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Bedingungen für den Überweisungsverkehr - isbank.de

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Bank-Verlag Medien GmbH 48.001 (01/11)<br />

Isbank AG<br />

Hauptverwaltung<br />

Rossmarkt 9<br />

D-60311 Frankfurt<br />

Nähere Angaben zur Bank sind im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ enthalten.<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>Überweisungsverkehr</strong><br />

Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gelten die folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>Bedingungen</strong>.<br />

1 Allgemein<br />

1.1 Wesentliche Merkmale <strong>de</strong>r Überweisung<br />

einschließlich <strong>de</strong>s Dauerauftrags<br />

Der Kun<strong>de</strong> kann die Bank beauftragen, durch eine Überweisung Geldbeträge<br />

bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers an <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers zu übermitteln. Der<br />

Kun<strong>de</strong> kann die Bank auch beauftragen, jeweils zu einem bestimmten<br />

wie<strong>de</strong>rkehren<strong><strong>de</strong>n</strong> Termin einen gleich bleiben<strong><strong>de</strong>n</strong> Geldbetrag an<br />

das gleiche Konto <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers zu überweisen (Dauerauftrag).<br />

1.2 Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennungen<br />

Für das Verfahren hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> seine Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung (Kontonummer<br />

und Bankleitzahl seiner Bank o<strong>de</strong>r IBAN 1 ) und die ihm vom Zahlungsempfänger<br />

genannte Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />

(Kontonummer und Bankleitzahl o<strong>de</strong>r IBAN und BIC 2 o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Kennung <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers) zu<br />

verwen<strong><strong>de</strong>n</strong>. Die <strong>für</strong> die Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Angaben bestimmen sich nach Nummer 2.1 und 3.1.<br />

1.3 Erteilung <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags und<br />

Autorisierung<br />

(1) Der Kun<strong>de</strong> erteilt <strong>de</strong>r Bank einen Überweisungsauftrag mittels<br />

eines von <strong>de</strong>r Bank zugelassenen Formulars o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />

Bank an<strong>de</strong>rweitig vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per<br />

Online-Banking) mit <strong><strong>de</strong>n</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben gemäß Nummer<br />

2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.<br />

Der Kun<strong>de</strong> hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit<br />

<strong>de</strong>r Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige o<strong>de</strong>r fehlerhafte<br />

Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen<br />

von Überweisungen führen; daraus können Schä<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>für</strong><br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> entstehen. Bei unleserlichen, unvollständigen o<strong>de</strong>r<br />

fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen<br />

(siehe auch Nummer 1.7). Hält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausführung<br />

<strong>de</strong>r Überweisung beson<strong>de</strong>re Eile <strong>für</strong> nötig, hat er dies <strong>de</strong>r Bank<br />

geson<strong>de</strong>rt mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungen<br />

muss dies außerhalb <strong>de</strong>s Formulars erfolgen, falls das Formular<br />

selbst keine entsprechen<strong>de</strong> Angabe vorsieht.<br />

(2) Der Kun<strong>de</strong> autorisiert <strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsauftrag durch Unterschrift<br />

o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig mit <strong>de</strong>r Bank vereinbarten Art und<br />

Weise (zum Beispiel per Online-Banking-PIN/TAN).<br />

(3) Auf Verlangen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> teilt die Bank vor Ausführung eines<br />

einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist<br />

<strong>für</strong> diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Entgelte und gegebenenfalls <strong>de</strong>ren Aufschlüsselung mit.<br />

1.4 Zugang <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags bei <strong>de</strong>r Bank<br />

(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er <strong>de</strong>r Bank zugeht.<br />

Der Zugang erfolgt durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Eingang <strong>de</strong>s Auftrags in <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

da<strong>für</strong> vorgesehenen Empfangsvorrichtungen <strong>de</strong>r Bank (zum<br />

Beispiel mit Abgabe in <strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftsräumen o<strong>de</strong>r Eingang auf<br />

Online-Banking-Server).<br />

(2) Fällt <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />

nach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag <strong>de</strong>r Bank<br />

gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt <strong>de</strong>r Überweisungsauftrag<br />

erst am darauf folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstag als zugegangen.<br />

(3) Geht <strong>de</strong>r Überweisungsauftrag nach <strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r Empfangsvorrichtung<br />

