Gemeindenachrichten November - Gemeinde Quarten
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Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat die Arbeitsgruppe bereits<br />
mögliche Soll-Varianten diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />
keine Lösung sein kann, weil dies bloss ein aufwändiger<br />
Zwischenschritt zu einer vernünftigen Endlösung wäre. Das Projektteam ist ü-<br />
berzeugt, dass eine Gesamtschulgemeinde die beste Lösung darstellt. Auf dieser<br />
Grundlage wird in den nächsten Wochen weitergearbeitet. Dabei geht es darum,<br />
einen Lösungsweg zu finden, der die Chancen optimal nutzt und die Gefahren<br />
auf ein Minimum reduziert.<br />
Was ist eine Gesamtschulgemeinde<br />
Unter einer Gesamtschulgemeinde versteht das Projektteam die Vereinigung<br />
aller Schulgemeinden, d.h. die Primarschulgemeinden Murg, <strong>Quarten</strong>-Oberterzen<br />
und Mols sowie die Oberstufenschulgemeinde <strong>Quarten</strong> in einer einzigen<br />
Schulgemeinde im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />
Was ist eine Gesamtprimarschulgemeinde<br />
Darunter versteht das Projektteam die Vereinigung der Primarschulen Murg,<br />
<strong>Quarten</strong>-Oberterzen und Mols in einer einzigen Primarschulgemeinde als Gebietskörperschaft<br />
im Sinne des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes.<br />
ERHEBUNG DER BAUTÄTIGKEIT IM JAHRE 2005 UND BAUVORHABEN 2006<br />
Im Auftrag des Bundesamtes für Konjunkturfragen haben die <strong>Gemeinde</strong>n jährlich<br />
eine Erhebung zur Ermittlung der Produktionskapazität und der voraussichtlichen<br />
Beschäftigungslage im Baugewerbe durchzuführen.<br />
Erfasst werden öffentliche und private Neu- und Umbauten (Hoch- und Tiefbauten)<br />
sowie die Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Bauten. Nicht<br />
zu melden sind private Reparatur- und Unterhaltsarbeiten.<br />
Als öffentliche Bauvorhaben gelten diejenigen der politischen, der Schul-, Kirchund<br />
Ortsgemeinden sowie der übrigen öffentlichen Korporationen. Als private<br />
Bauvorhaben gelten alle übrigen Bauvorhaben.<br />
Die Meldepflicht besteht für Objekte, die<br />
a) im Jahre 2005 oder früher begonnen wurden und deren Vollendung auf<br />
2006 oder später fällt.<br />
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GN11-2005 Seite 4