Gemeindenachrichten November - Gemeinde Quarten
Gemeindenachrichten November - Gemeinde Quarten
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Nr. 11/2005 – <strong>November</strong><br />
MITTEILUNGEN AUS DEM RATHAUS<br />
Die Lichter brennen am Weihnachtsbaum,<br />
Waldnadelduft erfüllt den Raum.<br />
Wir lauschen der Stille. Der Frieden hält<br />
weitweiße Flügel über der Welt.<br />
Und tief im Herzen quillt warm und weich<br />
der ewige Born aus dem Himmelreich.<br />
Adventsgedicht von R. von Schaukal<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat und das Verwaltungspersonal wünschen Ihnen und<br />
Ihren Lieben eine besinnliche Adventszeit sowie ein frohes Weihnachtsfest.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratskanzlei <strong>Quarten</strong> Telefon 081 720 33 33<br />
5. Dezember 2005 Telefax 081 720 33 34<br />
E-Mail: info@quarten.ch Homepage www.quarten.ch
AMTLICHE PUBLIKATION<br />
Zustandekommen eines Referendums<br />
(Art. 27 RIG, Art. 14 und 15 GO)<br />
Gegen den Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Gegenstand<br />
Reglement über die Abfallbewirtschaftung und –entsorgung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Quarten</strong> vom 22. September 2005<br />
ist das Referendum ergriffen worden.<br />
Die Prüfung des Referendumsbegehrens hat ergeben:<br />
- eingereichte Unterschriften 165<br />
- davon ungültige 007<br />
- gültige Unterschriften 158<br />
- Quorum für das Zustandekommen 100<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass das Referendumsbegehren zustande gekommen<br />
ist.<br />
Die Urnenabstimmung findet am 12. Februar 2006 statt.<br />
Rechtsmittel<br />
Gegen diesen Entscheid kann innert 14 Tagen beim Regierungsrat des Kantons<br />
St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, Rekurs erhoben werden (Art.<br />
43 VRP).<br />
8882 Unterterzen, 17. <strong>November</strong> 2005<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Quarten</strong><br />
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GN11-2005 Seite 2
GESAMTSCHULGEMEINDE<br />
In den <strong><strong>Gemeinde</strong>nachrichten</strong> 8/2005 wurden Sie darüber informiert, dass ein<br />
Projektteam aufgrund der markant rückläufigen Schülerzahlen beauftragt wurde,<br />
Entscheidgrundlagen für eine Neuorganisation der Schulgemeinden zu erarbeiten.<br />
Einsitz in die Arbeitsgruppe nehmen je zwei Mitglieder der einzelnen<br />
Schulräte sowie ein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates. Mittlerweile wurde die Analyse<br />
der Ist-Situation abgeschlossen und von der Projektgruppe verabschiedet. Sämtliche<br />
Schulräte, die Schulverwaltungen sowie Schulleitungen wurden zur Feststellung<br />
des Ist-Zustandes interviewt. Weiter wurden für alle Schulgemeinden<br />
Zahlen und Fakten zusammengetragen. Das Ergebnis der Gespräche wurde in<br />
Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren gegliedert.<br />
Positiv an der heutigen Situation sind das Zusammengehörigkeitsgefühl, das<br />
Arbeitsklima in den einzelnen Schulen sowie die direkte Kommunikation mit der<br />
Bevölkerung. Weitere Stärken ortet die Arbeitsgruppe in der persönlichen<br />
Betreuung der Schülerinnen und Schüler, der schlanken Verwaltung sowie der<br />
intakten Infrastruktur. Eine massgebende Schwäche stellen die rückläufigen<br />
Schülerzahlen dar. Weiter wird der Dörfligeist innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />
als Schwäche enttarnt.<br />
Die Chancen einer Strukturänderung liegen auf der Hand: Die Schulqualität<br />
könnte durch Optimierung der Klassengrössen gesteigert, die Zusammenarbeit<br />
verbessert und Synergiepotential genutzt werden. Der Leistungsstandard der<br />
