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Gemeindenachrichten November - Gemeinde Quarten

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Nr. 11/2005 – <strong>November</strong><br />

MITTEILUNGEN AUS DEM RATHAUS<br />

Die Lichter brennen am Weihnachtsbaum,<br />

Waldnadelduft erfüllt den Raum.<br />

Wir lauschen der Stille. Der Frieden hält<br />

weitweiße Flügel über der Welt.<br />

Und tief im Herzen quillt warm und weich<br />

der ewige Born aus dem Himmelreich.<br />

Adventsgedicht von R. von Schaukal<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat und das Verwaltungspersonal wünschen Ihnen und<br />

Ihren Lieben eine besinnliche Adventszeit sowie ein frohes Weihnachtsfest.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratskanzlei <strong>Quarten</strong> Telefon 081 720 33 33<br />

5. Dezember 2005 Telefax 081 720 33 34<br />

E-Mail: info@quarten.ch Homepage www.quarten.ch


AMTLICHE PUBLIKATION<br />

Zustandekommen eines Referendums<br />

(Art. 27 RIG, Art. 14 und 15 GO)<br />

Gegen den Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Gegenstand<br />

Reglement über die Abfallbewirtschaftung und –entsorgung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Quarten</strong> vom 22. September 2005<br />

ist das Referendum ergriffen worden.<br />

Die Prüfung des Referendumsbegehrens hat ergeben:<br />

- eingereichte Unterschriften 165<br />

- davon ungültige 007<br />

- gültige Unterschriften 158<br />

- Quorum für das Zustandekommen 100<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass das Referendumsbegehren zustande gekommen<br />

ist.<br />

Die Urnenabstimmung findet am 12. Februar 2006 statt.<br />

Rechtsmittel<br />

Gegen diesen Entscheid kann innert 14 Tagen beim Regierungsrat des Kantons<br />

St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, Rekurs erhoben werden (Art.<br />

43 VRP).<br />

8882 Unterterzen, 17. <strong>November</strong> 2005<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Quarten</strong><br />

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GN11-2005 Seite 2


GESAMTSCHULGEMEINDE<br />

In den <strong><strong>Gemeinde</strong>nachrichten</strong> 8/2005 wurden Sie darüber informiert, dass ein<br />

Projektteam aufgrund der markant rückläufigen Schülerzahlen beauftragt wurde,<br />

Entscheidgrundlagen für eine Neuorganisation der Schulgemeinden zu erarbeiten.<br />

Einsitz in die Arbeitsgruppe nehmen je zwei Mitglieder der einzelnen<br />

Schulräte sowie ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates. Mittlerweile wurde die Analyse<br />

der Ist-Situation abgeschlossen und von der Projektgruppe verabschiedet. Sämtliche<br />

Schulräte, die Schulverwaltungen sowie Schulleitungen wurden zur Feststellung<br />

des Ist-Zustandes interviewt. Weiter wurden für alle Schulgemeinden<br />

Zahlen und Fakten zusammengetragen. Das Ergebnis der Gespräche wurde in<br />

Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren gegliedert.<br />

Positiv an der heutigen Situation sind das Zusammengehörigkeitsgefühl, das<br />

Arbeitsklima in den einzelnen Schulen sowie die direkte Kommunikation mit der<br />

Bevölkerung. Weitere Stärken ortet die Arbeitsgruppe in der persönlichen<br />

Betreuung der Schülerinnen und Schüler, der schlanken Verwaltung sowie der<br />

intakten Infrastruktur. Eine massgebende Schwäche stellen die rückläufigen<br />

Schülerzahlen dar. Weiter wird der Dörfligeist innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />

als Schwäche enttarnt.<br />

Die Chancen einer Strukturänderung liegen auf der Hand: Die Schulqualität<br />

könnte durch Optimierung der Klassengrössen gesteigert, die Zusammenarbeit<br />

verbessert und Synergiepotential genutzt werden. Der Leistungsstandard der<br />

Schüler innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> würde angeglichen. Es könnte eine ganzheitliche<br />

Schulpolitik verfolgt werden. Weiter erhielte man eine stärkere Stellung<br />

gegenüber dem Kanton bzw. den Schulen in der Region. Über die finanziellen<br />

Auswirkungen kann zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden,<br />

obwohl man sich natürlich Einsparungen erhofft.<br />

Das Projektteam hat selbstverständlich auch allfällige Gefahren diskutiert. Es<br />

wäre möglich, dass sich das Arbeitsklima in den Schulen verschlechtert oder ein<br />

