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Preis- und Leistungsverzeichnis - zur Bank

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<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong><br />

für Privatk<strong>und</strong>en


Inhalt<br />

KAPITEL A<br />

Allgemeine Informationen <strong>zur</strong> Isbank GmbH<br />

1. Allgemeines 4<br />

2. Geschäftstage der <strong>Bank</strong> 4<br />

3. Ausführungsfristen 5<br />

KAPITEL B<br />

<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten K<strong>und</strong>en<br />

1. Persönliche Konten 6<br />

1.1. Girokontenmodelle 6<br />

1.2. Übermittlung des Kontoauszugs 6<br />

1.3. Lastschriftverkehr 6<br />

1.4. Wertstellungen 6<br />

1.4.1. Wertstellungen bei Gutschriften/Bareinzahlungen auf dem Konto 6<br />

1.4.2. Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto 7<br />

2. Sparkonto 7<br />

3. Regelleistungen bei Privatkrediten 7<br />

3.1. Ratenkredit 7<br />

3.2. Dispositionskredit 7<br />

4. Sonderleistungen im Kreditgeschäft 8<br />

4.1. Kreditbearbeitung 8<br />

4.2. Sicherheitenbearbeitung 8<br />

5. Auskünfte 8<br />

6. Avale 8<br />

7. Sonstige K<strong>und</strong>enaufträge 8<br />

KAPITEL C<br />

<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale beim Überweisungs- <strong>und</strong> Scheckverkehr sowie kartengeschützten<br />

Zahlungsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en.<br />

1. Überweisungsverkehr 9<br />

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 9<br />

1.1.1. Entgelte 9<br />

1.1.2. Sonstige Leistungen 9<br />

1.2. Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union<br />

<strong>und</strong> der EWR-Staaten (Drittstaaten) 10<br />

1.2.1. Überweisungsausgänge 10<br />

1.2.1.1. Entgeltpflichtiger 10<br />

1.2.1.2. Entgelte 10<br />

1.2.1.2.1. Überweisungen in die Türkei <strong>und</strong> nach Nordzypern 10<br />

1.2.1.2.2. Überweisungen in andere Drittstaaten (ohne Türkei <strong>und</strong> Nordzypern) 11<br />

1.2.2. Überweisungseingänge<br />

1.2.2.1. Entgeltpflichtiger 11<br />

1.2.2.2. Entgelte 11<br />

1.2.2.2.1. Zahlungen aus der Türkei 11<br />

1.2.2.2.2. Zahlungen aus anderen Drittstaaten 11<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 2


2. Scheckverkehr 12<br />

2.1. Scheckverkehr im Inland 12<br />

2.2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 12<br />

2.2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 12<br />

2.2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 12<br />

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 12<br />

3.1. Kreditkarten 12<br />

3.2. Girocard 13<br />

3.3. Barauszahlungen an Geldautomaten der Isbank mit fremden Karten 13<br />

KAPITEL D<br />

Umrechnungskurse bei Fremdwährungsgeschäften für Privatk<strong>und</strong>en 13<br />

KAPITEL E<br />

Außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatk<strong>und</strong>en 13<br />

HINWEIS<br />

Für in diesem <strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong> nicht ausgeführte Leistungen, die im Auftrag des K<strong>und</strong>en<br />

oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden <strong>und</strong> die nach den Umständen nur gegen eine<br />

Vergütung zu erwarten sind, kann die <strong>Bank</strong> die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§315 des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen.<br />

Der K<strong>und</strong>e trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die <strong>Bank</strong> in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen<br />

Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet,<br />

freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergeld, Kosten der Bewachung von<br />

Sicherungsgut).<br />

Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des B<strong>und</strong>esverbandes deutscher <strong>Bank</strong>en e.V. <strong>und</strong> der<br />

Entschädigungseinrichtung deutscher <strong>Bank</strong>en GmbH angeschlossen. Von der <strong>Bank</strong> ausgegebene<br />

Inhaberschuldverschreibungen sind im Rahmen des Einlagensicherungsfonds nicht geschützt. Näheres<br />

entnehmen Sie bitte Nr. 20 unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 3


A- Allgemeine Informationen <strong>zur</strong> Isbank GmbH ?..<br />

1. Allgemeines<br />

- Name <strong>und</strong> Anschrift<br />

Isbank GmbH, Rossmarkt 9, D - 60311 Frankfurt/Main<br />

- Kommunikation<br />

Die für die Geschäftsbeziehung maßgeblichen Anschriften der Geschäftsstelle oder sonstige<br />