Schüler innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> würde angeglichen. Es könnte eine ganzheitliche<br />
Schulpolitik verfolgt werden. Weiter erhielte man eine stärkere Stellung<br />
gegenüber dem Kanton bzw. den Schulen in der Region. Über die finanziellen<br />
Auswirkungen kann zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden,<br />
obwohl man sich natürlich Einsparungen erhofft.<br />
Das Projektteam hat selbstverständlich auch allfällige Gefahren diskutiert. Es<br />
wäre möglich, dass sich das Arbeitsklima in den Schulen verschlechtert oder ein<br />
Identifikationsverlust eintritt. Die Schultransporte werden aufwändiger, die<br />
Schul- bzw. Klassenstandorte müssten neu organisiert werden. Dabei hält die<br />
Arbeitsgruppe fest, dass es keine Schulhausschliessungen geben wird. Die Professionalisierung<br />
der Verwaltung könnte auch zu einer Kostensteigerung in diesem<br />
Bereich führen; zudem würden Teilzeitstellen in der <strong>Gemeinde</strong> gefährdet.<br />
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GN11-2005 Seite 3
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat die Arbeitsgruppe bereits<br />
mögliche Soll-Varianten diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />
keine Lösung sein kann, weil dies bloss ein aufwändiger<br />
Zwischenschritt zu einer vernünftigen Endlösung wäre. Das Projektteam ist ü-<br />
berzeugt, dass eine Gesamtschulgemeinde die beste Lösung darstellt. Auf dieser<br />
Grundlage wird in den nächsten Wochen weitergearbeitet. Dabei geht es darum,<br />
einen Lösungsweg zu finden, der die Chancen optimal nutzt und die Gefahren<br />
auf ein Minimum reduziert.<br />
Was ist eine Gesamtschulgemeinde<br />
Unter einer Gesamtschulgemeinde versteht das Projektteam die Vereinigung<br />
aller Schulgemeinden, d.h. die Primarschulgemeinden Murg, <strong>Quarten</strong>-Oberterzen<br />
und Mols sowie die Oberstufenschulgemeinde <strong>Quarten</strong> in einer einzigen<br />
Schulgemeinde im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />
Was ist eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />
Darunter versteht das Projektteam die Vereinigung der Primarschulen Murg,<br />
<strong>Quarten</strong>-Oberterzen und Mols in einer einzigen Primarschulgemeinde als Gebietskörperschaft<br />
im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />
ERHEBUNG DER BAUTÄTIGKEIT IM JAHRE 2005 UND BAUVORHABEN 2006<br />
Im Auftrag des Bundesamtes für Konjunkturfragen haben die <strong>Gemeinde</strong>n jährlich<br />
eine Erhebung zur Ermittlung der Produktionskapazität und der voraussichtlichen<br />
Beschäftigungslage im Baugewerbe durchzuführen.<br />
Erfasst werden öffentliche und private Neu- und Umbauten (Hoch- und Tiefbauten)<br />
sowie die Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Bauten. Nicht<br />
zu melden sind private Reparatur- und Unterhaltsarbeiten.<br />
Als öffentliche Bauvorhaben gelten diejenigen der politischen, der Schul-, Kirchund<br />
Ortsgemeinden sowie der übrigen öffentlichen Korporationen. Als private<br />
Bauvorhaben gelten alle übrigen Bauvorhaben.<br />
Die Meldepflicht besteht für Objekte, die<br />
a) im Jahre 2005 oder früher begonnen wurden und deren Vollendung auf<br />
2006 oder später fällt.<br />
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GN11-2005 Seite 4
) voraussichtlich 2006 oder später zur Ausführung gelangen, falls dafür bereits<br />
ein Baugesuch oder eine Baubewilligung vorliegt.<br />
Die Korporationen, Architekten, Bauunternehmer und privaten Bauherren werden<br />
gebeten, der <strong>Gemeinde</strong>ratskanzlei bzw. dem <strong>Gemeinde</strong>bauamt die notwendigen<br />
Angaben bis Dienstag, 3. Januar 2006 mitzuteilen.<br />
