ABFALLENTSORGUNG IN ZEMENTWERKEN - KSE Bern
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<strong>ABFALLENTSORGUNG</strong> <strong>IN</strong> <strong>ZEMENTWERKEN</strong><br />
Zusammenfassung der Ergebnisse der 10. Sitzung vom<br />
Donnerstag, 19. Mai 2005 im BUWAL, Ittigen<br />
Anwesend:<br />
Entschuldigt:<br />
Traktanden:<br />
Die Herren Bürgi, Spicher, Widmer, Leuthard (Vertretung von Herrn Cramer),<br />
Monteil, Huwiler, Sollberger, Ernst, Hauser, Inhelder, Kuhn, Calonder,<br />
Lichtensteiger, Kunze (Protokoll, Vertretung von Herrn Liechti), Tellenbach<br />
(Vorsitz), Villiger, Zellweger sowie Herr Wenger (BUWAL) als Gast<br />
Die Herren Baud, Cramer, Steiner, Quartier, Liechti, Schoch, Frau Schenk<br />
1. Begrüssung, Mitteilungen<br />
2. Antrag Arbeitsgruppe Zinn in Lösungsmitteln<br />
3. Information aus der Arbeitsgruppe Vollzugshilfe Kohleflugasche / Hochofenschlacke<br />
4. VeVA: Stand der Einführung<br />
5. Reorganisation Abteilung Abfall und Konsequenzen für Revisionskommission<br />
6. Verschiedenes, Termine<br />
1. Begrüssung, Mitteilungen<br />
• Herr Tellenbach begrüsst die Teilnehmenden, speziell die Herren B. Calonder (Amt für<br />
Umwelt und Natur des Kt. GR), F. Leuthard (Jura-Cement-Fabriken) sowie S. Sollberger,<br />
welche zum ersten Mal an einer RK-Sitzung teilnehmen.<br />
• Herr Tellenbach informiert, dass es für ihn die letzte RK Sitzung als Vorsitzender ist (aufgrund<br />
der Reorganisation der Abteilung Abfall), dass er aber je nach Thema weiterhin als<br />
Gast dabei sein wird. Zukünftig wird Herr Wenger den Vorsitz führen, Herr Hauser bleibt<br />
Projektleiter der Gruppe (siehe dazu Punkt 5).<br />
• Herr Wenger ist heute als Gast an der Sitzung (in Zukunft Vorsitz der RK)<br />
• Herr Spicher würdigt den grossen Einsatz von Herrn Tellenbach als Mann der ersten<br />
Stunde und lädt die Sitzungsteilnehmer zu einem anschliessenden Mittagessen ein.<br />
• Zum Protokoll der letzten Sitzung (RK 9), welches vorgängig per email bereits genehmigt<br />
wurde, gibt es keine weiteren Bemerkungen. Für dessen Verfassung wird Herrn Liechti<br />
gedankt.
Abfallentsorgung in Zementwerken<br />
Revisionskommission<br />
2. Antrag Arbeitsgruppe Zinn in Lösungsmitteln<br />
Herr Hauser stellt die Arbeiten, Resultate und den Antrag der Arbeitsgruppe vor:<br />
• Ausgangslage:<br />
‣ Ausschlag für die Bearbeitung kam von cemsuisse, welche erhöhte Sn- Konzentrationen<br />
in Lösungsmitteln feststellte.<br />
‣ Die neue Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verlangt aus Gründen<br />
des Arbeitnehmerschutzes eine Reduktion von löslichem Chrom VI. Das Reduktionsmittel<br />
wird nicht vorgeschrieben.<br />
‣ In Länder, wo die Chromreduktion heute schon Praxis ist, wurde bisher vorwiegend Eisensulfat<br />
verwendet; Zinnsulfat wird auch bereits heute und vorausssichtlich in zunehmendem<br />
Masse eingesetzt. Dabei gelangen grössere Mengen von Sn (einige hundert<br />
mg/kg) in den Zement.<br />
• Erkenntnisse der Arbeitsgruppe:<br />
‣ Durchschnittswerte von Sn in Lösungsmittel (Daten von cemsuisse: jede Charge wird<br />
beprobt; Sammelprobe über halbes Jahr; mehrfach analysiert, Daten entsprechen Mittelwerten<br />
der beiden Halbjahresperioden) zeigen, dass nur 10 Werte den Richtwert von<br />
10 mg/kg Sn in Lösungsmittel einhalten. 13 liegen zwischen 10 und 100 mg/kg, die<br />