Kommunikationsadressen teilt die <strong>Bank</strong> gesondert mit.<br />

- Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Graurheindorfer Straße 108, D-53117 Bonn<br />

BaFin Registernummer: 105168<br />

- Eintragung im Handelsregister<br />

HR Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35 264<br />

- Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit dem K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />

2. Geschäftstage der <strong>Bank</strong><br />

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten<br />

Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen<br />

Geschäftsbetrieb unterhalten. Die <strong>Bank</strong> unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen<br />

erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt:<br />

Zahlungsvorgang Geschäftstage<br />

Überweisung Alle Werktage außer:<br />

- Sonnabende<br />

- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />

Zahlungen aus Lastschriften an den<br />

Zahlungsempfänger<br />

Zahlungen der <strong>Bank</strong> aus Kartenverfügungen<br />

des K<strong>und</strong>en an den Zahlungsempfänger:<br />

- Girocard<br />

- Master Card<br />

Bargeldauszahlungen am<br />

Geldausgabeautomat der <strong>Bank</strong><br />

Alle Werktage außer:<br />

- Sonnabende<br />

- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />

Alle Werktage außer:<br />

- Sonnabende<br />

- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />

Jeder Tag<br />

Hinweis:<br />

- Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen<br />

unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind.<br />

- Der K<strong>und</strong>e kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäftstage<br />

betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die <strong>Bank</strong>.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 4


3. Ausführungsfristen<br />

3.1. Überweisungen<br />

Annahmefristen für Überweisungsaufträge<br />

- beleglose Aufträge 15.30 Uhr an Geschäftstagen der <strong>Bank</strong><br />

- beleghafte Aufträge 10.00 Uhr an Geschäftstagen der <strong>Bank</strong><br />

Ausführungsfristen für Überweisungen innerhalb Deutschland <strong>und</strong> in andere Staaten des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 2<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />

Überweisungsaufträge in Euro<br />

Belegloser Überweisungsauftrag 3 - Max. 3 Geschäftstage.<br />

Ab dem 1.1.2012 max. Geschäftstag.<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag - Max. 4 Geschäftstage.<br />

Ab dem 1.1.2012 max. 2 Geschäftstage.<br />

Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen<br />

Belegloser Überweisungsauftrag 3 - Max. 4 Geschäftstage.<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag - Max. 4 Geschäftstage.<br />

Überweisungen in Drittstaaten (Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören) werden<br />

baldmöglichst bewirkt.<br />

3.2. Lastschriften<br />

Ausführungsfristen für Zahlungen aus Abbuchungsauftragslastschriften an den<br />

Zahlungsempfänger<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max.<br />

drei Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.<br />

3.3. Karten<br />

Ausführungsfrist für Zahlungen der <strong>Bank</strong> aus Kartenverfügungen des K<strong>und</strong>en an den<br />

Zahlungsempfänger<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb<br />

folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:<br />

Kartenzahlung in Euro innerhalb des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1<br />

- max. 3 Geschäftstage, ab<br />

dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag<br />

Kartenzahlung innerhalb des EWR in - max. 3 Geschäftstage, ab dem 1.1.2012<br />

anderen EWR-Währungen 2 als Euro max. 1 Geschäftstag<br />

Kartenzahlungen außerhalb des EWR 1 - Die Kartenzahlung wird baldmöglichst<br />

bewirkt.<br />

1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die EU-Staaten (Belgien, Bulgarien,<br />

Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland <strong>und</strong><br />

Zypern) sowie die Staaten Lichtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />

2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische<br />

Krone, Estnische Krone, Isländische Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer<br />

Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische<br />

Krone, Ungarischer Forint.<br />

3 Dies sind Überweisungsaufträge, die per Online-<strong>Bank</strong>ing, Datenfernübertragung, Telefon-<strong>Bank</strong>ing,<br />

Datenträgeraustausch <strong>und</strong> Selbstbedienungsterminal erteilt werden.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 5


B- <strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im Standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatk<strong>und</strong>en ?..<br />

