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Gemeindenachrichten November - Gemeinde Quarten

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2008 muss somit eine neue Lösung präsentiert und abgeklärt werden, ob eine<br />

solche noch gewünscht wird.<br />

Aus diesem Grund hat der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Quarten</strong> zusammen mit den EWs über<br />

eine Kabelfernsehanlage in Zusammenarbeit mit dem WEW Walenstadt als Alternativlösung<br />

diskutiert. Eine Investition kommt nur in Frage, wenn eine Nachfrage<br />

in der Bevölkerung besteht. Deshalb wurde von den EWs in Absprache mit<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat eine Umfrage lanciert. Wir rufen Sie, liebe Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger auf, sich daran zu beteiligen, damit die Verantwortlichen eine<br />

ausreichende Entscheidungsgrundlage erhalten.<br />

Nach der Übergangsfrist werden die über DRAVAP angebotenen Sender nicht<br />

mehr empfangen werden können. Wenn bis dahin keine Alternativlösung steht,<br />

wird auf den Empfang dieser Sender verzichtet werden müssen.<br />

ZIVILSCHUTZAUFGEBOT 2006<br />

1. Aufgebot<br />

Dieses Plakat gilt als Aufgebot. Aufgrund ihrer Einteilung erhalten Einrückungspflichtige<br />

zudem mind. 6 Wochen vor Übungsbeginn ein persönliches Aufgebot<br />

mit den genauen Einrückungsdaten.<br />

2. Ausnahmen<br />

Nicht reisefähige Dienstpflichtige haben der aufbietenden Stelle vor Dienstbeginn<br />

ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Die Reiseunfähigkeit muss ausdrücklich<br />

bestätigt sein. Reisefähige haben einzurücken und sich bei der sanitarischen<br />

Eintrittsbefragung zu melden.<br />

3. Dienstverschiebung<br />

Jeder Schutzdienstpflichtige hat seine beruflichen und privaten Obliegenheiten<br />

nach dem Dienst zu richten. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung.<br />

Dienstverschiebungen werden nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen<br />

wichtiger Gründe bewilligt. Allfällige Gesuche sind persönlich zu verfassen und<br />

unter Beilage von Beweismitteln der Zivilschutzstelle, Rathaus, 8882 Unterterzen,<br />

spätestens 2 Wochen vor Dienstbeginn einzureichen. Später eingehende<br />

Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

GN11-2005 Seite 8

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