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Smart Metering und mögliche Auswirkungen auf ... - Power Blackout

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CSA <strong>Smart</strong> <strong>Metering</strong> <strong>und</strong> mögliche <strong>Auswirkungen</strong> <strong>auf</strong> die nationale Sicherheit Stand: 05.07.11<br />

2.6 Internationale Gr<strong>und</strong>lagen (EU)<br />

Die europäische Kommission hat 2009 das dritte Energiebinnenmarktpaket verabschiedet.<br />

Die Richtlinie 2009/72/EG (für Strom) <strong>und</strong> 2009/73/EG (für Gas) fordern eine<br />

Einführung von „intelligenten Zählersystemen“. 33<br />

Dazu ist im Anhang I, Maßnahmen zum Schutz der K<strong>und</strong>en, (2), angeführt:<br />

„Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass intelligente Messsysteme eingeführt werden,<br />

durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt<br />

unterstützt wird. Die Einführung dieser Messsysteme kann einer wirtschaftlichen<br />

Bewertung unterliegen, bei der alle langfristigen Kosten <strong>und</strong> Vorteile für den Markt<br />

<strong>und</strong> die einzelnen Verbraucher geprüft werden sowie untersucht wird, welche Art<br />

des intelligenten Messens wirtschaftlich vertretbar <strong>und</strong> kostengünstig ist <strong>und</strong> in<br />

welchem zeitlichen Rahmen die Einführung praktisch möglich ist.<br />

Entsprechende Bewertungen finden bis 3. September 2012 statt.<br />

Anhand dieser Bewertung erstellen die Mitgliedstaaten oder eine von ihnen benannte<br />

zuständige Behörde einen Zeitplan mit einem Planungsziel von 10 Jahren<br />

für die Einführung der intelligenten Messsysteme. Wird die Einführung intelligenter<br />

Zähler positiv bewertet, so werden mindestens 80% der Verbraucher bis 2020 mit<br />

intelligenten Messsystemen ausgestattet.“ 34<br />

In dieser Richtlinie wird im Wesentlichen nicht <strong>auf</strong> die Sicherheit, wie etwa in Form<br />

von Risiko, Risikoabschätzung, Verw<strong>und</strong>barkeit (engl. vulnerability) eingegangen, ausgenommen<br />

mit<br />

„Die Sicherheit der Energieversorgung ist ein Kernelement der öffentlichen Sicherheit<br />

<strong>und</strong> daher bereits von Natur aus direkt verb<strong>und</strong>en mit dem effizienten Funktionieren<br />

des Elektrizitätsbinnenmarktes <strong>und</strong> der Integration der isolierten Strommärkte<br />

der Mitgliedstaaten.“<br />

Sicherheit wird primär im Sinne der Wirtschaftlichkeit (Ökonomie) behandelt. Konkrete<br />

Hinweise <strong>auf</strong> mögliche Gefährdungen durch mangelnde technische Sicherheit sind<br />

nicht enthalten.<br />

2.7 Nationale Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Mit der Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- <strong>und</strong> Organisationsgesetz (ElWOG) im<br />

Winter 2010 wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt<br />

<strong>und</strong> die Voraussetzungen für den Einsatz von intelligenten Stromzählern in Österreich<br />

geschaffen.<br />

„Intelligente Messgeräte<br />

§ 83. (1) Der B<strong>und</strong>esminister für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend kann nach Durchführung<br />

einer Kosten/Nutzanalyse die Einführung intelligenter Messseinrichtungen<br />

festlegen. Dies hat nach Anhörung der Regulierungsbehörde <strong>und</strong> der Vertreter des<br />

Konsumentenschutzes durch Verordnung zu erfolgen. Die Netzbetreiber sind im Fall<br />

33 Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union, 2009.<br />

34 Ebenda, S. 37.<br />

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