Identifikationsverlust eintritt. Die Schultransporte werden aufwändiger, die<br />

Schul- bzw. Klassenstandorte müssten neu organisiert werden. Dabei hält die<br />

Arbeitsgruppe fest, dass es keine Schulhausschliessungen geben wird. Die Professionalisierung<br />

der Verwaltung könnte auch zu einer Kostensteigerung in diesem<br />

Bereich führen; zudem würden Teilzeitstellen in der <strong>Gemeinde</strong> gefährdet.<br />

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GN11-2005 Seite 3


Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat die Arbeitsgruppe bereits<br />

mögliche Soll-Varianten diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />

keine Lösung sein kann, weil dies bloss ein aufwändiger<br />

Zwischenschritt zu einer vernünftigen Endlösung wäre. Das Projektteam ist ü-<br />

berzeugt, dass eine Gesamtschulgemeinde die beste Lösung darstellt. Auf dieser<br />

Grundlage wird in den nächsten Wochen weitergearbeitet. Dabei geht es darum,<br />

einen Lösungsweg zu finden, der die Chancen optimal nutzt und die Gefahren<br />

auf ein Minimum reduziert.<br />

Was ist eine Gesamtschulgemeinde<br />

Unter einer Gesamtschulgemeinde versteht das Projektteam die Vereinigung<br />

aller Schulgemeinden, d.h. die Primarschulgemeinden Murg, <strong>Quarten</strong>-Oberterzen<br />

und Mols sowie die Oberstufenschulgemeinde <strong>Quarten</strong> in einer einzigen<br />

Schulgemeinde im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />

Was ist eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />

Darunter versteht das Projektteam die Vereinigung der Primarschulen Murg,<br />

<strong>Quarten</strong>-Oberterzen und Mols in einer einzigen Primarschulgemeinde als Gebietskörperschaft<br />

im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />

ERHEBUNG DER BAUTÄTIGKEIT IM JAHRE 2005 UND BAUVORHABEN 2006<br />

Im Auftrag des Bundesamtes für Konjunkturfragen haben die <strong>Gemeinde</strong>n jährlich<br />

eine Erhebung zur Ermittlung der Produktionskapazität und der voraussichtlichen<br />

Beschäftigungslage im Baugewerbe durchzuführen.<br />

Erfasst werden öffentliche und private Neu- und Umbauten (Hoch- und Tiefbauten)<br />

sowie die Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Bauten. Nicht<br />

zu melden sind private Reparatur- und Unterhaltsarbeiten.<br />

Als öffentliche Bauvorhaben gelten diejenigen der politischen, der Schul-, Kirchund<br />

Ortsgemeinden sowie der übrigen öffentlichen Korporationen. Als private<br />

Bauvorhaben gelten alle übrigen Bauvorhaben.<br />

Die Meldepflicht besteht für Objekte, die<br />

a) im Jahre 2005 oder früher begonnen wurden und deren Vollendung auf<br />

2006 oder später fällt.<br />

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GN11-2005 Seite 4


) voraussichtlich 2006 oder später zur Ausführung gelangen, falls dafür bereits<br />

ein Baugesuch oder eine Baubewilligung vorliegt.<br />

Die Korporationen, Architekten, Bauunternehmer und privaten Bauherren werden<br />

gebeten, der <strong>Gemeinde</strong>ratskanzlei bzw. dem <strong>Gemeinde</strong>bauamt die notwendigen<br />

Angaben bis Dienstag, 3. Januar 2006 mitzuteilen.<br />

Zu melden sind: Name der Bauherrschaft, Ort und Standort des Bauobjektes,<br />

Baukosten total und aufgeteilt nach den Jahren der Investition, Zeitpunkt des<br />