Zu melden sind: Name der Bauherrschaft, Ort und Standort des Bauobjektes,<br />
Baukosten total und aufgeteilt nach den Jahren der Investition, Zeitpunkt des<br />
Baubeginns und der Bauvollendung sowie - bei Neubauten - die Ende 2005<br />
bereits bezugsbereiten Wohnungen.<br />
Das Sekretariat der <strong>Gemeinde</strong>ratskanzlei (Frau D. Ivezic 081 720 33 33) erteilt<br />
gerne Auskünfte oder gibt spezielle Erhebungsblätter ab.<br />
Dezember 2005<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
BLANKO-ABSTIMMUNGSDATEN FÜR DAS JAHR 2006<br />
Der Bundesrat hat die Blanko-Abstimmungsdaten für eidgenössische Abstimmungen<br />
im Jahr 2006 wie folgt festgelegt:<br />
12.02.2006<br />
21.05.2006<br />
24.09.2006<br />
26.11.2006<br />
An diesen Daten finden voraussichtlich eidgenössische, kantonale und/oder<br />
kommunale Abstimmungen statt. Alle Daten bis ins Jahr 2020 finden Sie um<br />
Internet unter www.admin.ch/ch/d/pore/va/liste2020.html.<br />
BAUBEWILLIGUNGEN<br />
70/2005 Tanno Regula, Rheinstrasse 55, 7012 Felsberg, Einbau Schwedenofen<br />
und Aussenkamin, auf der Liegenschaft Parz. Nr. 857, an Gebäude<br />
Assek. Nr. 258, Hornen, Mols<br />
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GN11-2005 Seite 5
73/2005 Kramers Paul u. Ines, Talacherstrasse 35, 8103 Unterengstringen und<br />
De Quervain Martin, Rebbergstrasse 80, 8049 Zürich, Vergrösserung<br />
der Pergola und Terraingestaltung auf der Liegenschaft Parz. Nr.<br />
1622, Au, Quinten<br />
74/2005 Glatthard Hans Jörg, Blumenweg 6, 7205 Zizers, Abbruch Schopf<br />
Assek. Nr. 2070 und Neubau Wohnhaus auf der Liegenschaft<br />
Parz. Nr. 886, Müli, Mols<br />
75/2005 Scherrer-Lendi Erwin u. Edith, Dörfli 1354, 8885 Mols, Parabolantenne<br />
an Wohnhaus Assek. Nr. 1354, auf der Liegenschaft<br />
Parz. Nr. 1722, Dörfli, Mols<br />
77/2005 Ritter Jürg, Bünten 2489, 8885 Mols, Einbau Garagentor, an Wohnhaus<br />
Assek. Nr. 2489, auf der Liegenschaft Parz. Nr. 863, Bünten,<br />
Mols<br />
SBB-SCHALTER BAHNHOF UNTERTERZEN<br />
Per 26. <strong>November</strong> 2005 hat der SBB-Verkaufsschalter am Bahnhof Unterterzen<br />
seine Tore geschlossen. Den Einwohnern stehen ab sofort folgende Verkaufsund<br />
Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung:<br />
Billettautomat Bahnhof Unterterzen<br />
Ein grosses Sortiment an Fahrausweisen erhalten Sie am Billettautomaten beim<br />
Bahnhof.<br />
Rail Service 0900 300 300 (24 h, CHF 1.19/Min.)<br />
Ihr Bahnschalter zu Hause. Verkauf und Beratung via Telefon rund um die Uhr<br />
und 365 Tage im Jahr.<br />
www.sbb.ch<br />
Die Homepage für aktuelle Informationen, Fahrplanauskünfte, Aktionen und<br />
Online-Billettbestellungen.<br />
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GN11-2005 Seite 6
Ihre nächsten SBB Verkaufsstellen:<br />
Bahnhof Sargans Mo – Sa 06.00 Uhr – 19.45 Uhr<br />
So 07.00 Uhr – 19.45 Uhr<br />
Bahnhof Ziegelbrücke Mo – Fr 06.40 Uhr – 19.10 Uhr<br />
Sa 06.40 Uhr – 12.05 Uhr<br />
12.45 Uhr – 16.00 Uhr<br />
So 08.40 Uhr – 12.05 Uhr<br />
12.45 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bedauert diesen Schritt der SBB.<br />
PROJEKT DRAVAP 06 WALENSEE – ÜBERGANGSLÖSUNG FÜR 2006 - 2007<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n Amden, <strong>Quarten</strong>, Filzbach, Mühlehorn und Obstalden betreiben<br />
seit rund 20 Jahren eine Anlage, die der Verbreitung von ausländischen Fernsehprogrammen<br />
dient. Sie haben sich dazu im Jahr 1985 zum Zweckverband<br />
„Fernsehversorgung Walensee“ zusammengeschlossen. Diese drahtlose Verbreitung<br />
ausländischer Fernsehprogramme (abgekürzt DRAVAP) ermöglicht den<br />
Empfang der vier ausländischen Programme ARD, ZDF, ORF1 und ORF2 ab dem<br />
