28.11.2014 Aufrufe

ABFALLENTSORGUNG IN ZEMENTWERKEN - KSE Bern

ABFALLENTSORGUNG IN ZEMENTWERKEN - KSE Bern

ABFALLENTSORGUNG IN ZEMENTWERKEN - KSE Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ABFALLENTSORGUNG</strong> <strong>IN</strong> <strong>ZEMENTWERKEN</strong><br />

Zusammenfassung der Ergebnisse der 10. Sitzung vom<br />

Donnerstag, 19. Mai 2005 im BUWAL, Ittigen<br />

Anwesend:<br />

Entschuldigt:<br />

Traktanden:<br />

Die Herren Bürgi, Spicher, Widmer, Leuthard (Vertretung von Herrn Cramer),<br />

Monteil, Huwiler, Sollberger, Ernst, Hauser, Inhelder, Kuhn, Calonder,<br />

Lichtensteiger, Kunze (Protokoll, Vertretung von Herrn Liechti), Tellenbach<br />

(Vorsitz), Villiger, Zellweger sowie Herr Wenger (BUWAL) als Gast<br />

Die Herren Baud, Cramer, Steiner, Quartier, Liechti, Schoch, Frau Schenk<br />

1. Begrüssung, Mitteilungen<br />

2. Antrag Arbeitsgruppe Zinn in Lösungsmitteln<br />

3. Information aus der Arbeitsgruppe Vollzugshilfe Kohleflugasche / Hochofenschlacke<br />

4. VeVA: Stand der Einführung<br />

5. Reorganisation Abteilung Abfall und Konsequenzen für Revisionskommission<br />

6. Verschiedenes, Termine<br />

1. Begrüssung, Mitteilungen<br />

• Herr Tellenbach begrüsst die Teilnehmenden, speziell die Herren B. Calonder (Amt für<br />

Umwelt und Natur des Kt. GR), F. Leuthard (Jura-Cement-Fabriken) sowie S. Sollberger,<br />

welche zum ersten Mal an einer RK-Sitzung teilnehmen.<br />

• Herr Tellenbach informiert, dass es für ihn die letzte RK Sitzung als Vorsitzender ist (aufgrund<br />

der Reorganisation der Abteilung Abfall), dass er aber je nach Thema weiterhin als<br />

Gast dabei sein wird. Zukünftig wird Herr Wenger den Vorsitz führen, Herr Hauser bleibt<br />

Projektleiter der Gruppe (siehe dazu Punkt 5).<br />

• Herr Wenger ist heute als Gast an der Sitzung (in Zukunft Vorsitz der RK)<br />

• Herr Spicher würdigt den grossen Einsatz von Herrn Tellenbach als Mann der ersten<br />

Stunde und lädt die Sitzungsteilnehmer zu einem anschliessenden Mittagessen ein.<br />

• Zum Protokoll der letzten Sitzung (RK 9), welches vorgängig per email bereits genehmigt<br />

wurde, gibt es keine weiteren Bemerkungen. Für dessen Verfassung wird Herrn Liechti<br />

gedankt.


Abfallentsorgung in Zementwerken<br />

Revisionskommission<br />

2. Antrag Arbeitsgruppe Zinn in Lösungsmitteln<br />

Herr Hauser stellt die Arbeiten, Resultate und den Antrag der Arbeitsgruppe vor:<br />

• Ausgangslage:<br />

‣ Ausschlag für die Bearbeitung kam von cemsuisse, welche erhöhte Sn- Konzentrationen<br />

in Lösungsmitteln feststellte.<br />

‣ Die neue Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verlangt aus Gründen<br />

des Arbeitnehmerschutzes eine Reduktion von löslichem Chrom VI. Das Reduktionsmittel<br />

wird nicht vorgeschrieben.<br />

‣ In Länder, wo die Chromreduktion heute schon Praxis ist, wurde bisher vorwiegend Eisensulfat<br />

verwendet; Zinnsulfat wird auch bereits heute und vorausssichtlich in zunehmendem<br />