Baubeginns und der Bauvollendung sowie - bei Neubauten - die Ende 2005<br />

bereits bezugsbereiten Wohnungen.<br />

Das Sekretariat der <strong>Gemeinde</strong>ratskanzlei (Frau D. Ivezic 081 720 33 33) erteilt<br />

gerne Auskünfte oder gibt spezielle Erhebungsblätter ab.<br />

Dezember 2005<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

BLANKO-ABSTIMMUNGSDATEN FÜR DAS JAHR 2006<br />

Der Bundesrat hat die Blanko-Abstimmungsdaten für eidgenössische Abstimmungen<br />

im Jahr 2006 wie folgt festgelegt:<br />

12.02.2006<br />

21.05.2006<br />

24.09.2006<br />

26.11.2006<br />

An diesen Daten finden voraussichtlich eidgenössische, kantonale und/oder<br />

kommunale Abstimmungen statt. Alle Daten bis ins Jahr 2020 finden Sie um<br />

Internet unter www.admin.ch/ch/d/pore/va/liste2020.html.<br />

BAUBEWILLIGUNGEN<br />

70/2005 Tanno Regula, Rheinstrasse 55, 7012 Felsberg, Einbau Schwedenofen<br />

und Aussenkamin, auf der Liegenschaft Parz. Nr. 857, an Gebäude<br />

Assek. Nr. 258, Hornen, Mols<br />

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GN11-2005 Seite 5


73/2005 Kramers Paul u. Ines, Talacherstrasse 35, 8103 Unterengstringen und<br />

De Quervain Martin, Rebbergstrasse 80, 8049 Zürich, Vergrösserung<br />

der Pergola und Terraingestaltung auf der Liegenschaft Parz. Nr.<br />

1622, Au, Quinten<br />

74/2005 Glatthard Hans Jörg, Blumenweg 6, 7205 Zizers, Abbruch Schopf<br />

Assek. Nr. 2070 und Neubau Wohnhaus auf der Liegenschaft<br />

Parz. Nr. 886, Müli, Mols<br />

75/2005 Scherrer-Lendi Erwin u. Edith, Dörfli 1354, 8885 Mols, Parabolantenne<br />

an Wohnhaus Assek. Nr. 1354, auf der Liegenschaft<br />

Parz. Nr. 1722, Dörfli, Mols<br />

77/2005 Ritter Jürg, Bünten 2489, 8885 Mols, Einbau Garagentor, an Wohnhaus<br />

Assek. Nr. 2489, auf der Liegenschaft Parz. Nr. 863, Bünten,<br />

Mols<br />

SBB-SCHALTER BAHNHOF UNTERTERZEN<br />

Per 26. <strong>November</strong> 2005 hat der SBB-Verkaufsschalter am Bahnhof Unterterzen<br />

seine Tore geschlossen. Den Einwohnern stehen ab sofort folgende Verkaufsund<br />

Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung:<br />

Billettautomat Bahnhof Unterterzen<br />

Ein grosses Sortiment an Fahrausweisen erhalten Sie am Billettautomaten beim<br />

Bahnhof.<br />

Rail Service 0900 300 300 (24 h, CHF 1.19/Min.)<br />

Ihr Bahnschalter zu Hause. Verkauf und Beratung via Telefon rund um die Uhr<br />

und 365 Tage im Jahr.<br />

www.sbb.ch<br />

Die Homepage für aktuelle Informationen, Fahrplanauskünfte, Aktionen und<br />

Online-Billettbestellungen.<br />

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GN11-2005 Seite 6


Ihre nächsten SBB Verkaufsstellen:<br />

Bahnhof Sargans Mo – Sa 06.00 Uhr – 19.45 Uhr<br />

So 07.00 Uhr – 19.45 Uhr<br />

Bahnhof Ziegelbrücke Mo – Fr 06.40 Uhr – 19.10 Uhr<br />

Sa 06.40 Uhr – 12.05 Uhr<br />

12.45 Uhr – 16.00 Uhr<br />

So 08.40 Uhr – 12.05 Uhr<br />

12.45 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat bedauert diesen Schritt der SBB.<br />

PROJEKT DRAVAP 06 WALENSEE – ÜBERGANGSLÖSUNG FÜR 2006 - 2007<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n Amden, <strong>Quarten</strong>, Filzbach, Mühlehorn und Obstalden betreiben<br />

seit rund 20 Jahren eine Anlage, die der Verbreitung von ausländischen Fernsehprogrammen<br />

dient. Sie haben sich dazu im Jahr 1985 zum Zweckverband<br />

„Fernsehversorgung Walensee“ zusammengeschlossen. Diese drahtlose Verbreitung<br />

ausländischer Fernsehprogramme (abgekürzt DRAVAP) ermöglicht den<br />

Empfang der vier ausländischen Programme ARD, ZDF, ORF1 und ORF2 ab dem<br />

Umsetzer auf der Durschlegi in Amden. Aufgrund einer Vereinbarung sendet die<br />