höchsten Werte betragen 142, 272 und > 300 mg/kg.<br />
‣ Gemäss Stoffflussmodell, erfolgt der Transfer von Sn fast ausschliesslich in den Klinker,<br />
dabei werden Richtwerte im Klinker (25 mg/kg) bei weitem eingehalten.<br />
‣ Es wird davon ausgegangen, dass es sich um anorganische Zinnverbindungen handelt,<br />
welche in der chemischen Industrie als Reduktionsmittel verwendet werden,.<br />
‣ Es soll vermieden werden, dass konzentrierte Zinn-Lösungen vermischt werden. Diese<br />
können einer Verwertung zugeführt werden.<br />
• Antrag:<br />
‣ Richtwert Sn neu auf 300 mg/kg ansezten (A12 der Positivliste)<br />
‣ VVS Code 1211, 1221, 1222, 1240 ergänzen (ebenfalls mit Richtwert Sn von 300 mg/<br />
kg; neuer Eintrag A13 Positivliste)<br />
• Diskussion:<br />
Herr Lichtensteiger fragt nach, ob die Lenkungswirkung mit einem Richtwert von 300 mg/kg<br />
noch funktioniert. Herr Tellenbach antwortet, dass es sich um ein praktikables Triagekriterium<br />
handelt und schätzt den Anreiz, dass mit dieser Regelung mehr Lösungsmittel in den<br />
Zementofen gehen, als gering ein.<br />
Herr Calonder fragt, ob der Ursprung der deutlichen Ausreisser-Werte bekannt sei. Laut Herr<br />
Hauser kann die Quelle nicht genau eruiert werden, da dies zu aufwändig wäre.<br />
Herr Widmer gibt dazu zu bedenken, dass in Anbetracht der zukünftigen Vorgabe für Chromatreduktion<br />
(welche u.a. durch Zugabe von grösseren Mengen von Zinnsulfaten erreicht<br />
werden kann) sich ein grösserer Aufwand kaum rechtfertigt.<br />
Herr Spicher betont auch noch einmal, dass mit der Einführung der Chromatbegrenzung (2<br />
mg/kg) im Zement ab 2007, grössere Mengen von Zinnsulfat eingesetzt werden müssen.<br />
Deshalb macht es keinen Sinn bei der Klinkerproduktion den Zinnwert möglichst tief zu halten.<br />
Herr Huwiler weist darauf hin, dass die zwei in der Arbeitsgruppe beteiligten Entsorger betont<br />
haben, dass es Sinn macht zinnverschmutze Lösungsmittel für die Verbrennung in Zementwerken<br />
zuzulassen, nicht aber zinnhaltige Lösungsmittel. Diese können problemlos unterschieden<br />
werden, da es bei letzteren um Zinnkonzentrationen von 1000 mg/kg und mehr<br />
geht. Diesem Input von Praktikern solle Rechnung getragen werden.<br />
Herr Tellenbach erklärt, dass bei der Erarbeitung der Richtlinie überall dort, wo wenig bekannt<br />
war, die Richtwerte tief (auf Basis der Erdkrustenwerte) angesetzt wurden. In den letzten<br />
10 Jahre gab es dann Fälle (z.B. Antimon in PET), in welchen diese Werte über den ursprünglichen<br />
festgesetzten Werten lagen.<br />
Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 2
Abfallentsorgung in Zementwerken<br />
Revisionskommission<br />
Herr Monteil erklärt, dass die Zementwerke den Lieferanten mit erhöhten Zinnwerten nachgehen,<br />
es handelt sich aber nur um sehr vereinzelte Chargen, welche die Gesamtfracht an<br />
Zinn nicht dramatisch verändert. Holcim hat auch das Anliegen (auch aufgrund der ISO<br />
14001 Zertifizierungen ihrer Werke), rechtskonform zu bleiben. Dafür sei ein praktikabler<br />
Zinn-Richtwert in Lösungsmitteln nötig.<br />
Herr Ernst gibt zu Bedenken, dass Wirkung erzielt werden muss. Diese hänge nicht davon<br />
ab, ob der Richtwert auf 100, 200 oder 300 mg/kg liege, sondern ob die Abfallabgeber die<br />
Metallwerte sorgfältig deklarieren.<br />
Herrn Calonder geht es darum, grosse Mengen von Zinn in die richtige Richtung (stoffliche<br />
