gezeigt, wie wichtig der<br />

Gewässerunterhalt und die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewässerabstände<br />

sind.<br />

Der Unterhalt der Gewässer umfasst insbesondere:<br />

• die Sicherung des natürlichen Ufers gegen Einsturz und Wegspülen örtlicher<br />

Dammerhöhungen;<br />

• die Erhaltung und Verbesserung der die Hänge und Ufer sichernden Vegetation;<br />

• das Entfernen von Pflanzen, Böschungswülsten und anderen Hindernissen<br />

im Gerinne und an den Ufern, soweit sie den Abfluss hemmen;<br />

• das Ausschöpfen von Gerinnen, soweit der Schutz der Umgebung vor<br />

Überflutung es erfordert;<br />

• die Erhaltung von Schutzbauten und Durchlässen;<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 7


• das Ausschöpfen von Kiesfängen;<br />

• das Entfernen von Unrat.<br />

Wo keine andere Unterhaltspflicht nachweisbar ist, haben die Eigentümer der<br />

Grundstücke, die an das Gewässer anstossen, für den Unterhalt zu sorgen. Gewässer,<br />

die durch ein Perimeterunternehmen ausgebaut wurden, sind von diesem<br />

zu unterhalten.<br />

Der Gemeinderat fordert die Grundeigentümer auf, deren Grundstücke an Bäche<br />

angrenzen, den Bachunterhalt gewissenhaft und sorgfältig zu besorgen,<br />

sowie unmittelbar am Gerinne nichts abzulagern.<br />

Natürliche Bachläufe, eingeschlossen kleine „Wiesenbächlein“, dürfen in ihrem<br />

Verlauf nicht beeinträchtigt oder gar eingedolt werden. Solche Vorkehrungen<br />

sind untersagt und strafbar. Vielmehr sind solche Wiesenbächlein auszustechen,<br />

um dem Wasser den natürlichen Lauf zu ermöglichen.<br />

WINTERDIENST AUF STRASSEN UND ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN<br />

Der Winter steht vor der Tür. Bald werden die<br />

ersten Schneeflocken fallen. Deshalb machen<br />

wir wie jedes Jahr auf folgende Vorschriften<br />

aufmerksam (Art. 20 Abs. 2 Verkehrsregelverordnung,<br />

SR 741.11)<br />

• Sämtliche an Strassenrändern und auf Ausstellplätzen gelagerten Materialien<br />

sind zu entfernen.<br />

• Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Wegen und<br />

Plätzen ist vor oder während Schneefällen zu unterlassen.<br />

• Das Ablagern von Schnee aus privaten Einfahrten und Vorplätzen auf öffentlichen<br />

Strassen ist verboten.<br />

• Fahrzeuge, die an ihrem Standort die Schneeräumung erschweren oder behindern,<br />

werden auf Kosten des Halters entfernt.<br />

• Für Schäden, welche durch Nichtbeachten dieser Anweisungen verursacht<br />

werden, lehnt die Politische Gemeinde jegliche Haftung ab.<br />

• Fehlbare Autolenker oder -halter werden gemäss Art. 96 VRV bestraft.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 8


UNENTGELTLICHE RECHTSBERATUNG<br />

In Altstätten, Buchs und Sargans werden an den nachfolgenden Sprechstunden<br />

unentgeltliche Rechtsberatungen angeboten. Die Mitglieder des St. Gallischen<br />

Anwaltsverbandes erbringen diese Dienstleistung freiwillig und unentgeltlich.<br />

Wo sonst Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme mit einem Anwaltsbüro, einem<br />

Gericht oder einer Behörde bestehen könnten, kann auf unkomplizierte Art in<br />

einer kurzen mündlichen Besprechung der Ratschlag eines erfahrenen Anwalts<br />

bzw. einer erfahrenen Rechtslage beantwortet werden. Wo von weiteren Schritten<br />

nicht schon von vornherein abgeraten werden muss, kann den Ratsuchenden<br />

auch der Weg für das weitere Vorgehen aufgezeigt werden. Die Beratungszeit<br />

pro Ratsuchenden beträgt ca. 10 Minuten. Für den Besuch der unentgeltlichen<br />

