Bedingungen für den Überweisungsverkehr - isbank.de
Bedingungen für den Überweisungsverkehr - isbank.de
Bedingungen für den Überweisungsverkehr - isbank.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bank-Verlag Medien GmbH 48.001 (01/11)<br />
Isbank AG<br />
Hauptverwaltung<br />
Rossmarkt 9<br />
D-60311 Frankfurt<br />
Nähere Angaben zur Bank sind im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ enthalten.<br />
<strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>Überweisungsverkehr</strong><br />
Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gelten die folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>Bedingungen</strong>.<br />
1 Allgemein<br />
1.1 Wesentliche Merkmale <strong>de</strong>r Überweisung<br />
einschließlich <strong>de</strong>s Dauerauftrags<br />
Der Kun<strong>de</strong> kann die Bank beauftragen, durch eine Überweisung Geldbeträge<br />
bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers an <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers zu übermitteln. Der<br />
Kun<strong>de</strong> kann die Bank auch beauftragen, jeweils zu einem bestimmten<br />
wie<strong>de</strong>rkehren<strong><strong>de</strong>n</strong> Termin einen gleich bleiben<strong><strong>de</strong>n</strong> Geldbetrag an<br />
das gleiche Konto <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers zu überweisen (Dauerauftrag).<br />
1.2 Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennungen<br />
Für das Verfahren hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> seine Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung (Kontonummer<br />
und Bankleitzahl seiner Bank o<strong>de</strong>r IBAN 1 ) und die ihm vom Zahlungsempfänger<br />
genannte Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />
(Kontonummer und Bankleitzahl o<strong>de</strong>r IBAN und BIC 2 o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Kennung <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers) zu<br />
verwen<strong><strong>de</strong>n</strong>. Die <strong>für</strong> die Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angaben bestimmen sich nach Nummer 2.1 und 3.1.<br />
1.3 Erteilung <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags und<br />
Autorisierung<br />
(1) Der Kun<strong>de</strong> erteilt <strong>de</strong>r Bank einen Überweisungsauftrag mittels<br />
eines von <strong>de</strong>r Bank zugelassenen Formulars o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />
Bank an<strong>de</strong>rweitig vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per<br />
Online-Banking) mit <strong><strong>de</strong>n</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben gemäß Nummer<br />
2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.<br />
Der Kun<strong>de</strong> hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit<br />
<strong>de</strong>r Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige o<strong>de</strong>r fehlerhafte<br />
Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen<br />
von Überweisungen führen; daraus können Schä<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>für</strong><br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> entstehen. Bei unleserlichen, unvollständigen o<strong>de</strong>r<br />
fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen<br />
(siehe auch Nummer 1.7). Hält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausführung<br />
<strong>de</strong>r Überweisung beson<strong>de</strong>re Eile <strong>für</strong> nötig, hat er dies <strong>de</strong>r Bank<br />
geson<strong>de</strong>rt mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungen<br />
muss dies außerhalb <strong>de</strong>s Formulars erfolgen, falls das Formular<br />
selbst keine entsprechen<strong>de</strong> Angabe vorsieht.<br />
(2) Der Kun<strong>de</strong> autorisiert <strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsauftrag durch Unterschrift<br />
o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig mit <strong>de</strong>r Bank vereinbarten Art und<br />
Weise (zum Beispiel per Online-Banking-PIN/TAN).<br />
(3) Auf Verlangen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> teilt die Bank vor Ausführung eines<br />
einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist<br />
<strong>für</strong> diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Entgelte und gegebenenfalls <strong>de</strong>ren Aufschlüsselung mit.<br />
1.4 Zugang <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags bei <strong>de</strong>r Bank<br />
(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er <strong>de</strong>r Bank zugeht.<br />
Der Zugang erfolgt durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Eingang <strong>de</strong>s Auftrags in <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
da<strong>für</strong> vorgesehenen Empfangsvorrichtungen <strong>de</strong>r Bank (zum<br />
Beispiel mit Abgabe in <strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftsräumen o<strong>de</strong>r Eingang auf<br />
Online-Banking-Server).<br />
(2) Fällt <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />
nach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag <strong>de</strong>r Bank<br />
gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt <strong>de</strong>r Überweisungsauftrag<br />
erst am darauf folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstag als zugegangen.<br />
