ABFALLENTSORGUNG IN ZEMENTWERKEN - KSE Bern
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Abfallentsorgung in Zementwerken<br />
Revisionskommission<br />
2. Antrag Arbeitsgruppe Zinn in Lösungsmitteln<br />
Herr Hauser stellt die Arbeiten, Resultate und den Antrag der Arbeitsgruppe vor:<br />
• Ausgangslage:<br />
‣ Ausschlag für die Bearbeitung kam von cemsuisse, welche erhöhte Sn- Konzentrationen<br />
in Lösungsmitteln feststellte.<br />
‣ Die neue Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verlangt aus Gründen<br />
des Arbeitnehmerschutzes eine Reduktion von löslichem Chrom VI. Das Reduktionsmittel<br />
wird nicht vorgeschrieben.<br />
‣ In Länder, wo die Chromreduktion heute schon Praxis ist, wurde bisher vorwiegend Eisensulfat<br />
verwendet; Zinnsulfat wird auch bereits heute und vorausssichtlich in zunehmendem<br />
Masse eingesetzt. Dabei gelangen grössere Mengen von Sn (einige hundert<br />
mg/kg) in den Zement.<br />
• Erkenntnisse der Arbeitsgruppe:<br />
‣ Durchschnittswerte von Sn in Lösungsmittel (Daten von cemsuisse: jede Charge wird<br />
beprobt; Sammelprobe über halbes Jahr; mehrfach analysiert, Daten entsprechen Mittelwerten<br />
der beiden Halbjahresperioden) zeigen, dass nur 10 Werte den Richtwert von<br />
10 mg/kg Sn in Lösungsmittel einhalten. 13 liegen zwischen 10 und 100 mg/kg, die<br />
höchsten Werte betragen 142, 272 und > 300 mg/kg.<br />
‣ Gemäss Stoffflussmodell, erfolgt der Transfer von Sn fast ausschliesslich in den Klinker,<br />
dabei werden Richtwerte im Klinker (25 mg/kg) bei weitem eingehalten.<br />
‣ Es wird davon ausgegangen, dass es sich um anorganische Zinnverbindungen handelt,<br />
welche in der chemischen Industrie als Reduktionsmittel verwendet werden,.<br />
‣ Es soll vermieden werden, dass konzentrierte Zinn-Lösungen vermischt werden. Diese<br />
können einer Verwertung zugeführt werden.<br />
• Antrag:<br />
‣ Richtwert Sn neu auf 300 mg/kg ansezten (A12 der Positivliste)<br />
‣ VVS Code 1211, 1221, 1222, 1240 ergänzen (ebenfalls mit Richtwert Sn von 300 mg/<br />
kg; neuer Eintrag A13 Positivliste)<br />
• Diskussion:<br />
Herr Lichtensteiger fragt nach, ob die Lenkungswirkung mit einem Richtwert von 300 mg/kg<br />
noch funktioniert. Herr Tellenbach antwortet, dass es sich um ein praktikables Triagekriterium<br />
handelt und schätzt den Anreiz, dass mit dieser Regelung mehr Lösungsmittel in den<br />
Zementofen gehen, als gering ein.<br />
Herr Calonder fragt, ob der Ursprung der deutlichen Ausreisser-Werte bekannt sei. Laut Herr<br />
Hauser kann die Quelle nicht genau eruiert werden, da dies zu aufwändig wäre.<br />
Herr Widmer gibt dazu zu bedenken, dass in Anbetracht der zukünftigen Vorgabe für Chromatreduktion<br />
(welche u.a. durch Zugabe von grösseren Mengen von Zinnsulfaten erreicht<br />
werden kann) sich ein grösserer Aufwand kaum rechtfertigt.<br />
Herr Spicher betont auch noch einmal, dass mit der Einführung der Chromatbegrenzung (2<br />
mg/kg) im Zement ab 2007, grössere Mengen von Zinnsulfat eingesetzt werden müssen.<br />
Deshalb macht es keinen Sinn bei der Klinkerproduktion den Zinnwert möglichst tief zu halten.<br />
Herr Huwiler weist darauf hin, dass die zwei in der Arbeitsgruppe beteiligten Entsorger betont<br />
haben, dass es Sinn macht zinnverschmutze Lösungsmittel für die Verbrennung in Zementwerken<br />
zuzulassen, nicht aber zinnhaltige Lösungsmittel. Diese können problemlos unterschieden<br />
werden, da es bei letzteren um Zinnkonzentrationen von 1000 mg/kg und mehr<br />
geht. Diesem Input von Praktikern solle Rechnung getragen werden.<br />
Herr Tellenbach erklärt, dass bei der Erarbeitung der Richtlinie überall dort, wo wenig bekannt<br />
war, die Richtwerte tief (auf Basis der Erdkrustenwerte) angesetzt wurden. In den letzten<br />
10 Jahre gab es dann Fälle (z.B. Antimon in PET), in welchen diese Werte über den ursprünglichen<br />
festgesetzten Werten lagen.<br />
Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005 Seite 2