<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />

angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt <strong>de</strong>r Überweisungsauftrag<br />

im Hinblick auf die Bestimmung <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />

(siehe Nummer 2.2.2) erst als am darauf folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstag<br />

zugegangen.<br />

1.5 Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />

(1) Nach <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags bei <strong>de</strong>r Bank<br />

(siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> diesen<br />

nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Wi<strong>de</strong>rruf<br />

durch Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r Bank möglich.<br />

(2) Haben Bank und Kun<strong>de</strong> einen bestimmten Termin <strong>für</strong> die Ausführung<br />

<strong>de</strong>r Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz<br />

2), kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Überweisung beziehungsweise<br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s vor<br />

<strong>de</strong>m vereinbarten Tag liegen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstages <strong>de</strong>r Bank wi<strong>de</strong>rrufen.<br />

Die Geschäftstage <strong>de</strong>r Bank ergeben sich aus <strong>de</strong>m<br />

„Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach <strong>de</strong>m rechtzeitigen Zugang<br />

<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs eines Dauerauftrags bei <strong>de</strong>r Bank wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund <strong>de</strong>s bisherigen<br />

Dauerauftrags ausgeführt.<br />

(3) Nach <strong><strong>de</strong>n</strong> in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann <strong>de</strong>r<br />

Überweisungsauftrag nur wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, wenn Kun<strong>de</strong> und<br />

Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam,<br />

wenn es <strong>de</strong>r Bank gelingt, die Ausführung zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsbetrag zurück zu erlangen. Für die Bearbeitung<br />

eines solchen Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> berechnet die Bank<br />

das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.<br />

1.6 Ausführung <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />

(1) Die Bank führt <strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsauftrag <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> aus,<br />

wenn die zur Ausführung erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben (siehe Nummer<br />

2.1 und 3.1) in <strong>de</strong>r vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer<br />

1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> autorisiert<br />

ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Überweisung ausreichen<strong>de</strong>s Guthaben in <strong>de</strong>r Auftragswährung<br />

vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong> o<strong>de</strong>r ein ausreichen<strong>de</strong>r Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).<br />

(2) Die Bank und die weiteren an <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung<br />

beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung<br />

ausschließlich anhand <strong>de</strong>r vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> angegebenen<br />

Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2)<br />

auszuführen.<br />

(3) Die Bank unterrichtet <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />

über die Ausführung von Überweisungen auf <strong>de</strong>m <strong>für</strong> Kontoinformationen<br />

vereinbarten Weg. Mit Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher<br />

sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge <strong>de</strong>r<br />

Unterrichtung geson<strong>de</strong>rt vereinbart wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

1.7 Ablehnung <strong>de</strong>r Ausführung<br />

(1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1)<br />

nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />

ablehnen. Hierüber wird die Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> unverzüglich,<br />

auf je<strong><strong>de</strong>n</strong> Fall aber innerhalb <strong>de</strong>r in Nummer 2.2.1<br />

beziehungsweise 3.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies<br />

kann auch auf <strong>de</strong>m <strong>für</strong> Kontoinformationen vereinbarten Weg<br />

geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Grün<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler,<br />

die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt wer<strong><strong>de</strong>n</strong> können.<br />

(2) Ist eine vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> angegebene Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>für</strong> die Bank<br />

erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto<br />

o<strong>de</strong>r keinem Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />

zuzuordnen, wird die Bank <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> hierüber unverzüglich<br />

eine Information zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls<br />

<strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsbetrag wie<strong>de</strong>r herausgeben.<br />

(3) Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet<br />

die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene<br />

Entgelt.<br />

1.8 Übermittlung <strong>de</strong>r Überweisungsdaten<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung übermittelt die Bank<br />

die in <strong>de</strong>r Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar<br />

o<strong>de</strong>r unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers kann <strong>de</strong>m Zahlungsempfänger die<br />

Überweisungsdaten, zu <strong><strong>de</strong>n</strong>en auch die Kontonummer beziehungsweise<br />

Internationale Bankkontonummer (IBAN) <strong>de</strong>s Zahlers gehört,<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise zur Verfügung stellen.<br />

Bei grenzüberschreiten<strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungen und bei Eilüberweisungen<br />

im Inland können die Überweisungsdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem<br />