Masse eingesetzt. Dabei gelangen grössere Mengen von Sn (einige hundert<br />

mg/kg) in den Zement.<br />

• Erkenntnisse der Arbeitsgruppe:<br />

‣ Durchschnittswerte von Sn in Lösungsmittel (Daten von cemsuisse: jede Charge wird<br />

beprobt; Sammelprobe über halbes Jahr; mehrfach analysiert, Daten entsprechen Mittelwerten<br />

der beiden Halbjahresperioden) zeigen, dass nur 10 Werte den Richtwert von<br />

10 mg/kg Sn in Lösungsmittel einhalten. 13 liegen zwischen 10 und 100 mg/kg, die<br />

höchsten Werte betragen 142, 272 und > 300 mg/kg.<br />

‣ Gemäss Stoffflussmodell, erfolgt der Transfer von Sn fast ausschliesslich in den Klinker,<br />

dabei werden Richtwerte im Klinker (25 mg/kg) bei weitem eingehalten.<br />

‣ Es wird davon ausgegangen, dass es sich um anorganische Zinnverbindungen handelt,<br />

welche in der chemischen Industrie als Reduktionsmittel verwendet werden,.<br />

‣ Es soll vermieden werden, dass konzentrierte Zinn-Lösungen vermischt werden. Diese<br />

können einer Verwertung zugeführt werden.<br />

• Antrag:<br />

‣ Richtwert Sn neu auf 300 mg/kg ansezten (A12 der Positivliste)<br />

‣ VVS Code 1211, 1221, 1222, 1240 ergänzen (ebenfalls mit Richtwert Sn von 300 mg/<br />

kg; neuer Eintrag A13 Positivliste)<br />

• Diskussion:<br />

Herr Lichtensteiger fragt nach, ob die Lenkungswirkung mit einem Richtwert von 300 mg/kg<br />

noch funktioniert. Herr Tellenbach antwortet, dass es sich um ein praktikables Triagekriterium<br />

handelt und schätzt den Anreiz, dass mit dieser Regelung mehr Lösungsmittel in den<br />

Zementofen gehen, als gering ein.<br />

Herr Calonder fragt, ob der Ursprung der deutlichen Ausreisser-Werte bekannt sei. Laut Herr<br />

Hauser kann die Quelle nicht genau eruiert werden, da dies zu aufwändig wäre.<br />

Herr Widmer gibt dazu zu bedenken, dass in Anbetracht der zukünftigen Vorgabe für Chromatreduktion<br />

(welche u.a. durch Zugabe von grösseren Mengen von Zinnsulfaten erreicht<br />

werden kann) sich ein grösserer Aufwand kaum rechtfertigt.<br />

Herr Spicher betont auch noch einmal, dass mit der Einführung der Chromatbegrenzung (2<br />

mg/kg) im Zement ab 2007, grössere Mengen von Zinnsulfat eingesetzt werden müssen.<br />

Deshalb macht es keinen Sinn bei der Klinkerproduktion den Zinnwert möglichst tief zu halten.<br />

Herr Huwiler weist darauf hin, dass die zwei in der Arbeitsgruppe beteiligten Entsorger betont<br />

haben, dass es Sinn macht zinnverschmutze Lösungsmittel für die Verbrennung in Zementwerken<br />

zuzulassen, nicht aber zinnhaltige Lösungsmittel. Diese können problemlos unterschieden<br />

werden, da es bei letzteren um Zinnkonzentrationen von 1000 mg/kg und mehr<br />

geht. Diesem Input von Praktikern solle Rechnung getragen werden.<br />

Herr Tellenbach erklärt, dass bei der Erarbeitung der Richtlinie überall dort, wo wenig bekannt<br />

war, die Richtwerte tief (auf Basis der Erdkrustenwerte) angesetzt wurden. In den letzten<br />

10 Jahre gab es dann Fälle (z.B. Antimon in PET), in welchen diese Werte über den ursprünglichen<br />

festgesetzten Werten lagen.<br />

Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 2


Abfallentsorgung in Zementwerken<br />

Revisionskommission<br />

Herr Monteil erklärt, dass die Zementwerke den Lieferanten mit erhöhten Zinnwerten nachgehen,<br />

es handelt sich aber nur um sehr vereinzelte Chargen, welche die Gesamtfracht an<br />

Zinn nicht dramatisch verändert. Holcim hat auch das Anliegen (auch aufgrund der ISO<br />

14001 Zertifizierungen ihrer Werke), rechtskonform zu bleiben. Dafür sei ein praktikabler<br />

Zinn-Richtwert in Lösungsmitteln nötig.<br />

Herr Ernst gibt zu Bedenken, dass Wirkung erzielt werden muss. Diese hänge nicht davon<br />

ab, ob der Richtwert auf 100, 200 oder 300 mg/kg liege, sondern ob die Abfallabgeber die<br />

