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VDE 0879 - Mercedes-Benz

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DEUTSCHE NORM März 1999<br />

Grenzwerte und Meßverfahren für Funkstörungen<br />

zum Schutz von Empfängern in Fahrzeugen<br />

(IEC-CISPR 25:1995)<br />

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<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2<br />

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Datenbankausdruck aus „<strong>VDE</strong>−Vorschriftenwerk auf CD−ROM“. Verwendung nur gemäß Nutzungsvertrag. Alle Rechte vorbehalten.<br />

®<br />

ICS 33.100; 43.040.99<br />

Deskriptoren:<br />

Diese Norm ist zugleich eine <strong>VDE</strong>-Bestimmung im Sinne von <strong>VDE</strong> 0022. Sie ist nach<br />

Durchführung des vom <strong>VDE</strong>-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter<br />

nebenstehenden Nummern in das <strong>VDE</strong>-Vorschriftenwerk aufgenommen und in der etz<br />

Elektrotechnische Zeitschrift bekanntgegeben worden.<br />

Funkstörung, Eigenentstörung, Empfänger, Grenzwert, Meßverfahren<br />

Limits and methods of measurement of radio disturbance<br />

characteristics for the protection of receivers used on board vehicles<br />

(IEC-CISPR 25:1995)<br />

Limites et méthodes de mesure des caractéristiques des perturbations<br />

radioélectriques pour la protection des récepteurs utilisés à bord des vehicules<br />

(CEI-CISPR 25:1995)<br />

<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong><br />

Teil 2<br />

Diese Norm enthält die deutsche Übersetzung der Internationalen Norm IEC-CISPR 25:1995<br />

Ersatz für<br />

die im Januar 1986<br />

zurückgezogene<br />

<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2<br />

(<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1958-01<br />

und Ersatz für<br />

DIN 57879-3<br />

(<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 3):1981-04<br />

Die Internationale Norm IEC-CISPR 25:1995-11, „Limits and methods of measurement of radio disturbance<br />

characteristics for the protection of receivers used on board vehicles“, ist unverändert in diese<br />

Deutsche Norm übernommen worden.<br />

Für den Anwendungsbereich dieser Norm bestehen keine entsprechenden regionalen Normen.<br />

Beginn der Gültigkeit<br />

Diese Norm gilt ab 1. März 1999<br />

Norm-Inhalt war veröffentlicht als E DIN EN 55025 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1994-08.<br />

Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und <strong>VDE</strong> (DKE)<br />

Normenausschuß Kraftfahrzeuge (FAKRA) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

© DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und <strong>VDE</strong> Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.<br />

Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN, Berlin, und<br />

des <strong>VDE</strong>, Frankfurt am Main, gestattet.<br />

Einzelverkauf und Abonnements durch <strong>VDE</strong>-VERLAG GMBH, 10625 Berlin<br />

Einzelverkauf auch durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin · 03.99 vS<br />

Klassifikation<br />

Vervielfältigung – auch für innerbetriebliche Zwecke – nicht gestattet.<br />

Fortsetzung Seite 2 bis 38<br />

Ref. Nr. DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2<br />

(<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

Preisgr. 24 K<br />

<strong>VDE</strong>-Vertr.-Nr. <strong>0879</strong>003<br />

Beuth-Vertr.-Nr. 2424<br />

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Seite 2<br />

DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

Nationales Vorwort<br />

Diese Norm enthält die deutsche Übersetzung der Internationalen Norm IEC-CISPR 25:1995-11 „Limits and<br />

methods of measurement of radio disturbance characteristics for the protection of receivers used on board<br />

vehicles“.<br />

Die Internationale Norm wurde vom Unterkomitee CISPR/D „Interference relating to motor vehicles and internal<br />

combustion engines“ des Internationalen Sonderausschusses für Funkstörungen (CISPR) der Internationalen<br />

Elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet.<br />

Für die vorliegende Norm ist das nationale Arbeitsgremium UK 767.14 „Funk-Entstörung von Fahrzeugen, von<br />

Fahrzeugausrüstungen und von Verbrennungsmotoren“ der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN<br />

und <strong>VDE</strong> (DKE) zuständig.<br />

Im Bereich der Europäischen Union sind die rechtlichen Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit<br />

von Straßenfahrzeugen durch die Europäische Richtlinie 95/54/EG „Richtlinie der Kommission vom 31. Oktober<br />

1995 zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />

über die Funk-Entstörung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung an den technischen Fortschritt<br />

und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />

über die Betriebserlaubnis von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern“ geregelt. Die vorliegende Norm<br />

dient der freiwilligen Anwendung bzw. ist Gegenstand der rechtlichen Vereinbarung zwischen Vertragspartnern.<br />

Die rechtlichen Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit von Straßenfahrzeugen im Bereich der<br />

Europäischen Union werden durch diese Norm nicht außer Kraft gesetzt und haben Vorrang.<br />

Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums<br />

und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung<br />

auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm.<br />

Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug<br />

genommene Ausgabe der Norm.<br />

Der Zusammenhang der in dieser Norm zitierten Normen mit den entsprechenden Deutschen Normen ist nachstehend<br />

wiedergegeben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Norm waren die angegebenen Ausgaben gültig.<br />

IEC hat 1997 die Benummerung der IEC-Publikationen geändert. Zu den bisher verwendeten Normnummern wird<br />

jeweils 60000 addiert. So ist zum Beispiel aus IEC 68 nun IEC 60068 geworden.<br />

Europäische Norm Internationale Norm Deutsche Norm<br />

– IEC 60050-161:1990 E DIN IEC 60050-161:1990 –<br />

– IEC-CISPR 12:1990 E DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-1<br />

(<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 1):1995-08<br />

– IEC-CISPR 16-1:1993 E DIN <strong>VDE</strong> 0876-16-1<br />

(<strong>VDE</strong> 0876 Teil 16-1):1998-05<br />

EN 55020:1994 IEC-CISPR 20:1990 DIN EN 55020<br />

(<strong>VDE</strong> 0872 Teil 20):1995-05<br />

Änderungen<br />

Gegenüber DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1986-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

– Übernahme der internationalen Norm IEC-CISPR 25:1995; dadurch ergab sich eine komplette Überarbeitung<br />

der Norm.<br />

Frühere Ausgaben<br />

<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2:1958-01<br />

DIN 57879-3 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-3):1981-04<br />

Klassifikation im<br />

<strong>VDE</strong>-Vorschriftenwerk<br />

<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 1<br />

<strong>VDE</strong> 0876 Teil 16-1<br />

<strong>VDE</strong> 0872 Teil 20<br />

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Seite 3<br />

DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

Nationaler Anhang NA<br />

(informativ)<br />

Datenbankausdruck aus „<strong>VDE</strong>−Vorschriftenwerk auf CD−ROM“. Verwendung nur gemäß Nutzungsvertrag. Alle Rechte vorbehalten.<br />

Literaturhinweise<br />

E DIN IEC 60050-161<br />

E DIN EN 55020<br />

(<strong>VDE</strong> 0872 Teil 20)<br />

E DIN <strong>VDE</strong> 0876-16-1<br />

(<strong>VDE</strong> 0876 Teil 16-1)<br />

E DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-1<br />

(<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 1)<br />

st nIEC-CISPR<br />

de<br />

25:1995<br />

Grenzwerte (IEC-CISPR © 1995 und<br />

International 25:1995) Meßverfahren<br />

Electrotechnical<br />

für Funkstörungen<br />

Commission<br />

zum Schutz von Empfängern in Fahrzeugen<br />

Internationales Elektrotechnisches Wörterbuch – Teil 161: Elektromagnetische Verträglichkeit<br />

(IEC 60050(161):1990)<br />

Störfestigkeit von Rundfunkempfängern und verwandten Geräten der Unterhaltungselektronik;<br />

Deutsche Fassung EN 55020:1994<br />

Anforderungen an Geräte und Einrichtungen sowie Festlegung der Verfahren zur<br />

Messung der hochfrequenten Störaussendung (Funkstörungen) und Störfestigkeit –<br />

Teil 1: Geräte und Einrichtungen zur Messung der hochfrequenten Störaussendung<br />

(Funkstörungen) und Störfestigkeit (IEC-CISPR 16-1:1993)<br />

Grenzwerte und Meßverfahren für Funkstörungen von Straßenfahrzeugen, Motorbooten<br />

und Aggregaten mit Verbrennungsmotoren mit Hochspannungszündanlagen<br />

(IEC-CISPR/D/119/CD:1994)


Seite 4<br />

DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

Einführung 5<br />

HAUPTABSCHNITT 1: ALLGEMEINES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2 Normative Verweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

3 Definitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4 Gemeinsame Anforderungen an die Messungen der Störaussendungen von Fahrzeugen und<br />

Komponenten/Modulen 8<br />

5 Anforderungen an Antennen- und Widerstandsanpassung – Fahrzeugmessung . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

6 Spezielle Einrichtung für die Prüfung von Komponenten/Modulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

HAUPTABSCHNITT 2: MESSUNG VON STÖRAUSSENDUNGEN, DIE VON EINER ANTENNE<br />

AM SELBEN FAHRZEUG EMPFANGEN WERDEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

7 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

8 Meßverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

9 Grenzwerte für die Störstrahlung von Fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

HAUPTABSCHNITT 3: MESSUNG VON FAHRZEUGKOMPONENTEN UND -MODULEN . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

10 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

11 Leitungsgeführte Störgrößen von Komponenten/Modulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

12 Grenzwerte für leitungsgeführte Störgrößen von Komponenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

13 Abgestrahlte Störgrößen von Komponenten/Modulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

14 Grenzwerte für abgestrahlte Störgrößen von Komponenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

15 Gestrahlte Störgrößen von Komponenten/Modulen – TEM-Wellenleiter-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

16 Grenzwerte für gestrahlte Störgrößen von Komponenten – TEM-Wellenleiter-Verfahren<br />

(sowohl Leiterplatte und Prüfling als auch Prüfling allein) 31<br />

17 Grenzwerte für gestrahlte Störgrößen von integrierten Schaltkreisen – TEM-Wellenleiter-Verfahren . . 31<br />

Anhang A (normativ) Antennenanpassungseinrichtung – Fahrzeugprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

Anhang B (informativ) Kalibrierverfahren für einen Schirmraum für Komponentenprüfung . . . . . . . . . . . . 33<br />

Anhang C (informativ) Anforderungen an die Stromzange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

Anhang D (informativ) Anmerkungen zur Störunterdrückung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

Anhang E (informativ) Maße von TEM-Wellenleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

Anhang F (informativ) Prinzipschaltbild der Bordnetznachbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

Datenbankausdruck aus „<strong>VDE</strong>−Vorschriftenwerk auf CD−ROM“. Verwendung nur gemäß Nutzungsvertrag. Alle Rechte vorbehalten.


Seite 5<br />

DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

Datenbankausdruck aus „<strong>VDE</strong>−Vorschriftenwerk auf CD−ROM“. Verwendung nur gemäß Nutzungsvertrag. Alle Rechte vorbehalten.<br />

Einführung<br />

Diese Norm dient dem Schutz von Empfängern gegen Störungen, die durch leitungsgeführte und abgestrahlte<br />

Störgrößen im Fahrzeug verursacht werden.<br />

Die festgelegten Prüfverfahren und Grenzwerte dienen dazu, eine vorläufige Begrenzung sowohl der durch das<br />

Fahrzeug abgestrahlten Störgrößen als auch der durch Komponenten/Module verursachten leitungsgeführten und<br />

abgestrahlten Störgrößen zu ermöglichen.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

– beschreibt diese Norm ein Verfahren für die Messung der Aussendung von elektromagnetischen Störgrößen<br />

durch das elektrische System eines Fahrzeugs;<br />

– legt sie Grenzwerte für die Aussendung von elektromagnetischen Störgrößen durch das elektrische<br />

System eines Fahrzeugs fest;<br />

– beschreibt sie ein Verfahren zur Prüfung von im Fahrzeug eingebauten Komponenten und Modulen unabhängig<br />

vom Fahrzeug;<br />

– legt sie Grenzwerte für die elektromagnetischen Aussendungen von Komponenten fest, um störende Auswirkungen<br />

auf Empfänger im Fahrzeug zu verhindern;<br />

– klassifiziert sie Automobilkomponenten in bezug auf die Dauer der Störgröße, um einen Bereich von Grenzwerten<br />

zu definieren.<br />

ANMERKUNG 1: Es ist nicht beabsichtigt, Fahrzeugprüfungen durch Komponentenprüfungen zu ersetzen. Eine exakte<br />

Korrelation zwischen den Ergebnissen von Komponenten- und Fahrzeugprüfungen hängt vom Einbauort der Komponente,<br />

der Länge des Kabelbaums, seiner Verlegung und der Art des Masseanschlusses sowie vom Einbauort der<br />

Antenne ab. Eine Komponentenprüfung erlaubt jedoch die Überprüfung von Komponenten, bevor das Fahrzeug tatsächlich<br />

verfügbar ist.<br />

ANMERKUNG 2: Anhang D enthält wertvolle Hinweise für die Lösung von Störproblemen.