Society for Worldwi<strong>de</strong> Interbank Financial Telecommunication<br />

(SWIFT) mit Sitz in Belgien an <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsdienstleister<br />

1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)<br />

2 Bank I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifier Co<strong>de</strong> (Bank-I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifizierungsco<strong>de</strong>) 1


48.001 (01/11)<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers weitergeleitet wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Aus Grün<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>r<br />

Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend<br />

in seinen Rechenzentren in <strong>de</strong>r Europäischen Union, in <strong>de</strong>r<br />

Schweiz und in <strong><strong>de</strong>n</strong> USA.<br />

1.9 Anzeige nicht autorisierter o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />

ausgeführter Überweisungen<br />

Der Kun<strong>de</strong> hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht<br />

autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu<br />

unterrichten.<br />

1.10 Entgelte<br />

1.10.1 Entgelte <strong>für</strong> Verbraucher als Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>für</strong> Überweisungen<br />

innerhalb Deutschlands und in an<strong>de</strong>re Staaten <strong>de</strong>s Europäischen<br />

Wirtschaftsraums3 (EWR) in Euro o<strong>de</strong>r in einer<br />

an<strong>de</strong>ren EWR-Währung4 Die Entgelte im <strong>Überweisungsverkehr</strong> ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preisund<br />

Leistungsverzeichnis“.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> spätestens zwei Monate<br />

vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong><strong>de</strong>n</strong>s in Textform angeboten.<br />

Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bank im Rahmen <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung<br />

einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die<br />

Än<strong>de</strong>rungen auch auf diesem Wege angeboten wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Die Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor<br />

<strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong><strong>de</strong>n</strong>s <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />

angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank<br />

in ihrem Angebot beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

Wer<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten, kann er<br />

diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />

Wirksamwer<strong><strong>de</strong>n</strong>s <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />

Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />

beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />

1.10.2 Entgelte <strong>für</strong> sonstige Sachverhalte<br />

Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung<br />

– <strong>für</strong> Überweisungen in Staaten außerhalb <strong>de</strong>s EWR (Drittstaaten5 )<br />

o<strong>de</strong>r<br />

– <strong>für</strong> Überweisungen innerhalb Deutschlands o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>re EWR-<br />

Staaten in Währungen eines Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR (Drittstaatenwährungen6<br />

) und<br />

– <strong>für</strong> Überweisungen von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher sind,<br />

verbleibt es bei <strong><strong>de</strong>n</strong> Regelungen in Nummer 12 Absätze 1 bis 6 AGB-<br />

Banken.<br />

1.11 Wechselkurs<br />

Erteilt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Überweisungsauftrag in einer an<strong>de</strong>ren Währung<br />

als <strong>de</strong>r Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in <strong>de</strong>r Kontowährung<br />

belastet. Die Bestimmung <strong>de</strong>s Wechselkurses bei solchen<br />

Überweisungen ergibt sich aus <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung im „Preis-<br />

und Leistungsverzeichnis“.<br />

Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses<br />

wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> wirksam. Der Referenzwechselkurs wird von <strong>de</strong>r<br />

Bank zugänglich gemacht o<strong>de</strong>r stammt aus einer öffentlich zugänglichen<br />

Quelle.<br />

1.12 Mel<strong>de</strong>pflichten nach Außenwirtschaftsrecht<br />

Der Kun<strong>de</strong> hat die Mel<strong>de</strong>pflichten nach <strong>de</strong>m Außenwirtschaftsrecht<br />

zu beachten.<br />

1.13 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige<br />

Beschwer<strong>de</strong>möglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit <strong>de</strong>r Bank besteht <strong>für</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

die Möglichkeit, <strong><strong>de</strong>n</strong> Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten Banken anzurufen.<br />

Betrifft <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>gegenstand eine Streitigkeit aus <strong>de</strong>m<br />

Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c<br />

<strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine<br />

Verbraucher sind, <strong><strong>de</strong>n</strong> Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten Banken anrufen.<br />

Näheres regelt die „Verfahrensordnung <strong>für</strong> die Schlichtung von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>beschwer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

im <strong>de</strong>utschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur<br />