Verwertung) zu treiben. Auf die Frage von Herrn Tellenbach nach einem Gegenantrag betont<br />
Herr Spicher, dass die Bedenken von Herrn Calonder aufgenommen werden sollen.<br />
Herr Calonder fragt nach, wieso neue VVS Codes (A13 der Positivliste) aufgenommen wurden.<br />
Herr Hauser erklärt, dass die Lösungsmittel mit diesen VVS-Codes gemäss der Richtlinie<br />
bereits heute zur Verbrennung in Zementwerken zugelassen sind. Die Codes wurden<br />
den kantonalen Bewilligungen entnommen. Die Auflistung der Codes in der Positivliste ist<br />
nötig, weil für diese Abfälle Ausnahmen gegenüber den Richtwerten der Richtlinie definiert<br />
werden.<br />
Herr Monteil betont, dass diese stark verschmutzten Abfälle der chemischen Industrie dank<br />
hohen Temperaturen (2000°C) und einer Verweilzeit von 6 Sekunden in der Primärflamme<br />
vollständig zerstört werden.<br />
Herr Wenger gibt noch einmal zu bedenken, dass anstelle von Zinnsulfat (für die Reduktion<br />
von Chromaten) auch Eisensulfat eingesetzt werden könnte. Herr Spicher meint dazu, dass<br />
die Gesetzgebung dies offen lasse, dies aber von anderen Faktoren abhänge (z.B. Handling).<br />
Ein Zugabe von Eisensulfate kann z.B. auch zu einer Gelbverfärbung des Betons führen.<br />
Herr Zellweger bittet keine Philosophiefrage aus der Sache zu machen, sondern Input und<br />
Output zu beachten und betont, dass er für die Annahme des Antrages ist.<br />
Aufgrund der Diskussion, wird noch einmal die Frage, nach der ökotoxikologischen Wirkung<br />
von Zinn aufgeworfen. Herr Tellenbach betont die Wichtigkeit dieses Aspektes und hält fest,<br />
dass in der Zukunft darauf geachtet werden muss. Insbesondere falls neue Regelungen von<br />
der EU diesbezüglich erlassen würden, müsste reagiert werden.<br />
Herr Calonder fragt, wieso der VVS Code 1240 neu unter Brennstoff in der Positivliste (früher<br />
Betriebshilfsstoff Eintrag E2) aufgenommen wird. Herr Hauser bemerkt, dass dies ein Fehler<br />
ist, und dass der VVS Code 1240 weiterhin unter Betriebshilfsstoff geführt wird (mit der Ergänzung<br />
von 300 mg/kg Sn).<br />
• Abstimmung<br />
‣ Ordnungsantrag: Herr Calonder beantragt, dass über A12 und A13 separat abgestimmt<br />
wird. Dem Ordnungsantrag wird statt gegeben. Und es kommt zur Abstimmung<br />
mit folgenden Resultaten:<br />
‣ A12 wird ohne Gegenstimme angenommen<br />
‣ A13 wird mit einer Gegenstimme (Herr Calonder) angenommen<br />
‣ Ohne Gegenstimme wird angenommen, dass der VVS Code 1240 wie bisher unter<br />
Eintrag E2 (Betriebshilfsstoffe) geführt wird (mit der Ergänzung von 300 mg/kg Sn).<br />
3. Information aus der Arbeitsgruppe Vollzugshilfe Kohleflugasche/Hochofenschlacke<br />
Herr Tellenbach informiert, dass das BUWAL vor 8 Jahren in einem Rundschreiben Empfehlungen<br />
bezüglich Import und Verwendung von Kohleflugasche und Hochofenschlacke zur<br />
Herstellung von Baustoffen publiziert hat. Darin wurden die Materialien aufgrund von Richtwerten<br />
in 3 Klassen eingeteilt. Diese 3-Teilung lässt sich im neuen Abfallkatalog nicht mehr<br />
abbilden und findet in den Kontrollverfahren der neuen VeVA keine Entsprechung.<br />
Herr Hauser führt weiter aus, dass das neue Abfallverzeichnis (LVA; im Rahmen der Einführung<br />
der VeVA) folgende Klassierungen vorsieht: nicht kontrollpflichtig, kontrollpflichtig (ak)<br />