Seite 6<br />

DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

HAUPTABSCHNITT 1: ALLGEMEINES<br />

Grenzwerte und Meßverfahren für Funkstörungen zum Schutz von Empfängern in Fahrzeugen<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Diese Norm enthält Grenzwerte 1 ) und Verfahren zur Messung von Funkstörungen im Frequenzbereich von 150<br />

kHz bis 1000 MHz. Diese Norm gilt für alle elektrischen/elektronischen Komponenten, die für den Einbau in Fahrzeuge<br />

und große Geräte vorgesehen sind. Einzelheiten der Frequenzzuordnung können den Publikationen der<br />

Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) entnommen werden. Die Grenzwerte sehen vor, den Schutz von<br />

Empfängern, die in ein Fahrzeug eingebaut sind, gegen Störgrößen, die durch Komponenten/Module im selben<br />

Fahrzeug erzeugt werden, sicherzustellen. 2 ) Verfahren und Grenzwerte für gesamte Fahrzeuge sind in Hauptabschnitt<br />

2, für Komponenten/Module in Hauptabschnitt 3 enthalten.<br />

Die zu schützenden Empfängerarten sind: Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger 3 ), mobiler Landfunk, Funktelephone,<br />

Amateurfunk- und CB-Einrichtungen. Im Sinne dieser Norm ist ein Fahrzeug eine Maschine mit eigenem<br />

Antrieb. Der Begriff „Fahrzeuge“ schließt ein (aber beschränkt sich nicht auf) Personenkraftwagen (Pkw), Nutzfahrzeuge,<br />

landwirtschaftliche Zugmaschinen und Motorschlitten.<br />

Die Grenzwerte in dieser Norm sind empfohlene Werte und können durch Vereinbarungen zwischen Fahrzeugund<br />

Komponentenhersteller modifiziert werden. Es ist auch vorgesehen, daß diese Norm von Herstellern und Lieferanten<br />

von Komponenten und Einrichtungen angewandt wird, die nach der Auslieferung des Fahrzeugs eingebaut<br />

und mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs direkt oder über eine Steckvorrichtung verbunden werden.<br />

Diese Norm gilt nicht für den Schutz von elektronischen Steuer- und Regeleinrichtungen im Fahrzeug gegen hochfrequente<br />

(HF-), transiente oder impulsförmige Störgrößen. Es wird erwartet, daß diese Vorgänge durch ISO-Normen<br />

abgedeckt werden.<br />

Da der Einbauort, die Konstruktion der Fahrzeugkarosserie und die Ausführung des Kabelbaums die Einkopplung<br />

von Funkstörungen in den eingebauten Empfänger beeinflussen können, definiert Hauptabschnitt 3 dieser Norm<br />

eine Vielzahl von Grenzwerten. Die anzuwendende Grenzwertklasse (als Funktion des Frequenzbandes) muß<br />

zwischen Fahrzeug- und Komponentenhersteller vereinbart werden.<br />

Die „World Administrative Radiocommunications Conference“ (WARC) hat die untere Frequenzgrenze im<br />

Bereich 1 im Jahre 1979 auf 148,5 kHz reduziert. Für Fahrzeugzwecke werden Prüfungen bei 150 kHz als ausreichend<br />

erachtet. Für diese Norm wurden allgemeine Prüffrequenzbereiche festgelegt, um Funkdienste in verschiedenen<br />

Teilen der Welt abzudecken. In den meisten Fällen kann erwartet werden, daß angrenzende Frequenzen<br />

ebenfalls geschützt sind.<br />

Es wird angenommen, daß Funkdienste, die bei Frequenzen unterhalb 30 MHz arbeiten, durch die Einhaltung der<br />

Grenzwerte für Dienste über 30 MHz mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls geschützt sind.<br />

2 Normative Verweisungen<br />

Die folgenden Normen enthalten Festlegungen, die durch Verweisung in diesem Text Bestandteil der vorliegenden<br />

Internationalen Norm sind. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Norm waren die angegebenen Ausgaben<br />

gültig. Alle Normen unterliegen der Überarbeitung. Vertragspartner, deren Vereinbarungen auf dieser Internationalen<br />

Norm basieren, werden gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, ob die jeweils neuesten Ausgaben der im folgenden<br />

genannten Normen angewendet werden können. Die Mitglieder von IEC und ISO führen Verzeichnisse<br />

der gegenwärtig gültigen Internationalen Normen.<br />

IEC 60050-161:1990<br />

IEC-CISPR 12:1990<br />

International Electrotechnical Vocabulary (IEV) – Chapter 161: Electromagnetic compatibility<br />

Limits and methods of measurement of radio interference characteristics of vehicles,<br />

motor boats, and spark-ignited engine-driven devices<br />

IEC-CISPR 16-1:1993 Specification for radio disturbance and immunity measuring apparatus and methods –<br />

Part 1: Radio disturbance and immunity measuring apparatus<br />

1) Ob eine Komponente im Hinblick auf einen Fahrzeuggrenzwert verträglich ist, kann nur durch eine Prüfung des<br />

gesamten Fahrzeuges (Fahrzeugprüfung) festgestellt werden.<br />

2) Es kann erwartet werden, daß benachbarte Fahrzeuge in den meisten Fällen geschützt sind.<br />

3) Ein angemessener Schutz des Fernsehempfangs ergibt sich aus der Einhaltung der Grenzwerte für die Frequenzen<br />

des Mobilfunks.<br />

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3 Definitionen<br />

Für die Anwendung dieser Internationalen Norm gelten die folgenden Definitionen:<br />

Seite 7<br />

DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

3.1 Empfängereingangsspannung (Antennenspannung): von einer hochfrequenten Störquelle erzeugte<br />

und von einem Funkstörmeßempfänger nach CISPR 16-1 in dB(µV) gemessene Spannung.<br />

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3.2 Kontinuierliche leitungsgeführte Störgrößen einer Komponente: die andauernden Störspannungen/<br />

-ströme auf den Versorgungs- oder anderen Leitungen einer/s Komponente/Moduls, die den Empfang eines Empfängers<br />

im Fahrzeug stören können.<br />

3.3 Antennenanpassungseinrichtung: Einrichtung zur Anpassung der Impedanz einer Antenne an die eines<br />

50-Ω-Meßempfängers über den Frequenzbereich der Antenne.<br />

3.4 Antennenkorrekturfaktor: Faktor zur Berechnung der Feldstärke an der Antenne aus der am Eingangsstecker<br />

des Meßinstruments gemessenen Spannung. Der Antennenkorrekturfaktor besteht aus dem Antennenfaktor<br />

und einem Kabelfaktor.<br />

3.5 Kompressionspunkt: der Wert des Eingangssignals, bei dem der Gewinn des Meßsystems nichtlinear<br />

wird, so daß der angezeigte Ausgangswert vom Ausgangswert eines idealen linearen Empfangssystem um den<br />

festgelegten Betrag in dB abweicht.<br />

3.6 Klasse: Einstufung des Funktionszustands, die zwischen Käufer und Lieferant vereinbart und im Prüfplan<br />

festgelegt wird.<br />

3.7 Gerät (Aggregat): eine Maschine, die nicht selbstfahrend ist. Geräte (Aggregate) enthalten, ohne aber<br />

darauf beschränkt zu sein, Kettensägen, Bewässerungspumpen, Kompressoren, Rasenmäher und ortsfeste oder<br />

fahrbare Betonmischmaschinen (siehe IEC-CISPR 12, Abschnitt 1, Anmerkung 3).<br />

Die nachfolgenden Definitionen sind für das Verständnis dieser Norm notwendig und in IEC 60050(161) enthalten:<br />

3.8 (Bord-)Netznachbildung; Netzimpedanz-Stabilisierungsnetzwerk (LISN) (Abk., USA): ein in die<br />

Stromversorgungsleitung eines Prüflings eingefügtes Netzwerk, welches in einem gegebenen Frequenzbereich<br />

eine festgelegte Lastimpedanz für die Messung von Störspannungen erzeugt und durch welches das Gerät in diesem<br />

Frequenzbereich als vom Stromversorgungsnetz getrennt betrachtet werden kann [IEV 161-04-05].<br />

ANMERKUNG: Der Ausdruck „Netznachbildung“ ist als NNB abgekürzt.<br />

3.9 Bandbreite<br />

3.9.1 Bandbreite (einer Einrichtung): Breite eines Frequenzbandes, in der sich ein vorgegebenes Merkmal<br />

einer Einrichtung oder eines Übertragungskanals um nicht mehr als einen festgelegten Wert oder Verhältnis von<br />

seinem Bezugswert unterscheidet.<br />

ANMERKUNG: Das vorgegebene Merkmal kann zum Beispiel die Amplituden-Frequenz-Charakteristik, die Phasen-<br />

Frequenz-Charakteristik oder die Laufzeit-Frequenz-Charakteristik sein [IEV 161-06-09, modifiziert].<br />

3.9.2 Bandbreite (einer Aussendung oder eines Signals): die Breite eines Frequenzbandes, außerhalb<br />

dessen der Pegel irgendeines Teilschwingungs-Spektralanteiles nicht einen vorgegebenen prozentualen Anteil<br />

eines Bezugspegels überschreitet [IEV 161-06-10].<br />

3.10 Breitbandaussendung: eine Aussendung, deren Bandbreite größer als die eines speziellen Meßgerätes<br />

oder Empfängers ist [IEV 161-06-11].<br />

3.11 Entstörung: Maßnahme, die elektromagnetische Störgrößen verringert oder beseitigt [IEV 161-03-22].<br />

3.12 Störspannung: Spannung, die zwischen zwei Punkten auf zwei getrennten Leitungen durch eine elektromagnetische<br />

Störgröße erzeugt wird, gemessen unter festgelegten Bedingungen [IEV 161-04-01].<br />

3.13 Schmalbandaussendung: Aussendung, deren Bandbreite geringer als die eines speziellen Meßgerätes<br />

oder Empfängers ist [IEV 161-06-13].<br />

3.14 Spitzenwert-Detektor: Detektor, dessen Ausgangsspannung den Spitzenwert eines angelegten Signals<br />

darstellt [IEV 161-04-24].<br />

3.15 Quasi-Spitzenwert-Detektor: Bewertungsmeßgerät mit festgelegten elektrischen Zeitkonstanten, das bei<br />

Anlegung einer Reihe gleichartiger Impulse eine Ausgangsspannung liefert, die ein Bruchteil des Spitzenwertes<br />

der Impulsreihe ist, wobei dieser Bruchteil gegen 1 ansteigt, wenn die Impulsfolgefrequenz ansteigt [IEV 161-04-<br />

21].<br />

3.16 elektromagnetische Umgebung: Gesamtheit der elektromagnetischen Vorgänge, die an einem bestimmten<br />

Ort auftreten [IEV 161-01-01].