1. Persönliche Konten<br />

1.1. Girokontenmodelle<br />

Privatk<strong>und</strong>en<br />

- Gehaltskonto kostenfrei<br />

- Rentenempfänger-, Studenten- oder Azubi-Konto kostenfrei<br />

- Zahlungsverkehrskonten für Daueraufträge in die Türkei kostenfrei<br />

- Sonstige Zahlungsverkehrskonten 8,00 EUR pro Quartal, zzgl.<br />

0,40 EUR je Posten,<br />

die ersten fünf Ein- /<br />

Auszahlungen am<br />

Kassenschalter sind<br />

postengebührenfrei<br />

Firmenk<strong>und</strong>en 15,00 EUR pro Quartal,<br />

zzgl. 0,40 EUR je Posten<br />

1.2. Übermittlung des Kontoauszugs (pro Vorgang)<br />

- per Post (pro Auszug) 0,55 EUR<br />

- per SMS (lokal) 0,20 EUR<br />

- per SMS (international) 0,30 EUR<br />

- per Email 0,20 EUR<br />

- Selbstabholer 0,00 EUR<br />

- Zusendung der gesammelten Abholerpost 0,55 EUR<br />

- Duplikate von Kontoauszügen <strong>und</strong> Belegen (je) 5,00 EUR<br />

1.3. Lastschriftverkehr<br />

Lastschriften im Einzugsermächtigungs- <strong>und</strong> Abbuchungsverfahren:<br />

- Lastschrifteinlösung Buchungsposten (je nach Kontomodell)<br />

- Rückgabe einer nicht eingelösten Lastschrift 0,00 EUR<br />

- Benachrichtigung über die Lastschriftrückgabe 0,00 EUR<br />

- Lastschriften im Abbuchungsverfahren (jährlich) 5,00 EUR<br />

- Vormerkung von Abbuchungsaufträgen 5,00 EUR<br />

1.4. Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr. Zum Überweisungsverkehr siehe Kapitel C)<br />

1.4.1. Gutschriften/Bareinzahlungen auf dem Konto<br />

- Bareinzahlungen (Spar- <strong>und</strong> Girokonto) 0,00 EUR<br />

- Bareinzahlungen zugunsten eines Kontos<br />

bei einem anderen Kreditinstituts im Inland 2%, mind. 10 EUR<br />

- Bareinzahlungen Dritter zugunsten eines K<strong>und</strong>enkontos 5,00 EUR<br />

- Lastschrifteinreichungen 0,00 EUR<br />

- Scheckeinreichungen:<br />

- eigenes Kreditinstitut 0,00 EUR<br />

- andere Kreditinstitute:<br />

� Eingang vorbehalten 1,5‰ min. 12,80 EUR<br />

� Inkasso 1,5‰ min. 12,80 EUR<br />

- Einzahlung von Münzgeld (pro Rolle): 0,20 EUR<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 6


1.4.2. Abbuchungen vom Konto<br />

• Lastschriften 0,00 EUR<br />

• Schecks 0,00 EUR<br />

• Sparkonten 0,00 EUR<br />

• aus Scheckrückgaben 5,00 EUR<br />

• Benachrichtigung über die Scheckrückgabe 5,00 EUR<br />

• aus Rücklastschriften (für Einreicher der Lastschrift) 3,00 EUR<br />

• Barauszahlungen an eigenen Geldautomaten:<br />

- mit der Isbank Girocard 0,00 EUR<br />

- mit der Isbank Mastercard 10,00 EUR<br />

2. Sparkonto<br />

• Zinssätze für Spareinlagen können aus unserer aktuellen Konditionenübersicht unter<br />

www.isbank.de oder in unseren Filialen eingesehen werden.<br />

• Vorschusszinsen:<br />

Bei Abhebungen über 2.000 EUR in einem Kalendermonat werden die Vorschusszinsen<br />

(zum Jahresende oder bei Kontoschließung) angerechnet.<br />

Bei der Berechnung der Vorschusszinsen wird folgende Formel verwendet:<br />

Vorschusszinsen = (Abhebung – 2.000 €) x Zinssatz x 1,25<br />

12 x 100<br />

Vorschusszinsen werden betragsunabhängig berechnet. Sie dürfen aber nur bis zu 2 Jahren<br />

angerechnet werden. Bei Vermögenswirksamem Sparen, bei dem Gelder z.B. für 4 Jahre<br />

festgelegt sind, werden Vorschusszinsen für 2 Jahre angerechnet.<br />

• Kennwortvereinbarung 0,00 EUR<br />

• Ausstellung eines Ersatzsparbuches 15,00 EUR<br />

• Übertragung eines Sparkontos 15,00 EUR<br />

3. Regelleistungen bei Privatkrediten<br />

3.1. Ratenkredit<br />

Zinssätze können aus unserer aktuellen Konditionenübersicht unter www.isbank.de oder in unseren<br />