Rechtsberatung ist keine Anmeldung nötig, die Interessierten werden zwischen<br />

15 und 18 Uhr in der Reihenfolge ihres Erscheinens beraten.<br />

Sprechstunden 2005<br />

Altstätten Buchs Sargans<br />

Rathaus Altstätten, Sitzungszimmer<br />

Nr. 1 im 1. Stock<br />

16.00 - 18.30 Uhr,<br />

Donnerstag<br />

Rathaus Buchs, Vermittlerzimmer<br />

im Parterre, rechts<br />

neben Lift<br />

15.00 - 18.00 Uhr,<br />

Mittwoch<br />

Rathaus Sargans, Vermittlerzimmer<br />

Büro 03 im Parterre<br />

15.00 - 18.00 Uhr,<br />

Montag<br />

03. November 07. November<br />

01. Dezember 14. Dezember<br />

Sprechstunden 2006<br />

Altstätten Buchs Sargans<br />

Rathaus Altstätten, Sitzungszimmer<br />

Nr. 1 im 1. Stock<br />

15.00 - 18.00 Uhr,<br />

Donnerstag<br />

Rathaus Buchs, Vermittlerzimmer<br />

im Parterre, rechts<br />

neben Lift<br />

15.00 - 18.00 Uhr,<br />

Mittwoch<br />

Städtchenstrasse 43, Altes<br />

Rathaus, Sitzungszimmer 1<br />

15.00 - 18.00 Uhr,<br />

Montag<br />

05. Januar 09. Januar<br />

09. Februar 15. Februar<br />

09. März 06. März<br />

06. April 12. April<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 9


V E R A N S T A L T U N G S K A L E N D E R<br />

JUGENDFORUM 8885 MOLS – THEATER 2005<br />

De Zwissig und de Harzemoser<br />

Lustspiel in 3 Akten<br />

Vorführungen<br />

Freitag, 04.11.05 14.15 Uhr Vorstellung für die Senioren in der Gemeinde<br />

Es wird ein Bustransport organisiert.<br />

Anmeldungen sind an die Ortsvertreterinnen<br />

der Pro Senectute zu richten.<br />

Abfahrt um 13.45 Uhr an den bekannten<br />

Sammelplätzen.<br />

Freitag, 04.11.05 20.00 Uhr Theater mit anschliessender Sound-<br />

Night für Jung und Alt, Barbetrieb, Eintritt<br />

ab 16 Jahren<br />

Samstag, 05.11.05 13.30 Uhr Kindervorstellung<br />

Samstag, 05.11.05 20.00 Uhr Abendvorstellung, anschliessend an die<br />

Theatervorstellung spielen das Trio Flamingos<br />

zum Tanz auf, Barbetrieb<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 10


FEST ZUM JAHRESENDE<br />

Am Samstag, 10. Dezember 2005 findet im Zentrum Bommerstein, Mols das<br />

Fest zum Jahresende statt. Die Veranstaltung dauert von 11.00 bis 19.00 Uhr<br />