Seite 8<br />

DIN <strong>VDE</strong> <strong>0879</strong>-2 (<strong>VDE</strong> <strong>0879</strong> Teil 2):1999-03<br />

3.17 geschirmtes Gehäuse, geschirmter Raum (Schirmraum): Gehäuse aus metallischen Maschen oder<br />

Platten, das ausdrücklich für den Zweck der elektromagnetischen Trennung der inneren und äußeren Umgebung<br />

bestimmt ist [IEV 161-04-37].<br />

4 Gemeinsame Anforderungen an die Messungen der Störaussendungen von Fahrzeugen<br />

und Komponenten/Modulen<br />

4.1 Allgemeine Prüfanforderungen und Prüfplan<br />

4.1.1 Erstellung des Prüfplans<br />

Für jede zu prüfende Komponente sollte ein Prüfplan erstellt werden. Dieser Prüfplan sollte den zu prüfenden Frequenzbereich,<br />

die Grenzwerte für die Störaussendung, die Klassifizierung der Störgröße (breitbandig (lang- oder<br />

kurzdauernd) oder schmalbandig), Antennenarten und -anordnungen, Anforderungen zum Prüfbericht, Versorgungsspannung<br />

und andere wesentliche Angaben enthalten.<br />

4.1.2 Bestimmung der Einhaltung von Grenzwerten<br />

Wenn die Art der Störgröße nicht bekannt ist, muß durch Messungen ermittelt werden, ob die gemessenen Störaussendungen<br />

schmalbandig und/oder breitbandig sind, um die im Prüfplan festgelegten Grenzwerte richtig anzuwenden.<br />

Bild 1 umreißt das Verfahren, nach dem vorzugehen ist, um zu bestimmen, ob die Grenzwerte eingehalten werden.<br />

4.1.3 Arten von Störquellen (wie im Prüfplan benutzt)<br />

Quellen elektromagnetischer Störgrößen können in drei Arten eingeteilt werden:<br />

a) kontinuierliche/langdauernde breitbandige Störer und automatisch betätigte Kurzzeitstörer;<br />

b) manuell betätigte breitbandige Kurzzeitstörer;<br />

c) Schmalbandstörer.<br />

ANMERKUNG: Beispiele siehe 4.1.4 und 4.1.5 und Tabelle 1.<br />

4.1.4 Beispiele für Breitbandstörer<br />

ANMERKUNG: Die Beispiele in Tabelle 1 sind als Anleitung bei der Bestimmung der richtigen Grenzwerte für den Prüfplan<br />

vorgesehen.<br />

Tabelle 1: Beispiele für Breitbandstörquellen unter Berücksichtigung der Dauer<br />

kontinuierlich langdauernd *) kurzdauernd *)<br />

Zündsystem Wischermotor Motorantenne<br />

aktive Fahrwerksregelung Heizgebläsemotor Scheibenwischerpumpe<br />

Kraftstoffeinspritzung Heckscheibenwischer elektrisch verstellbarer<br />

Rückspiegel<br />

Instrumentenspannungsregler Kompressor der Klimaanlage Zentralverriegelung<br />

Generator Motorkühlung elektrische Sitzverstellung<br />

*) wie im Prüfplan festgelegt<br />

4.1.5 Schmalbandstörer<br />

Störgrößen von Quellen, die Mikroprozessoren, digitale Logikbausteine, Oszillatoren oder Taktgeneratoren usw.<br />

enthalten, sind schmalbandig.<br />

4.1.6 Betriebsbedingungen<br />

Wenn Prüfungen von Komponenten oder Modulen durchgeführt werden, muß der Prüfling (EUT) unter Verwendung<br />

der typischen Lasten und unter den Bedingungen betrieben werden, die Einbau und Betrieb im Fahrzeug<br />

nachbilden.<br />

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Bild 1: Verfahren zur Bestimmung der Einhaltung der Grenzwerte durch die abgestrahlten/<br />

leitungsgeführten Störgrößen


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4.1.7 Prüfbericht<br />

Der Bericht muß die Informationen enthalten, die zwischen Kunden und Zulieferer vereinbart worden sind.<br />

4.2 Anforderungen an die Meßeinrichtung<br />

Die gesamte Einrichtung muß regelmäßig kalibriert werden, um die ordnungsgemäße Funktion der Einrichtung auf<br />

Dauer sicherzustellen. Das Grundrauschen der Meßeinrichtung muß mindestens 6 dB unter dem im Prüfplan festgelegten<br />

Grenzwert liegen.<br />

4.3 Schirmraum<br />

Die elektromagnetischen Umgebungsstörpegel müssen mindestens 6 dB unter den im Prüfplan für jede durchzuführende<br />

Prüfung festgelegten Grenzwerten liegen. Die Schirmdämpfung des Schirmraumes muß ausreichen, um<br />

die Einhaltung der Festlegungen zu dem Umgebungsstörpegel sicherzustellen.<br />

ANMERKUNG: Obwohl Energie von den Innenwänden des Schirmraumes reflektiert wird, ist dies für die Messung von<br />

leitungsgeführten Störgrößen von äußerst geringer Bedeutung, weil das Meßinstrument direkt mit den Leitungen des<br />

Prüflings verbunden ist. Der Schirmraum kann so einfach wie ein zweckmäßig geerdeter geschirmter Käfig auf dem<br />

Labortisch sein.<br />

Der Schirmraum muß genügend groß sein, damit sichergestellt ist, daß weder das Fahrzeug/der Prüfling noch die<br />

Prüfantenne näher als a) 2 m von Wänden oder Decke und b) 1 m zur nächsten Oberfläche des benutzten Absorbermaterials<br />

sind.<br />

4.4 Absorberraum<br />

Für die Messung von abgestrahlten Störgrößen kann jedoch die reflektierte Energie Fehler von bis zu 20 dB<br />

bewirken. Deshalb ist es erforderlich, HF-absorbierendes Material an den Wänden und der Decke eines<br />

Schirmraumes anzubringen, das für die Messung von abgestrahlten Störgrößen benutzt werden muß. Für den<br />

Boden ist kein Absorbermaterial erforderlich. Die folgenden Anforderungen an den Absorberraum müssen<br />

bei der Durchführung von Messungen von ausgesendeten hochfrequenten Störstrahlungen außerdem erfüllt<br />

werden:<br />

4.4.1 Reflexionseigenschaften<br />

Die Reflexionseigenschaften des Absorberraums müssen so sein, daß der größte Fehler, der durch von Wänden<br />

oder Decke reflektierte Energie bewirkt wird, im Frequenzbereich von 70 MHz bis 1000 MHz unter 6 dB<br />

bleibt.<br />

4.4.2 Gegenstände im Absorberraum<br />

Insbesondere für Störaussendungsmessungen müssen alle Gegenstände, die nichts mit der Messung zu tun<br />

haben, aus dem Absorberraum entfernt werden. Dies ist erforderlich, um jegliche Wirkung, die sie auf die Messung<br />

haben könnten, zu vermindern. Zu ihnen gehören unnötige Einrichtungen, Leitungshalter, Geräteschränke,<br />

Tische, Stühle usw. Personen, die nicht aktiv an der Prüfung beteiligt sind, dürfen keinen Zutritt zum Absorberraum<br />

haben.<br />

4.5 Meßempfänger<br />

Abtastempfänger, die die Anforderungen von CISPR 16-1 erfüllen, sind für die Messungen geeignet. Es kann entweder<br />

manueller oder automatischer Frequenzdurchlauf benutzt werden. Besondere Beachtung muß Überlast,<br />

Linearität, Selektivität und einer bestimmungsgemäßen Antwort auf Impulse gelten.<br />

ANMERKUNG: Spektrumanalysatoren und Abtastempfänger sind insbesondere für Messungen von Störgrößen<br />

sinnvoll. Die Spitzenwerterfassung von Spektrumanalysatoren und Abtastempfängern ergibt eine Anzeige, die niemals<br />

kleiner ist als die Quasispitzenwertanzeige für dieselbe Bandbreite. Es kann bequemer sein, die Störaussendungen<br />

mit Spitzenwerterfassung zu messen, weil die Abtastrate höher sein kann als bei Quasispitzenwerterfassung.<br />

Wenn die Grenzwerte für Quasispitzenwerte benutzt werden und ein Spitzenwert-Detektor aus Gründen der Verringerung<br />

der Meßzeit benutzt wird, müssen alle Ergebnisse von Spitzenwertmessungen, die nahe dem Grenzwert<br />

liegen, mit dem Quasi-Spitzenwert-Detektor nachgemessen werden.<br />

4.5.1 Mindestdurchlaufzeit<br />

Die Abtastrate eines Spektrumanalysators oder Abtastempfängers muß an das CISPR-Frequenzband und das<br />

benutzte Erfassungsverfahren angepaßt werden. Die Mindestdurchlaufzeit/Frequenz (d.h., die schnellste Abtastrate)<br />

wird in Tabelle 2 angegeben:<br />

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Tabelle 2: Mindestdurchlaufzeit<br />

Band 1 ) Spitzenwertmessung Quasispitzenwertmessung<br />

A 9 kHz bis 50 kHz nicht anwendbar nicht anwendbar<br />

B 0,15 kHz bis 30 MHz 100 ms/MHz 200 s/MHz<br />

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C, D 30 MHz bis 1000 MHz (1 ms/100 ms)/MHz 2 ) 20 s/MHz<br />

1) Banddefinitionen aus IEC-CISPR 16-1.<br />

2) Wenn 9-kHz-Bandbreite benutzt wird, muß der Wert 100 ms/MHz benutzt werden.<br />

ANMERKUNG: Bestimmte Signale (z. B. Signale mit niedriger Wiederholrate) können langsamere Abtastraten<br />

oder mehrfache Durchläufe erforderlich machen, um sicherzustellen, daß die größte Amplitude gemessen<br />

worden ist. Für die Messung von reinen Breitbandaussendungen sind Abtastschrittweiten größer als die<br />

Meßbandbreite erlaubt; dadurch wird die Messung des Aussendungsspektrums beschleunigt.<br />

4.5.2 Bandbreite des Meßinstruments<br />

Die Bandbreite des Meßinstruments muß so gewählt werden, daß das Grundrauschen mindestens 6 dB geringer<br />

ist als die Grenzwertkurve. Die Bandbreiten in Tabelle 3 werden empfohlen.<br />

ANMERKUNG: Wenn die Bandbreite des Meßinstruments die Bandbreite des Schmalbandsignals überschreitet, wird<br />

die gemessene Signalamplitude nicht beeinflußt. Der angezeigte Wert von impulsförmigen Breitbandstörgrößen wird<br />

geringer, wenn die Bandbreite des Meßinstruments reduziert wird.<br />

Frequenzband<br />

MHZ<br />

Tabelle 3: Bandbreite des Meßinstruments (6 dB)<br />

Breitbandstörungen<br />

Spitzenwert oder<br />

Quasispitzenwert<br />

Schmalbandstörungen<br />

Spitzenwert oder<br />

Mittelwert<br />

0,15 bis 30 9 kHz 9 kHz<br />

30 bis 1000 FM Rundfunk 120 kHz 120 kHz<br />

Mobilfunk 120 kHz 9 kHz<br />

Wenn ein Spektrumanalysator für Spitzenwertmessungen benutzt wird, muß die Videobandbreite mindestens das<br />

Dreifache der Auflösungsbandbreite sein.<br />

Für die Unterscheidung von Schmalband-/Breitbandstörgrößen nach Bild 1 müssen beide Bandbreiten (mit Spitzenwert-<br />

und Mittelwert-Detektor) identisch sein.<br />

5 Anforderungen an Antennen- und Widerstandsanpassung – Fahrzeugmessung<br />

5.1 Antennenart<br />

Als Meßantenne muß eine Antenne der Art benutzt werden, die serienmäßig mit dem Fahrzeug geliefert wird. Ihre<br />

Anordnung und Ausrichtung werden entsprechend der Produktspezifikation festgelegt.<br />

Wenn keine Antenne mit dem Fahrzeug geliefert wird (wie es oft bei Mobilfunkgeräten der Fall ist), müssen die<br />

Antennenarten aus Tabelle 4 für die Prüfung benutzt werden. Antennenart und -anordnung müssen im Prüfplan<br />

festgehalten werden.<br />

Tabelle 4: Antennenarten<br />

Band 1 )<br />

Antennenart<br />

Rundfunk<br />

LW – AM<br />

1 m Monopol<br />

MW – AM<br />

1 m Monopol<br />

KW – AM<br />

1 m Monopol<br />

VHF – FM<br />

1 m Monopol<br />

Mobilfunk<br />

30 MHz bis 54 MHz angepaßter λ/4-Monopol<br />

70 MHz bis 87 MHz λ/4-Monopol<br />

144 MHz bis 172 MHz λ/4-Monopol<br />

420 MHz bis 512 MHz λ/4-Monopol<br />

800 MHz bis 1000 MHz λ/4-Monopol<br />

1) LW: Langwelle MW: Mittelwelle<br />

KW: Kurzwelle UKW: Ultrakurzwelle


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5.2 Anforderungen an das Meßsystem<br />

5.2.1 Rundfunkbänder<br />

Für jedes Band müssen die Messungen mit einer Einrichtung gemacht werden, die die angegebenen Eigenschaften<br />

hat.<br />

5.2.1.1 AM-Rundfunk<br />

Langwelle (150 kHz bis 300 kHz)<br />

Mittelwelle (0,53 MHz bis 2,0 MHz)<br />

Kurzwelle (5,9 MHz bis 6,2 MHz) 4 )<br />

Das Meßsystem muß die folgenden Eigenschaften haben:<br />

– Ausgangsimpedanz der Impedanzanpassungseinrichtung: 50 Ω (ohm’sch);<br />

– Gewinn: der Gewinn (oder die Dämpfung) der Meßeinrichtung muß mit einer Ungenauigkeit von ±0,5 dB<br />

bekannt sein. Der Gewinn der Einrichtung muß in einem Rahmen von 6 dB für jedes Frequenzband bleiben,<br />

wie in Bild 2 dargestellt. Die Einrichtung muß nach Anhang A kalibriert werden.<br />

