Das informative Monatsmagazin für Reinach 12 / 2013 - dorfheftli
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Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr, Sa. + So. Ruhetag<br />
BVG: Kapital oder Rente?<br />
Mit der näherkommenden Pensionierung stellt<br />
sich die Frage: soll ich die Rente aus der Pensionskasse<br />
beziehen oder doch eher das Kapital<br />
auszahlen lassen?<br />
Bezugsalter<br />
Altersleistungen werden bei den Männern mit dem<br />
Erreichen des 65. Altersjahrs fällig und bei den Frauen<br />
mit dem Erreichen des 64. Die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen<br />
können jedoch vorsehen, dass bereits<br />
ab dem Alter 58 ein vorzeitiger Altersrücktritt möglich<br />
ist. Um durch den vorzeitigen Altersrücktritt keine<br />
Leistungskürzungen hinnehmen zu müssen, kann die<br />
entstehende Vorsorgelücke mittels steuerlich abzugsberechtigten<br />
Einkäufen geschlossen werden. Möglich ist<br />
aber auch ein Aufschub der Leistungen bis zum Alter 70<br />
bei den Männern bzw. bis zum Alter 69 bei den Frauen,<br />
wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin über<br />
das ordentliche Rentenalter hinaus weiterarbeitet.<br />
Was spricht <strong>für</strong> den Rentenbezug?<br />
Vorweg: ein wichtiges, wenn nicht gar das wichtigste<br />
Kriterium, ist die regelmässige Auszahlung eines Einkommens<br />
bis zum Lebensende bzw. die Auszahlung<br />
einer Hinterlassenenrente nach dem Hinschied des/der<br />
Versicherten. Die monatliche Überweisung einer Rente<br />
vermittelt Sicherheit. Dies ist nicht zu unterschätzten.<br />
Im Zeitpunkt der Beurteilung der Frage: Kapital oder<br />
Rente, befindet sich der/die Versicherte in einer aktiven<br />
Erwerbstätigkeit, d.h. er/sie ist risikofreudig und<br />
hat eine gewisse Sicherheit aufgrund der regelmässigen<br />
Lohnüberweisungen. Zu diesem Zeitpunkt ist es<br />
schwierig sich vorzustellen, wie sich die zukünftige Situation<br />
anfühlen wird, wenn man pensioniert ist und kein<br />
regelmässiges Einkommen mehr fliesst – im Falle des<br />
Kapitalbezuges – und man sich nicht mehr gewohnt ist,<br />
Risiken einzugehen. Eine monatliche Auszahlung einer<br />
Rente ermöglicht eine klare Finanzplanung.<br />
Was spricht gegen einen Rentenbezug?<br />
Mit dem Bezug der Rente erhält der/die Versicherte eine<br />
monatliche Überweisung, aber in der Regel keinen einmaligen<br />
grösseren Kapitalbetrag ausbezahlt. <strong>Das</strong> Bundesgesetz<br />
zur beruflichen Vorsorge sieht vor, dass mindestens<br />
ein Viertel des Kapitals als Kapitalauszahlung<br />
bezogen werden kann und der Rest als Rente. Einige<br />
Vorsorgereglemente sehen auch höhere Kapitalauszahlungen<br />
vor. Ohne rentenberechtigte Hinterlassene bleibt<br />
das nicht verbrauchte Altersguthaben des Versicherten<br />
in der Regel bei der Pensionskasse. Die Rentenzahlungen<br />
sind im Normalfall zu 100% steuerpflichtiges<br />
Einkommen. Weiter ist nachteilig, dass Lebenspartner<br />
(Konkubinatspartner) nicht gesetzlich abgesichert sind,<br />
sondern eine Begünstigung in den entsprechenden Bestimmungen<br />
im Vorsorgereglement der Versicherung<br />
vorgesehen sein muss.<br />
Was spricht <strong>für</strong> einen Kapitalbezug?<br />
Der Kapitalbezug ermöglicht dem Versicherten seine<br />
Geldanlagen in eigener Verantwortung zu planen.<br />
Der Kapitalbezug ist einmalig mit einer Sondersteuer<br />
beim Bezug zu versteuern und danach alljährlich mit<br />
seinem Vermögenswert bzw. Vermögensertrag in der<br />
Steuererklärung zu deklarieren. <strong>Das</strong> bis zum Tode des<br />
Versicherungsnehmers nicht verzehrte Kapital geht auf<br />
die Erben über und ist nicht an die Vorsorgeeinrichtung<br />
zurückzuerstatten.<br />
Was spricht gegen einen Kapitalbezug?<br />
Die Eigenverantwortung <strong>für</strong> die Geldanlagen bringt<br />
auch das Verlustrisiko mit sich. Die lebenslange Anlage<br />
der Vorsorgegelder bzw. die Planung des lebenslangen<br />
Verzehrs des Vermögens kann auch zu einer Bürde<br />
werden und Existenzängste auslösen! Es bedarf einer<br />
Finanzplanung. Es empfiehlt sich die Entscheidung –<br />
Kapital oder Rente – einerseits mit Beratern zu diskutieren,<br />
aber auch andererseits Meinungen von bereits<br />
Pensionierten einzuholen, um von deren Erfahrungen<br />
zu profitieren.<br />
Quelle: Gebag Treuhand AG, Lenzburg, 062 888 81 44– Mitglied des Schweizerischen Treuhandverbandes Treuhand | Suisse<br />
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