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MITTEILUNGEN AUS DEM RATHAUS LUNGEN AUS DEM ...

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VOGELGRIPPE<br />

Aufgrund der vom Bundesrat auf den 25. Oktober 2005 in Kraft gesetzten Verordnung<br />

über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung<br />

der klassischen Geflügelpest, besser bekannt unter der Bezeichnung Vogelgrippe,<br />

erlässt das Kantonale Veterinäramt folgende Weisungen:<br />

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse<br />

sowie Strausse und andere Laufvögel müssen ab dem 25. Oktober 2005 in Stäl-<br />

le verbracht oder in gedeckten Aussengehegen gehalten werden, in welche<br />

Vögel nicht eindringen können.<br />

Halter von solchem Geflügel, die bei der jährlichen Viehzählung nicht erfasst<br />

werden, müssen sich entweder direkt beim Veterinäramt melden (071 229 35<br />

30 , Mail :doris.vollmar@sg.ch<br />

:<br />

) oder ein Meldformular ausfüllen, das auf der<br />

Gemeind<br />

meindekanzlei<br />

erhältlich ist.<br />

Wer sein Geflügel weder in Ställen noch in vogelsicheren Aussengehegen unterbringen<br />

kann, kann eine Ausnahmebewilligung beantragen. Mit einer solchen<br />

Bewilligung sind kostenpflichtige Auflagen zur amtstierärztlichen Überwachung<br />

der Tiere verbunden. Diese Kosten belaufen sich je nach Grösse der Tierhaltung<br />

und Art des Geflügels auf Fr.200.00 bis 500.00.<br />

St. Gallen, 24. Oktober 2005<br />

Der Kantonstierarzt<br />

VOM GIFTGESETZ ZUM CHEMIKALIENRECHT<br />

Auf den 1.August 2005 sind das neue Chemikaliengesetz und die darauf abge-<br />

stützte Verordnungen in Kraft gesetzt worden. Das bis anhin geltende Giftge-<br />

setz mit seinen Verordnungen sowie die Verordnung über umweltgefährdende<br />

Stoffe (Stoffverordnung) wurden damit ausser Kraft gesetzt. Was ist neu?<br />

Die heutige Kennzeichnung in Giftklassen 1 bis 5 wird nicht mehr verwendet.<br />

An Stelle der Giftklassen tritt das bestehende europäische System der Einstufung<br />

und Kennzeichnung sowie Gefahrenhinweisen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen<br />

(S-Sätze).<br />

Chemikalien dürfen noch bis zum 31. Juli 2006 nach dem bisherigen Recht in<br />

Verkehr gebracht und bis zum 31. August 2007 an Endverbraucher abgegeben<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 6

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