Bild 2: Beispiel für den Kurvenverlauf des Gewinns<br />

– Kompressionspunkt: der 1-dB-Kompressionspunkt muß bei einem Sinuswellen-Spannungspegel von<br />

60 dB(µV) auftreten.<br />

– Grundrauschen des Meßsystems: das Grundrauschen der gesamten Einrichtung einschließlich Meßinstrument,<br />

Anpaßverstärker und Vorverstärker (sofern benutzt) muß mindestens 6 dB niedriger als der Grenzwert<br />

sein.<br />

– Dynamikbereich: vom Grundrauschen zum 1-dB-Kompressionspunkt.<br />

– Eingangsimpedanz: die Impedanz des Meßsystems am Eingang des Anpassungsnetzwerks muß mindestens<br />

das Zehnfache der Impedanz der nicht abgeschlossenen Antennennachbildung (künstliche Antenne) in<br />

Anhang A sein.<br />

5.2.1.2 FM-Rundfunk (87 MHz bis 108 MHz)<br />

Die Messungen müssen mit einem Meßinstrument durchgeführt werden, das eine Eingangsimpedanz von 50 Ω<br />

hat. Wenn das Stehwellenverhältnis (SWV) größer als 2 : 1 ist, muß ein Anpassungsnetzwerk verwendet werden.<br />

Für jegliche Dämpfung/Gewinn einer solchen Anpassungseinrichtung müssen entsprechende Korrekturen durchgeführt<br />

werden.<br />

5.2.2 Kommunikationsbänder (30 MHz bis 1000 MHz)<br />

Das Prüfverfahren setzt ein 50-Ω-Meßinstrument und eine 50-Ω-Antenne im Frequenzbereich 30 MHz bis<br />

1000 MHz voraus.<br />

Wenn ein Meßinstrument und eine Antenne mit abweichenden Impedanzen benutzt werden, müssen ein Anpassungsnetzwerk<br />

und ein entsprechender Korrekturfaktor benutzt werden.<br />

4) Obwohl es mehrere andere Kurzwellen-Rundfunkbänder gibt, wurde dieses spezielle Band ausgewählt, weil<br />

es für Fahrzeuganwendungen am häufigsten benutzt wird. Es wird erwartet, daß andere Kurzwellenbänder durch<br />

die Einhaltung der Grenzwerte für dieses Band ebenfalls geschützt werden.<br />

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6 Spezielle Einrichtung für die Prüfung von Komponenten/Modulen<br />

6.1 Spannungsversorgung<br />

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Die Spannungsversorgung des Prüflings muß so geregelt sein, daß die Versorgungsspannung innerhalb der angegebenen<br />

Grenzen bleibt: (13,5 ±0,5) V für 12-V-Systeme und (27 ±1,0) V für 24-V-Systeme, sofern nicht im Prüfplan<br />

andere Werte vorgegeben werden.<br />

Die Versorgungsspannung muß auch so gefiltert sein, daß das von ihr erzeugte HF-Rauschen um mindestens<br />

6 dB kleiner ist als die im Prüfplan festgelegten Grenzwerte.<br />

6.2 Batterie<br />

Eine Fahrzeugbatterie muß parallel zur Spannungsversorgung geschaltet werden, wenn dies im Prüfplan festgelegt<br />

ist.<br />

6.3 Masseplatte<br />

Die für die Messung von leitungsgeführten oder abgestrahlten Störgrößen verwendete Masseplatte muß aus Kupfer,<br />

Messing oder galvanisiertem Stahl von mindestens 0,5 mm Dicke und in der in den Bildern 7 bis 12 angegebenen<br />

Größe sein.<br />

Die Masseplatte muß so mit dem Schirmraum verbunden werden, daß der Gleichstromwiderstand 2,5 mΩ nicht<br />

überschreitet. Außerdem müssen die Massebänder in Abständen von nicht mehr als 0,9 m voneinander angeordnet<br />

sein.<br />

6.4 Spezielle Einrichtung für Messungen von ausgesendeten leitungsgeführten Störgrößen<br />

6.4.1 Bordnetznachbildung (NNB)<br />

6.4.1.1 Impedanz der NNB<br />

Die NNB muß eine Induktivität von 5 µH (Nennwert) haben und den Impedanzverlauf in Bild 3 mit einer Grenzabweichung<br />

von ±10 % einhalten. Ein vorgeschlagenes Prinzipschaltbild ist im Anhang F dargestellt. Die Meßanschlüsse<br />

sämtlicher NNB müssen mit 50 Ω abgeschlossen werden (entweder mit einem Meßinstrument oder<br />

mit einem Widerstand). Für die Zwecke dieser Norm kann die NNB bis 108 MHz benutzt werden.<br />

Bild 3: Impedanzverlauf für die 5-µH-Bordnetznachbildung<br />

(gemessen zwischen den Anschlüssen für den Prüfling)


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6.4.1.2 Anschluß der NNB<br />

Für die Störaussendungsmessungen nach den Abschnitten 11 und 13 muß eine genormte NNB nach 6.4.1.1<br />

benutzt werden. Für die Störaussendungsmessungen in TEM-Wellenleitern nach Abschnitt 15 erleichtert eine<br />

NNB mit Koaxialanschluß die Verbindung mit dem Prüflings-Stromversorgungsanschluß des TEM-Wellenleiters.<br />

6.4.2 Stromzange<br />

Die Stromzange muß nach folgenden Überlegungen ausgewählt werden: die Größe des zu messenden Kabelbaums,<br />

der im Prüfplan festgelegte Frequenzbereich und die Empfindlichkeit der Zange, die für die Messung von<br />

Signalen im Bereich des Grenzwerts erforderlich ist.<br />

ANMERKUNG: Eine Stromzange ist üblicherweise ein Transformator, der einen Strom in eine Spannung umwandelt.<br />

Deshalb wird ihr Kalibrierfaktor oft als Transferimpedanzkurve bezeichnet und in den Einheiten Ω oder dB(Ω) angegeben<br />

(siehe Anhang C).<br />

6.5 Spezielle Einrichtungen für die Messung von abgestrahlten Störgrößen von Komponenten/Modulen<br />

6.5.1 Antennensysteme<br />

Die Grenzwerte in den Tabellen 10 und 11 werden in dB(µV/m) angegeben, und deshalb kann theoretisch jede<br />

Antenne benutzt werden, vorausgesetzt, sie hat eine angemessene Empfindlichkeit, der Antennenkorrekturfaktor<br />

wird angewendet, und die Antenne ist an den Meßempfänger mit 50 Ω angepaßt. Für die Zwecke dieser Norm<br />

beruhen die in den Tabellen 10 und 11 angegebenen Grenzwerte auf folgenden Antennen:<br />

a) 0,15 MHz bis 30 MHz 1 m vertikaler Monopol (soweit die Impedanz nicht 50 Ω ist, muß eine<br />

geeignete Antennenanpassungseinrichtung benutzt werden);<br />

b) 30 MHz bis 200 MHz bikonische Antenne, benutzt mit vertikaler und horizontaler Polarisation;<br />

c) 200 MHz bis 1000 MHz logarithmisch-periodische Antenne, benutzt mit horizontaler und vertikaler<br />

Polarisation.<br />

Im Handel erhältliche Antennen mit bekanntem Antennenkorrekturfaktor (siehe 3.4) können benutzt werden. Der<br />

Verlustfaktor des Kabels kann nach CISPR 12, Anhang A, bestimmt werden.<br />

ANMERKUNG: Ein Verfahren zur Bestimmung des Antennenkorrekturfaktors ist in [1] 5 ) beschrieben.<br />

6.5.2 Antennenanpassungseinheit<br />

Eine korrekte Impedanzanpassung zwischen Antenne und Meßempfänger von 50 Ω muß bei allen Frequenzen<br />

sichergestellt werden. Das Stehwellenverhältnis darf maximal 2 : 1 sein. Für jegliche/n Dämpfung/Gewinn des<br />

Antennensystems zwischen Antenne und Empfänger müssen entsprechende Korrekturen durchgeführt werden<br />

ANMERKUNG 1: Es sollte darauf geachtet werden, daß die Eingangsspannungen die zulässigen Werte der Einrichtung<br />

für Impulse nicht überschreiten oder Überlastung auftreten kann. Dies ist besonders wichtig, wenn aktive Anpassungseinrichtungen<br />

benutzt werden. Für weitere Informationen siehe Anhang A.<br />

ANMERKUNG 2: Bikonische Antennen haben im Frequenzbereich 30 MHz bis 80 MHz üblicherweise ein Stehwellenverhältnis<br />

von bis zu 10 : 1. Deshalb kann ein zusätzlicher Fehler auftreten, wenn die Eingangsimpedanz des Empfängers<br />

von 50 Ω abweicht. Durch Verwendung eines Dämpfungsgliedes (mindestens 3 dB) am Eingang des Empfängers<br />

(wenn möglich) kann man diesen Fehler gering halten.<br />

6.6 Spezielle Meßeinrichtung für das TEM-Wellenleiter-Verfahren<br />

6.6.1 Abmessungen des TEM-Wellenleiters<br />

Ein Beispiel für einen TEM-Wellenleiter ist in Bild 4 dargestellt. Informationen über Größe und Aufbau eines TEM-<br />

Wellenleiters für Komponentenmessungen sind im Anhang E gegeben.<br />

6.6.2 TEM-Wellenleiter-Prüfaufbau (Prüfling mit Leiterplatte)<br />

6.6.2.1 TEM-Wellenleiter<br />

Für die Zwecke dieser Prüfung arbeitet das Septum des TEM-Wellenleiters ähnlich einer Empfangsantenne.<br />

6.6.2.2 Versorgungs- und Signalleitungen<br />

Der TEM-Wellenleiter muß eine Anschlußleiste haben, die so dicht wie möglich mit einem Stecker verbunden sein<br />

muß (siehe Bild 5).<br />

5) [1] SAE ARP 958: Dec. 1992, Electromagnetic interference measurement antennas: Standard-Calibration<br />

Method; Society of Automotive Engineers, Inc., 400 Commonwealth Drive, Warrendale, PA 15096-0001, USA<br />

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1 Außenhülle<br />

2 Septum (Innenleiter)<br />

3 Zugangstür<br />

4 Anschlußleiste<br />

5 Koaxial-Anschlüsse<br />

6 Prüfling (EUT)<br />

7 dielektrische Unterlage<br />

8 Verbindungen zum Prüfling<br />

1 Prüfling (EUT)<br />

2 Kabelbaumnachbildung (z. B. Leiterplatte)<br />

3 Wand des TEM-Wellenleiters<br />

4 Anschlußleiste<br />

5 Anschluß<br />

6 dielektrische Unterlage (ε r ≤ 1,4)<br />

Bild 4: TEM-Wellenleiter (Beispiel)<br />

Bild 5: Beispiel für die Anordnung der Leitungen im TEM-Wellenleiter und zu der Anschlußleiste


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Sämtliche Versorgungs- und Signalleitungen sind mit einer Kabelbaumnachbildung (z. B. Leiterplatte) verbunden.<br />

Die Stecker an der Anschlußleiste, die nicht benötigt werden, sind HF-dicht zu verschließen.<br />

Die Spannungsversorgung muß über die NNB (siehe 6.4.1.2) direkt an die Anschlußleiste angeschlossen werden.<br />

Es ist nicht erlaubt, die Masseverbindung des Prüflings direkt mit dem Boden des TEM-Wellenleiters herzustellen.<br />

Der Masseanschluß des Prüflings muß über die Anschlußleiste erfolgen.<br />

6.6.3 TEM-Wellenleiter-Prüfaufbau (Prüfling ohne Leiterplatte)<br />

Der Prüfaufbau ist ähnlich dem oben beschriebenen Verfahren, mit der Ausnahme, daß die Zuleitungen zum Prüfling<br />

so angeordnet und abgeschirmt sind, daß die elektromagnetische Abstrahlung der Leitungen minimiert wird.<br />

Dies wird erreicht, indem die Leitungen flach über den Boden des TEM-Wellenleiters und dann senkrecht zum<br />

Prüfling geführt werden. Die Benutzung einer abgeschirmten Batterie und einer geschirmten Verkabelung in dem<br />

TEM-Wellenleiter vermindert die elektromagnetische Strahlung von Versorgungs- und Signalleitungen weiter. Um<br />

die Abstrahlung der Leitungen noch weiter zu reduzieren, können die Leitungen mit Abschirmfolie abgedeckt werden.<br />

6.7 Spezielle Prüfungen für integrierte Schaltkreise<br />

In Europa und Nordamerika sind Verfahren in der Entwicklung, um die Störaussendung von integrierten Schaltkreisen<br />

mit Hilfe eines TEM-Wellenleiters oder anderer Einrichtungen direkt zu messen. Es wird angestrebt,<br />

