- Seite 1 von 30 - Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: FAG ...
- Seite 1 von 30 - Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: FAG ...
- Seite 1 von 30 - Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: FAG ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aus der Finanzausgleichsmasse A werden vorweg entnommen:<br />
1. die Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 und 4;<br />
2. die Sachkostenbeiträge nach § 17 und § 18 a Abs. 2;<br />
3. die Zuweisungen nach § 21;<br />
4. die Zuweisungen nach § 29;<br />
5. die Zuweisungen nach § 16 Abs. 1 des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes;<br />
6. a) die Ausgleichsbeträge nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes,<br />
b) zwei Drittel der für die Ausgleichsbeträge nach § 6 a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />
erforderlichen Beträge für<br />
aa) Unternehmen, die <strong>von</strong> Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden betrieben<br />
werden,<br />
bb)<br />
rechtlich selbständige Unternehmen des privaten Rechts, an denen Gemeinden,<br />
Gemeindeverbände oder Zweckverbände allein oder mit mehr als 50 vom Hundert<br />
beteiligt sind;<br />
7. der auf die kommunalen Schulträger entfallende Anteil an dem vom Land an Verwertungsgesellschaften<br />
zu zahlenden Betrag zur pauschalen Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für die<br />
Vervielfältigung <strong>von</strong> Unterrichtsmaterialien in Schulen und für das öffentliche Zugänglichmachen<br />
<strong>von</strong> Werken oder Werkteilen über elektronische Medien für den Schulunterricht;<br />
8. die Zuweisungen nach § 29 b;<br />
9. 50 vom Hundert des Erstattungsbetrags nach § 15 Abs. 3 des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes;<br />
10. im Jahr 2008 800000 Euro und ab dem Jahr 2009 jährlich 1,6 Millionen Euro für pädagogische<br />
schulische Netze sowie für die Bereitstellung <strong>von</strong> Schulmaterialien in elektronischer Form;<br />
11. die auf die kommunalen Schulträger entfallenden Kosten an dem vom Land zu zahlenden Betrag<br />
für den Betrieb <strong>von</strong> Geräten zur Nachrichtenübermittlung an Schulen im Krisenfall;<br />
12. 50 Prozent des Betrags, den das Land im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden<br />
der Stadt Staufen nach Abzug der <strong>von</strong> der Stadt zu tragenden Eigenbeteiligung für Sanierungsmaßnahmen<br />
zur Bewältigung der Hebungskatastrophe gewährt.<br />
§ 3<br />
Aufteilung der restlichen Finanzausgleichsmasse A<br />
Von der restlichen Finanzausgleichsmasse A entfallen auf<br />
1. die Schlüsselmasse der Gemeinden (§ 5) 74,10 Prozent;<br />
2. die Schlüsselmasse der Stadtkreise (§ 7 a) 4,92 Prozent;<br />
- <strong>Seite</strong> 4 <strong>von</strong> <strong>30</strong> -