Filialen eingesehen werden.<br />

Eine Tabelle mit den sich aus verschiedenen Kreditbeträgen <strong>und</strong> Laufzeiten ergebenden Kosten wird<br />

auf Anfrage durch unsere Filialen bereitgestellt.<br />

3.2. Dispositionskredit<br />

Zinssätze können aus unserer aktuellen Konditionenübersicht unter www.isbank.de oder in unseren<br />

Filialen eingesehen werden.<br />

Eine Tabelle mit den sich aus verschiedenen Kreditbeträgen <strong>und</strong> Laufzeiten ergebenden Kosten wird<br />

auf Anfrage durch unsere Filialen bereitgestellt.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 7


4. Sonderleistungen im Kreditgeschäft<br />

4.1. Kreditbearbeitung<br />

• Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart 15,00 EUR<br />

• Zinsbescheinigung 10,00 EUR<br />

• Zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 3,00 EUR<br />

4.2. Sicherheitenbearbeitung<br />

5. Auskünfte<br />

6. Avale<br />

• Einsichtsnahme in Register oder Einholung eines Registerauszugs<br />

für den K<strong>und</strong>en (zzgl. ggf. Anfallender Registergebühren):<br />

- Gr<strong>und</strong>buch<br />

- Handelsregister<br />

- Vereinsregister<br />

- Güterstandsregister<br />

Es werden die Gebühren, die an die Behörden entrichtet werden, ohne Zulage<br />

weiterbelastet.<br />

• Austausch von Sicherheiten wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet.<br />

• Einholung einer allgemeinen <strong>Bank</strong>auskunft im Auftrag des<br />

K<strong>und</strong>ens Inland/Ausland 25,00 EUR<br />

• Erteilung einer schriftlichen <strong>Bank</strong>auskunft 20,00 EUR<br />

• Einrichtung 30,00 EUR<br />

• Avalprovision (jährlich) 2% mind. 40,00 EUR<br />

• Änderung 30,00 EUR<br />

7. Sonstige K<strong>und</strong>enaufträge<br />

K<strong>und</strong>enaufträge, die von uns in die Türkei weitergeleitet werden<br />

• Abfrage des Kontostands in der Türkei 8,00 EUR<br />

• Duplikat von Einzahlungsbelegen <strong>zur</strong> Verfügung stellen<br />

- laufendes Jahr 10,00 EUR zzgl. USt.<br />

- vergangene Jahre 15,00 EUR zzgl. USt.<br />

• Einzahlungsbestätigung für Finanzämter, Behörden etc.<br />

- bei Vorlage der Zahlscheine 15,00 EUR zzgl. USt.<br />

- bei Nicht-Vorlage der Zahlscheine:<br />

laufendes Jahr 20,00 EUR zzgl. USt.<br />

vergangene Jahre 25,00 EUR zzgl. USt.<br />

• Rückforderung einer getätigten Türkei-Zahlung<br />

(sofern nicht ausbezahlt)* 15,00 EUR<br />

• Änderung einer getätigten Türkei-Zahlung<br />

(sofern nicht ausbezahlt)* 15,00 EUR<br />

• Abwicklung der Rücküberweisungen aus der Türkei 7,50 EUR<br />

* Ein auf Konten Dritter eingezahlter Betrag gilt als ausbezahlt, selbst wenn der Dritte noch nicht<br />

über das Geld verfügt hat.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 8


C- <strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale beim Überweisungs- <strong>und</strong> Scheckverkehr sowie<br />

kartengestützter Zahlungsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en???????????????? ???.<br />

1. Überweisungsverkehr<br />

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums 4 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5<br />

Zu den Annahme- <strong>und</strong> Ausführungsfristen siehe oben unter Kapitel A Nr. 3.<br />

1.1.1. Entgelte<br />

• Überweisungsaufträge per Zahlschein (bar) 10,00 EUR<br />

• Überweisungsaufträge in EUR an ein anderes Kreditinstitut 0,50 EUR<br />

• Überweisungen auf eigene Konten bei der Đşbank GmbH<br />

- beleglos 0,00 EUR<br />

- beleghaft 0,50 EUR<br />

• Überweisungen auf Konten Dritter bei Đşbank GmbH 0,00 EUR<br />

- beleglos 0,00 EUR<br />

- beleghaft 0,50 EUR<br />

1.1.2. Sonstige Leistungen<br />

• Dauerauftrag<br />

- Einrichtung/Löschung am Filialschalter<br />

für gebührenfreie Konten kostenfrei bzw. 5,50 EUR<br />

- Aussetzung 2,50 EUR<br />

- Änderung für gebührenfeie Konten kostenfrei bzw. 2,50 EUR<br />

• Bemühungen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit<br />

fehlerhafter Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungs-<br />

empfängers durch den K<strong>und</strong>en, falls möglich 15,00 EUR + Fremdgebühr<br />