äußere Effekte von Leitungs- und Maskenänderungen zu minimieren.<br />

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HAUPTABSCHNITT 2: MESSUNG VON STÖRAUSSENDUNGEN, DIE VON EINER ANTENNE AM<br />

SELBEN FAHRZEUG EMPFANGEN WERDEN<br />

Abschnitte 1 bis 5 sind auf diesen Hauptabschnitt anwendbar.<br />

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7 Anwendungsbereich<br />

Dieses Verfahren dient der Unterdrückung von Funkstörungen in Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsmaschinen, um<br />

einen annehmbaren Funkempfang mit eingebauten Funkempfangseinrichtungen im Fahrzeug zu erreichen. Die<br />

hier festgelegten Anforderungen spezifizieren die höchste zulässige Störspannung am Empfängerende der Fahrzeug-Antenne-Übertragungsleitung<br />

im Frequenzbereich 150 kHz bis 1000 MHz.<br />

Die Unterdrückung der Funkstörungen im Fahrzeug vermindert die HF-Energie, die elektrische Einrichtungen innerhalb<br />

des Fahrzeugs dem Spannungsversorgungssystem des Fahrzeugs zuführen. Störgrößen können auch vom Fahrzeugkabelbaum<br />

auf die Empfangsantenne des Fahrzeugs eingekoppelt werden. Dieser Hauptabschnitt beschreibt das Verfahren<br />

zur Sicherung des Funkempfangs im selben Fahrzeug, in dem auch die Störgröße erzeugt wird.<br />

8 Meßverfahren<br />

Grundsätzlich muß die Störspannung an den Anschlüssen der Funkempfangsantenne gemessen werden, die an<br />

der/den richtigen Stelle(n) des Fahrzeugs eingebaut ist.<br />

Um die Störeigenschaften einzelner Störquellen oder störender Systeme zu bestimmen, müssen alle Störquellen<br />

gezwungen werden, unabhängig voneinander im Bereich ihrer üblichen Funktionsbedingungen zu arbeiten (Übergangseffekte<br />

sind zu bestimmen).<br />

Die Störspannung muß am Empfängerende des Antennen-Koaxialkabels gemessen werden, wobei der Massekontakt<br />

des Steckers als Bezug benutzt wird. Der Antennenstecker muß eine Masseverbindung zum Gehäuse des<br />

Fahrzeug-Funkempfängers haben. Das Gehäuse des Fahrzeug-Funkempfängers muß über den Serienkabelbaum<br />

mit der Fahrzeugmasse verbunden werden. Die Verwendung eines doppelt geschirmten Kabels hoher Qualität<br />

zum Anschluß des Meßempfängers wird empfohlen, ebenso die Verwendung von Ferritringen um das Kabel<br />

zur Unterdrückung von Oberflächenströmen. Für den Anschluß des Meßempfängers außerhalb des geschirmten<br />

Raumes muß ein Koaxialstecker benutzt werden. (Siehe Bild 6.)<br />

1 Meßinstrument<br />

2 Absorberraum<br />

3 Stecker<br />

4 Antenne (siehe 5.1)<br />

5 Prüfling (EUT)<br />

6 Typisches Absorbermaterial<br />

7 Antennenkoaxialkabel<br />

8 doppelt geschirmtes Koaxialkabel hoher Qualität<br />

9 Gehäuse des Fahrzeug-Funkempfängers<br />

10 Impedanzanpassungseinrichtung (falls erforderlich)<br />

Bild 6: Störstrahlung des Fahrzeugs – Beispiel für einen Prüfaufbau (Frontansicht mit Monopolantenne)


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Manche Fahrzeuge erlauben den Einbau eines Empfängers an verschiedenen Stellen (z. B. unter dem Armaturenbrett,<br />

unter dem Sitz usw.). In diesen Fällen muß die Prüfung so durchgeführt werden, wie sie im Prüfplan für<br />

jeden Einbauort des Empfängers festgelegt worden ist.<br />

9 Grenzwerte für die Störstrahlung von Fahrzeugen<br />

Die Grenzwerte der Störgrößen können für jede Störquelle verschieden sein. Störquellen mit hoher Einschaltdauer,<br />

wie Heizgebläsemotoren, müssen strengeren Anforderungen genügen als Störquellen mit kürzerer Einschaltdauer.<br />

Über Quellen von Kurzzeitstörgrößen kann der Fahrzeughersteller entscheiden. Zum Beispiel kann<br />

der Betrieb eines Außenspiegels an der Tür mit einem höheren Störpegel zugelassen werden, weil er nur jeweils<br />

für ein bis zwei Sekunden in Betrieb ist. Andauernde Abstrahlung von Mikroprozessoren ist dagegen störender,<br />

weil sie Nutzsignalen ähnelt und kontinuierlich ist.<br />

Für annehmbaren Funkempfang in einem Fahrzeug dürfen die Störspannungen am Ende des Antennenkabels die<br />

in Tabelle 5 angegebenen Werte nicht überschreiten.<br />

Band **)<br />

Tabelle 5: Grenzwerte für die Störaussendung – gesamtes Fahrzeug<br />

Frequenz<br />

in MHz<br />

Störspannung am Antennenanschluß des Empfängers dB(µV)<br />

Breitband, kontinuierlich Breitband, kurzzeitig Schmalband<br />

Spitzenwert<br />

Quasispitzenwert<br />

Quasispitzenwert<br />

Spitzenwert<br />

Spitzenwert<br />

LW 0,15 bis 0,30 9 22 15 28 6<br />

MW 0,53 bis 2,0 6 19 15 28 0<br />

KW 5,9 bis 6,2 6 19 6 19 0<br />

VHF 30 bis 54 6 (15*) 28 15 28 0<br />

VHF 70 bis 87 6 (15*) 28 15 28 0<br />

VHF 87 bis 108 6 (15*) 28 15 28 6<br />

VHF 144 bis 172 6 (15*) 28 15 28 0<br />

UHF 420 bis 512 6 (15*) 28 15 28 0<br />

UHF 800 bis 1000 6 (15*) 28 15 28 0<br />

ANMERKUNG 1: Alle Breitbandwerte in dieser Tabelle gelten für die in Tabelle 3 spezifizierte Bandbreite.<br />

ANMERKUNG 2: Stereosignale können im FM-Rundfunkband empfindlicher gegen Störgrößen sein als<br />

monaurale Signale. Dieser Effekt ist in die Grenzwerte für VHF (87 MHz bis 108 MHz) eingerechnet worden.<br />

*) Grenzwert gilt nur für Zündsysteme.<br />

**) LW: Langwelle<br />

MW:<br />

KW:<br />

VHF:<br />

UHF:<br />

Mittelwelle<br />

Kurzwelle<br />

Ultrakurzwelle<br />

Ultrakurzwelle<br />

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HAUPTABSCHNITT 3: MESSUNG VON FAHRZEUGKOMPONENTEN UND -MODULEN<br />

Abschnitte 1 bis 4 und 6 sind auf diesen Hauptabschnitt anwendbar.<br />

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10 Anwendungsbereich<br />

Dieses Verfahren dient der Unterdrückung von Funkstörungen in Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsmaschinen, um<br />

einen annehmbaren Funkempfang mit eingebauten Funkempfangseinrichtungen im Fahrzeug zu erreichen. Die<br />

hier festgelegten Anforderungen spezifizieren die höchste zulässige Störspannung, den höchsten zulässigen<br />

Störstrom und die höchste zulässige Störfeldstärke im Frequenzbereich 150 kHz bis 1000 MHz.<br />

Die Unterdrückung der Funkstörungen im Fahrzeug vermindert die HF-Energie, die elektrische Einrichtungen<br />

innerhalb des Fahrzeugs dem Spannungsversorgungssystem des Fahrzeugs zuführen. Störgrößen können auch<br />

vom Fahrzeugkabelbaum auf die Empfangsantenne des Fahrzeugs eingekoppelt werden. Dieser Hauptabschnitt<br />

beschreibt das Verfahren zur Sicherung des Funkempfangs im selben Fahrzeug, in dem auch die Störgröße<br />

erzeugt wird.<br />

11 Leitungsgeführte Störgrößen von Komponenten/Modulen<br />

11.1 Allgemeines<br />

Störaussendungen auf Versorgungsleitungen müssen unter Verwendung einer Bordnetznachbildung als Entkopplungsglied<br />

gemessen werden. Störaussendungen auf Steuer-/Signalleitungen müssen mit einer Stromzange<br />

gemessen werden.<br />

ANMERKUNG: Leitungsgeführte Störgrößen tragen zu den Messungen abgestrahlter Störgrößen bei, weil die Verkabelung<br />

des Prüfaufbaus strahlt. Es ist deshalb empfehlenswert, die Übereinstimmung mit den Anforderungen für leitungsgeführte<br />

Störgrößen sicherzustellen, bevor die Prüfung der abgestrahlten Störgrößen durchgeführt wird.<br />

11.2 Prüfverfahren<br />

11.2.1 Spannungsmessungen<br />

Spannungsmessungen müssen an allen Versorgungsleitungen, bezogen auf das Gehäuse des Prüflings, durchgeführt<br />

werden (wenn der Masseanschluß über das Gehäuse erfolgt) oder, bezogen auf die Masseleitung, so nahe<br />

wie möglich am Prüfling.<br />

Für einen Prüfling mit entfernt angeschlossener (langer) Masserückleitung müssen die Spannungsmessungen an<br />

jeder Leitung (Versorgungs- und Masseleitung) gegen die Masseplatte durchgeführt werden.<br />

Der Prüfkabelbaum muß in einer Höhe von 50 mm über der Masseplatte verlegt werden.<br />

11.2.2 Messungen mit der Stromzange<br />

Messungen mit der Stromzange müssen an den Steuer-/Signalleitungen entweder an der gesamten Leitung oder<br />

an Untergruppen durchgeführt werden, wie es mit der physikalischen Größe der Stromzange zu vereinbaren ist.<br />

Der Prüfkabelbaum muß eine Länge von 1,5 m (Nennwert) haben (oder wie im Prüfplan vereinbart) und 50 mm<br />

über der Masseplatte verlaufen. Die Leitungen des Prüfkabelbaums müssen üblicherweise parallel und dicht<br />

zusammenliegen, sofern im Prüfplan nichts anderes festgelegt worden ist.<br />

Die Stromzange ist 50 mm vom Anschluß des Prüflings entfernt anzuordnen, und die Störaussendungen sind zu<br />

messen. Um sicherzustellen, daß der Höchstwert bei Frequenzen oberhalb 30 MHz gemessen wird, ist die Stromzange<br />

an folgenden weiteren Stellen anzuordnen:<br />

1) 500 mm vom Anschluß des Prüflings;<br />

2) 1000 mm vom Anschluß des Prüflings;<br />

3) 50 mm vom Anschluß der NNB.<br />

In den meisten Fällen wird der Höchstwert an einer Stelle gemessen, die so nahe wie möglich dem Anschluß des<br />

Prüflings ist. Wenn der Prüfling mit einem Steckverbinder mit Metallgehäuse ausgerüstet ist, muß die Stromzange<br />

direkt am Stecker um das Kabel herumgelegt werden, aber nicht um das Gehäuse des Steckers selbst. Der Prüfling<br />

und alle Teile des Prüfaufbaus müssen mindestens 100 mm vom Rand der Masseplatte entfernt sein.<br />

11.2.3 Anordnung der Einrichtung<br />

Für Spannungsmessungen müssen der Prüfling und die Meßeinrichtung entsprechend den Bildern 7, 8 oder 9<br />

angeordnet werden, je nachdem, wie der Prüfling im Fahrzeug eingebaut werden soll:<br />

a) Prüfling – lange Masseleitung (Masseleitung länger als 200 mm) – siehe Bild 7;<br />

b) Prüfling – kurze Masseleitung (Masseleitung 200 mm oder kürzer) – siehe Bild 8;<br />

c) Lichtmaschinen und Generatoren – siehe Bild 9.