Umsetzer auf der Durschlegi in Amden. Aufgrund einer Vereinbarung sendet die<br />
Swisscom die entsprechenden Signale zur Durschlegi, von wo sie in die Mitgliedergemeinden<br />
weitergeleitet werden.<br />
Die Anlagen sind in der Zwischenzeit veraltet und abgeschrieben. Die Swisscom<br />
hat die Vereinbarung auf Ende 2004 gekündigt, der Betrieb lief jedoch im Jahr<br />
2005 stillschweigend weiter. Auf Ende 2005 wird die Swisscom nun aber die<br />
ausländischen Sender abschalten. Die verantwortlichen Organe des Zweckverbandes<br />
(jede Mitgliedgemeinde hat einen Delegierten abgeordnet) haben davon<br />
erst kürzlich erfahren. Es gilt nun, so schnell wie möglich eine Ersatzlösung zu<br />
finden, damit ab 1. Januar 2006 kein Unterbruch entsteht. Die Swisscom bietet<br />
eine solche Ersatzlösung für die Jahre 2006 und 2007 an, allerdings zu anderen<br />
Bedingungen als bisher. Das führt dazu, dass dem Zweckverband im Jahr 2006<br />
rund Fr. 57'000.00 Aufwand entstehen wird und im Jahr 2007 Fr. 32'000.00<br />
(zum Vergleich: 2005 beträgt der Aufwand rund Fr. 22'000.00). Die Delegiertenversammlung<br />
hat sich dazu entschlossen, auf das Angebot einzugehen. Die<br />
Ausstrahlung erfolgt nach wie vor über den Umsetzer auf der Durschlegi, allerdings<br />
mit zeitgemässem Material, das noch installiert werden muss. Die Ersatzlösung<br />
gilt lediglich für die Jahre 2006 und 2007; sie läuft Ende 2007 aus. Auf<br />
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GN11-2005 Seite 7
2008 muss somit eine neue Lösung präsentiert und abgeklärt werden, ob eine<br />
solche noch gewünscht wird.<br />
Aus diesem Grund hat der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Quarten</strong> zusammen mit den EWs über<br />
eine Kabelfernsehanlage in Zusammenarbeit mit dem WEW Walenstadt als Alternativlösung<br />
diskutiert. Eine Investition kommt nur in Frage, wenn eine Nachfrage<br />
in der Bevölkerung besteht. Deshalb wurde von den EWs in Absprache mit<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat eine Umfrage lanciert. Wir rufen Sie, liebe Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürger auf, sich daran zu beteiligen, damit die Verantwortlichen eine<br />
ausreichende Entscheidungsgrundlage erhalten.<br />
Nach der Übergangsfrist werden die über DRAVAP angebotenen Sender nicht<br />
mehr empfangen werden können. Wenn bis dahin keine Alternativlösung steht,<br />
wird auf den Empfang dieser Sender verzichtet werden müssen.<br />
ZIVILSCHUTZAUFGEBOT 2006<br />
1. Aufgebot<br />
Dieses Plakat gilt als Aufgebot. Aufgrund ihrer Einteilung erhalten Einrückungspflichtige<br />
zudem mind. 6 Wochen vor Übungsbeginn ein persönliches Aufgebot<br />
mit den genauen Einrückungsdaten.<br />
2. Ausnahmen<br />
Nicht reisefähige Dienstpflichtige haben der aufbietenden Stelle vor Dienstbeginn<br />
ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Die Reiseunfähigkeit muss ausdrücklich<br />
bestätigt sein. Reisefähige haben einzurücken und sich bei der sanitarischen<br />
Eintrittsbefragung zu melden.<br />
3. Dienstverschiebung<br />
Jeder Schutzdienstpflichtige hat seine beruflichen und privaten Obliegenheiten<br />
nach dem Dienst zu richten. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung.<br />
Dienstverschiebungen werden nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen<br />
wichtiger Gründe bewilligt. Allfällige Gesuche sind persönlich zu verfassen und<br />
unter Beilage von Beweismitteln der Zivilschutzstelle, Rathaus, 8882 Unterterzen,<br />
spätestens 2 Wochen vor Dienstbeginn einzureichen. Später eingehende<br />
Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
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GN11-2005 Seite 8