Metallwerte sorgfältig deklarieren.<br />

Herrn Calonder geht es darum, grosse Mengen von Zinn in die richtige Richtung (stoffliche<br />

Verwertung) zu treiben. Auf die Frage von Herrn Tellenbach nach einem Gegenantrag betont<br />

Herr Spicher, dass die Bedenken von Herrn Calonder aufgenommen werden sollen.<br />

Herr Calonder fragt nach, wieso neue VVS Codes (A13 der Positivliste) aufgenommen wurden.<br />

Herr Hauser erklärt, dass die Lösungsmittel mit diesen VVS-Codes gemäss der Richtlinie<br />

bereits heute zur Verbrennung in Zementwerken zugelassen sind. Die Codes wurden<br />

den kantonalen Bewilligungen entnommen. Die Auflistung der Codes in der Positivliste ist<br />

nötig, weil für diese Abfälle Ausnahmen gegenüber den Richtwerten der Richtlinie definiert<br />

werden.<br />

Herr Monteil betont, dass diese stark verschmutzten Abfälle der chemischen Industrie dank<br />

hohen Temperaturen (2000°C) und einer Verweilzeit von 6 Sekunden in der Primärflamme<br />

vollständig zerstört werden.<br />

Herr Wenger gibt noch einmal zu bedenken, dass anstelle von Zinnsulfat (für die Reduktion<br />

von Chromaten) auch Eisensulfat eingesetzt werden könnte. Herr Spicher meint dazu, dass<br />

die Gesetzgebung dies offen lasse, dies aber von anderen Faktoren abhänge (z.B. Handling).<br />

Ein Zugabe von Eisensulfate kann z.B. auch zu einer Gelbverfärbung des Betons führen.<br />

Herr Zellweger bittet keine Philosophiefrage aus der Sache zu machen, sondern Input und<br />

Output zu beachten und betont, dass er für die Annahme des Antrages ist.<br />

Aufgrund der Diskussion, wird noch einmal die Frage, nach der ökotoxikologischen Wirkung<br />

von Zinn aufgeworfen. Herr Tellenbach betont die Wichtigkeit dieses Aspektes und hält fest,<br />

dass in der Zukunft darauf geachtet werden muss. Insbesondere falls neue Regelungen von<br />

der EU diesbezüglich erlassen würden, müsste reagiert werden.<br />

Herr Calonder fragt, wieso der VVS Code 1240 neu unter Brennstoff in der Positivliste (früher<br />

Betriebshilfsstoff Eintrag E2) aufgenommen wird. Herr Hauser bemerkt, dass dies ein Fehler<br />

ist, und dass der VVS Code 1240 weiterhin unter Betriebshilfsstoff geführt wird (mit der Ergänzung<br />

von 300 mg/kg Sn).<br />

• Abstimmung<br />

‣ Ordnungsantrag: Herr Calonder beantragt, dass über A12 und A13 separat abgestimmt<br />

wird. Dem Ordnungsantrag wird statt gegeben. Und es kommt zur Abstimmung<br />

mit folgenden Resultaten:<br />

‣ A12 wird ohne Gegenstimme angenommen<br />

‣ A13 wird mit einer Gegenstimme (Herr Calonder) angenommen<br />

‣ Ohne Gegenstimme wird angenommen, dass der VVS Code 1240 wie bisher unter<br />

Eintrag E2 (Betriebshilfsstoffe) geführt wird (mit der Ergänzung von 300 mg/kg Sn).<br />

3. Information aus der Arbeitsgruppe Vollzugshilfe Kohleflugasche/Hochofenschlacke<br />

Herr Tellenbach informiert, dass das BUWAL vor 8 Jahren in einem Rundschreiben Empfehlungen<br />

bezüglich Import und Verwendung von Kohleflugasche und Hochofenschlacke zur<br />

Herstellung von Baustoffen publiziert hat. Darin wurden die Materialien aufgrund von Richtwerten<br />

in 3 Klassen eingeteilt. Diese 3-Teilung lässt sich im neuen Abfallkatalog nicht mehr<br />

abbilden und findet in den Kontrollverfahren der neuen VeVA keine Entsprechung.<br />