Swisscom die entsprechenden Signale zur Durschlegi, von wo sie in die Mitgliedergemeinden<br />

weitergeleitet werden.<br />

Die Anlagen sind in der Zwischenzeit veraltet und abgeschrieben. Die Swisscom<br />

hat die Vereinbarung auf Ende 2004 gekündigt, der Betrieb lief jedoch im Jahr<br />

2005 stillschweigend weiter. Auf Ende 2005 wird die Swisscom nun aber die<br />

ausländischen Sender abschalten. Die verantwortlichen Organe des Zweckverbandes<br />

(jede Mitgliedgemeinde hat einen Delegierten abgeordnet) haben davon<br />

erst kürzlich erfahren. Es gilt nun, so schnell wie möglich eine Ersatzlösung zu<br />

finden, damit ab 1. Januar 2006 kein Unterbruch entsteht. Die Swisscom bietet<br />

eine solche Ersatzlösung für die Jahre 2006 und 2007 an, allerdings zu anderen<br />

Bedingungen als bisher. Das führt dazu, dass dem Zweckverband im Jahr 2006<br />

rund Fr. 57'000.00 Aufwand entstehen wird und im Jahr 2007 Fr. 32'000.00<br />

(zum Vergleich: 2005 beträgt der Aufwand rund Fr. 22'000.00). Die Delegiertenversammlung<br />

hat sich dazu entschlossen, auf das Angebot einzugehen. Die<br />

Ausstrahlung erfolgt nach wie vor über den Umsetzer auf der Durschlegi, allerdings<br />

mit zeitgemässem Material, das noch installiert werden muss. Die Ersatzlösung<br />

gilt lediglich für die Jahre 2006 und 2007; sie läuft Ende 2007 aus. Auf<br />

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GN11-2005 Seite 7


2008 muss somit eine neue Lösung präsentiert und abgeklärt werden, ob eine<br />

solche noch gewünscht wird.<br />

Aus diesem Grund hat der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Quarten</strong> zusammen mit den EWs über<br />

eine Kabelfernsehanlage in Zusammenarbeit mit dem WEW Walenstadt als Alternativlösung<br />

diskutiert. Eine Investition kommt nur in Frage, wenn eine Nachfrage<br />

in der Bevölkerung besteht. Deshalb wurde von den EWs in Absprache mit<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat eine Umfrage lanciert. Wir rufen Sie, liebe Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger auf, sich daran zu beteiligen, damit die Verantwortlichen eine<br />

ausreichende Entscheidungsgrundlage erhalten.<br />

Nach der Übergangsfrist werden die über DRAVAP angebotenen Sender nicht<br />

mehr empfangen werden können. Wenn bis dahin keine Alternativlösung steht,<br />

wird auf den Empfang dieser Sender verzichtet werden müssen.<br />

ZIVILSCHUTZAUFGEBOT 2006<br />

1. Aufgebot<br />

Dieses Plakat gilt als Aufgebot. Aufgrund ihrer Einteilung erhalten Einrückungspflichtige<br />

zudem mind. 6 Wochen vor Übungsbeginn ein persönliches Aufgebot<br />

mit den genauen Einrückungsdaten.<br />

2. Ausnahmen<br />

Nicht reisefähige Dienstpflichtige haben der aufbietenden Stelle vor Dienstbeginn<br />

ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Die Reiseunfähigkeit muss ausdrücklich<br />

bestätigt sein. Reisefähige haben einzurücken und sich bei der sanitarischen<br />

Eintrittsbefragung zu melden.<br />

3. Dienstverschiebung<br />

Jeder Schutzdienstpflichtige hat seine beruflichen und privaten Obliegenheiten<br />

nach dem Dienst zu richten. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung.<br />

Dienstverschiebungen werden nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen<br />

wichtiger Gründe bewilligt. Allfällige Gesuche sind persönlich zu verfassen und<br />

unter Beilage von Beweismitteln der Zivilschutzstelle, Rathaus, 8882 Unterterzen,<br />

spätestens 2 Wochen vor Dienstbeginn einzureichen. Später eingehende<br />

Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

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GN11-2005 Seite 8


4. Strafbestimmungen<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Aufgebot nicht Folge leistet, sich ohne<br />

Erlaubnis vom Dienst entfernt, sich auf andere Weise der Dienstpflicht entzieht<br />

oder den Dienst stört, kann mit Busse oder Haft bestraft werden.<br />

Für Auskünfte stehen die Zivilschutzstellenleiterin Dragana Ivezic (Tel. 081 720<br />