und Sonderabfall (S), wobei für die letzten zwei Klassierungen ein Kontrollverfahren mit Begleitschein,<br />
Notifizierung und Empfängerbewilligung erforderlich ist.<br />
Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 3
Abfallentsorgung in Zementwerken<br />
Revisionskommission<br />
Nicht zuletzt ist auch der mögliche Entsorgungsweg bzw. die mögliche Verwendung für zwei<br />
der drei bisherigen Klassen identisch.<br />
Aus diesen Gründen wurden neu zwei Klassen von Kohleflugasche und Hochofenschlacke<br />
geschaffen. Die dazugehörigen Richtwerte mussten neu definiert werden. Dabei wurden die<br />
Richtwerte auf folgender Basis angepasstfolgenden bestehenden Richtwerte und Kriterien<br />
berücksichtigt:<br />
• Richtlinie Zementwerke: Tab. 1, Kolonne C (Zumahlstoffe)<br />
• Aushubrichtlinie: T-Werte<br />
• Bisherige provisorische Empfehlung BUWAL<br />
• Daten cemsuisse / Bericht z.H. EU –Kommission<br />
• Analytische Möglichkeiten<br />
Die Werte für Hochofenschlacke wurden direkt von Tab. 1, Kolonne C der Richtlinie übernommen.<br />
Die Werte für Kohleflugasche wurden gegenüber den oberen Richtwerten der bisherigen<br />
Empfehlung z.T. verschärft. Offen sind noch die Richtwerte für Thallium (Frage der<br />
Analytik) und weiterer in der Richtlinie aufgeführte Schwermetalle (Be, Co, Se, V, Ba). Bezüglich<br />
Chromate wird auf die ChemRRV verwiesen. Ob Belastungen mit organischen<br />
Schadstoffen in Flugaschen relevant sind muss noch geklärt werden.<br />
Am 2. Juni 05 findet die nächste Arbeitsgruppensitzung statt, mit dem Ziel der Fertigstellung<br />
der Vollzugshilfe sowie des Antrags für einen Eintrag in die Positivliste. Ein Eintrag in die Positivliste<br />
ist nötig, weil die Richtwerte zum Teil über denjenigen von Tab. 1, Kolonne C für<br />
Zumahlstoffe liegen. Damit sind die Bedingungen für den Einsatz von Kohleflugasche und<br />
Hochofenschlacke als Zuschlagstoff sowohl in Zement als auch in Beton gleich.<br />
• Diskussion:<br />
Herr Lichtensteiger fragt, wieso nicht noch mehr Anreiz für „bessere“ Flugaschen geschaffen<br />
wird (scheinbar gibt es genug davon). Herr Monteil betont, dass Holcim kein Interesse an einer<br />
schlechten Qualität hat, da sonst Probleme bei Betonkontrollen auftreten können. Die<br />
jetzt vorliegenden Werte sind strenger als bisher. Wichtig sei, dass die Regelung, welche bis<br />
jetzt nur in Briefform vorhanden war, nun verbindlich wird.<br />
Herr Hauser verweist auf die vorliegenden Daten zur Verteilung der Schwermetallgehalte in<br />
Flugaschen. Diese zeigen, dass sich die vorgeschlagenen Richtwerte auf der „guten Seite“<br />
befinden und eine Triage statt findet.<br />
Herr Spicher hält fest, dass Flugasche sowohl als Zumahlstoff im Zementherstellungsprozess<br />
wie auch bei der Betonherstellung eingesetzt wird. Es besteht ein Risiko, dass falls bei<br />
der Betonherstellung Flugasche von schlechter Qualität eingesetzt wird, dies auf die Zementhersteller<br />
zurückfallen könnte.Herr Spicher stellt den Antrag, dass die Frage von Cr VI<br />
auch auf die Liste aufgenommen wird. Im gegenwärtigen Entwurf wird dabei nur Bezug auf<br />
die ChemRRV genommen. Diesem Antrag erwächst keine Opposition; er wird stillschweigend<br />
angenommen. Herr Widmer betont, dass dies cemsuisse bereits gefordert hat.<br />
Herr Tellenbach antwortet, dass dies geprüft werden muss.<br />
