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Gemeindenachrichten November - Gemeinde Quarten

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Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat die Arbeitsgruppe bereits<br />

mögliche Soll-Varianten diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />

keine Lösung sein kann, weil dies bloss ein aufwändiger<br />

Zwischenschritt zu einer vernünftigen Endlösung wäre. Das Projektteam ist ü-<br />

berzeugt, dass eine Gesamtschulgemeinde die beste Lösung darstellt. Auf dieser<br />

Grundlage wird in den nächsten Wochen weitergearbeitet. Dabei geht es darum,<br />

einen Lösungsweg zu finden, der die Chancen optimal nutzt und die Gefahren<br />

auf ein Minimum reduziert.<br />

Was ist eine Gesamtschulgemeinde<br />

Unter einer Gesamtschulgemeinde versteht das Projektteam die Vereinigung<br />

aller Schulgemeinden, d.h. die Primarschulgemeinden Murg, <strong>Quarten</strong>-Oberterzen<br />

und Mols sowie die Oberstufenschulgemeinde <strong>Quarten</strong> in einer einzigen<br />

Schulgemeinde im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />

Was ist eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />

Darunter versteht das Projektteam die Vereinigung der Primarschulen Murg,<br />

<strong>Quarten</strong>-Oberterzen und Mols in einer einzigen Primarschulgemeinde als Gebietskörperschaft<br />

im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />

ERHEBUNG DER BAUTÄTIGKEIT IM JAHRE 2005 UND BAUVORHABEN 2006<br />

Im Auftrag des Bundesamtes für Konjunkturfragen haben die <strong>Gemeinde</strong>n jährlich<br />

eine Erhebung zur Ermittlung der Produktionskapazität und der voraussichtlichen<br />

Beschäftigungslage im Baugewerbe durchzuführen.<br />

Erfasst werden öffentliche und private Neu- und Umbauten (Hoch- und Tiefbauten)<br />

sowie die Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Bauten. Nicht<br />

zu melden sind private Reparatur- und Unterhaltsarbeiten.<br />

Als öffentliche Bauvorhaben gelten diejenigen der politischen, der Schul-, Kirchund<br />

Ortsgemeinden sowie der übrigen öffentlichen Korporationen. Als private<br />

Bauvorhaben gelten alle übrigen Bauvorhaben.<br />

Die Meldepflicht besteht für Objekte, die<br />

a) im Jahre 2005 oder früher begonnen wurden und deren Vollendung auf<br />

2006 oder später fällt.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN11-2005 Seite 4

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