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Besuch aus dem Mittelalter beim Kaiser-Otto-Fest - MWG

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16<br />

Aktuelles ■<br />

Rechtsecke für Mieter<br />

Darlehen für<br />

Mietrückstände<br />

Alles, was Recht ist<br />

Das Landessozialgericht<br />

Sachsen-Anhalt hat mit Urteil<br />

vom 23. Februar 2010<br />

(Az. L 5 AS 2/10 B ER) entschieden,<br />

dass Mieter, die<br />

Sozialleistungen für Unterkunft<br />

und Heizung erhalten,<br />

auch ein Darlehen zum Ausgleich<br />

von Mietrückständen<br />

beantragen können. Ein<br />

Darlehen kommt in Betracht,<br />

wenn damit die Kündigung<br />

der Wohnung vermieden<br />

oder rückgängig gemacht<br />

werden kann. Jedoch muss<br />

der Antrag rechtzeitig gestellt<br />

werden.<br />

Im entschiedenen Fall<br />

hatte ein Mieter den Darlehensantrag<br />

erst gestellt,<br />

nach<strong>dem</strong> ihm wegen aufgelaufener<br />

Mietrückstände<br />

gekündigt und ein gerichtliches<br />

Räumungsverfahren<br />

ergangen war.<br />

Der Vermieter war zwar<br />

bereit, auf die Vollstreckung<br />

des Urteils zu verzichten,<br />

falls die Mietrückstände<br />

kurzfristig <strong>aus</strong>geglichen<br />

würden. Gleichwohl lehnte<br />

die zuständige Behörde das<br />

beantragte Darlehen ab, da<br />

der Ausgleich der Rückstände<br />

nicht mehr dazu führe,<br />

dass die Kündigung hinfällig<br />

werde. Dem hätte der Vermieter<br />

zustimmen müssen.<br />

Es ist <strong>dem</strong>nach empfehlenswert,<br />

die Mieter rechtzeitig<br />

auf die Möglichkeit<br />

hinzuweisen, bei der zuständigen<br />

Behörde ein Darlehen<br />

zu beantragen<br />

loggia • Das Mietermagazin<br />

Wie sinnvoll sind<br />

Reiseversicherungen?<br />

Guter Rat von ÖSA-Expertin Birgit Gravert<br />

Über die Hälfte der Deutschen<br />

will ohne Reiseversicherung<br />

auf Urlaubstour gehen – so<br />

besagt es eine jüngste Meinungsumfrage.<br />

Doch das Risiko,<br />

vor allem im Ausland, ist<br />

hoch. Für einen sorglosen Urlaub<br />

sollten Sie rechtzeitig an<br />

die richtigen Versicherungen<br />

denken, rät Birgit Gravert vom<br />

ÖSA-Kundendienst Center.<br />

Magdeburg. Im Wesentlichen<br />

sind es drei Bereiche, die man absichern<br />

sollte: Krankheit im Auslandsurlaub<br />

einschließlich Arztbesuch,<br />

die Reise selbst und alles,<br />

was sich ums Auto oder einen<br />

Unfall dreht.<br />

Die Krankenversicherung auf<br />

Urlaubsreise im Ausland ist ein<br />

Muss. Denn weder die gesetzliche<br />

noch die private Krankenversicherung<br />

übernimmt alle medizinischen<br />

Leistungen. Gesetzlich<br />

sind deutsche Urlauber nur in den<br />

EU-Ländern abgesichert und in<br />

Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen<br />

besteht.<br />

Doch selbst dort muss der Patient<br />

nicht selten dazuzahlen. Oft wird<br />

nur gegen Vorkasse behandelt.<br />

In einigen Ländern sind ärztliche<br />

Leistungen sofort und bar zu begleichen.<br />

Außer<strong>dem</strong> erstattet die<br />

gesetzliche Krankenkasse krankheitsbedingte<br />

Rücktransporte in<br />

keinem Fall. Mit Jahrespolicen,<br />

die um die zehn Euro kosten, erwirbt<br />

man weltweiten Schutz für<br />

alle Auslandsreisen innerhalb des<br />

Jahres bzw. für eine Reisedauer<br />

bis 45 Tage.<br />

Eine Rücktrittsversicherung<br />

macht gerade bei teuren Reisen<br />

Sinn. Denn wer sich vor <strong>dem</strong> Ur-<br />

laub das Bein bricht oder wegen<br />

eines unerwarteten Todesfalles in<br />

der Familie nicht verreisen kann,<br />

bleibt auf den Kosten sitzen. Auch<br />

zusätzlich entstehende Reisekosten<br />

bei Reiseabbruch <strong>aus</strong> wichtigen<br />

Gründen werden ersetzt,<br />

sofern die An- und Abreise mit gebucht<br />

wurden.<br />

Bei einem guten H<strong>aus</strong>ratschutz<br />

sind die persönlichen Sachen bei<br />

Einbruch-Diebstahl im Hotelzimmer<br />

während des Urlaubs mitversichert.<br />

Wer mit <strong>dem</strong> Auto verreist,<br />

sollte auf jeden Fall die Grüne<br />

Karte und einen Europäischen<br />

Unfallbericht dabei haben. Zu<br />

empfehlen sind als beruhigende<br />

Urlaubsbegleitung natürlich auch<br />

der internationale Kfz-Schutzbrief<br />

und die so genannte Mallorca-<br />

Police. Sie erweitert bei Nutzung<br />

eines Mietwagens im Ausland die<br />

häufig sehr niedrige, landesübliche<br />

Haftpflichtdeckung auf die in<br />

Deutschland geltende.<br />

Wer bereits eine Unfall- oder<br />

Haftpflichtversicherung hat, benötigt<br />

in dieser Richtung nichts Zusätzliches.<br />

Denn sie gelten in der<br />

Regel weltweit und rund um die<br />

Uhr.<br />

Tipp der ÖSA-Expertin: schon<br />

bei der Reiseplanung an den<br />

kurzen Versicherungs-Check denken.

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