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Im Prüfplan muß die wirkliche Anordnung im Fahrzeug und ferner festgelegt werden: lange oder kurze Masseleitung,<br />

die Verwendung von isolierenden Abstandshaltern, die elektrische Verbindung des Gehäuses des Prüflings<br />

mit der Masseplatte.<br />

Für Strommessungen muß die Meßeinrichtung nach Bild 10 aufgebaut werden.<br />

1 Spannungsversorgung<br />

2 Bordnetznachbildung (zwei Einheiten)/Regeleinrichtung/Lasten<br />

3 Meßinstrument<br />

4 Prüfling (EUT)<br />

5 Masseplatte<br />

6 Prüfkabelbaum (Versorgungsleitungen max. 200 mm lang)<br />

7 isolierende Abstandshalter (50 mm hoch), sofern im Prüfplan gefordert<br />

8 Koaxialkabel (50 Ω)<br />

Bild 7: Leitungsgeführte Störaussendungen –<br />

Prüfling mit entfernt angeschlossener (langer) Masserückleitung<br />

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1 Spannungsversorgung<br />

2 Bordnetznachbildung (eine Einheit, zweite Einheit freigestellt)/Regeleinrichtung/Lasten<br />

3 Meßinstrument<br />

4 Prüfling (EUT)<br />

5 Masseplatte<br />

6 Prüfkabelbaum (Versorgungsleitungen max. 200 mm lang)<br />

7 isolierende Abstandshalter (50 mm hoch), sofern im Prüfplan gefordert<br />

8 Koaxialkabel (50 Ω)<br />

Bild 8: Leitungsgeführte Störaussendungen –<br />

Prüfling mit örtlich angeschlossener (kurzer) Masserückleitung


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1 Last (Batterie und Widerstand)<br />

2 Bordnetznachbildung<br />

3 Meßeinrichtung<br />

4 Prüfling (EUT)<br />

5 Masseplatte<br />

6 Prüfkabelbaum (Versorgungsleitungen max. 200 mm lang)<br />

7 Koaxialkabel (50 Ω)<br />

8 Anzeigelampe/Lastwiderstand (wo anwendbar)<br />

Bild 9: Leitungsgeführte Störaussendungen –<br />

Prüfaufbau für Lichtmaschinen und Generatoren<br />

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1 Meßinstrument (im Schirmraum zulässig, wenn die Umgebungsbedingungen eingehalten werden)<br />

2 Schirmraum<br />

3 Durchführungsanschluß<br />

4 doppelt geschirmtes Koaxialkabel<br />

5 Stromzange für die Prüfung von Steuer-/Signalleitungen<br />

6 Prüfling (EUT)<br />

7 Prüfkabelbaum (1500 ±75) mm lang oder bis zu 2000 mm lang entsprechend der Festlegung,<br />

(50 ±5) mm über der Massefläche<br />

8 Bordnetznachbildung<br />

9 Prüftisch – 2500 mm lang, 900 mm hoch<br />

10 typische HF-Absorber (optional)<br />

11 Filter zur Spannungsversorgung<br />

Bild 10: Leitungsgeführte Störaussendungen –<br />

Beispiel für einen Prüfaufbau für Stromzangenmessungen<br />

11.2.4 Prüfverfahren für Gleichstrom-Lichtmaschinen und Drehstromgeneratoren/-Lichtmaschinen<br />

Lichtmaschinen/Drehstrom-Generatoren müssen mit einer Batterie und einer parallelgeschalteten Kombination<br />

von Widerständen belastet und mit der Bordnetznachbildung, wie in Bild 9 dargestellt, verbunden werden. Laststrom,<br />

Drehzahl, Kabelbaumlänge und andere Bedingungen müssen im Prüfplan festgelegt werden.<br />

12 Grenzwerte für leitungsgeführte Störgrößen von Komponenten<br />

12.1 Grenzwerte für Versorgungsleitungen<br />

Um einen annehmbaren Funkempfang in einem Fahrzeug sicherzustellen, dürfen die leitungsgeführten Störgrößen<br />

die Werte in den Tabellen 6 bzw. 7 für Breitband- bzw. Schmalbandgrenzwerte nicht überschreiten. Siehe Fußnote<br />

1 im Anwendungsbereich für die Aussagen über den Grenzwert.


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Tabelle 6: Grenzwerte für leitungsgeführte Breitband-Störgrößen auf den Stromversorgungseingängen<br />

(Spitzenwert- oder Quasi-Spitzenwert-Detektor)<br />

Pegel in dB(µV)<br />

Klasse<br />

0,15 bis 0,3 MHz 0,53 bis 2,0 MHz 5,9 bis 6,2 MHz 30 bis 54 MHz 70 bis 108 MHz<br />

P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 )<br />

1 113 100 95 82 77 64 77 64 61 48<br />

2 103 90 87 74 71 58 71 58 55 42<br />

3 93 80 79 66 65 52 65 52 49 36<br />

4 83 70 71 58 59 46 59 46 43 30<br />

5 73 60 63 50 53 40 53 40 37 24<br />

ANMERKUNG 1: Für kurzzeitige Störgrößen sind 6 dB zu den Werten in der Tabelle zu addieren.<br />

ANMERKUNG 2: Alle Werte in dieser Tabelle gelten für die in Tabelle 3 angegebenen Bandbreiten.<br />

1) Spitzenwert<br />

2) Quasi-Spitzenwert<br />

Tabelle 7: Grenzwerte für leitungsgeführte Schmalband-Störgrößen auf den Stromversorgungseingängen<br />

(Spitzenwert-Detektor)<br />

Klasse<br />

Pegel in dB(µV)<br />

0,15 bis 0,3 MHz 0,53 bis 2,0 MHz 5,9 bis 6,2 MHz 30 bis 54 MHz 70 bis 108 MHz<br />

1 90 66 57 52 42<br />

2 80 58 51 46 36<br />

3 70 50 45 40 30<br />

4 60 42 39 34 24<br />

5 50 34 33 28 18<br />

ANMERKUNG: Für 87 MHz bis 108 MHz sind 6 dB zu den Werten in der Tabelle zu addieren.<br />

12.2 Grenzwerte für Steuer-/Signalleitungen<br />

Die Grenzwerte für HF-Ströme auf Steuer-/Signalleitungen werden in Tabelle 8 (Breitband) und Tabelle 9 (Schmalband)<br />

angegeben.<br />

Klasse<br />

Tabelle 8: Grenzwerte für leitungsgeführte Breitband-Störströme auf Steuer-/Signalleitungen<br />

(Spitzenwert- oder Quasi-Spitzenwert-Detektor)<br />

Pegel in dB(µA)<br />

0,15 bis 0,3 MHz 0,53 bis 2,0 MHz 5,9 bis 6,2 MHz 30 bis 54 MHz 70 bis 108 MHz<br />

P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 )<br />

1 100 87 92 79 74 61 74 61 68 55<br />

2 90 77 84 71 68 55 68 55 62 49<br />

3 80 67 76 63 62 49 62 49 56 43<br />

4 70 57 68 55 56 43 56 43 50 37<br />

5 60 47 60 47 50 37 50 37 44 31<br />

ANMERKUNG 1: Für kurzzeitige Störgrößen sind 6 dB zu den Werten in der Tabelle zu addieren.<br />

ANMERKUNG 2: Alle Werte in dieser Tabelle gelten für die in Tabelle 3 angegebenen Bandbreiten.<br />

1) Spitzenwert<br />

2) Quasi-Spitzenwert<br />

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Tabelle 9: Grenzwerte für leitungsgeführte Breitband-Störströme auf den Steuer-/Signalleitungen<br />

(Spitzenwert-Detektor)<br />

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Klasse<br />

13 Abgestrahlte Störgrößen von Komponenten/Modulen<br />

13.1 Allgemeines<br />

Pegel in dB(µA)<br />

0,15 bis 0,3 MHz 0,53 bis 2,0 MHz 5,9 bis 6,2 MHz 30 bis 54 MHz 70 bis 108 MHz<br />

1 80 66 57 52 52<br />

2 70 58 51 46 46<br />

3 60 50 45 40 40<br />

4 50 42 39 34 34<br />

5 40 34 33 28 28<br />

ANMERKUNG: Für 87 MHz bis 108 MHz sind 6 dB zu den Werten in der Tabelle zu addieren.<br />

ANMERKUNG: Leitungsgeführte Störgrößen tragen zu den Messungen abgestrahlter Störgrößen bei, weil die Verkabelung<br />

des Prüfaufbaus strahlt. Es ist deshalb empfehlenswert, die Übereinstimmung mit den Anforderungen für leitungsgeführte<br />

Störgrößen sicherzustellen, bevor die Prüfung der abgestrahlten Störgrößen durchgeführt wird.<br />

Messungen abgestrahlter Feldstärken müssen in einem Absorberraum durchgeführt werden, um die hohen Werte<br />

externer Störgrößen durch elektrische Einrichtungen und Rundfunksender auszuschalten.<br />

Die Reflexionseigenschaften des Schirmraumes müssen durch vergleichende Messungen auf einem Freifeld-<br />

Prüfgelände und in dem Absorberraum geprüft werden. Die Abweichung der Meßergebnisse muß den Anforderungen<br />

in 4.4.1 entsprechen. Für weitere Einzelheiten siehe Anhang B.<br />

ANMERKUNG: Störungen des Empfängers im Fahrzeug können durch direkte Strahlung von mehr als einer Leitung im<br />

Fahrzeugkabelbaum verursacht werden. Dieser Koppelmechanismus gegenüber dem Empfänger im Fahrzeug beeinflußt<br />

sowohl das Prüfverfahren als auch die Maßnahmen zur Verringerung der Störgrößen an der Quelle.<br />

Fahrzeugkomponenten, die nicht durch kurze Leitungen wirksam mit der Fahrzeugmasse verbunden sind oder die verschiedene<br />

Leitungen im Kabelbaum haben, die die Störgrößen übertragen, erfordern eine Prüfung der Aussendung<br />

abgestrahlter Störgrößen. Es hat sich gezeigt, daß dies eine bessere Übereinstimmung der so eingebauten Komponenten<br />

mit den Fahrzeugmessungen ergibt.<br />

Beispiele für den Einbau von Komponenten, für die diese Prüfung anwendbar ist, schließen ein, sind aber nicht<br />

beschränkt auf:<br />

– elektronische Regelsysteme mit Mikroprozessoren;<br />

– Scheibenwischermotoren mit zwei Geschwindigkeiten, nach Masse geschaltet;<br />

– Fahrwerksregelsysteme mit Stellmotoren an der Aufhängung;<br />

– Motorkühlungs- und Heizungs-/Lüftergebläse-Motoren in Kunststoff- oder anderen isolierenden Gehäusen.<br />

13.2 Prüfverfahren<br />

Die allgemeine Anordnung von Störquelle und verbindenden Kabelbäumen usw. stellt eine genormte Prüfbedingung<br />

dar. Jede Abweichung von der genormten Länge des Prüfkabelbaums usw. muß vor der Prüfung vereinbart<br />

und im Prüfbericht festgehalten werden. Der Kabelbaum (Versorgungs- und Steuer-/Signalleitungen) muß 50 mm<br />

über der Masseplatte durch 50 mm hohe Stützen aus nichtleitendem Material geführt und geradlinig ausgerichtet<br />

werden (siehe Bilder 11 und 12).<br />

Der Prüfling muß unter den typischen Last- und anderen Bedingungen wie im Fahrzeug arbeiten können, so daß<br />

der Zustand der stärksten Störaussendung auftritt. Diese Betriebsbedingungen müssen im Prüfplan klar festgelegt<br />

werden, um sicherzustellen, daß Zulieferer und Kunde identische Prüfungen durchführen, abhängig vom vorgesehenen<br />

Einbau des Prüflings im Fahrzeug:<br />

– Prüfling mit entfernt angeschlossener (langer) Masserückleitung: es sind zwei NNB erforderlich – eine für<br />

die positive Versorgungsleitung und eine für die Masserückleitung;<br />

– Prüfling mit örtlich angeschlossener (kurzer) Masserückleitung: es ist eine NNB für die positive Versorgungsleitung<br />

erforderlich.<br />

Der Prüfling muß wie im Fahrzeug verkabelt werden (siehe Bilder 7 und 8). Der Meßanschluß der Bordnetznachbildung<br />

muß mit 50 Ω abgeschlossen werden.


