Smart Metering und mögliche Auswirkungen auf ... - Power Blackout
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CSA <strong>Smart</strong> <strong>Metering</strong> <strong>und</strong> mögliche <strong>Auswirkungen</strong> <strong>auf</strong> die nationale Sicherheit Stand: 05.07.11<br />
2.6 Internationale Gr<strong>und</strong>lagen (EU)<br />
Die europäische Kommission hat 2009 das dritte Energiebinnenmarktpaket verabschiedet.<br />
Die Richtlinie 2009/72/EG (für Strom) <strong>und</strong> 2009/73/EG (für Gas) fordern eine<br />
Einführung von „intelligenten Zählersystemen“. 33<br />
Dazu ist im Anhang I, Maßnahmen zum Schutz der K<strong>und</strong>en, (2), angeführt:<br />
„Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass intelligente Messsysteme eingeführt werden,<br />
durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt<br />
unterstützt wird. Die Einführung dieser Messsysteme kann einer wirtschaftlichen<br />
Bewertung unterliegen, bei der alle langfristigen Kosten <strong>und</strong> Vorteile für den Markt<br />
<strong>und</strong> die einzelnen Verbraucher geprüft werden sowie untersucht wird, welche Art<br />
des intelligenten Messens wirtschaftlich vertretbar <strong>und</strong> kostengünstig ist <strong>und</strong> in<br />
welchem zeitlichen Rahmen die Einführung praktisch möglich ist.<br />
Entsprechende Bewertungen finden bis 3. September 2012 statt.<br />
Anhand dieser Bewertung erstellen die Mitgliedstaaten oder eine von ihnen benannte<br />
zuständige Behörde einen Zeitplan mit einem Planungsziel von 10 Jahren<br />
für die Einführung der intelligenten Messsysteme. Wird die Einführung intelligenter<br />
Zähler positiv bewertet, so werden mindestens 80% der Verbraucher bis 2020 mit<br />
intelligenten Messsystemen ausgestattet.“ 34<br />
In dieser Richtlinie wird im Wesentlichen nicht <strong>auf</strong> die Sicherheit, wie etwa in Form<br />
von Risiko, Risikoabschätzung, Verw<strong>und</strong>barkeit (engl. vulnerability) eingegangen, ausgenommen<br />
mit<br />
„Die Sicherheit der Energieversorgung ist ein Kernelement der öffentlichen Sicherheit<br />
<strong>und</strong> daher bereits von Natur aus direkt verb<strong>und</strong>en mit dem effizienten Funktionieren<br />
des Elektrizitätsbinnenmarktes <strong>und</strong> der Integration der isolierten Strommärkte<br />
der Mitgliedstaaten.“<br />
Sicherheit wird primär im Sinne der Wirtschaftlichkeit (Ökonomie) behandelt. Konkrete<br />
Hinweise <strong>auf</strong> mögliche Gefährdungen durch mangelnde technische Sicherheit sind<br />
nicht enthalten.<br />
2.7 Nationale Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Mit der Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- <strong>und</strong> Organisationsgesetz (ElWOG) im<br />
Winter 2010 wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt<br />
<strong>und</strong> die Voraussetzungen für den Einsatz von intelligenten Stromzählern in Österreich<br />
geschaffen.<br />
„Intelligente Messgeräte<br />
§ 83. (1) Der B<strong>und</strong>esminister für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend kann nach Durchführung<br />
einer Kosten/Nutzanalyse die Einführung intelligenter Messseinrichtungen<br />
festlegen. Dies hat nach Anhörung der Regulierungsbehörde <strong>und</strong> der Vertreter des<br />
Konsumentenschutzes durch Verordnung zu erfolgen. Die Netzbetreiber sind im Fall<br />
33 Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union, 2009.<br />
34 Ebenda, S. 37.<br />
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