(3) Geht <strong>de</strong>r Überweisungsauftrag nach <strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r Empfangsvorrichtung<br />
<strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />
angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt <strong>de</strong>r Überweisungsauftrag<br />
im Hinblick auf die Bestimmung <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />
(siehe Nummer 2.2.2) erst als am darauf folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstag<br />
zugegangen.<br />
1.5 Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />
(1) Nach <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags bei <strong>de</strong>r Bank<br />
(siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> diesen<br />
nicht mehr wi<strong>de</strong>rrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Wi<strong>de</strong>rruf<br />
durch Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r Bank möglich.<br />
(2) Haben Bank und Kun<strong>de</strong> einen bestimmten Termin <strong>für</strong> die Ausführung<br />
<strong>de</strong>r Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz<br />
2), kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Überweisung beziehungsweise<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s vor<br />
<strong>de</strong>m vereinbarten Tag liegen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstages <strong>de</strong>r Bank wi<strong>de</strong>rrufen.<br />
Die Geschäftstage <strong>de</strong>r Bank ergeben sich aus <strong>de</strong>m<br />
„Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach <strong>de</strong>m rechtzeitigen Zugang<br />
<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs eines Dauerauftrags bei <strong>de</strong>r Bank wer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund <strong>de</strong>s bisherigen<br />
Dauerauftrags ausgeführt.<br />
(3) Nach <strong><strong>de</strong>n</strong> in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann <strong>de</strong>r<br />
Überweisungsauftrag nur wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong><strong>de</strong>n</strong>, wenn Kun<strong>de</strong> und<br />
Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam,<br />
wenn es <strong>de</strong>r Bank gelingt, die Ausführung zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsbetrag zurück zu erlangen. Für die Bearbeitung<br />
eines solchen Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> berechnet die Bank<br />
das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.<br />
1.6 Ausführung <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />
(1) Die Bank führt <strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsauftrag <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> aus,<br />
wenn die zur Ausführung erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben (siehe Nummer<br />
2.1 und 3.1) in <strong>de</strong>r vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer<br />
1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> autorisiert<br />
ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Überweisung ausreichen<strong>de</strong>s Guthaben in <strong>de</strong>r Auftragswährung<br />
vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong> o<strong>de</strong>r ein ausreichen<strong>de</strong>r Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).<br />
(2) Die Bank und die weiteren an <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung<br />
beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung<br />
ausschließlich anhand <strong>de</strong>r vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> angegebenen<br />
Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2)<br />
auszuführen.<br />
(3) Die Bank unterrichtet <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> min<strong>de</strong>stens einmal monatlich<br />
über die Ausführung von Überweisungen auf <strong>de</strong>m <strong>für</strong> Kontoinformationen<br />
vereinbarten Weg. Mit Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher<br />
sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge <strong>de</strong>r<br />
Unterrichtung geson<strong>de</strong>rt vereinbart wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
1.7 Ablehnung <strong>de</strong>r Ausführung<br />
(1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1)<br />
nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung <strong>de</strong>s Überweisungsauftrags<br />
ablehnen. Hierüber wird die Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> unverzüglich,<br />
auf je<strong><strong>de</strong>n</strong> Fall aber innerhalb <strong>de</strong>r in Nummer 2.2.1<br />
beziehungsweise 3.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies<br />
kann auch auf <strong>de</strong>m <strong>für</strong> Kontoinformationen vereinbarten Weg<br />
geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Grün<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler,<br />
die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt wer<strong><strong>de</strong>n</strong> können.<br />
(2) Ist eine vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> angegebene Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>für</strong> die Bank<br />
erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto<br />
o<strong>de</strong>r keinem Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />
zuzuordnen, wird die Bank <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> hierüber unverzüglich<br />