33 31) oder der C RZSO Martin Küng (Tel. 079 601 82 85) zur Verfügung.<br />

ZIVILSCHUTZ-DIENSTLEISTUNGEN 2006<br />

Aufgebot zu den <strong>Gemeinde</strong>übungen gemäss Art. 34 bzw. 36 des Bundesgesetztes<br />

über den Zivilschutz (ZSG) für die in der RZSO WALENSEE eingeteilten<br />

Dienstpflichtigen.<br />

Formation Datum Ort<br />

WK Alarmierung<br />

01.02.2006 RZSO<br />

(Kader, Lage, Telematik)<br />

Ausbildung<br />

Gemäss Aufgebot! RZSO Flums<br />

(Rttg D mit Feuerwehr)<br />

WK Nachtübung 27.02.2006 Flums<br />

KVK<br />

05.05.2006 Flums<br />

Kader Betreuungsdienst<br />

WK<br />

18.05.2006 bis RZSO<br />

Kader Betreuungsdienst<br />

19.05.2006<br />

WK Behinderten-Schiess-WM 10.07.2006 bis Walenstadt<br />

14.07.2006<br />

WK Behinderten-Schiess-WM 14.07.2006 bis Walenstadt<br />

19.07.2006<br />

WK Behinderten-Schiess-WM 19.07.2006 bis Sargans<br />

23.07.2006<br />

KVK<br />

01.09.2006 Flums<br />

Kader<br />

WK<br />

14.09.2006 bis RZSO<br />

(Funktionsstufen 1 – 12 aller Dienste)<br />

18.09.2006<br />

Wartung der ZS-Anlagen Gemäss Aufgebot! RZSO<br />

Kaderrapporte Gemäss Aufgebot! RZSO<br />

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GN11-2005 Seite 9


E-GOVERNMENT – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN KANTON UND GEMEINDEN<br />

Geschäfte mit der <strong>Gemeinde</strong> übers Internet abwickeln – 365 Tage rund um die<br />

Uhr. Innerhalb der Verwaltungsstellen von Bund, Kanton und <strong>Gemeinde</strong>n die<br />

Daten elektronisch austauschen.<br />

Das sind Ziele des Projektes „Electronic-Government“ (abgek. E-Government) –<br />

ein gemeinsames Unternehmen von Kanton und <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Eine Rahmenvereinbarung stellt sicher, dass der Kanton St. Gallen und die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

wichtige Vorhaben beim E-Government gemeinsam planen und die<br />

Umsetzung inhaltlich und technologisch koordinieren. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat der<br />

Zusammenarbeit zugestimmt und die Rahmenvereinbarung unterzeichnet.<br />

SEERETTUNGSDIENST BERICHT 2005<br />

Der Seerettungsdienst oberer Walensee hat dem <strong>Gemeinde</strong>rat Bericht über das<br />

Jahr 2005 erstattet. Er musste total 25 Einsätze (Vorjahr 18) leisten. Allen Mitgliedern<br />

des Seerettungsdienstes wird ihre Arbeit rund um den Walensee herzlich<br />

verdankt.<br />

HOFDÜNGERAUSTRAG IM WINTER<br />

Beim Ausbringen von Hofdünger setzt der Kanton St.Gallen auf die Eigenverantwortung<br />

der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben.<br />

Hilfestellung bei der fachlichen Beurteilung des richtigen Ausbringungszeitpunktes<br />

bietet ein Merkblatt sowie die drei kantonalen Düngerberatungsstellen<br />

in Salez, Kaltbrunn und Flawil.<br />

Hofdünger in Form von Mist oder Gülle am richtigen Standort und zur richtigen<br />

Zeit sind zur Sicherung der Erträge in der Landwirtschaft und im Gartenbau<br />

nötig. Hofdünger sind somit Stoffe, die direkt oder indirekt eine biologische<br />

Wirkung erzeugen. Mit Hofdüngern darf deshalb nur so umgegangen werden,<br />

dass sie die Umwelt oder mittelbar den Menschen nicht gefährden können.<br />

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GN11-2005 Seite 10


Nährstoffe können verloren gehen und die Gewässer belasten<br />

Bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen darf nicht gedüngt werden,<br />

weil hohe Nährstoffverluste zu erwarten sind. Nach der eidgenössischen<br />

Stoffverordnung dürfen stickstoffhaltige Dünger, wie beispielsweise Gülle und<br />