4. Strafbestimmungen<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Aufgebot nicht Folge leistet, sich ohne<br />
Erlaubnis vom Dienst entfernt, sich auf andere Weise der Dienstpflicht entzieht<br />
oder den Dienst stört, kann mit Busse oder Haft bestraft werden.<br />
Für Auskünfte stehen die Zivilschutzstellenleiterin Dragana Ivezic (Tel. 081 720<br />
33 31) oder der C RZSO Martin Küng (Tel. 079 601 82 85) zur Verfügung.<br />
ZIVILSCHUTZ-DIENSTLEISTUNGEN 2006<br />
Aufgebot zu den <strong>Gemeinde</strong>übungen gemäss Art. 34 bzw. 36 des Bundesgesetztes<br />
über den Zivilschutz (ZSG) für die in der RZSO WALENSEE eingeteilten<br />
Dienstpflichtigen.<br />
Formation Datum Ort<br />
WK Alarmierung<br />
01.02.2006 RZSO<br />
(Kader, Lage, Telematik)<br />
Ausbildung<br />
Gemäss Aufgebot! RZSO Flums<br />
(Rttg D mit Feuerwehr)<br />
WK Nachtübung 27.02.2006 Flums<br />
KVK<br />
05.05.2006 Flums<br />
Kader Betreuungsdienst<br />
WK<br />
18.05.2006 bis RZSO<br />
Kader Betreuungsdienst<br />
19.05.2006<br />
WK Behinderten-Schiess-WM 10.07.2006 bis Walenstadt<br />
14.07.2006<br />
WK Behinderten-Schiess-WM 14.07.2006 bis Walenstadt<br />
19.07.2006<br />
WK Behinderten-Schiess-WM 19.07.2006 bis Sargans<br />
23.07.2006<br />
KVK<br />
01.09.2006 Flums<br />
Kader<br />
WK<br />
14.09.2006 bis RZSO<br />
(Funktionsstufen 1 – 12 aller Dienste)<br />
18.09.2006<br />
Wartung der ZS-Anlagen Gemäss Aufgebot! RZSO<br />
Kaderrapporte Gemäss Aufgebot! RZSO<br />
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GN11-2005 Seite 9
E-GOVERNMENT – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN KANTON UND GEMEINDEN<br />
Geschäfte mit der <strong>Gemeinde</strong> übers Internet abwickeln – 365 Tage rund um die<br />
Uhr. Innerhalb der Verwaltungsstellen von Bund, Kanton und <strong>Gemeinde</strong>n die<br />
Daten elektronisch austauschen.<br />
Das sind Ziele des Projektes „Electronic-Government“ (abgek. E-Government) –<br />
ein gemeinsames Unternehmen von Kanton und <strong>Gemeinde</strong>n.<br />
Eine Rahmenvereinbarung stellt sicher, dass der Kanton St. Gallen und die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
wichtige Vorhaben beim E-Government gemeinsam planen und die<br />
Umsetzung inhaltlich und technologisch koordinieren. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat der<br />
Zusammenarbeit zugestimmt und die Rahmenvereinbarung unterzeichnet.<br />
SEERETTUNGSDIENST BERICHT 2005<br />
Der Seerettungsdienst oberer Walensee hat dem <strong>Gemeinde</strong>rat Bericht über das<br />
Jahr 2005 erstattet. Er musste total 25 Einsätze (Vorjahr 18) leisten. Allen Mitgliedern<br />
des Seerettungsdienstes wird ihre Arbeit rund um den Walensee herzlich<br />
verdankt.<br />
HOFDÜNGERAUSTRAG IM WINTER<br />
Beim Ausbringen von Hofdünger setzt der Kanton St.Gallen auf die Eigenverantwortung<br />
der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben.<br />
Hilfestellung bei der fachlichen Beurteilung des richtigen Ausbringungszeitpunktes<br />
bietet ein Merkblatt sowie die drei kantonalen Düngerberatungsstellen<br />
in Salez, Kaltbrunn und Flawil.<br />
Hofdünger in Form von Mist oder Gülle am richtigen Standort und zur richtigen<br />
Zeit sind zur Sicherung der Erträge in der Landwirtschaft und im Gartenbau<br />
nötig. Hofdünger sind somit Stoffe, die direkt oder indirekt eine biologische<br />
Wirkung erzeugen. Mit Hofdüngern darf deshalb nur so umgegangen werden,<br />
dass sie die Umwelt oder mittelbar den Menschen nicht gefährden können.<br />
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GN11-2005 Seite 10
Nährstoffe können verloren gehen und die Gewässer belasten<br />
Bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen darf nicht gedüngt werden,<br />
weil hohe Nährstoffverluste zu erwarten sind. Nach der eidgenössischen<br />
Stoffverordnung dürfen stickstoffhaltige Dünger, wie beispielsweise Gülle und<br />
Mist, nicht ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht aufnehmen<br />
können. Im Kanton St. Gallen dauert diese Zeitperiode im Winterhalbjahr<br />
je nach Höhenlage und Exposition bis zu mehreren Monaten. Unter diesen<br />
besonderen standörtlichen und klimatischen Verhältnissen entwickeln die Pflanzen<br />
in der Regel auch keinen Nährstoffbedarf, der mit zusätzlichen Hofdüngergaben<br />
gedeckt werden müsste. Deshalb können bei Hofdüngergaben im Winter<br />
die in Gülle und Mist enthaltenen Nährstoffe leicht verloren gehen und schwerwiegende<br />
ökologische Probleme verursachen. Ein grosser Teil der bei ungünstigen<br />
meteorologischen Verhältnissen ausgebrachten Nährstoffe kann in Grundwasser,<br />
Bäche oder Seen gelangen.<br />
Bei kritischen Bodenverhältnissen darf kein Hofdünger ausgebracht werden<br />
Wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet<br />
ist, dürfen keine flüssigen Dünger ausgebracht werden. Bei solchen Bodenverhältnissen<br />
ist insbesondere das Ausbringen von Gülle verboten, weil in jedem<br />
Fall eine konkrete Gefahr für die Umwelt besteht.<br />
Vom Vollzug her gesehen wäre ein striktes Düngeverbot während der Wintermonate<br />
die einfachste Lösung. Diese würde aber den vielfältigen topographischen<br />
und klimatischen Bedingungen im Kanton St. Gallen nicht gerecht. Es<br />
kann beispielsweise im Rheintal durchaus vertretbar sein, Hofdünger auszubringen,<br />
wenn im Januar während mehreren Tagen mildes Wetter herrscht und der<br />
Boden schneefrei ist; im Obertoggenburg, wenn die Temperaturen um den Gefrierpunkt<br />
liegen und die Pflanzen daher den Stickstoff nicht aufnehmen können,<br />
wäre dies zum gleichen Zeitpunkt ein klarer Verstoss gegen die Umweltschutzgesetzgebung.<br />
Beurteilungshilfen für die Bestimmung des richtigen Ausbringzeitpunktes<br />
Der Kanton St. Gallen verzichtet aufgrund dieser Überlegungen auf eine starre<br />
Regelung. Er setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung der Bewirtschafterinnen<br />
und Bewirtschafter der Landwirtschaftsbetriebe. Diese sollten in der Lage<br />
sein, die für die Umwelt kritischen Verhältnisse zu erkennen und ihre Düngepraxis<br />
danach auszurichten. Bei der Beurteilung des richtigen Ausbringzeitpunktes,<br />
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GN11-2005 Seite 11
um Gewässer und Luft zu schonen, können sie sich auf das vom Bundesamt für<br />
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und Bundesamt für Landwirtschaft<br />
(BLW) gemeinsam herausgegeben Merkblatt „Düngen zu richtigen Zeit“ stützen.<br />
Das Merkblatt gibt Hinweise zur Beurteilung der Boden- und Witterungsverhältnisse<br />
und hilft, den richtigen Ausbringzeitpunkt zu finden. Hilfestellung<br />
bei der fachlichen Beurteilung leisten auch die Düngerberatungsstellen in den<br />
Landwirtschaftlichen Schulen Salez und Flawil sowie im Landwirtschaftlichen<br />
Kurszentrum Kaltbrunn.<br />
Es ist Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>n zu überwachen, ob die Vorschriften über die<br />
Verwendung von Düngern eingehalten werden. Die früher in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
teilweise angewendete Praxis, bei vollem Jauchekasten zu einem ungünstigen<br />
Zeitpunkt sogenannte Notausträge zu gestatten, ist mit den geltenden Vorschriften<br />
nicht mehr vereinbar. Somit tragen in jedem Fall die Bewirtschafterinnen<br />
und Bewirtschafter die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen<br />