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Die Außenfläche der Störquelle, die die stärksten HF-Störgrößen aussendet, muß der Antenne am nächsten sein.<br />

Wenn sich diese Seite mit der Frequenz ändert, müssen Messungen in drei aufeinander senkrechten Ebenen<br />

durchgeführt werden, und der höchste Wert bei jeder Frequenz muß im Prüfbericht festgehalten werden.<br />

ANMERKUNG: Wenn der Prüfling in bezug auf die Wellenlänge klein ist, kann die Orientierung in drei Raumrichtungen<br />

entfallen.<br />

Bei Frequenzen oberhalb 30 MHz muß die Antenne mit horizontaler und vertikaler Polarisation angeordnet werden,<br />

um die größte Anzeige des HF-Störpegels am Meßempfänger zu erhalten (siehe Bilder 11 und 12 für weitere<br />

Prüfanforderungen). Der Abstand zwischen dem Kabelbaum und der Antenne muß (1000 ±10) mm betragen. Dieser<br />

Abstand wird gemessen zwischen der Mitte des Kabelbaums und:<br />

– dem senkrechten Monopolelement oder<br />

– dem Mittelpunkt der bikonischen Antenne oder<br />

– dem nächstliegenden Teil der logarithmisch-periodischen Antenne.<br />

Der Prüfling muß (100 ±10) mm von der Kante des Prüftischs montiert sein, wie in Bild 10 dargestellt.<br />

1 Meßempfänger<br />

2 Absorberraum<br />

3 Durchführungsanschluß<br />

4 doppelt geschirmtes Koaxialkabel<br />

5 Antenne (siehe 6.5.1)<br />

6 Prüfling (EUT)<br />

7 Prüfkabelbaum (1500 ±75) mm lang (oder bis zu 2000 mm entsprechend der Festlegung),<br />

(50 ±5) mm über der Masseplatte<br />

8 Bordnetznachbildung(en)<br />

9 Prüftisch – 2500 mm lang, 900 mm hoch<br />

10 typische HF-Absorber<br />

11 Filter zur Spannungsversorgung<br />

Bild 11: Abgestrahlte Störgrößen – Beispiel eines Prüfaufbaus (Draufsicht)<br />

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Datenbankausdruck aus „<strong>VDE</strong>−Vorschriftenwerk auf CD−ROM“. Verwendung nur gemäß Nutzungsvertrag. Alle Rechte vorbehalten.<br />

1 Meßempfänger<br />

2 Absorberraum<br />

3 Durchführungsanschluß<br />

4 doppelt geschirmtes Koaxialkabel<br />

5 Antenne (siehe 6.5.1)<br />

6 Prüfling (EUT)<br />

9 Prüftisch – 2500 mm lang, 900 mm hoch<br />

10 typische HF-Absorber<br />

12 Antennenanpassungseinrichtung<br />

13 Gegengewicht – typisch 600 mm × 600 mm, üblicherweise mit Kontakt über die gesamte Breite<br />

zur Masseplatte<br />

ANMERKUNG 1: Der bevorzugte Platz für die Antennenanpassungseinrichtung ist unterhalb des Gegengewichts. Als<br />

Alternative kann die Anpassungseinrichtung auch oberhalb des Gegengewichts sein, aber der Fußpunkt des Antennenstabes<br />

muß auf der Höhe der Masseplatte des Prüftisches sein.<br />

ANMERKUNG 2: Die Nummern 7, 8 und 11 werden nicht benutzt, um das Numerierungsschema von Bild 11 aufrechtzuerhalten.<br />

Bild 12: Abgestrahlte Störgrößen – Beispiel eines Prüfaufbaus (Seitenansicht mit Monopolantenne)


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14 Grenzwerte für abgestrahlte Störgrößen von Komponenten<br />

Einige Störquellen sind Dauerstörer und erfordern schärfere Grenzwerte als eine Störquelle, die nur periodisch<br />

oder für eine kurze Zeit in Betrieb ist. Die Grenzwerte in den Tabellen 10 und 11 sind angepaßt worden, um diesem<br />

Umstand Rechnung zu tragen. Messungen brauchen nur mit einer Erfassungsart durchgeführt zu werden (siehe<br />

Fußnote 1 im Anwendungsbereich für die Aussagen über den Grenzwert).<br />

Klasse<br />

Tabelle 10: Grenzwerte für gestrahlte Breitband-Störgrößen von Komponenten<br />

(Spitzenwert- oder Quasi-Spitzenwert-Detektor)<br />

Tabelle 11: Grenzwerte für gestrahlte Schmalband-Störgrößen von Komponenten<br />

(Spitzenwert-Detektor)<br />

15 Gestrahlte Störgrößen von Komponenten/Modulen – TEM-Wellenleiter-Verfahren<br />

15.1 Allgemeines<br />

Pegel in dB(µV/m)<br />

0,15 bis 0,3 MHz 0,53 bis 2,0 MHz 5,9 bis 6,2 MHz 30 bis 54 MHz 70 bis 108 MHz<br />

144 bis 172 MHz<br />

420 bis 512 MHz<br />

820 bis 960 MHz<br />

P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 ) P 1 ) QP 2 )<br />

1 96 83 83 70 60 47 60 47 49 36<br />

2 86 73 75 62 54 41 54 41 43 30<br />

3 76 63 67 54 48 35 48 35 37 24<br />

4 66 53 59 46 42 29 42 29 31 18<br />

5 56 43 51 38 36 23 36 23 25 12<br />

ANMERKUNG 1: Für kurzzeitige Störgrößen sind 6 dB zu den Werten in der Tabelle zu addieren.<br />

ANMERKUNG 2: Alle Werte in dieser Tabelle gelten für die in Tabelle 3 angegebenen Bandbreiten.<br />

1) Spitzenwert<br />

2) Quasi-Spitzenwert<br />

Klasse<br />

Pegel in dB(µV/m)<br />

0,15 bis 0,3 MHz 0,53 bis 2,0 MHz 5,9 bis 6,2 MHz 30 bis 54 MHz 70 bis 108 MHz<br />

144 bis 172 MHz<br />

420 bis 512 MHz<br />

820 bis 960 MHz<br />

1 61 50 46 46 36<br />

2 51 42 40 40 30<br />

3 41 34 34 34 24<br />

4 31 26 28 28 18<br />

5 21 18 22 22 12<br />

ANMERKUNG: Für 87 MHz bis 108 MHz sind 6 dB zu den Werten in der Tabelle zu addieren.<br />

Messungen abgestrahlter Feldstärken müssen in einem Schirmraum durchgeführt werden, um die hohen Werte<br />

externer Störgrößen durch elektrische Einrichtungen und Rundfunksender auszuschalten. Der TEM-Wellenleiter<br />

arbeitet als Schirmraum. Für weitere Einzelheiten siehe Anhang E.<br />

Das TEM-Wellenleiter-Verfahren für Störaussendungsmessungen eignet sich besser für Schmalband- als für<br />

Breitbandmessungen.<br />

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Die obere Grenzfrequenz dieses Prüfverfahrens ist eine direkte Funktion der Maße des TEM-Wellenleiters, der<br />

Maße der Komponenten/Module (einschließlich Aufbauten) und der Eigenschaften des HF-Filters. Messungen<br />

dürfen nicht im Bereich der Resonanzen des TEM-Wellenleiters durchgeführt werden.<br />

Für die Prüfung von Kfz-Elektroniksystemen im Frequenzbereich von 150 kHz bis 200 MHz wird die Benutzung<br />

eines TEM-Wellenleiters empfohlen. Diese im Anhang E, Tabelle E.1, beschriebenen TEM-Wellenleiter sind<br />

typisch für diejenigen, wie sie für Arbeiten im Automobilbereich benutzt werden.<br />

Um reproduzierbare Meßergebnisse zu erzielen, müssen sich der Prüfling und der Prüfkabelbaum in dem TEM-<br />

Wellenleiter für jede Wiederholungsmessung in der gleichen Lage befinden.<br />

15.2 Prüfverfahren<br />

Die allgemeine Anordnung von Prüfling, Kabelbaum, Filtersystem in der Wand des TEM-Wellenleiters usw. stellen<br />

eine genormte Prüfbedingung dar. Jegliche Abweichung von der genormten Prüfanordnung muß vor der Prüfung<br />

vereinbart und im Prüfbericht beschrieben werden.<br />

Der Prüfling muß b/6 (siehe Bild 13) über dem Boden des TEM-Wellenleiters auf Stützen aus nichtleitendem Material<br />

(ε r ≤ 1,4) im erlaubten Arbeitsbereich aufgebaut werden. Die Länge der Kabelbaumnachbildung (z. B. eine Leiterplatte)<br />

muß 450 mm sein, und sie muß wie in Bild 5 dargestellt angeordnet werden.<br />

Die HF-Verhältnisse zwischen Prüfling und Anschlußleiste dürfen von dem Anschlußsystem am Prüfling so wenig<br />

wie möglich beeinflußt werden. Änderungen der HF-Verhältnisse können mit Hilfe von Transfermessungen ausgeglichen<br />

werden. Vorsicht ist geboten, wenn die Größe des Prüflings und der erlaubte Arbeitsbereich fast gleich<br />

sind. In diesem Fall sind besondere Festlegungen zwischen den Anwendern erforderlich.<br />

Der Prüfling muß so installiert werden, daß er unter den typischen Last- und anderen Bedingungen, wie sie im<br />

Fahrzeug vorhanden sind, so arbeitet, daß die höchste Störaussendung auftritt. Diese Betriebsbedingungen müssen<br />

im Prüfplan festgelegt werden, um sicherzustellen, daß Zulieferer und Kunde identische Prüfungen durchführen.<br />

Die positive Versorgungsleitung muß einen HF-Filter am Eingang des TEM-Wellenleiters haben. Die Bordnetznachbildung<br />

(NNB) aus 6.4.1.2 muß benutzt werden. Die NNB muß direkt mit dem TEM-Wellenleiter verbunden<br />

werden und geschirmt sein, so daß die negative Versorgungsleitung an der Anschlußleiste mit Masse verbunden<br />

ist.<br />

1 Prüfling (EUT)<br />

2 dielektrischer Unterbau (ε r ≤ 1,4)<br />

3 Kabelbaumnachbildung (z. B. Leiterplatte)<br />

4 Stecker<br />

5 Steckerleiste (optional)<br />

6 Wand des TEM-Wellenleiters<br />

7 Septum<br />

Bild 13: Beispiel für die Anordnung der Anschlüsse, der Leiterplatte und des dielektrischen Unterbaus


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Bild 14 zeigt einen typischen Prüfaufbau des TEM-Wellenleiter-Verfahrens.<br />

1 Meßinstrument<br />

2 TEM-Wellenleiter<br />

3 Prüfling (EUT)<br />

4 NNB (siehe 6.4.1)<br />

5 Spannungsversorgung<br />

6 50-Ω-Abschlußwiderstand<br />

7 dielektrischer Unterbau<br />

Bild 14: Beispiel einer Prüfanordnung für das TEM-Wellenleiter-Verfahren<br />

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16 Grenzwerte für gestrahlte Störgrößen von Komponenten – TEM-Wellenleiter-Verfahren<br />

(sowohl Leiterplatte und Prüfling als auch Prüfling allein)<br />

Einige Störquellen sind Dauerstörer und erfordern schärfere Grenzwerte als eine Störquelle, die nur periodisch<br />

oder für eine kurze Zeit arbeitet.<br />

Die Grenzwerte für gestrahlte elektromagnetische Energie können für jede Störquelle und Anordnung (Kopplung<br />

zwischen Antenne und elektronischer Einrichtung im Fahrzeug) verschieden sein. Die Klasse aus Tabelle 12 muß<br />

für jedes anwendbare Band aus Tabelle 13 vom Fahrzeughersteller und Zulieferer ausgewählt und im Prüfplan<br />

dokumentiert werden. Für Dauerstörer wird empfohlen, Klasse 5 in den Bändern E und F zu benutzen. Die Grenzwerte<br />

der Klassen 6 und 7 sind für Spezialfälle anzuwenden.<br />

Tabelle 12: Grenzwerte für Störgrößen<br />

Tabelle13: Frequenzbänder<br />

ANMERKUNG 1: Die Grenzwerte in Tabelle 12 sind für Schmalbandmessungen (Spitzenwert- und Quasispitzenwertdetektor)<br />

und Dauerstörer.<br />

ANMERKUNG 2: Für Breitbandmessungen mit dem Quasispitzenwertdetektor sind 10 dB und für Breitbandmessungen<br />

mit dem Spitzenwertdetektor 23 dB zu den Werten der Tabelle 12 zu addieren.<br />

ANMERKUNG 3: Für Breitbandmessungen von Kurzzeitstörern mit dem Quasispitzenwertdetektor sind noch 16 dB zu<br />

den Werten der Tabelle 12 zu addieren, für entsprechende Messungen mit dem Spitzenwertdetektor sind 29 dB zu addieren.<br />

ANMERKUNG 4: Die Werte in Tabelle 12 basieren auf Erfahrungswerten aus nationalen Messungen, die anhand langjähriger<br />

Erfahrungen interpretiert wurden.<br />

17 Grenzwerte für gestrahlte Störgrößen von integrierten Schaltkreisen –<br />

TEM-Wellenleiter-Verfahren<br />

In Beratung.<br />

Anhang A (normativ)<br />

Klasse<br />

Pegel dB<br />

(µV)<br />

Band<br />

Frequenz<br />

MHz<br />

0 anwenderdefiniert A 0,15 bis 0,3<br />

1 60 B 0,53 bis 2,0<br />

2 50 C 5,90 bis 6,2<br />

3 40 D 30,0 bis 54,0<br />

4 30 E 70,0 bis 108,0<br />

5 20 F 144,0 bis 172,0<br />

6 10 G anwenderdefiniert<br />

7 0 H anwenderdefiniert


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Anhang A<br />

(normativ)<br />

Antennenanpassungseinrichtung – Fahrzeugprüfung<br />

A.1 Eigenschaften der Antennenanpassungseinrichtung (150 kHz bis 6,2 MHz)<br />

Die Anforderungen an die Meßeinrichtung sind in 5.2.1 festgelegt.<br />

A.2 Kalibrierung der Antennenanpassungseinrichtung<br />

Die Antennennachbildung in Bild A.1 wird benutzt, um die Antenne einschließlich des Koaxialkabels nachzubilden.<br />