Mist, nicht ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht aufnehmen<br />

können. Im Kanton St. Gallen dauert diese Zeitperiode im Winterhalbjahr<br />

je nach Höhenlage und Exposition bis zu mehreren Monaten. Unter diesen<br />

besonderen standörtlichen und klimatischen Verhältnissen entwickeln die Pflanzen<br />

in der Regel auch keinen Nährstoffbedarf, der mit zusätzlichen Hofdüngergaben<br />

gedeckt werden müsste. Deshalb können bei Hofdüngergaben im Winter<br />

die in Gülle und Mist enthaltenen Nährstoffe leicht verloren gehen und schwerwiegende<br />

ökologische Probleme verursachen. Ein grosser Teil der bei ungünstigen<br />

meteorologischen Verhältnissen ausgebrachten Nährstoffe kann in Grundwasser,<br />

Bäche oder Seen gelangen.<br />

Bei kritischen Bodenverhältnissen darf kein Hofdünger ausgebracht werden<br />

Wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet<br />

ist, dürfen keine flüssigen Dünger ausgebracht werden. Bei solchen Bodenverhältnissen<br />

ist insbesondere das Ausbringen von Gülle verboten, weil in jedem<br />

Fall eine konkrete Gefahr für die Umwelt besteht.<br />

Vom Vollzug her gesehen wäre ein striktes Düngeverbot während der Wintermonate<br />

die einfachste Lösung. Diese würde aber den vielfältigen topographischen<br />

und klimatischen Bedingungen im Kanton St. Gallen nicht gerecht. Es<br />

kann beispielsweise im Rheintal durchaus vertretbar sein, Hofdünger auszubringen,<br />

wenn im Januar während mehreren Tagen mildes Wetter herrscht und der<br />

Boden schneefrei ist; im Obertoggenburg, wenn die Temperaturen um den Gefrierpunkt<br />

liegen und die Pflanzen daher den Stickstoff nicht aufnehmen können,<br />

wäre dies zum gleichen Zeitpunkt ein klarer Verstoss gegen die Umweltschutzgesetzgebung.<br />

Beurteilungshilfen für die Bestimmung des richtigen Ausbringzeitpunktes<br />

Der Kanton St. Gallen verzichtet aufgrund dieser Überlegungen auf eine starre<br />

Regelung. Er setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung der Bewirtschafterinnen<br />

und Bewirtschafter der Landwirtschaftsbetriebe. Diese sollten in der Lage<br />

sein, die für die Umwelt kritischen Verhältnisse zu erkennen und ihre Düngepraxis<br />

danach auszurichten. Bei der Beurteilung des richtigen Ausbringzeitpunktes,<br />

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GN11-2005 Seite 11


um Gewässer und Luft zu schonen, können sie sich auf das vom Bundesamt für<br />

Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und Bundesamt für Landwirtschaft<br />

(BLW) gemeinsam herausgegeben Merkblatt „Düngen zu richtigen Zeit“ stützen.<br />

Das Merkblatt gibt Hinweise zur Beurteilung der Boden- und Witterungsverhältnisse<br />

und hilft, den richtigen Ausbringzeitpunkt zu finden. Hilfestellung<br />

bei der fachlichen Beurteilung leisten auch die Düngerberatungsstellen in den<br />

Landwirtschaftlichen Schulen Salez und Flawil sowie im Landwirtschaftlichen<br />

Kurszentrum Kaltbrunn.<br />

Es ist Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>n zu überwachen, ob die Vorschriften über die<br />

Verwendung von Düngern eingehalten werden. Die früher in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

teilweise angewendete Praxis, bei vollem Jauchekasten zu einem ungünstigen<br />

Zeitpunkt sogenannte Notausträge zu gestatten, ist mit den geltenden Vorschriften<br />

nicht mehr vereinbar. Somit tragen in jedem Fall die Bewirtschafterinnen<br />

und Bewirtschafter die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen im Amt für Umweltschutz Herr Fredy Trefny<br />

(Landwirtschaftlicher Umweltschutz, Tel. 071 229 44 33) gerne zur Verfügung.<br />