eine Information zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls<br />
<strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungsbetrag wie<strong>de</strong>r herausgeben.<br />
(3) Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet<br />
die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene<br />
Entgelt.<br />
1.8 Übermittlung <strong>de</strong>r Überweisungsdaten<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung übermittelt die Bank<br />
die in <strong>de</strong>r Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar<br />
o<strong>de</strong>r unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers kann <strong>de</strong>m Zahlungsempfänger die<br />
Überweisungsdaten, zu <strong><strong>de</strong>n</strong>en auch die Kontonummer beziehungsweise<br />
Internationale Bankkontonummer (IBAN) <strong>de</strong>s Zahlers gehört,<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise zur Verfügung stellen.<br />
Bei grenzüberschreiten<strong><strong>de</strong>n</strong> Überweisungen und bei Eilüberweisungen<br />
im Inland können die Überweisungsdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem<br />
Society for Worldwi<strong>de</strong> Interbank Financial Telecommunication<br />
(SWIFT) mit Sitz in Belgien an <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsdienstleister<br />
1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)<br />
2 Bank I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifier Co<strong>de</strong> (Bank-I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifizierungsco<strong>de</strong>) 1
48.001 (01/11)<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers weitergeleitet wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Aus Grün<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>r<br />
Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend<br />
in seinen Rechenzentren in <strong>de</strong>r Europäischen Union, in <strong>de</strong>r<br />
Schweiz und in <strong><strong>de</strong>n</strong> USA.<br />
1.9 Anzeige nicht autorisierter o<strong>de</strong>r fehlerhaft<br />
ausgeführter Überweisungen<br />
Der Kun<strong>de</strong> hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht<br />
autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu<br />
unterrichten.<br />
1.10 Entgelte<br />
1.10.1 Entgelte <strong>für</strong> Verbraucher als Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>für</strong> Überweisungen<br />
innerhalb Deutschlands und in an<strong>de</strong>re Staaten <strong>de</strong>s Europäischen<br />
Wirtschaftsraums3 (EWR) in Euro o<strong>de</strong>r in einer<br />
an<strong>de</strong>ren EWR-Währung4 Die Entgelte im <strong>Überweisungsverkehr</strong> ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preisund<br />
Leistungsverzeichnis“.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte wer<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> spätestens zwei Monate<br />
vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt ihres Wirksamwer<strong><strong>de</strong>n</strong>s in Textform angeboten.<br />
Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bank im Rahmen <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung<br />
einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die<br />
Än<strong>de</strong>rungen auch auf diesem Wege angeboten wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Die Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor<br />
<strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong><strong>de</strong>n</strong>s <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />
angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank<br />
in ihrem Angebot beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
Wer<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Entgelte angeboten, kann er<br />
diese Geschäftsbeziehung vor <strong>de</strong>m vorgeschlagenen Zeitpunkt <strong>de</strong>s<br />
Wirksamwer<strong><strong>de</strong>n</strong>s <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />
Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot<br />
beson<strong>de</strong>rs hinweisen.<br />
1.10.2 Entgelte <strong>für</strong> sonstige Sachverhalte<br />
Bei Entgelten und <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rung<br />
– <strong>für</strong> Überweisungen in Staaten außerhalb <strong>de</strong>s EWR (Drittstaaten5 )<br />
o<strong>de</strong>r<br />
– <strong>für</strong> Überweisungen innerhalb Deutschlands o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>re EWR-<br />
Staaten in Währungen eines Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR (Drittstaatenwährungen6<br />
) und<br />
– <strong>für</strong> Überweisungen von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher sind,<br />
verbleibt es bei <strong><strong>de</strong>n</strong> Regelungen in Nummer 12 Absätze 1 bis 6 AGB-<br />
Banken.<br />
1.11 Wechselkurs<br />
Erteilt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Überweisungsauftrag in einer an<strong>de</strong>ren Währung<br />
als <strong>de</strong>r Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in <strong>de</strong>r Kontowährung<br />
belastet. Die Bestimmung <strong>de</strong>s Wechselkurses bei solchen<br />
Überweisungen ergibt sich aus <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung im „Preis-<br />
und Leistungsverzeichnis“.<br />
Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses<br />
wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> wirksam. Der Referenzwechselkurs wird von <strong>de</strong>r<br />
Bank zugänglich gemacht o<strong>de</strong>r stammt aus einer öffentlich zugänglichen<br />
Quelle.<br />
1.12 Mel<strong>de</strong>pflichten nach Außenwirtschaftsrecht<br />
Der Kun<strong>de</strong> hat die Mel<strong>de</strong>pflichten nach <strong>de</strong>m Außenwirtschaftsrecht<br />
zu beachten.<br />
1.13 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige<br />
Beschwer<strong>de</strong>möglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit <strong>de</strong>r Bank besteht <strong>für</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
die Möglichkeit, <strong><strong>de</strong>n</strong> Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten Banken anzurufen.<br />
Betrifft <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>gegenstand eine Streitigkeit aus <strong>de</strong>m<br />
Anwendungsbereich <strong>de</strong>s Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c<br />
<strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine<br />
Verbraucher sind, <strong><strong>de</strong>n</strong> Ombudsmann <strong>de</strong>r privaten Banken anrufen.<br />
Näheres regelt die „Verfahrensordnung <strong>für</strong> die Schlichtung von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>beschwer<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
im <strong>de</strong>utschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur<br />
Verfügung gestellt wird o<strong>de</strong>r im Internet unter www.bankenverband.<strong>de</strong><br />
abrufbar ist. Die Beschwer<strong>de</strong> ist schriftlich an die Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>beschwer<strong>de</strong>stelle<br />
beim Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>utscher Banken e. V., Postfach 04 03 07,<br />
10062 Berlin, zu richten.<br />
Ferner besteht <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> die Möglichkeit, sich je<strong>de</strong>rzeit schriftlich<br />
o<strong>de</strong>r zur dortigen Nie<strong>de</strong>rschrift bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />
und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße <strong>de</strong>r Bank gegen das<br />
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) o<strong>de</strong>r gegen Art. 248 <strong>de</strong>s Einführungsgesetzes<br />
zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.<br />
2 Überweisungen innerhalb<br />
Deutschlands und in an<strong>de</strong>re Staaten<br />
<strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraums 7<br />
(EWR) in Euro o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren<br />
EWR-Währungen 8<br />
2.1 Erfor<strong>de</strong>rliche Angaben<br />
Der Kun<strong>de</strong> muss im Überweisungsauftrag folgen<strong>de</strong> Angaben machen:<br />
– Name <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />
– Kontonummer <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl o<strong>de</strong>r<br />
Name <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Internationale Bankkontonummer (IBAN) <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />
und Bank-I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifizierungs-Co<strong>de</strong> (BIC) <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />
– Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),<br />
– Betrag,<br />
– Name <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />
– Kontonummer o<strong>de</strong>r IBAN <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
2.2 Maximale Ausführungsfrist<br />
2.2.1 Fristlänge<br />
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r Überweisungsbetrag<br />
spätestens innerhalb <strong>de</strong>r im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />
angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />
eingeht.<br />
2.2.2 Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist<br />
(1) Die Ausführungsfrist beginnt mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs<br />
<strong>de</strong>s Überweisungsauftrags <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> bei <strong>de</strong>r Bank (siehe<br />
Nummer 1.4).<br />
(2) Vereinbaren die Bank und <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>, dass die Ausführung <strong>de</strong>r<br />
Überweisung an einem bestimmten Tag o<strong>de</strong>r am En<strong>de</strong> eines<br />
bestimmten Zeitraums o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> zur Ausführung erfor<strong>de</strong>rlichen Geldbetrag in <strong>de</strong>r Auftragswährung<br />
zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist<br />
<strong>de</strong>r im Auftrag angegebene o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig vereinbarte Termin<br />
<strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Beginn <strong>de</strong>r Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt <strong>de</strong>r<br />
vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag <strong>de</strong>r Bank, so<br />
beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgen<strong><strong>de</strong>n</strong> Geschäftstag.<br />
Die Geschäftstage <strong>de</strong>r Bank ergeben sich aus <strong>de</strong>m „Preisund<br />
Leistungsverzeichnis“.<br />
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> abweichen<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an <strong>de</strong>m<br />
Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Überweisungsbetrag in <strong>de</strong>r Auftragswährung<br />
vorliegt.<br />
2.3 Erstattungs- und Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung<br />
Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3<br />
Absatz 2) hat die Bank gegen <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> keinen Anspruch auf Erstattung<br />
ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Überweisungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern <strong>de</strong>r Betrag<br />
einem Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> belastet wor<strong><strong>de</strong>n</strong> ist, dieses Konto wie<strong>de</strong>r<br />
auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Stand zu bringen, auf <strong>de</strong>m es sich ohne die Belastung mit <strong>de</strong>r<br />
nicht autorisierten Überweisung befun<strong><strong>de</strong>n</strong> hätte.<br />
2.3.2 Erstattung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />
einer autorisierten Überweisung<br />
(1) Im Falle einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung einer<br />
autorisierten Überweisung kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bank die<br />
unverzügliche und ungekürzte Erstattung <strong>de</strong>s Überweisungsbetrages<br />
insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt o<strong>de</strong>r<br />
3 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören <strong>de</strong>rzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe<strong><strong>de</strong>n</strong>, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien<br />
und Nordirland sowie Zypern und die Län<strong>de</strong>r Island, Liechtenstein und Norwegen.<br />
4 Zu <strong><strong>de</strong>n</strong> EWR-Währungen gehören <strong>de</strong>rzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone,<br />
Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />
5 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes <strong>de</strong>rzeit: siehe Fußnote 3).<br />
6 Z.B. US-Dollar<br />
7 Siehe Fußnote 3.<br />
8 Siehe Fußnote 4.<br />
2
48.001 (01/11)<br />
fehlerhaft war. Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> belastet,<br />
bringt die Bank dieses wie<strong>de</strong>r auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Stand, auf <strong>de</strong>m es<br />
sich ohne <strong><strong>de</strong>n</strong> nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang<br />
befun<strong><strong>de</strong>n</strong> hätte. Soweit vom Überweisungsbetrag<br />
von <strong>de</strong>r Bank o<strong>de</strong>r zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen<br />
wor<strong><strong>de</strong>n</strong> sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers unverzüglich <strong><strong>de</strong>n</strong> abgezogenen Betrag.<br />
(2) Der Kun<strong>de</strong> kann über <strong><strong>de</strong>n</strong> Absatz 1 hinaus von <strong>de</strong>r Bank die<br />
Erstattung <strong>de</strong>rjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen,<br />
als ihm diese im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nicht erfolgten o<strong>de</strong>r<br />
fehlerhaften Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung in Rechnung gestellt<br />
o<strong>de</strong>r auf seinem Konto belastet wur<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Überweisung<br />
beim Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers erst nach<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.2.1 eingegangen<br />
ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Absätzen 1 und<br />
2 ausgeschlossen. Ist <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> durch die Verspätung ein<br />
Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> entstan<strong><strong>de</strong>n</strong>, haftet die Bank nach Nummer 2.3.3, bei<br />
Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher sind, nach Nummer 2.3.4.<br />
(4) Wur<strong>de</strong> eine Überweisung nicht o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführt, wird<br />
die Bank auf Verlangen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsvorgang<br />
nachvollziehen und <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> über das Ergebnis unterrichten.<br />
2.3.3 Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatz<br />
(1) Bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung einer autorisierten<br />
Überweisung o<strong>de</strong>r bei einer nicht autorisierten Überweisung<br />
kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bank einen Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>, <strong>de</strong>r nicht bereits<br />
von <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu<br />
vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>, das einer<br />
zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
zu vertreten, es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, dass die wesentliche Ursache<br />
bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
vorgegeben hat. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch ein schuldhaftes Verhalten<br />
zu <strong>de</strong>r Entstehung eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s beigetragen, bestimmt<br />
sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s, in welchem<br />
Umfang Bank und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> zu tragen haben.<br />