und der Eintrittspreis beträgt Fr. 15.00.<br />

Folgende Aktivitäten werden am Festanlass veranstaltet:<br />

• Lesung (Dorothea Hartmann)<br />

• Trommel-Workshop (Moris Show)<br />

• Kerzenziehen<br />

• Kaffeestube<br />

• Bazar mit selbst hergestellten Produkten<br />

• Essen aus aller Welt (ganztags)<br />

November 2005<br />

Datum Verein/Veranstalter Anlass Ort Zeit<br />

04. Verein Pro Kastanie Marronie -Essen<br />

05. Samariterverein Unterterzezen,<br />

Altkleidersammlung<br />

Mols, Unterter-<br />

8.30<br />

Quarten,<br />

Oberterzen<br />

08. Bäuerinnenverein Quarten Kurs zum Kartenbasteln Altes Schulhaus, 21.00<br />

Quarten<br />

08. Samariterverein Unterterzen<br />

Arztvortrag von Dr. Ruedi MZH Blumenau, 20.00<br />

Elsässer<br />

Unterterzen<br />

10. Männerriege Mols Kegelabend Hotel Top of 19.30<br />

Sports, Filzbach<br />

11. Fasnachtsgesellschaft Hauptversammlung<br />

Silberfuchs<br />

15. Bäuerinnenverein Quarten Kurs zum Thema: Handhabung<br />

Churfirsten Ga-<br />

19.30<br />

bei Autopannen rage, Walenstadt<br />

19. MSV Quinten Cup-Schiessen Schiessstand,<br />

Quinten<br />

ab<br />

10.00<br />

19. Musikgesellschaft Harmonie<br />

Winterkonzert MZH, Murg 20.00<br />

Alpenrose<br />

19. Damenturnverein Mols Racletteplausch Gemeindehaus,<br />

Mols<br />

18.00 –<br />

24.00<br />

20. Damenturnverein Mols Racletteplausch Gemeindehaus,<br />

Mols<br />

11.00 –<br />

17.00<br />

22. Frauen- und Mütterverein Hauptversammlung<br />

25. -<br />

26.<br />

STV Walensee-Unterterzen Turnerkränzli 2005 MZH Blumenau,<br />

Unterterzen<br />

26. Musikgesellschaft Harmonie<br />

Alpenrose<br />

Winterkonzert Obstalden 20.00<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 11


29. Samariterverein Unterterzen<br />

Klausabend 20.00<br />

Dezember 2005<br />

Datum Verein/Veranstalter Anlass Ort Zeit<br />

03. Schützengesellschaft O-<br />

berterzen und Feldschützen<br />

Chlausschiessen<br />

Schützenstand,<br />

Oberterzen<br />

13.30 –<br />

16.30<br />

Walensee-Quarten<br />

03. Schützengesellschaft O-<br />

berterzen<br />

Lottomatch<br />

Hotel Knobelboden,<br />

Oberterzen<br />

ab<br />

20.00<br />

03. Fischerverein Nebensee Chlausfischen Einlauf Murgbach<br />

08. Männerriege Mols Klaus- und Turnplausch mit Turnhalle, Mols 20.00<br />

Werner (Spiel und Spass für<br />

alle)<br />

09. STV Walensee-Unterterzen Erlebnisabend<br />

10. STV Walensee-Unterterzen DV Kreisverband<br />

13. Frauen- und Mütterverein Ökumenische Adventsfeier 06.45<br />

16. Verkehrsverein, Primarschulgemeinde<br />

und Samariterverein<br />

Murg<br />

Waldweihnacht für Gross<br />

und Klein<br />

Murg<br />

* * *<br />

Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn man nichts mehr hinzufügen<br />

kann, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.<br />

Antoine de Saint-Exupéry<br />

I M P R E S S U M<br />

Gemeindenachrichten der Politischen Gemeinde Quarten<br />

Amtliches Publikationsorgan. Erscheint in der Regel monatlich, jeweils in der<br />

ersten Woche des Monats.<br />

Herausgeber<br />

Gemeinderatskanzlei Quarten, 8882 Unterterzen<br />

(Telefon 081 720 33 33 - Telefax 081 720 33 34)<br />

Annahmeschluss für Einsendungen (mit Ausnahme im Dezember) ist jeweils der<br />

25. eines Monats. Einsendungen sind schriftlich (Brief, Fax, E-mail) einzureichen,<br />

werden aber ausnahmsweise auch telefonisch entgegengenommen.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 12

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