Herr Hauser ergänzt, dass die Vollzugshilfe nach der Bearbeitung durch die Arbeitsgruppebei<br />
den betroffenen Kreisen in Konsultation gegeben wird.<br />
4. VeVA: Stand der Einführung<br />
Herr Tellenbach informiert über den Stand der Einführung (Anmerkung: siehe dazu Präsentation von<br />
Herrn Tellenbach im Anhang des Protokolls, hier werden nur die wichtigsten Punkte aufgenommen):<br />
• Die bundesinterne Ämterkonsultation ist abgeschlossen und zur Zeit findet eine redaktionelle<br />
und juristische Bereinigung statt.<br />
• Im Mai 05 wird der Bundesratsantrag gestellt und der Bundesratsbeschluss soll im Juni<br />
05 erwirkt werden. [Nachtrag: Der Bundesrat hat am 22. 06.2005 die VeVA verabschiedet]<br />
• Die VeVA tritt am 1.1.06 in Kraft.<br />
• Die Vorarbeiten für die Einführung der VeVA online laufen (www.veva-online.ch)<br />
• Die Vollzugshilfen sind am Entstehen<br />
Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 4
Abfallentsorgung in Zementwerken<br />
Revisionskommission<br />
Kommentare:<br />
• Herr Spicher signalisiert die Bereitschaft von cemsuisse an den Vollzugshilfen mitzuarbeiten.<br />
• Herr Spicher fragt, wieso bei den Kriterien für die Beurteilung der Abfallexporte wieder<br />
das Kriterium der Entsorgungskosten aufgenommen wurden.<br />
• Herr Tellenbach antwortet, dass sich dies aus Diskussionen mit seco ergeben habe.<br />
5. Reorganisation Abteilung Abfall und Konsequenzen für Revisionskommission<br />
Herr Tellenbach informiert, dass ab 1.8.05 die Abteilung Abfall reorganisiert wird. Es werden<br />
3 Sektionen geschaffen:<br />
• Sektion Siedlungs- und Bauabfälle (Sektionschef Herr Schwager)<br />
• Sektion Altlasten und Industrieabfälle (Sektionschef Herr Wenger)<br />
• Sektion Konsumgüter und Ökobilanzen (Sektionschef Herr Tellenbach)<br />
Damit wird neu Herr Wenger den Vorsitz der RK übernehmen.<br />
Herr Tellenbach stellt in einem kurzen Rückblick dar, dass die ersten Ideen der Verbrennung<br />
von Abfällen in Zementwerken im 1988 an einem Workshop der damaligen SIGA/ASS diskutiert<br />
wurden und dass das Thema an einer Sitzung im 1992 mit Herrn Bundesrat Cotti und<br />
Herrn Schmidheini zum ersten Mal auf höchster politischen Ebene diskutiert wurde. Anschliessend<br />
erarbeitete die Arbeitsgruppe „Abfälle in Zementwerken“ (heutige RK) das Thesenpapier<br />
und dann die Richtlinie.<br />
Herr Tellenbach bedankt sich bei allen Teilnehmenden der RK für die ausgezeichnete Zusammenarbeit<br />
und Kollegialität und lobt das ausgezeichnete Verhältnis mit der Wirtschaft<br />
und wünscht der Gruppe und Herrn Wenger (neuer Vorsitz der RK) alle Gute für die Zukunft.<br />
Herr Spicher würdigt noch einmal den Einsatz von Herrn Tellenbach, lobt seine fachlichen<br />
Kompetenzen und wünscht sich, dass auch in der Zukunft die menschliche Nähe aufrecht<br />
erhalten wird.<br />
Herr Wenger begrüsst die Gruppe und drückt aus, dass er sich auf die Zusammenarbeit<br />
freue.<br />
6. Verschiedenes, Termine<br />
• Die nächste Sitzung (RK 11) findet wie bereits geplant statt:<br />
Donnerstag, 24. November 2005 09’45 Uhr, BUWAL<br />
Zusätzlich wird folgender neuer Termin für die Sitzung RK 12 vereinbart:<br />
Donnerstag, 18. Mai 2006 09’45 Uhr, BUWAL<br />
Für das Protokoll<br />
Alex Kunze<br />
Beilagen:<br />
1. Aktuelle Pendenzenliste<br />
2. Präsentation „Einführung der VeVA“<br />
Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 5