(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500,– Euro begrenzt. Diese<br />
betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht<br />
• <strong>für</strong> nicht autorisierte Überweisungen,<br />
• bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank,<br />
• <strong>für</strong> Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat, und<br />
• <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Zinsscha<strong><strong>de</strong>n</strong>, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Verbraucher ist.<br />
2.3.4 Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche von Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die keine Verbraucher<br />
sind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Überweisung,<br />
fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisung<br />
o<strong>de</strong>r nicht autorisierten Überweisung<br />
Abweichend von <strong><strong>de</strong>n</strong> Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und<br />
Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>, die<br />
keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />
autorisierten Überweisung o<strong>de</strong>r nicht autorisierten Überweisung<br />
neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und<br />
§§ 812 ff. BGB lediglich Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche nach Maßgabe<br />
folgen<strong>de</strong>r Regelungen:<br />
– Die Bank haftet <strong>für</strong> eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch<br />
ein schuldhaftes Verhalten zu <strong>de</strong>r Entstehung eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s<br />
beigetragen, bestimmt sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s,<br />
in welchem Umfang Bank und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> zu<br />
tragen haben.<br />
– Für das Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> von <strong>de</strong>r Bank zwischengeschalteten Stellen<br />
haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung<br />
<strong>de</strong>r Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung <strong>de</strong>r ersten<br />
zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).<br />
– Ein Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzspruch <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> ist <strong>de</strong>r Höhe nach auf <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Überweisungsbetrag zuzüglich <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bank in Rechnung<br />
gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei<br />
um die Geltendmachung von Folgeschä<strong><strong>de</strong>n</strong> han<strong>de</strong>lt, ist <strong>de</strong>r Anspruch<br />
auf höchstens 12.500,– Euro je Überweisung begrenzt.<br />
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht <strong>für</strong> Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />
Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank und <strong>für</strong> Gefahren, die die Bank beson<strong>de</strong>rs<br />
übernommen hat.<br />
2.3.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />
(1) Eine Haftung <strong>de</strong>r Bank nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 2.3.2 bis 2.3.4 ist<br />
ausgeschlossen,<br />
• wenn die Bank gegenüber <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nachweist, dass<br />
<strong>de</strong>r Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim<br />
Zahlungsdienstleister <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingegangen<br />
ist, o<strong>de</strong>r<br />
• soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r vom<br />
Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> angegebenen fehlerhaften Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s<br />
Zahlungsempfängers ausgeführt wur<strong>de</strong>. In diesem Fall kann<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bank jedoch verlangen, dass sie sich im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsbetrag<br />
wie<strong>de</strong>rzuerlangen. Für diese Wie<strong>de</strong>rbeschaffung berechnet<br />
die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“<br />
ausgewiesene Entgelt.<br />
(2) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und<br />
Einwendungen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gegen die Bank aufgrund nicht<br />
o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführter Überweisungen o<strong>de</strong>r aufgrund<br />
nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag<br />
<strong>de</strong>r Belastung mit einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />
Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf <strong>de</strong>r<br />
Frist beginnt nur, wenn die Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> über die Belastungsbuchung<br />
<strong>de</strong>r Überweisung entsprechend <strong>de</strong>m <strong>für</strong> Kontoinformationen<br />
vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines<br />
Monats nach <strong>de</strong>r Belastungsbuchung unterrichtet hat; an<strong>de</strong>renfalls<br />
ist <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Fristbeginn <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung maßgeblich.<br />
Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong> auch nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Satz 1 geltend machen,<br />