Vorschriften.<br />
Für weitere Auskünfte steht Ihnen im Amt für Umweltschutz Herr Fredy Trefny<br />
(Landwirtschaftlicher Umweltschutz, Tel. 071 229 44 33) gerne zur Verfügung.<br />
Düngerberatung:<br />
Landwirtschaftliche Schule Rheinhof, Salez 081 / 758 13 25<br />
Landwirtschaftliche Schule Flawil 071 / 394 53 22<br />
Landwirtschaftliches Kurszentrum Kaltbrunn 055 / 293 33 41<br />
KLEIDERSAMMELSTELLEN DES SAMARITERVEREINS UNTERTERZEN<br />
Neu hat der Samariterverein Unterterzen<br />
einen Kleidercontainer bei der<br />
Altstoffsammelstelle, neben der Sägerei<br />
in Mols, aufgestellt. In Unterterzen befindet er sich schon seit längerem bei<br />
der Sammelstelle auf dem Parkplatz, neben dem Restaurant Freieck.<br />
Einzelne Säcke bis zu der Grösse eines 60 Liter Sackes, können dort hineingelegt<br />
werden. Grössere Mengen (etwa nach Hausräumungen, etc.)werden nach Vereinbarung<br />
bei Ihnen zu Hause abgeholt und direkt ins Lager gebracht.<br />
Zuständig ist:<br />
Christel Waibel-Mannhart, Bünten, 8885 Mols Telefon 081 / 738 28 54<br />
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GN11-2005 Seite 12
Rotkreuzsäcke können wie bis anhin gratis in den Dorfläden oder direkt bei Frau<br />
Waibel bezogen werden. Der Samariterverein Unterterzen bedankt sich recht<br />
herzlich für Ihre Unterstützung.<br />
Die nächste Strassensammlung findet am 6. Mai 2006 statt.<br />
SBB-TAGESKARTEN<br />
Nach wie vor besteht für alle Einwohner der Politischen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Quarten</strong> die<br />
Möglichkeit für nur Fr. 30.00 pro Tag rund 18'000 Kilometer kreuz und quer<br />
durch die ganze Schweiz reisen zu können.<br />
2 SBB-Tageskarten pro Tag stehen Ihnen zur Verfügung. Sie brauchen lediglich<br />
Ihre SBB-Tageskarte so früh wie möglich bei uns zu reservieren (Telefon 081 720<br />
33 33) und vor Antritt Ihrer Reise gegen Barzahlung auf der Finanzverwaltung<br />
<strong>Quarten</strong> in Unterterzen abzuholen. Die SBB-Tageskarten sind nur an dem auf<br />
der Karte aufgedruckten Datum gültig und müssen vor Besteigen des Zuges am<br />
Bahnhof entwertet werden.<br />
MIT SICHERHEIT GUT BERATEN!<br />
VERSCHIEDENES<br />
Die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei<br />
St. Gallen informiert Sie darüber, wie Bedrohungen<br />
richtig einzuschätzen sind und wie<br />
Sie mit Angst und Verbrechensfurcht umgehen<br />
können. Wir verfügen über umfangreiches<br />
Informationsmaterial zu den Themen Bedrohung<br />
und Gewaltanwendung, sowie über<br />
Demonstrationsräume mit technischen Einbruchs-<br />
und Diebstahlsicherungen.<br />
Sie können selbst vorbeugende Massnahmen treffen und sich richtig verhalten.<br />
Helfen Sie mit, Verbrechen zu verhüten! Wir sagen Ihnen gerne wie.<br />
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GN11-2005 Seite 13
Nutzen Sie die Sicherheitsberatung – ein kostenlose Dienstleistung für Ihre Sicherheit!<br />
Wir beraten Sie unabhängig und neutral, bei Bedarf auch bei Ihnen zu<br />
Hause!<br />
Die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei St. Gallen ist erreichbar:<br />
Telefon: 071/229 38 29<br />
Mail:<br />
sicherheitsberatung@kaposg.ch.<br />
Internet:<br />
www.kaposg.ch, ab Dezember 2005 www.kapo.sg.ch<br />
ADVENTSHÄUSCHEN QUARTEN<br />
Vom 1. Dezember bis 6. Januar strahlen wieder 24 Adventshäuschen verteilt im<br />
Dorfkern von <strong>Quarten</strong> eine ganz besondere Atmosphäre aus. Kinder und Erwachsene<br />
können wieder voller Erwartung von einem Häuschen zum anderen<br />
pilgern.<br />
CHRISTKINDLI-BRIEFKASTEN QUARTEN<br />
Vom 6. Dezember 2005 bis 6. Januar 2006 ist in <strong>Quarten</strong> (Standort ehemalige<br />