Verfügung gestellt wird o<strong>de</strong>r im Internet unter www.bankenverband.<strong>de</strong><br />

abrufbar ist. Die Beschwer<strong>de</strong> ist schriftlich an die Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>beschwer<strong>de</strong>stelle<br />

beim Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>utscher Banken e. V., Postfach 04 03 07,<br />

10062 Berlin, zu richten.<br />

Ferner besteht <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> die Möglichkeit, sich je<strong>de</strong>rzeit schriftlich<br />

o<strong>de</strong>r zur dortigen Nie<strong>de</strong>rschrift bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />

und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße <strong>de</strong>r Bank gegen das<br />

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) o<strong>de</strong>r gegen Art. 248 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes<br />

zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.<br />

2 Überweisungen innerhalb<br />

Deutschlands und in an<strong>de</strong>re Staaten<br />

<strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraums 7<br />

(EWR) in Euro o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren<br />

EWR-Währungen 8<br />

2.1 Erfor<strong>de</strong>rliche Angaben<br />

Der Kun<strong>de</strong> muss im Überweisungsauftrag folgen<strong>de</strong> Angaben machen:<br />

– Name <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />

– Kontonummer <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl o<strong>de</strong>r<br />

Name <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Internationale Bankkontonummer (IBAN) <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />

und Bank-I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifizierungs-Co<strong>de</strong> (BIC) <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />

– Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),<br />

– Betrag,<br />

– Name <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />

– Kontonummer o<strong>de</strong>r IBAN <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

2.2 Maximale Ausführungsfrist<br />

2.2.1 Fristlänge<br />

Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Überweisungsbetrag<br />

spätestens innerhalb <strong>de</strong>r im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />

angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />

eingeht.<br />

2.2.2 Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />

(1) Die Ausführungsfrist beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs<br />

<strong>de</strong>s Überweisungsauftrags <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> bei <strong>de</strong>r Bank (siehe<br />

Nummer 1.4).<br />

(2) Vereinbaren die Bank und <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>, dass die Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Überweisung an einem bestimmten Tag o<strong>de</strong>r am En<strong>de</strong> eines<br />

bestimmten Zeitraums o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> zur Ausführung erfor<strong>de</strong>rlichen Geldbetrag in <strong>de</strong>r Auftragswährung<br />

zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist<br />

<strong>de</strong>r im Auftrag angegebene o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig vereinbarte Termin<br />

<strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt <strong>de</strong>r<br />

vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag <strong>de</strong>r Bank, so<br />

beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstag.<br />

Die Geschäftstage <strong>de</strong>r Bank ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preisund<br />

Leistungsverzeichnis“.<br />

(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> abweichen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an <strong>de</strong>m<br />

Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Überweisungsbetrag in <strong>de</strong>r Auftragswährung<br />

vorliegt.<br />

2.3 Erstattungs- und Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3<br />

Absatz 2) hat die Bank gegen <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> keinen Anspruch auf Erstattung<br />

ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Überweisungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern <strong>de</strong>r Betrag<br />

einem Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> belastet wor<strong><strong>de</strong>n</strong> ist, dieses Konto wie<strong>de</strong>r<br />

auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Stand zu bringen, auf <strong>de</strong>m es sich ohne die Belastung mit <strong>de</strong>r<br />

nicht autorisierten Überweisung befun<strong><strong>de</strong>n</strong> hätte.<br />

2.3.2 Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />

einer autorisierten Überweisung<br />

(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer<br />

autorisierten Überweisung kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bank die<br />

unverzügliche und ungekürzte Erstattung <strong>de</strong>s Überweisungsbetrages<br />

insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt o<strong>de</strong>r<br />

3 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören <strong>de</strong>rzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe<strong><strong>de</strong>n</strong>, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien<br />

und Nordirland sowie Zypern und die Län<strong>de</strong>r Island, Liechtenstein und Norwegen.<br />

4 Zu <strong><strong>de</strong>n</strong> EWR-Währungen gehören <strong>de</strong>rzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone,<br />

Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />

5 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes <strong>de</strong>rzeit: siehe Fußnote 3).<br />

