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MITTEILUNGEN AUS DEM RATHAUS LUNGEN AUS DEM ...

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werden. Die bisherigen Bewilligungspflichten für den Verkehr mit Giften (allgemeine<br />

Bewilligungen A bis E sowie Giftscheine, Giftbuch 1 und 2) werden abgeschafft.<br />

An deren Stelle treten andere Bestimmungen, welche die Abgabe an die<br />

breite Öffentlichkeit einschränken. So dürfen die als sehr giftig (T+) gekennzeichneten<br />

Produkte, die als giftig (T) gekennzeichnet sind, nicht an Private abgegeben<br />

werden.<br />

Auch weiterhin sind für die Abgabe von Produkten mit bestimmten gefährlichen<br />

Eigenschaften schriftliche Aufzeichnungen vorgeschrieben und eine Altersbeschränkung<br />

von mindestens 18 Jahren festgelegt. Die Abgeber solcher Produkte<br />

müssen über besondere Sachkenntnis verfügen und die Bezüger ausdrücklich<br />

auf die erforderlichen Schutzmassnahmen und die vorschriftsgemässe Entsorgung<br />

hinweisen.<br />

BAUBEWILLIGUNG<br />

64/2005 Büyükkarakas Sibel und Kamil, Punkthausstrasse 22, 8877 Murg,<br />

Neubau Einfamilienhaus auf der Liegenschaft Parz. Nr. 2351,<br />

Schiffli, Murg<br />

GEWÄSSERUNTERHALT<br />

V E R S C H I E D E N E S<br />

Das letzte Hochwasser hat einmal mehr eindrücklich gezeigt, wie wichtig der<br />

Gewässerunterhalt und die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewässerabstände<br />

sind.<br />

Der Unterhalt der Gewässer umfasst insbesondere:<br />

• die Sicherung des natürlichen Ufers gegen Einsturz und Wegspülen örtlicher<br />

Dammerhöhungen;<br />

• die Erhaltung und Verbesserung der die Hänge und Ufer sichernden Vegetation;<br />

• das Entfernen von Pflanzen, Böschungswülsten und anderen Hindernissen<br />

im Gerinne und an den Ufern, soweit sie den Abfluss hemmen;<br />

• das Ausschöpfen von Gerinnen, soweit der Schutz der Umgebung vor<br />

Überflutung es erfordert;<br />

• die Erhaltung von Schutzbauten und Durchlässen;<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN10-2005 Seite 7

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