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2011 - AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Abschluss des Reisevertrages<br />

Rücktritt durch den Teilnehmer<br />

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, jeder-<br />

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/die Teilzeit und ohne Angabe von Gründen vor der Reise<br />

nehmerin der Arbeiterwohlfahrt <strong>Unterbezirk</strong> Mün- vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücksterland-<strong>Recklinghausen</strong><br />

(nachfolgend Reiseverantrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />

stalter) den Abschluss eines Reisevertrages verbind- beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich<br />

lich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Zu- erfolgen. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin<br />

sendung eines unterschriebenen Anmeldeformu- von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch oder tritt er/sie<br />

lares.<br />

die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückge-<br />

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reitreten<br />

zu sein, so kann der Reiseveranstalter eine Entseveranstalter<br />

zustande. Diese bedarf der Schriftschädigung<br />

für die getroffenen Reisevorkehrungen<br />

form (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der<br />

und für seine Aufwendungen verlangen. Diese Ent-<br />

Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so<br />

schädigung wird wie folgt pauschaliert:<br />

liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, Eingang der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn bis<br />

an das er für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist.<br />

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen<br />

42. Tag 50 Euro<br />

Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer/die Teil- 41. - 30. Tag 50%<br />

nehmerin innerhalb der Bindungsfrist dem Reisever- 29. - 15. Tag 60%<br />

anstalter gegenüber die Annahme erklärt.<br />

14. - 7. Tag 80%<br />

Der Reiseveranstalter setzt voraus, dass die Teilnehmer/innen<br />

reisefähig sind.<br />

6. – 1. Tag 90%<br />

Bezahlung<br />

am Abreisetag 100%<br />

des Reisepreises. Der Nachweis eines geringeren<br />

Schadens bleibt dem Reiseteilnehmer vorbehalten.<br />

Mit der Reiseanmeldung ist eine Anzahlung bis zur<br />

Höhe von 20% des Reisepreises, höchstens jedoch<br />

250,-- € zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.<br />

Wenn in der Bestätigung keine anderen<br />

Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Restzah-<br />

Im Einzelfall, insbesondere bei Flug- und Schiffsreisen<br />

gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Diese<br />

werden mit der Reisebestätigung zugesandt.<br />

lung 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Angabe Vorbehalt und Nacherhebung<br />

der Kundennummer ist bei Vornahme einer Überweisung<br />

unerlässlich, um Fehlbuchungen und Verzögerungen<br />

zu vermeiden.<br />

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten<br />

Preise aus wichtigen, unvorhergesehenen<br />

Gründen zu ändern, wenn zwischen dem Zeitpunkt<br />

des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Rei-<br />

Insolvenzschutz<br />

sebeginn mehr als 4 Monate liegen. Treten Preisän-<br />

Den Richtlinien des Reisevertragsrechtes gemäß<br />

haben wir für alle Veranstaltungen eine Reiseausfallversicherung<br />

abgeschlossen, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit<br />

des Reiseveranstalters die Rückzahlung<br />

des gezahlten Reisepreises sicherstellt<br />

sowie die Kosten ersetzt, die dem Reisenden für die<br />

Rückreise entstehen. Der ausgehändigte Sicherungsschein<br />

garantiert diese Versicherungsleistungen.<br />

derungen um mehr als 5% des Reisepreises ein, so<br />

ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt, ohne<br />

Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer<br />

entsprechenden Mitteilung, vom Reisevertrag zurückzutreten.<br />

Alternativ kann die Teilnahme an einer<br />

gleichwertigen Ersatzreise aus dem Reiseangebot<br />

des Reiseveranstalters verlangt werden. Voraussetzung<br />

ist, dass eine adäquate Ersatzreise angeboten<br />

wird und ohne Mehrpreis zu organisieren ist.<br />

Leistungen<br />

Beschränkung der Haftung<br />

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus den<br />

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für<br />

Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den<br />

Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den<br />

hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebe-<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schastätigung.<br />

Eventuelle Abänderungen oder Nebenabden<br />

des Teilnehmers/der Teilnehmerin weder vorreden<br />

sind nur wirksam, wenn sie vom Reisesätzlich<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt worden<br />

veranstalter schriftlich bestätigt wurden. Der Reise-<br />

ist. Das gleiche gilt, wenn und soweit der Reiseververanstalter<br />

behält sich vor, aus sachlich berechtiganstalter<br />

für einen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin<br />

ten und nicht vorhersehbaren Gründen, Änderungen<br />

entstandenen Schaden allein wegen eines Verschul-<br />

der Prospektangaben zu erklären. Dies gilt insbedens<br />

eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die<br />

sondere für die Wahl des Transportmittels. Auf et-<br />

Haftung des Reiseveranstalters aus unerlaubter<br />

waige Änderungen wird der Teilnehmer/die Teilneh-<br />

Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

merin ausdrücklich hingewiesen.<br />

sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist<br />

von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt<br />

worden.<br />

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