6 Z.B. US-Dollar<br />

7 Siehe Fußnote 3.<br />

8 Siehe Fußnote 4.<br />

2


48.001 (01/11)<br />

fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> belastet,<br />

bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Stand, auf <strong>de</strong>m es<br />

sich ohne <strong><strong>de</strong>n</strong> nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang<br />

befun<strong><strong>de</strong>n</strong> hätte. Soweit vom Überweisungsbetrag<br />

von <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen<br />

wor<strong><strong>de</strong>n</strong> sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers unverzüglich <strong><strong>de</strong>n</strong> abgezogenen Betrag.<br />

(2) Der Kun<strong>de</strong> kann über <strong><strong>de</strong>n</strong> Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank die<br />

Erstattung <strong>de</strong>rjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen,<br />

als ihm diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r<br />

fehlerhaften Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung in Rechnung gestellt<br />

o<strong>de</strong>r auf seinem Konto belastet wur<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Überweisung<br />

beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers erst nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.2.1 eingegangen<br />

ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Absätzen 1 und<br />

2 ausgeschlossen. Ist <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> durch die Verspätung ein<br />

Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> entstan<strong><strong>de</strong>n</strong>, haftet die Bank nach Nummer 2.3.3, bei<br />

Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher sind, nach Nummer 2.3.4.<br />

(4) Wur<strong>de</strong> eine Überweisung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführt, wird<br />

die Bank auf Verlangen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsvorgang<br />

nachvollziehen und <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> über das Ergebnis unterrichten.<br />

2.3.3 Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz<br />

(1) Bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung einer autorisierten<br />

Überweisung o<strong>de</strong>r bei einer nicht autorisierten Überweisung<br />

kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bank einen Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>, <strong>de</strong>r nicht bereits<br />

von <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu<br />

vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>, das einer<br />

zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

zu vertreten, es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, dass die wesentliche Ursache<br />

bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

vorgegeben hat. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch ein schuldhaftes Verhalten<br />

zu <strong>de</strong>r Entstehung eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s beigetragen, bestimmt<br />

sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s, in welchem<br />

Umfang Bank und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> zu tragen haben.<br />

(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500,– Euro begrenzt. Diese<br />

betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht<br />

• <strong>für</strong> nicht autorisierte Überweisungen,<br />

• bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />

• <strong>für</strong> Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat, und<br />

• <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Zinsscha<strong><strong>de</strong>n</strong>, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Verbraucher ist.<br />

2.3.4 Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher<br />

sind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Überweisung,<br />

fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisung<br />

o<strong>de</strong>r nicht autorisierten Überweisung<br />

Abweichend von <strong><strong>de</strong>n</strong> Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und<br />

Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die<br />

keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />

autorisierten Überweisung o<strong>de</strong>r nicht autorisierten Überweisung<br />

neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und<br />

§§ 812 ff. BGB lediglich Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche nach Maßgabe<br />

folgen<strong>de</strong>r Regelungen:<br />

– Die Bank haftet <strong>für</strong> eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch<br />

ein schuldhaftes Verhalten zu <strong>de</strong>r Entstehung eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s<br />

beigetragen, bestimmt sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s,<br />

in welchem Umfang Bank und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> zu<br />

tragen haben.<br />

– Für das Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> von <strong>de</strong>r Bank zwischengeschalteten Stellen<br />

haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung<br />

<strong>de</strong>r Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung <strong>de</strong>r ersten<br />

zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).<br />

– Ein Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzspruch <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> ist <strong>de</strong>r Höhe nach auf <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Überweisungsbetrag zuzüglich <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bank in Rechnung<br />

gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei<br />

um die Geltendmachung von Folgeschä<strong><strong>de</strong>n</strong> han<strong>de</strong>lt, ist <strong>de</strong>r Anspruch<br />

auf höchstens 12.500,– Euro je Überweisung begrenzt.<br />

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht <strong>für</strong> Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />

Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank und <strong>für</strong> Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs<br />

übernommen hat.<br />

2.3.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />

(1) Eine Haftung <strong>de</strong>r Bank nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 2.3.2 bis 2.3.4 ist<br />

ausgeschlossen,<br />

• wenn die Bank gegenüber <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nachweist, dass<br />

<strong>de</strong>r Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim<br />

Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingegangen<br />

ist, o<strong>de</strong>r<br />

• soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r vom<br />

Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> angegebenen fehlerhaften Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s<br />

Zahlungsempfängers ausgeführt wur<strong>de</strong>. In diesem Fall kann<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bank jedoch verlangen, dass sie sich im<br />

Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsbetrag<br />

wie<strong>de</strong>rzuerlangen. Für diese Wie<strong>de</strong>rbeschaffung berechnet<br />

die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />

ausgewiesene Entgelt.<br />

(2) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und<br />

Einwendungen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gegen die Bank aufgrund nicht<br />

o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführter Überweisungen o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag<br />

<strong>de</strong>r Belastung mit einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />

Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf <strong>de</strong>r<br />

Frist beginnt nur, wenn die Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> über die Belastungsbuchung<br />

<strong>de</strong>r Überweisung entsprechend <strong>de</strong>m <strong>für</strong> Kontoinformationen<br />

vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines<br />

Monats nach <strong>de</strong>r Belastungsbuchung unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls<br />

ist <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Fristbeginn <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung maßgeblich.<br />

Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Satz 1 geltend machen,<br />

wenn er ohne Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> an <strong>de</strong>r Einhaltung dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt<br />

war.<br />

(3) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> sind ausgeschlossen, wenn die einen<br />

Anspruch begrün<strong><strong>de</strong>n</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> Umstän<strong>de</strong><br />

• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />

beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und <strong>de</strong>ssen<br />

Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt nicht hätten<br />

vermie<strong><strong>de</strong>n</strong> wer<strong><strong>de</strong>n</strong> können, o<strong>de</strong>r<br />

• von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung<br />

herbeigeführt wur<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

3 Überweisungen innerhalb<br />

Deutschlands und in an<strong>de</strong>re Staaten<br />

<strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraums 9<br />

(EWR) in Währungen eines<br />

Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR<br />

(Drittstaatenwährung 10 ) sowie<br />

Überweisungen in Staaten außerhalb<br />

<strong>de</strong>s EWR (Drittstaaten 11 )<br />

3.1 Erfor<strong>de</strong>rliche Angaben<br />

Der Kun<strong>de</strong> muss <strong>für</strong> die Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung folgen<strong>de</strong> Angaben<br />

machen:<br />

– Name <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />

– Internationale Bankkontonummer (IBAN) beziehungsweise Kontonummer<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />

– Bank-I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifizierungs-Co<strong>de</strong> (BIC); ist <strong>de</strong>r BIC unbekannt, ist bei<br />

Überweisungen innerhalb Deutschlands die Bankleitzahl und bei<br />

Überweisungen in an<strong>de</strong>re Staaten <strong>de</strong>r vollständige Name und die<br />

Adresse <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers anzugeben,<br />

– Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),<br />

– Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),<br />

– Betrag,<br />

– Name <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />

– Kontonummer o<strong>de</strong>r IBAN <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

3.2 Ausführungsfrist<br />

Die Überweisungen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> baldmöglichst bewirkt.<br />

3.3 Erstattungs- und Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

3.3.1 Haftung <strong>de</strong>r Bank <strong>für</strong> eine nicht autorisierte Überweisung<br />

(1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer<br />

1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> keinen Anspruch<br />

auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, <strong>de</strong>m<br />

Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern<br />

<strong>de</strong>r Betrag einem Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> belastet wor<strong><strong>de</strong>n</strong> ist,<br />

dieses Konto wie<strong>de</strong>r auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Stand zu bringen, auf <strong>de</strong>m es sich<br />

ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung<br />

befun<strong><strong>de</strong>n</strong> hätte.<br />

9 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören <strong>de</strong>rzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe<strong><strong>de</strong>n</strong>, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien<br />

und Nordirland sowie Zypern und die Län<strong>de</strong>r Island, Liechtenstein und Norwegen.<br />

10 Z.B. US-Dollar<br />

11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes <strong>de</strong>rzeit: siehe Fußnote 9).<br />

3


48.001 (01/11)<br />

(2) Bei sonstigen Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die aus einer nicht autorisierten Überweisung<br />

resultieren, haftet die Bank <strong>für</strong> eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch ein schuldhaftes Verhalten zu <strong>de</strong>r Entstehung<br />

eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s beigetragen, bestimmt sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s, in welchem Umfang Bank<br />

und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> zu tragen haben.<br />

3.3.2 Haftung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />

einer Überweisung<br />

Bei einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten autorisierten<br />