• Eilüberweisung 10,00 EUR<br />

4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die<br />

- EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland,<br />

Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,<br />

Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes<br />

Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern<br />

- die Länder Lichtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische<br />

Krone, Estnische Krone, Isländische Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer<br />

Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische<br />

Krone, Ungarischer Forint.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 9


1.2. Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union<br />

<strong>und</strong> der EWR-Staaten (Drittstaaten 6 )<br />

1.2.1. Überweisungsausgänge<br />

1.2.1.1. Entgeltpflichtiger<br />

Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende<br />

Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich:<br />

Hinweis:<br />

• SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner <strong>Bank</strong> <strong>und</strong><br />

Begünstigter trägt die übrigen Entgelte<br />

• BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der <strong>Bank</strong> in Abzug<br />

gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung)<br />

• Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister<br />

<strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister<br />

vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

1.2.1.2. Entgelte<br />

Bei einer OUR- oder SHARE-Überweisung werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte<br />

berechnet:<br />

1.2.1.2.1. Überweisungen in die Türkei <strong>und</strong> nach Nordzypern<br />

• Überweisungen von Privatk<strong>und</strong>en<br />

Betrag in EUR<br />

Bareinzahlung<br />

am Schalter<br />

vom eigenen Girokonto<br />

(auch per Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

oder Dauerauftrag möglich)<br />

bis 300 7,00 EUR 4,00 EUR<br />

301 – 500 8,00 EUR 4,00 EUR<br />

501 – 700 10,00 EUR 4,00 EUR<br />

701 – 1.000 12,00 EUR 4,00 EUR<br />

1.001 – 2.500 15,00 EUR 5,00 EUR<br />

2.501 – 5.000 20,00 EUR 6,00 EUR<br />

5.001 – 10.000 30,00 EUR 8,00 EUR<br />

ab 10.001 0,50 % 0,10 %<br />

6 Drittstatten sind alle Staaten außer<br />

- die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland,<br />

Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,<br />

Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern<br />

- <strong>und</strong> die Staaten Lichtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 10


• Firmenüberweisungen<br />

- per Bareinzahlung/Kasse 1,5‰ - mind. 13,00 EUR zuzügl.<br />

Kommunikationsgeb. 10,00 EUR<br />

- vom Girokonto oder via Onlinebanking 1,5‰ - mind. 10,00 EUR zuzügl.<br />

Kommunikationsgeb. 10,00 EUR<br />

• Sonstige Überweisungen<br />

- Einzahlungen wegen Militärdienst 25,00 EUR<br />

- Nachforschungen zu Militärdienstzahlungen 25,00 EUR<br />

- Einzahlungen auf Konten der türkischen Zentralbank<br />

wegen Super-Sparpaket 25,00 EUR<br />

1.2.1.2.2. Überweisungen in andere Drittstaaten (ohne Türkei <strong>und</strong> Nordzypern)<br />

• in EUR 1,5‰ - mind. 13,00 EUR<br />

• in Fremdwährung 1,5‰ - mind. 13,00 EUR<br />

zuzüglich Courtage 0,25‰ - mind. 2,50 EUR<br />

- Europa zzgl. Kommunikationsgeb. 10,00 EUR<br />

- Übersee zzgl. Kommunikationsgeb. 15,00 EUR<br />

1.2.2. Überweisungseingänge<br />

1.2.2.1. Entgeltpflichtiger<br />

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt<br />

sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen Kreditinstitut<br />

getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:<br />

• OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte<br />

• SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner <strong>Bank</strong> <strong>und</strong><br />

Begünstigter trägt die übrigen Entgelte<br />

• BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte<br />

Hinweis:<br />

• Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes<br />

Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden<br />

sein.<br />

• Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute<br />

(überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein.<br />

1.2.2.2. Entgelte<br />

Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />

1.2.2.2.1. Zahlungen aus der Türkei<br />

Auszahlungen zu Lasten in der Türkei geführter Konten:<br />

• Auszahlungen aufgr<strong>und</strong> der aus der Türkei<br />

eingegangenen Überweisungen 1,5‰ – mind. 15,00 EUR<br />

• Auszahlungen von Abhebungen aus in der Türkei<br />

geführten Konten 1,5‰ – mind. 25,00 EUR<br />

1.2.2.2.2. Zahlungen aus anderen Drittstaaten<br />

Per Überweisung in<br />

- EUR 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />

- Fremdwährung 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />

zuzüglich Courtage 0,25‰ – mind. 2,50 EUR<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 11


