26.11.2014 Aufrufe

Das informative Monatsmagazin für Reinach 12 / 2013 - dorfheftli

Das informative Monatsmagazin für Reinach 12 / 2013 - dorfheftli

Das informative Monatsmagazin für Reinach 12 / 2013 - dorfheftli

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sonntagsverkauf<br />

15. und 22. Dezember 2014, 10 – 15 Uhr<br />

Susanne Blumer<br />

Dipl. Naturnagelkosmetikerin & Naildesignerin<br />

Altackerstrasse 36, 5707 Seengen, Tel. 079 904 94 84<br />

Schreinerei<br />

Jörg Bolliger AG<br />

5728 Gontenschwil<br />

Tel. 062 773 <strong>12</strong> 60<br />

www.schreinerei-bolliger.ch<br />

Wir sind <strong>für</strong> Sie da!<br />

- Wintergärten<br />

- Innenausbau<br />

- Einbauschränke<br />

- Renovationen<br />

- Fenster Holz-Metall<br />

- Haustüren<br />

- Zimmertüren<br />

- Badmöbel<br />

Wer sucht, der findet ...<br />

... bei uns tolle und kreative Geschenke!<br />

Weihnachtsverkauf<br />

<strong>12</strong>. und 13. Dezember<br />

von 14.00 – 20.00 Uhr<br />

Herzlich willkommen in meinem Geschenkparadies!<br />

Deko-Kerzen, Gestecke, Baby-Geschenkartikel u.v.a.m.<br />

Wir haben Geschenke, die Freude bereiten und ein Blickfang sind.<br />

www.kreativ-ecke.info<br />

Telefon 078 632 23 61<br />

Genossenschaftsstrasse 9, 5734 <strong>Reinach</strong><br />

Telefonisch erreichbar:<br />

Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr, Sa. + So. Ruhetag<br />

BVG: Kapital oder Rente?<br />

Mit der näherkommenden Pensionierung stellt<br />

sich die Frage: soll ich die Rente aus der Pensionskasse<br />

beziehen oder doch eher das Kapital<br />

auszahlen lassen?<br />

Bezugsalter<br />

Altersleistungen werden bei den Männern mit dem<br />

Erreichen des 65. Altersjahrs fällig und bei den Frauen<br />

mit dem Erreichen des 64. Die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen<br />

können jedoch vorsehen, dass bereits<br />

ab dem Alter 58 ein vorzeitiger Altersrücktritt möglich<br />

ist. Um durch den vorzeitigen Altersrücktritt keine<br />

Leistungskürzungen hinnehmen zu müssen, kann die<br />

entstehende Vorsorgelücke mittels steuerlich abzugsberechtigten<br />

Einkäufen geschlossen werden. Möglich ist<br />

aber auch ein Aufschub der Leistungen bis zum Alter 70<br />

bei den Männern bzw. bis zum Alter 69 bei den Frauen,<br />

wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin über<br />

das ordentliche Rentenalter hinaus weiterarbeitet.<br />

Was spricht <strong>für</strong> den Rentenbezug?<br />

Vorweg: ein wichtiges, wenn nicht gar das wichtigste<br />

Kriterium, ist die regelmässige Auszahlung eines Einkommens<br />

bis zum Lebensende bzw. die Auszahlung<br />

einer Hinterlassenenrente nach dem Hinschied des/der<br />

Versicherten. Die monatliche Überweisung einer Rente<br />

vermittelt Sicherheit. Dies ist nicht zu unterschätzten.<br />

Im Zeitpunkt der Beurteilung der Frage: Kapital oder<br />

Rente, befindet sich der/die Versicherte in einer aktiven<br />

Erwerbstätigkeit, d.h. er/sie ist risikofreudig und<br />

hat eine gewisse Sicherheit aufgrund der regelmässigen<br />

Lohnüberweisungen. Zu diesem Zeitpunkt ist es<br />

schwierig sich vorzustellen, wie sich die zukünftige Situation<br />

anfühlen wird, wenn man pensioniert ist und kein<br />

regelmässiges Einkommen mehr fliesst – im Falle des<br />

Kapitalbezuges – und man sich nicht mehr gewohnt ist,<br />

Risiken einzugehen. Eine monatliche Auszahlung einer<br />

Rente ermöglicht eine klare Finanzplanung.<br />

Was spricht gegen einen Rentenbezug?<br />

Mit dem Bezug der Rente erhält der/die Versicherte eine<br />

monatliche Überweisung, aber in der Regel keinen einmaligen<br />

grösseren Kapitalbetrag ausbezahlt. <strong>Das</strong> Bundesgesetz<br />

zur beruflichen Vorsorge sieht vor, dass mindestens<br />

ein Viertel des Kapitals als Kapitalauszahlung<br />

bezogen werden kann und der Rest als Rente. Einige<br />

Vorsorgereglemente sehen auch höhere Kapitalauszahlungen<br />

vor. Ohne rentenberechtigte Hinterlassene bleibt<br />

das nicht verbrauchte Altersguthaben des Versicherten<br />

in der Regel bei der Pensionskasse. Die Rentenzahlungen<br />

sind im Normalfall zu 100% steuerpflichtiges<br />

Einkommen. Weiter ist nachteilig, dass Lebenspartner<br />

(Konkubinatspartner) nicht gesetzlich abgesichert sind,<br />

sondern eine Begünstigung in den entsprechenden Bestimmungen<br />

im Vorsorgereglement der Versicherung<br />

vorgesehen sein muss.<br />

Was spricht <strong>für</strong> einen Kapitalbezug?<br />

Der Kapitalbezug ermöglicht dem Versicherten seine<br />

Geldanlagen in eigener Verantwortung zu planen.<br />

Der Kapitalbezug ist einmalig mit einer Sondersteuer<br />

beim Bezug zu versteuern und danach alljährlich mit<br />

seinem Vermögenswert bzw. Vermögensertrag in der<br />

Steuererklärung zu deklarieren. <strong>Das</strong> bis zum Tode des<br />

Versicherungsnehmers nicht verzehrte Kapital geht auf<br />

die Erben über und ist nicht an die Vorsorgeeinrichtung<br />

zurückzuerstatten.<br />

Was spricht gegen einen Kapitalbezug?<br />

Die Eigenverantwortung <strong>für</strong> die Geldanlagen bringt<br />

auch das Verlustrisiko mit sich. Die lebenslange Anlage<br />

der Vorsorgegelder bzw. die Planung des lebenslangen<br />

Verzehrs des Vermögens kann auch zu einer Bürde<br />

werden und Existenzängste auslösen! Es bedarf einer<br />

Finanzplanung. Es empfiehlt sich die Entscheidung –<br />

Kapital oder Rente – einerseits mit Beratern zu diskutieren,<br />

aber auch andererseits Meinungen von bereits<br />

Pensionierten einzuholen, um von deren Erfahrungen<br />

zu profitieren.<br />

Quelle: Gebag Treuhand AG, Lenzburg, 062 888 81 44– Mitglied des Schweizerischen Treuhandverbandes Treuhand | Suisse<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!