Herr Hauser führt weiter aus, dass das neue Abfallverzeichnis (LVA; im Rahmen der Einführung<br />

der VeVA) folgende Klassierungen vorsieht: nicht kontrollpflichtig, kontrollpflichtig (ak)<br />

und Sonderabfall (S), wobei für die letzten zwei Klassierungen ein Kontrollverfahren mit Begleitschein,<br />

Notifizierung und Empfängerbewilligung erforderlich ist.<br />

Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 3


Abfallentsorgung in Zementwerken<br />

Revisionskommission<br />

Nicht zuletzt ist auch der mögliche Entsorgungsweg bzw. die mögliche Verwendung für zwei<br />

der drei bisherigen Klassen identisch.<br />

Aus diesen Gründen wurden neu zwei Klassen von Kohleflugasche und Hochofenschlacke<br />

geschaffen. Die dazugehörigen Richtwerte mussten neu definiert werden. Dabei wurden die<br />

Richtwerte auf folgender Basis angepasstfolgenden bestehenden Richtwerte und Kriterien<br />

berücksichtigt:<br />

• Richtlinie Zementwerke: Tab. 1, Kolonne C (Zumahlstoffe)<br />

• Aushubrichtlinie: T-Werte<br />

• Bisherige provisorische Empfehlung BUWAL<br />

• Daten cemsuisse / Bericht z.H. EU –Kommission<br />

• Analytische Möglichkeiten<br />

Die Werte für Hochofenschlacke wurden direkt von Tab. 1, Kolonne C der Richtlinie übernommen.<br />

Die Werte für Kohleflugasche wurden gegenüber den oberen Richtwerten der bisherigen<br />

Empfehlung z.T. verschärft. Offen sind noch die Richtwerte für Thallium (Frage der<br />

Analytik) und weiterer in der Richtlinie aufgeführte Schwermetalle (Be, Co, Se, V, Ba). Bezüglich<br />

Chromate wird auf die ChemRRV verwiesen. Ob Belastungen mit organischen<br />

Schadstoffen in Flugaschen relevant sind muss noch geklärt werden.<br />

Am 2. Juni 05 findet die nächste Arbeitsgruppensitzung statt, mit dem Ziel der Fertigstellung<br />

der Vollzugshilfe sowie des Antrags für einen Eintrag in die Positivliste. Ein Eintrag in die Positivliste<br />

ist nötig, weil die Richtwerte zum Teil über denjenigen von Tab. 1, Kolonne C für<br />

Zumahlstoffe liegen. Damit sind die Bedingungen für den Einsatz von Kohleflugasche und<br />

Hochofenschlacke als Zuschlagstoff sowohl in Zement als auch in Beton gleich.<br />

• Diskussion:<br />

Herr Lichtensteiger fragt, wieso nicht noch mehr Anreiz für „bessere“ Flugaschen geschaffen<br />

wird (scheinbar gibt es genug davon). Herr Monteil betont, dass Holcim kein Interesse an einer<br />

schlechten Qualität hat, da sonst Probleme bei Betonkontrollen auftreten können. Die<br />

jetzt vorliegenden Werte sind strenger als bisher. Wichtig sei, dass die Regelung, welche bis<br />

jetzt nur in Briefform vorhanden war, nun verbindlich wird.<br />

Herr Hauser verweist auf die vorliegenden Daten zur Verteilung der Schwermetallgehalte in<br />

Flugaschen. Diese zeigen, dass sich die vorgeschlagenen Richtwerte auf der „guten Seite“<br />

befinden und eine Triage statt findet.<br />

Herr Spicher hält fest, dass Flugasche sowohl als Zumahlstoff im Zementherstellungsprozess<br />

wie auch bei der Betonherstellung eingesetzt wird. Es besteht ein Risiko, dass falls bei<br />

der Betonherstellung Flugasche von schlechter Qualität eingesetzt wird, dies auf die Zementhersteller<br />

zurückfallen könnte.Herr Spicher stellt den Antrag, dass die Frage von Cr VI<br />

auch auf die Liste aufgenommen wird. Im gegenwärtigen Entwurf wird dabei nur Bezug auf<br />

die ChemRRV genommen. Diesem Antrag erwächst keine Opposition; er wird stillschweigend<br />

angenommen. Herr Widmer betont, dass dies cemsuisse bereits gefordert hat.<br />

Herr Tellenbach antwortet, dass dies geprüft werden muss.<br />

Herr Hauser ergänzt, dass die Vollzugshilfe nach der Bearbeitung durch die Arbeitsgruppebei<br />

den betroffenen Kreisen in Konsultation gegeben wird.<br />

4. VeVA: Stand der Einführung<br />

Herr Tellenbach informiert über den Stand der Einführung (Anmerkung: siehe dazu Präsentation von<br />