wenn er ohne Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> an <strong>de</strong>r Einhaltung dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt<br />
war.<br />
(3) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> sind ausgeschlossen, wenn die einen<br />
Anspruch begrün<strong><strong>de</strong>n</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> Umstän<strong>de</strong><br />
• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />
beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und <strong>de</strong>ssen<br />
Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt nicht hätten<br />
vermie<strong><strong>de</strong>n</strong> wer<strong><strong>de</strong>n</strong> können, o<strong>de</strong>r<br />
• von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung<br />
herbeigeführt wur<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
3 Überweisungen innerhalb<br />
Deutschlands und in an<strong>de</strong>re Staaten<br />
<strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraums 9<br />
(EWR) in Währungen eines<br />
Staates außerhalb <strong>de</strong>s EWR<br />
(Drittstaatenwährung 10 ) sowie<br />
Überweisungen in Staaten außerhalb<br />
<strong>de</strong>s EWR (Drittstaaten 11 )<br />
3.1 Erfor<strong>de</strong>rliche Angaben<br />
Der Kun<strong>de</strong> muss <strong>für</strong> die Ausführung <strong>de</strong>r Überweisung folgen<strong>de</strong> Angaben<br />
machen:<br />
– Name <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />
– Internationale Bankkontonummer (IBAN) beziehungsweise Kontonummer<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />
– Bank-I<strong><strong>de</strong>n</strong>tifizierungs-Co<strong>de</strong> (BIC); ist <strong>de</strong>r BIC unbekannt, ist bei<br />
Überweisungen innerhalb Deutschlands die Bankleitzahl und bei<br />
Überweisungen in an<strong>de</strong>re Staaten <strong>de</strong>r vollständige Name und die<br />
Adresse <strong>de</strong>s Zahlungsdienstleisters <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers anzugeben,<br />
– Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),<br />
– Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1),<br />
– Betrag,<br />
– Name <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />
– Kontonummer o<strong>de</strong>r IBAN <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
3.2 Ausführungsfrist<br />
Die Überweisungen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> baldmöglichst bewirkt.<br />
3.3 Erstattungs- und Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
3.3.1 Haftung <strong>de</strong>r Bank <strong>für</strong> eine nicht autorisierte Überweisung<br />
(1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer<br />
1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> keinen Anspruch<br />
auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, <strong>de</strong>m<br />
Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern<br />
<strong>de</strong>r Betrag einem Konto <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> belastet wor<strong><strong>de</strong>n</strong> ist,<br />
dieses Konto wie<strong>de</strong>r auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Stand zu bringen, auf <strong>de</strong>m es sich<br />
ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung<br />
befun<strong><strong>de</strong>n</strong> hätte.<br />
9 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören <strong>de</strong>rzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe<strong><strong>de</strong>n</strong>, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien<br />
und Nordirland sowie Zypern und die Län<strong>de</strong>r Island, Liechtenstein und Norwegen.<br />
10 Z.B. US-Dollar<br />
11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes <strong>de</strong>rzeit: siehe Fußnote 9).<br />
3
48.001 (01/11)<br />
(2) Bei sonstigen Schä<strong><strong>de</strong>n</strong>, die aus einer nicht autorisierten Überweisung<br />
resultieren, haftet die Bank <strong>für</strong> eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch ein schuldhaftes Verhalten zu <strong>de</strong>r Entstehung<br />
eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s beigetragen, bestimmt sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s, in welchem Umfang Bank<br />
und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong> zu tragen haben.<br />
3.3.2 Haftung bei nicht erfolgter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Ausführung<br />
einer Überweisung<br />
Bei einer nicht erfolgten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten autorisierten<br />
Überweisung hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> neben etwaigen Herausgabeansprüchen<br />
nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche nach<br />
Maßgabe folgen<strong>de</strong>r Regelungen:<br />
– Die Bank haftet <strong>für</strong> eigenes Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong>. Hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> durch<br />
ein schuldhaftes Verhalten zu <strong>de</strong>r Entstehung eines Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>s<br />
beigetragen, bestimmt sich nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Grundsätzen <strong>de</strong>s Mitverschul<strong><strong>de</strong>n</strong>s,<br />
in welchem Umfang Bank und Kun<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Scha<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