2. Scheckverkehr<br />

2.1. Scheckverkehr im Inland<br />

• Einlösung eines vom K<strong>und</strong>en ausgestellten Schecks<br />

- in EUR 0,15% mind. 15,00 EUR<br />

- in Fremdwährung 0,15% mind. 15,00 EUR<br />

zuzügl. Konvertierungsgebühr 0,2‰ mind. 5,00 EUR<br />

• Einzug eines vom K<strong>und</strong>en eingereichten Schecks (Inland) 0,40 EUR<br />

• Scheck-Vordrucke (f. gebührenfreie Konten: kostenfrei) 0,05 EUR (pro Blatt)<br />

• Zusendung von Scheckvordrucken auf K<strong>und</strong>enwunsch 5,00 EUR<br />

• Schecksperre:<br />

- Vormerkung / Verlängerung 10,00 EUR<br />

• Bereitstellung eines bestätigten LZB-Schecks 25,00 EUR<br />

2.2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr<br />

2.2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 7<br />

• per Verrechnungsscheck<br />

- in EUR 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />

- in Fremdwährung 1,5‰ – mind. 15,00 EUR<br />

2.2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 7<br />

• in EUR 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />

• in Fremdwährung 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />

zuzügl. Courtage 0,25‰ – mind. 2,50 EUR<br />

• Auszahlungen von in der Türkei<br />

ansässigen <strong>Bank</strong>en ausgestellter Barschecks 1,50‰ – mind.13,00 EUR<br />

Fremdkosten, wie Portogebühren etc., werden ohne Zulage weiterbelastet.<br />

3. Kartengeschützter Zahlungsverkehr<br />

3.1. Kreditkarten<br />

• EUROCARD (Standart)<br />

- Hauptkarte (jährlich) 30,00 EUR<br />

- Zusatzkarte (jährlich) 20,00 EUR<br />

• EUROCARD Gold<br />

- Hauptkarte (jährlich) 65,00 EUR<br />

- Zusatzkarte (jährlich) 45,00 EUR<br />

• Ausstellung einer Ersatzkarte bei<br />

- Namensänderung 0,00 EUR<br />

- Kontowechsel 0,00 EUR<br />

• Beschädigung oder Verlust, wegen vom Verbraucher<br />

zu vertretenden Verhalten<br />

- innerhalb Europas Kartenkosten + 10,00 EUR<br />

- außerhalb Europas Kartenkosten + 10,00 EUR<br />

• Erstellung einer/eines zusätzlich angeforderten<br />

Rechnungskopie/Belegs 3,00 EUR<br />

• Sperren der EUROCARD auf K<strong>und</strong>enwunsch 7,50 EUR<br />

7 Sofern gemäß Auftrag der <strong>Preis</strong> nicht vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 12


3.2. Girocard (EC-Karte)<br />

• Đşbank GmbH Girocard (jährlich) kostenfrei<br />

• Ausstellung einer Ersatzkarte wegen vom<br />

Verbraucher zu vertretenden Verhalten 7,50 EUR<br />

• Sperren der Girocard auf Veranlassung des K<strong>und</strong>en 7,50 EUR<br />

3.3. Barauszahlungen an Geldautomaten der Isbank mit fremden Karten<br />

• Barauszahlungen an fremde K<strong>und</strong>en:<br />

- mit inländischer Girocard, z. B. Maestro 1,95 EUR<br />

- mit ausländischer Debitkarte Je nach ausgebendem<br />

Institut<br />

- mit Mastercard oder Visacard Je nach ausgebendem<br />

Institut (im Inland oder<br />

im Ausland)<br />

D- Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatk<strong>und</strong>en .<br />

Alle Währungsumrechnungen erfolgen - soweit nicht anders gekennzeichnet – zu den Referenzkursen<br />

der EZB.<br />

E- Außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren für Privatk<strong>und</strong>en ? ??<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den<br />

Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en an<strong>zur</strong>ufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus<br />

dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches), können auch K<strong>und</strong>en, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten<br />

<strong>Bank</strong>en anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden<br />

im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe“, die auf Wunsch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt wird oder im Internet unter<br />

www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle<br />

beim B<strong>und</strong>esverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.<br />

Stand: 14. Dezember 2011 Seite 13

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