Düngerberatung:<br />

Landwirtschaftliche Schule Rheinhof, Salez 081 / 758 13 25<br />

Landwirtschaftliche Schule Flawil 071 / 394 53 22<br />

Landwirtschaftliches Kurszentrum Kaltbrunn 055 / 293 33 41<br />

KLEIDERSAMMELSTELLEN DES SAMARITERVEREINS UNTERTERZEN<br />

Neu hat der Samariterverein Unterterzen<br />

einen Kleidercontainer bei der<br />

Altstoffsammelstelle, neben der Sägerei<br />

in Mols, aufgestellt. In Unterterzen befindet er sich schon seit längerem bei<br />

der Sammelstelle auf dem Parkplatz, neben dem Restaurant Freieck.<br />

Einzelne Säcke bis zu der Grösse eines 60 Liter Sackes, können dort hineingelegt<br />

werden. Grössere Mengen (etwa nach Hausräumungen, etc.)werden nach Vereinbarung<br />

bei Ihnen zu Hause abgeholt und direkt ins Lager gebracht.<br />

Zuständig ist:<br />

Christel Waibel-Mannhart, Bünten, 8885 Mols Telefon 081 / 738 28 54<br />

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GN11-2005 Seite 12


Rotkreuzsäcke können wie bis anhin gratis in den Dorfläden oder direkt bei Frau<br />

Waibel bezogen werden. Der Samariterverein Unterterzen bedankt sich recht<br />

herzlich für Ihre Unterstützung.<br />

Die nächste Strassensammlung findet am 6. Mai 2006 statt.<br />

SBB-TAGESKARTEN<br />

Nach wie vor besteht für alle Einwohner der Politischen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quarten</strong> die<br />

Möglichkeit für nur Fr. 30.00 pro Tag rund 18'000 Kilometer kreuz und quer<br />

durch die ganze Schweiz reisen zu können.<br />

2 SBB-Tageskarten pro Tag stehen Ihnen zur Verfügung. Sie brauchen lediglich<br />

Ihre SBB-Tageskarte so früh wie möglich bei uns zu reservieren (Telefon 081 720<br />

33 33) und vor Antritt Ihrer Reise gegen Barzahlung auf der Finanzverwaltung<br />

<strong>Quarten</strong> in Unterterzen abzuholen. Die SBB-Tageskarten sind nur an dem auf<br />

der Karte aufgedruckten Datum gültig und müssen vor Besteigen des Zuges am<br />

Bahnhof entwertet werden.<br />

MIT SICHERHEIT GUT BERATEN!<br />

VERSCHIEDENES<br />

Die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei<br />

St. Gallen informiert Sie darüber, wie Bedrohungen<br />

richtig einzuschätzen sind und wie<br />

Sie mit Angst und Verbrechensfurcht umgehen<br />

können. Wir verfügen über umfangreiches<br />

Informationsmaterial zu den Themen Bedrohung<br />

und Gewaltanwendung, sowie über<br />

Demonstrationsräume mit technischen Einbruchs-<br />

und Diebstahlsicherungen.<br />

Sie können selbst vorbeugende Massnahmen treffen und sich richtig verhalten.<br />

Helfen Sie mit, Verbrechen zu verhüten! Wir sagen Ihnen gerne wie.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN11-2005 Seite 13


Nutzen Sie die Sicherheitsberatung – ein kostenlose Dienstleistung für Ihre Sicherheit!<br />

Wir beraten Sie unabhängig und neutral, bei Bedarf auch bei Ihnen zu<br />

Hause!<br />

Die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei St. Gallen ist erreichbar:<br />

Telefon: 071/229 38 29<br />

Mail:<br />

sicherheitsberatung@kaposg.ch.<br />

Internet:<br />

www.kaposg.ch, ab Dezember 2005 www.kapo.sg.ch<br />

ADVENTSHÄUSCHEN QUARTEN<br />

Vom 1. Dezember bis 6. Januar strahlen wieder 24 Adventshäuschen verteilt im<br />

Dorfkern von <strong>Quarten</strong> eine ganz besondere Atmosphäre aus. Kinder und Erwachsene<br />

können wieder voller Erwartung von einem Häuschen zum anderen<br />

pilgern.<br />

CHRISTKINDLI-BRIEFKASTEN QUARTEN<br />

Vom 6. Dezember 2005 bis 6. Januar 2006 ist in <strong>Quarten</strong> (Standort ehemalige<br />

Post) der Christkindli-Briefkasten wieder geöffnet. Jedermann kann ihm seine<br />