zu tragen haben.<br />
– Für das Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> zwischengeschalteter Stellen haftet die<br />
Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung <strong>de</strong>r<br />
Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung <strong>de</strong>r ersten<br />
zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).<br />
– Die Haftung <strong>de</strong>r Bank ist auf höchstens 12.500,– Euro je Überweisung<br />
begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht <strong>für</strong><br />
Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>r Bank und <strong>für</strong> Gefahren,<br />
die die Bank beson<strong>de</strong>rs übernommen hat.<br />
3.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />
(1) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> wegen <strong>de</strong>r fehlerhaften Ausführung<br />
einer Überweisung nach Nummer 3.3.2 bestehen nicht, wenn<br />
Anlage 1: Verzeichnis <strong>de</strong>r Kurzformen <strong>für</strong> Zielland und Währung<br />
• die Überweisung in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r vom Kun<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
fehlerhaft angegebenen Kun<strong><strong>de</strong>n</strong>kennung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers<br />
ausgeführt wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
• die Bank gegenüber <strong>de</strong>m Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nachweist, dass <strong>de</strong>r<br />
Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers eingegangen ist.<br />
(2) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> nach <strong><strong>de</strong>n</strong> Nummern 3.3.1 und 3.3.2<br />
und Einwendungen <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> gegen die Bank aufgrund nicht<br />
o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführter Überweisungen o<strong>de</strong>r aufgrund<br />
nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Bank nicht spätestens 13 Monate nach <strong>de</strong>m Tag<br />
<strong>de</strong>r Belastung mit einer nicht autorisierten o<strong>de</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />
Überweisung hiervon schriftlich unterrichtet hat. Der<br />
Lauf <strong>de</strong>r Frist beginnt nur, wenn die Bank <strong><strong>de</strong>n</strong> Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> über<br />
die Belastungsbuchung <strong>de</strong>r Überweisung entsprechend <strong>de</strong>m<br />
<strong>für</strong> Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb<br />
eines Monats nach <strong>de</strong>r Belastungsbuchung unterrichtet hat;<br />
an<strong>de</strong>renfalls ist <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Fristbeginn <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Unterrichtung<br />
maßgeblich. Scha<strong><strong>de</strong>n</strong>sersatzansprüche kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch<br />
nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne<br />
Verschul<strong><strong>de</strong>n</strong> an <strong>de</strong>r Einhaltung dieser Frist verhin<strong>de</strong>rt war.<br />
(3) Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong><strong>de</strong>n</strong> sind ausgeschlossen, wenn die einen<br />
Anspruch begrün<strong><strong>de</strong>n</strong><strong><strong>de</strong>n</strong> Umstän<strong>de</strong><br />
• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />
beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und <strong>de</strong>ssen<br />
Folgen trotz Anwendung <strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt nicht hätten<br />
vermie<strong><strong>de</strong>n</strong> wer<strong><strong>de</strong>n</strong> können, o<strong>de</strong>r<br />
• von <strong>de</strong>r Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung<br />
herbeigeführt wur<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
Zielland Kurzform Währung Kurzform<br />
Belgien BE Euro EUR<br />
Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN<br />
Dänemark DK Dänische Krone DKK<br />
Estland EE Euro EUR<br />
Finnland FI Euro EUR<br />
Frankreich FR Euro EUR<br />
Griechenland GR Euro EUR<br />
Irland IE Euro EUR<br />
Island IS Isländische Krone ISK<br />
Italien IT Euro EUR<br />
Japan JP Japanischer Yen JPY<br />
Kanada CA Kanadischer Dollar CAD<br />
Kroatien HR Kroatischer Kuna HRK<br />
Lettland LV Lettischer Lats LVL<br />
Liechtenstein LI Schweizer Franken* CHF<br />
Litauen LT Litauischer Litas LTL<br />
Luxemburg LU Euro EUR<br />
Malta MT Euro EUR<br />
Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> NL Euro EUR<br />
Norwegen NO Norwegische Krone NOK<br />
Österreich AT Euro EUR<br />
Polen PL Polnischer Zloty PLN<br />
Portugal PT Euro EUR<br />
Rumänien RO Rumänischer Leu RON<br />
Russische Fö<strong>de</strong>ration RU Russischer Rubel RUB<br />
Schwe<strong><strong>de</strong>n</strong> SE Schwedische Krone SEK<br />
Schweiz CH Schweizer Franken CHF<br />
Slowakei SK Euro EUR<br />
Slowenien SI Euro EUR<br />
Spanien ES Euro EUR<br />
Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK<br />
Türkei TR Türkische Lira TRY<br />
Ungarn HU Ungarischer Forint HUF<br />
USA US US-Dollar USD<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien GB Britisches Pfund Sterling GBP<br />
und Nordirland<br />
Zypern CY Euro EUR<br />
*Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein<br />
4