Der 60-pF-Kondensator verkörpert die Kapazität des Koaxialkabels zwischen Fahrzeugantenne und dem Eingang<br />

des Autoradios.<br />

A.2.1 Messung des Gewinns<br />

Die Antennenanpassungseinrichtung muß gemessen werden, um festzustellen, ob ihr Gewinn die Anforderungen<br />

von 5.2.1.1 erfüllt, wenn die Prüfanordnung nach Bild A.1 benutzt wird.<br />

A.2.2 Prüfverfahren<br />

1) Der Signalgenerator ist auf die Startfrequenz mit 1000 Hz, 30 % Amplitudenmodulation und 40 dB(µV)<br />

Ausgangspegel einzustellen.<br />

2) Für jeden Frequenzabschnitt ist die Gewinnkurve aufzuzeichnen.<br />

A.3 Impedanzmessung<br />

Die Messung der Ausgangsimpedanz der Antenne und der Antennenanpassungseinrichtung muß mit einem Vektor-Impedanzmeßgerät<br />

(oder einer gleichwertigen Meßeinrichtung) durchgeführt werden. Die Ausgangsimpedanz<br />

muß innerhalb eines Kreises auf dem Smith-Diagramm liegen, der durch (100 + j0) Ω geht und dessen Zentrum<br />

bei (50 + j0) Ω liegt (z. B. SWV kleiner als 2 : 1).<br />

Anhang B (informativ)<br />

Bild A.1: Kalibrieraufbau<br />

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Anhang B<br />

(informativ)<br />

Kalibrierverfahren für einen Schirmraum für Komponentenprüfung<br />

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B.1 Reflexionsmessung und Kalibrierverfahren für den Schirmraum<br />

Das folgende Prüfverfahren wird für die Kalibrierung von Schirmräumen mit den Mindestmaßen 7,0 m × 6,5 m ×<br />

4,0 m (Länge × Breite × Höhe) für die Messung abgestrahlter Störgrößen empfohlen.<br />

B.2 Normstörer<br />

Für die Kalibrierung muß ein Normstörer mit definierten Eigenschaften verwendet werden. Eine Kalibrierkurve für<br />

die Feldstärke in 1 m Abstand ist mit dem Normstörer auf einem Freifeld-Meßgelände zu erstellen, wobei derselbe<br />

Meßaufbau, z. B. Antennen, Kalibrierverkabelung, Bordnetznachbildung usw., zu verwenden ist.<br />

B.3 Eigenschaften des Normstörers<br />

Der Normstörer muß ein konstantes Ausgangsamplitudenspektrum im gesamten interessierenden Frequenzbereich<br />

haben.<br />

B.4 Kalibrierverfahren<br />

Der Normstörer ist an der Stelle des Prüflings in dem in den Bildern 11 und 12 gezeigten Prüfaufbau aufzustellen.<br />

Der Normstörer muß mit der Bordnetznachbildung durch den Normkabelbaum von 1500 mm Leitungslänge verbunden<br />

werden, der 50 mm über der Masseplatte geführt wird.<br />

Die Messungen müssen bei denselben Frequenzen und mit denselben Antennen durchgeführt werden, die<br />

anschließend für die Messung des Prüflings verwendet werden. Eine graphische Darstellung der Feldstärke über<br />

der Frequenz ist zu erstellen.<br />

Der Unterschied zwischen den Kurven aus der Freifeldmessung und der Messung im Absorberraum muß benutzt<br />

werden, um nachzuprüfen, ob die Reflexionseigenschaften des Absorberraums mit den Anforderungen in 4.4.1<br />

übereinstimmen, aber sie können nicht als ein Kalibrierfaktor benutzt werden.<br />

Um die Eindeutigkeit der Messungen sicherzustellen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um jegliche Reflexionen<br />

in dem Schirmraum zu vermindern, die Veränderungen der Meßwerte verursachen können.<br />

ANMERKUNG: Zweckentsprechend eingesetztes HF-absorbierendes Material vermindert Reflexionen bei höheren Frequenzen.<br />

Anhang C (informativ)


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Anhang C<br />

(informativ)<br />

Anforderungen an die Stromzange<br />

C.1 Allgemeine Informationen<br />

Eine HF-Stromzange ist ein aufklappbarer HF-Stromtransformator, der mit einem kalibrierten EMV-Meßgerät<br />

(Empfänger), Oszilloskop oder einem anderen spannungsempfindlichen Instrument als Umsetzer benutzt wird, um<br />

die Stärke von HF-Strömen in einem elektrischen Leiter oder Kabel zu bestimmen.<br />

Eine direkte Verbindung mit dem Leiter ist nicht erforderlich. Die Zange wird um den zu prüfenden Leiter herumgelegt,<br />

der dadurch zu einer Primärwicklung mit einer Windung wird, wobei die Zange die Sekundärwicklung mit<br />

vielen Windungen ist.<br />

Der Kern der Zange muß so ausgelegt sein, daß er durch den höchsten Strom in dem zu messenden Kabelbündel<br />

nicht in die Sättigung gelangt. Eine Sättigung des Kerns führt zu fehlerhaften Anzeigen, solange der Kern im gesättigten<br />

Zustand bleibt.<br />

C.2 Elektrische Eigenschaften<br />

a) Schaltung: Stromtransformator;<br />

b) Transferimpedanz: siehe C.3;<br />

c) Frequenzbereich: 0,15 MHz bis 108 MHz;<br />

d) Sättigungsstrom: Sättigung darf beim 1,25fachen des höchsten zu erwartenden Stromes<br />

nicht auftreten;<br />

e) höchste Primärspannung: abhängig von der Isolation des Kabels;<br />

f) Bemessungs-Ausgangsimpedanz: (50 + j0) Ω;<br />

g) Ausgangssteckverbindung: koaxial;<br />

h) Öffnungsweite: für das zu messende Kabel geeignet.<br />

C.3 Transferimpedanz<br />

Der HF-Strom (I p ) in µA in dem zu prüfenden Leiter wird aus der Anzeige (E s ) in µV des Stromzangenausgangs<br />

auf dem Störspannungsmeßgerät, geteilt durch die Transferimpedanz der Zange (Z t ), bestimmt, oder<br />

I p = E s / Z t .<br />

Die Transferimpedanz der Stromzange in Ω wird über den gesamten Frequenzbereich bestimmt, indem ein<br />

bekannter HF-Strom I p durch den zu prüfenden Primärleiter geschickt wird und die daraus resultierende Spannung<br />

E s an einer 50-Ω-Last aufgezeichnet wird. Dann ist<br />

Z t = E s / I p .<br />

C.4 Transferfaktor<br />

Aus praktischen Gründen wird häufig der Begriff „Transferadmittanz“ anstelle von „Transferimpedanz“ benutzt. Der<br />

Logarithmus der Transferadmittanz ist<br />

y t [dB(1/Ω)] = 20 log Y t = 20 log (1/Z t ).<br />

Der Strom in dB(µA) wird aus dem Spannungspegel in dB(µV) nach der folgenden Gleichung ermittelt:<br />

I [dB(µA)] = U [dB(µV)] + y t [dB(1/Ω)].<br />

Anhang D (informativ)<br />

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Anhang D<br />

(informativ)<br />

Anmerkungen zur Störunterdrückung<br />

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D.1 Einleitung<br />

Eine erfolgreiche Funk-Entstörung in einem Fahrzeug erfordert eine systematische Untersuchung zur Erkennung<br />

von Störquellen, die im Lautsprecher zu hören sind. Diese Störgrößen können den Lautsprecher auf verschiedenen<br />

Wegen erreichen:<br />

a) in die Antenne eingekoppelte Störgrößen;<br />

b) in das Antennenkabel eingekoppelte Störgrößen;<br />

c) Eindringen in das Empfängergehäuse über die Versorgungsleitungen;<br />

d) direkte Einstrahlung in den Empfänger (Störfestigkeit eines Autoradios gegen gestrahlte Störgrößen);<br />

e) Einkopplung von Störgrößen auf alle anderen Leitungen, die mit dem Empfänger im Fahrzeug verbunden<br />

sind.<br />

Vor dem Beginn der Untersuchung muß das Gehäuse des Empfängers, der Antennensockel und beide Enden des<br />

Schirms des Antennenkabels richtig mit Masse verbunden werden.<br />

D.2 In die Antenne eingekoppelte Störgrößen<br />

Die meisten Arten von Störgrößen erreichen den Empfänger über die Antenne. Diese Effekte lassen sich durch<br />

Störunterdrückung an der Quelle verringern.<br />

D.3 Einkopplung in das Antennenkabel<br />

Um die Einkopplung zu minimieren, sollte das Antennenkabel nicht parallel zum Kabelbaum oder anderen elektrischen<br />

Leitungen verlegt werden, und es sollte von diesen so entfernt wie möglich liegen.<br />

D.4 Taktgenerator<br />

Gestrahlte/leitungsgeführte Störgrößen von elektronischen Modulen im Fahrzeug können andere Fahrzeugkomponenten<br />

beeinflussen. Wesentliche Oberwellen des Taktgenerators dürfen weder mit den Duplexabständen der<br />

Sende-/Empfangseinrichtungen noch mit den Frequenzen von Empfangskanälen zusammenfallen. Die Grundfrequenz<br />

von Oszillatoren in Modulen/Komponenten der Fahrzeugelektronik darf benachbarte mobile Sende-/Empfangseinrichtungen<br />

nicht beeinflussen. Dies bedeutet, daß sie kein ganzzahliger Bruchteil der Duplexfrequenz<br />

irgendeines Mobilfunksystems sein darf, das in dem Land in Betrieb ist, in dem das Fahrzeug benutzt wird.<br />

D.5 Andere Informationsquellen<br />

Korrekturmaßnahmen für das Eindringen von Störgrößen über die Verkabelung des Empfängers und durch direkte<br />

Einstrahlung werden in anderen Publikationen beschrieben. In ähnlicher Weise werden Prüfungen zur Ermittlung<br />

der Störfestigkeit eines Empfängers gegen leitungsgeführte und direkt gestrahlte Störgrößen in anderen Publikationen<br />

behandelt (z. B. IEC-CISPR 20).<br />

D.6 Bezugsdokument<br />

CISPR 20:1990, Limits and methods of measurement of immunity characteristics of sound and television broadcast<br />

receivers and associated equipment.<br />

Anhang E (informativ)


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Anhang E<br />

(informativ)<br />

Maße von TEM-Wellenleitern<br />

Die Maße für den Entwurf eines rechteckigen TEM-Wellenleiters sind in den Bildern E.1 und E.2 sowie in Tabelle<br />

E.1 angegeben.<br />

Bild E.1: TEM-Wellenleiter – horizontaler Schnitt durch das Septum<br />

Bild E.2: TEM-Wellenleiter – senkrechter Schnitt durch das Septum<br />

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Tabelle E.1 gibt die Maße für die Konstruktion von TEM-Wellenleitern mit festgelegten oberen Frequenzgrenzen<br />

an.<br />

Tabelle E.1: Maße von TEM-Wellenleitern<br />

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Anhang F (informativ)<br />

Obere Frequenz Zellenformfaktor Zellenformfaktor Höhe des TEM-<br />

Wellenleiters b<br />

Septumsbreite S<br />

MHz W / b L / W mm mm<br />

100 1,00 1,00 1200 1000<br />

200 1,69 0,66 560 700<br />

200 1,00 1,00 600 500<br />

300 1,67 1,00 300 360<br />

500 1,50 1,00 200 230<br />

ANMERKUNG: Die eingerahmten Größen des TEM-Wellenleiters sind typisch für die Prüfung von<br />

Kraftfahrzeug-Komponenten. Für die Prüfung von integrierten Schaltkreisen können sogar noch kleinere TEM-<br />

Wellenleiter für Messungen bis zu und über 1 GHz hinaus verwendet werden.


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Anhang F<br />

(informativ)<br />

Prinzipschaltbild der Bordnetznachbildung<br />

Bild F.1: Prinzipschaltbild am Beispiel einer 5-µH-Bordnetznachbildung<br />

*)<br />

*)<br />

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