Überweisung hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> neben etwaigen Herausgabeansprüchen<br />

nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche nach<br />

Maßgabe folgen<strong>de</strong>r Regelungen:<br />

– Die Bank haftet <strong>für</strong> eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch<br />

ein schuldhaftes Verhalten zu <strong>de</strong>r Entstehung eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s<br />

beigetragen, bestimmt sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s,<br />

in welchem Umfang Bank und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

zu tragen haben.<br />

– Für das Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> zwischengeschalteter Stellen haftet die<br />

Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung <strong>de</strong>r<br />

Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung <strong>de</strong>r ersten<br />

zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).<br />

– Die Haftung <strong>de</strong>r Bank ist auf höchstens 12.500,– Euro je Überweisung<br />

begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht <strong>für</strong><br />

Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank und <strong>für</strong> Gefahren,<br />

die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat.<br />

3.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />

(1) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> wegen <strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung<br />

einer Überweisung nach Nummer 3.3.2 bestehen nicht, wenn<br />

Anlage 1: Verzeichnis <strong>de</strong>r Kurzformen <strong>für</strong> Zielland und Währung<br />

• die Überweisung in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

fehlerhaft angegebenen Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />

ausgeführt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

• die Bank gegenüber <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nachweist, dass <strong>de</strong>r<br />

Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingegangen ist.<br />

(2) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 3.3.1 und 3.3.2<br />

und Einwendungen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gegen die Bank aufgrund nicht<br />

o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführter Überweisungen o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag<br />

<strong>de</strong>r Belastung mit einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />

Überweisung hiervon schriftlich unterrichtet hat. Der<br />

Lauf <strong>de</strong>r Frist beginnt nur, wenn die Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> über<br />

die Belastungsbuchung <strong>de</strong>r Überweisung entsprechend <strong>de</strong>m<br />

<strong>für</strong> Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb<br />

eines Monats nach <strong>de</strong>r Belastungsbuchung unterrichtet hat;<br />

an<strong>de</strong>renfalls ist <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Fristbeginn <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung<br />

maßgeblich. Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne<br />

Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> an <strong>de</strong>r Einhaltung dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />

(3) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> sind ausgeschlossen, wenn die einen<br />

Anspruch begrün<strong><strong>de</strong>n</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> Umstän<strong>de</strong><br />

• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />

beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und <strong>de</strong>ssen<br />

Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt nicht hätten<br />

vermie<strong><strong>de</strong>n</strong> wer<strong><strong>de</strong>n</strong> können, o<strong>de</strong>r<br />

• von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung<br />

herbeigeführt wur<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

Zielland Kurzform Währung Kurzform<br />

Belgien BE Euro EUR<br />

Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN<br />

Dänemark DK Dänische Krone DKK<br />

Estland EE Euro EUR<br />

Finnland FI Euro EUR<br />

Frankreich FR Euro EUR<br />

Griechenland GR Euro EUR<br />

Irland IE Euro EUR<br />

Island IS Isländische Krone ISK<br />

Italien IT Euro EUR<br />

Japan JP Japanischer Yen JPY<br />

Kanada CA Kanadischer Dollar CAD<br />

Kroatien HR Kroatischer Kuna HRK<br />

Lettland LV Lettischer Lats LVL<br />

Liechtenstein LI Schweizer Franken* CHF<br />

Litauen LT Litauischer Litas LTL<br />

Luxemburg LU Euro EUR<br />

Malta MT Euro EUR<br />

Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> NL Euro EUR<br />

Norwegen NO Norwegische Krone NOK<br />

Österreich AT Euro EUR<br />

Polen PL Polnischer Zloty PLN<br />

Portugal PT Euro EUR<br />

Rumänien RO Rumänischer Leu RON<br />

Russische Fö<strong>de</strong>ration RU Russischer Rubel RUB<br />

Schwe<strong><strong>de</strong>n</strong> SE Schwedische Krone SEK<br />

Schweiz CH Schweizer Franken CHF<br />

Slowakei SK Euro EUR<br />

Slowenien SI Euro EUR<br />

Spanien ES Euro EUR<br />

Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK<br />

Türkei TR Türkische Lira TRY<br />

Ungarn HU Ungarischer Forint HUF<br />

USA US US-Dollar USD<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien GB Britisches Pfund Sterling GBP<br />

und Nordirland<br />

Zypern CY Euro EUR<br />

*Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein<br />

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