Wünsche, seine Sorgen und seine Freuden an die Adresse: Christkindli-<br />

Briefkasten, 8883 <strong>Quarten</strong>, schreiben oder persönlich einwerfen. Ob jung oder<br />

alt, alle werden Antwort bekommen. Bitte frühzeitig schreiben und Adresse<br />

nicht vergessen.<br />

CHRISTBAUMABGABE 2005<br />

Revierforstamt MURG<br />

Der Christbaumverkauf in Murg findet wie folgt statt am:<br />

Mittwoch, 21. Dezember 2005<br />

Vormittag 08.00 - 09.30 Uhr in Murg beim <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Nachmittag 13.30 - 14.00 Uhr in Murg beim <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Die Christbäume müssen bezahlt werden.<br />

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GN11-2005 Seite 14


Revierforstamt QUARTEN<br />

Ortsgemeinde Mols<br />

Die Christbaumabgabe der Ortsgemeinde Mols findet wie folgt statt:<br />

Mittwoch, 21. Dezember 2005<br />

Nachmittag 13.30 - 14.30 Uhr in Mols bei der Sägerei<br />

Für die Bestellung der Christbäume werden bis am 15. Dezember 2005 im<br />

Dorfladen Anmeldelisten aufgelegt.<br />

Ortsgemeinde Oberterzen<br />

Die Christbaumabgabe der Ortsgemeinde Oberterzen findet wie folgt statt:<br />

Mittwoch, 21. Dezember 2005<br />

Vormittag 09.30 - 10.30 Uhr in Oberterzen bei der Garage Hinterbach<br />

Bestellungen sind bis 15. Dezember 2005 an Regula Gubser, Tel. 081 738 23 95<br />

oder Franz Stoffel Tel. 079 216 44 46 zu richten.<br />

Ortsgemeinde <strong>Quarten</strong><br />

Die Christbaumabgabe der Ortsgemeinde <strong>Quarten</strong> findet wie folgt statt:<br />

Dienstag, 20. Dezember 2005<br />

Vormittag 09.30 - 10.30 Uhr in <strong>Quarten</strong> bei der Sägerei<br />

Nachmittag 13.30 - 14.30 Uhr in Unterterzen beim EW-Büro<br />

Bestellungen sind bis 15. Dezember 2005 an das OG Büro zu richten:<br />

Tel. 081 738 11 12.<br />

Pro Haushalt wird ein bestellter Rottannen Christbaum abgegeben. Weitere<br />

Bezüge müssen bestellt und bezahlt werden.<br />

Die Ortsgemeinde Oberterzen verkauft in diesem Jahr auch Weisstannen und<br />

Nordmannstannen. Bestellungen können bei Franz Stoffel, Tel. 079 216 44 46<br />

gemacht werden.<br />

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GN11-2005 Seite 15


VERANSTALTUNGSKALENDER<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Dezember 2005<br />

Datum Verein/Veranstalter Anlass Ort Zeit<br />

03. Schützengesellschaft O-<br />

berterzen und Feldschützen<br />

Chlausschiessen<br />

Schützenstand,<br />

Oberterzen<br />

13.30 –<br />

16.30<br />

Walensee-<strong>Quarten</strong><br />

03. Schützengesellschaft O-<br />

berterzen<br />

Lottomatch<br />

Hotel Knobelboden,<br />

Oberterzen<br />

ab<br />

20.00<br />

03. Fischerverein Nebensee Chlausfischen Einlauf Murgbach<br />

08. Männerriege Mols Klaus- und Turnplausch mit Turnhalle, Mols 20.00<br />

Werner (Spiel und Spass für<br />

alle)<br />

09. STV Walensee-Unterterzen Erlebnisabend<br />

10. STV Walensee-Unterterzen DV Kreisverband<br />

13. Frauen- und Mütterverein<br />

Murg<br />

Ökumenische Adventsfeier 06.45<br />

16. Verkehrsverein, Primarschulgemeinde<br />

und Samariterverein<br />

Murg<br />

Waldweihnacht für Gross<br />

und Klein<br />

Murg<br />

Januar 2006<br />

Datum Verein/Veranstalter Anlass Ort Zeit<br />

03. Frauen- und Mütterverein Dreikönigsfeier<br />

Murg<br />

Murg<br />

04. Murger Dorfvereine Koordinationssitzung<br />

21. –<br />

22.<br />

Musikgesellschaft Walensee-<strong>Quarten</strong><br />

Winterkonzert<br />

MZH Blumenau,<br />

Unterterzen<br />

20.00,<br />

bzw.<br />

14.00<br />

27. –<br />

28.<br />

Turnverein Murg Turnerkränzli MZH, Murg<br />

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GN11-2005 Seite 16

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