Herrn Tellenbach im Anhang des Protokolls, hier werden nur die wichtigsten Punkte aufgenommen):<br />

• Die bundesinterne Ämterkonsultation ist abgeschlossen und zur Zeit findet eine redaktionelle<br />

und juristische Bereinigung statt.<br />

• Im Mai 05 wird der Bundesratsantrag gestellt und der Bundesratsbeschluss soll im Juni<br />

05 erwirkt werden. [Nachtrag: Der Bundesrat hat am 22. 06.2005 die VeVA verabschiedet]<br />

• Die VeVA tritt am 1.1.06 in Kraft.<br />

• Die Vorarbeiten für die Einführung der VeVA online laufen (www.veva-online.ch)<br />

• Die Vollzugshilfen sind am Entstehen<br />

Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 4


Abfallentsorgung in Zementwerken<br />

Revisionskommission<br />

Kommentare:<br />

• Herr Spicher signalisiert die Bereitschaft von cemsuisse an den Vollzugshilfen mitzuarbeiten.<br />

• Herr Spicher fragt, wieso bei den Kriterien für die Beurteilung der Abfallexporte wieder<br />

das Kriterium der Entsorgungskosten aufgenommen wurden.<br />

• Herr Tellenbach antwortet, dass sich dies aus Diskussionen mit seco ergeben habe.<br />

5. Reorganisation Abteilung Abfall und Konsequenzen für Revisionskommission<br />

Herr Tellenbach informiert, dass ab 1.8.05 die Abteilung Abfall reorganisiert wird. Es werden<br />

3 Sektionen geschaffen:<br />

• Sektion Siedlungs- und Bauabfälle (Sektionschef Herr Schwager)<br />

• Sektion Altlasten und Industrieabfälle (Sektionschef Herr Wenger)<br />

• Sektion Konsumgüter und Ökobilanzen (Sektionschef Herr Tellenbach)<br />

Damit wird neu Herr Wenger den Vorsitz der RK übernehmen.<br />

Herr Tellenbach stellt in einem kurzen Rückblick dar, dass die ersten Ideen der Verbrennung<br />

von Abfällen in Zementwerken im 1988 an einem Workshop der damaligen SIGA/ASS diskutiert<br />

wurden und dass das Thema an einer Sitzung im 1992 mit Herrn Bundesrat Cotti und<br />

Herrn Schmidheini zum ersten Mal auf höchster politischen Ebene diskutiert wurde. Anschliessend<br />

erarbeitete die Arbeitsgruppe „Abfälle in Zementwerken“ (heutige RK) das Thesenpapier<br />

und dann die Richtlinie.<br />

Herr Tellenbach bedankt sich bei allen Teilnehmenden der RK für die ausgezeichnete Zusammenarbeit<br />

und Kollegialität und lobt das ausgezeichnete Verhältnis mit der Wirtschaft<br />

und wünscht der Gruppe und Herrn Wenger (neuer Vorsitz der RK) alle Gute für die Zukunft.<br />

Herr Spicher würdigt noch einmal den Einsatz von Herrn Tellenbach, lobt seine fachlichen<br />

Kompetenzen und wünscht sich, dass auch in der Zukunft die menschliche Nähe aufrecht<br />

erhalten wird.<br />

Herr Wenger begrüsst die Gruppe und drückt aus, dass er sich auf die Zusammenarbeit<br />

freue.<br />

6. Verschiedenes, Termine<br />

• Die nächste Sitzung (RK 11) findet wie bereits geplant statt:<br />

Donnerstag, 24. November 2005 09’45 Uhr, BUWAL<br />

Zusätzlich wird folgender neuer Termin für die Sitzung RK 12 vereinbart:<br />

Donnerstag, 18. Mai 2006 09’45 Uhr, BUWAL<br />

Für das Protokoll<br />

Alex Kunze<br />

Beilagen:<br />

1. Aktuelle Pendenzenliste<br />

2. Präsentation „Einführung der VeVA“<br />

Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!