Post) der Christkindli-Briefkasten wieder geöffnet. Jedermann kann ihm seine<br />
Wünsche, seine Sorgen und seine Freuden an die Adresse: Christkindli-<br />
Briefkasten, 8883 <strong>Quarten</strong>, schreiben oder persönlich einwerfen. Ob jung oder<br />
alt, alle werden Antwort bekommen. Bitte frühzeitig schreiben und Adresse<br />
nicht vergessen.<br />
CHRISTBAUMABGABE 2005<br />
Revierforstamt MURG<br />
Der Christbaumverkauf in Murg findet wie folgt statt am:<br />
Mittwoch, 21. Dezember 2005<br />
Vormittag 08.00 - 09.30 Uhr in Murg beim <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Nachmittag 13.30 - 14.00 Uhr in Murg beim <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Die Christbäume müssen bezahlt werden.<br />
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GN11-2005 Seite 14
Revierforstamt QUARTEN<br />
Ortsgemeinde Mols<br />
Die Christbaumabgabe der Ortsgemeinde Mols findet wie folgt statt:<br />
Mittwoch, 21. Dezember 2005<br />
Nachmittag 13.30 - 14.30 Uhr in Mols bei der Sägerei<br />
Für die Bestellung der Christbäume werden bis am 15. Dezember 2005 im<br />
Dorfladen Anmeldelisten aufgelegt.<br />
Ortsgemeinde Oberterzen<br />
Die Christbaumabgabe der Ortsgemeinde Oberterzen findet wie folgt statt:<br />
Mittwoch, 21. Dezember 2005<br />
Vormittag 09.30 - 10.30 Uhr in Oberterzen bei der Garage Hinterbach<br />
Bestellungen sind bis 15. Dezember 2005 an Regula Gubser, Tel. 081 738 23 95<br />
oder Franz Stoffel Tel. 079 216 44 46 zu richten.<br />
Ortsgemeinde <strong>Quarten</strong><br />
Die Christbaumabgabe der Ortsgemeinde <strong>Quarten</strong> findet wie folgt statt:<br />
Dienstag, 20. Dezember 2005<br />
Vormittag 09.30 - 10.30 Uhr in <strong>Quarten</strong> bei der Sägerei<br />
Nachmittag 13.30 - 14.30 Uhr in Unterterzen beim EW-Büro<br />
Bestellungen sind bis 15. Dezember 2005 an das OG Büro zu richten:<br />
Tel. 081 738 11 12.<br />
Pro Haushalt wird ein bestellter Rottannen Christbaum abgegeben. Weitere<br />
Bezüge müssen bestellt und bezahlt werden.<br />
Die Ortsgemeinde Oberterzen verkauft in diesem Jahr auch Weisstannen und<br />
Nordmannstannen. Bestellungen können bei Franz Stoffel, Tel. 079 216 44 46<br />
gemacht werden.<br />
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GN11-2005 Seite 15
VERANSTALTUNGSKALENDER<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Dezember 2005<br />
Datum Verein/Veranstalter Anlass Ort Zeit<br />
03. Schützengesellschaft O-<br />
berterzen und Feldschützen<br />
Chlausschiessen<br />
Schützenstand,<br />
Oberterzen<br />
13.30 –<br />
16.30<br />
Walensee-<strong>Quarten</strong><br />
03. Schützengesellschaft O-<br />
berterzen<br />
Lottomatch<br />
Hotel Knobelboden,<br />
Oberterzen<br />
ab<br />
20.00<br />
03. Fischerverein Nebensee Chlausfischen Einlauf Murgbach<br />
08. Männerriege Mols Klaus- und Turnplausch mit Turnhalle, Mols 20.00<br />
Werner (Spiel und Spass für<br />
alle)<br />
09. STV Walensee-Unterterzen Erlebnisabend<br />
10. STV Walensee-Unterterzen DV Kreisverband<br />
13. Frauen- und Mütterverein<br />
Murg<br />
Ökumenische Adventsfeier 06.45<br />
16. Verkehrsverein, Primarschulgemeinde<br />
und Samariterverein<br />
Murg<br />
Waldweihnacht für Gross<br />
und Klein<br />
Murg<br />
Januar 2006<br />
Datum Verein/Veranstalter Anlass Ort Zeit<br />
03. Frauen- und Mütterverein Dreikönigsfeier<br />
Murg<br />
Murg<br />
04. Murger Dorfvereine Koordinationssitzung<br />
21. –<br />
22.<br />
Musikgesellschaft Walensee-<strong>Quarten</strong><br />
Winterkonzert<br />
MZH Blumenau,<br />
Unterterzen<br />
20.00,<br />
bzw.<br />
14.00<br />
27. –<br />
28.<br />
Turnverein Murg Turnerkränzli MZH, Murg<br />
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