Preis- und Leistungsverzeichnis - zur Bank
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<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong><br />
für Privatk<strong>und</strong>en
Inhalt<br />
KAPITEL A<br />
Allgemeine Informationen <strong>zur</strong> Isbank GmbH<br />
1. Allgemeines 4<br />
2. Geschäftstage der <strong>Bank</strong> 4<br />
3. Ausführungsfristen 5<br />
KAPITEL B<br />
<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten K<strong>und</strong>en<br />
1. Persönliche Konten 6<br />
1.1. Girokontenmodelle 6<br />
1.2. Übermittlung des Kontoauszugs 6<br />
1.3. Lastschriftverkehr 6<br />
1.4. Wertstellungen 6<br />
1.4.1. Wertstellungen bei Gutschriften/Bareinzahlungen auf dem Konto 6<br />
1.4.2. Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto 7<br />
2. Sparkonto 7<br />
3. Regelleistungen bei Privatkrediten 7<br />
3.1. Ratenkredit 7<br />
3.2. Dispositionskredit 7<br />
4. Sonderleistungen im Kreditgeschäft 8<br />
4.1. Kreditbearbeitung 8<br />
4.2. Sicherheitenbearbeitung 8<br />
5. Auskünfte 8<br />
6. Avale 8<br />
7. Sonstige K<strong>und</strong>enaufträge 8<br />
KAPITEL C<br />
<strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale beim Überweisungs- <strong>und</strong> Scheckverkehr sowie kartengeschützten<br />
Zahlungsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en.<br />
1. Überweisungsverkehr 9<br />
1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 9<br />
1.1.1. Entgelte 9<br />
1.1.2. Sonstige Leistungen 9<br />
1.2. Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union<br />
<strong>und</strong> der EWR-Staaten (Drittstaaten) 10<br />
1.2.1. Überweisungsausgänge 10<br />
1.2.1.1. Entgeltpflichtiger 10<br />
1.2.1.2. Entgelte 10<br />
1.2.1.2.1. Überweisungen in die Türkei <strong>und</strong> nach Nordzypern 10<br />
1.2.1.2.2. Überweisungen in andere Drittstaaten (ohne Türkei <strong>und</strong> Nordzypern) 11<br />
1.2.2. Überweisungseingänge<br />
1.2.2.1. Entgeltpflichtiger 11<br />
1.2.2.2. Entgelte 11<br />
1.2.2.2.1. Zahlungen aus der Türkei 11<br />
1.2.2.2.2. Zahlungen aus anderen Drittstaaten 11<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 2
2. Scheckverkehr 12<br />
2.1. Scheckverkehr im Inland 12<br />
2.2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 12<br />
2.2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 12<br />
2.2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 12<br />
3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 12<br />
3.1. Kreditkarten 12<br />
3.2. Girocard 13<br />
3.3. Barauszahlungen an Geldautomaten der Isbank mit fremden Karten 13<br />
KAPITEL D<br />
Umrechnungskurse bei Fremdwährungsgeschäften für Privatk<strong>und</strong>en 13<br />
KAPITEL E<br />
Außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatk<strong>und</strong>en 13<br />
HINWEIS<br />
Für in diesem <strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong> nicht ausgeführte Leistungen, die im Auftrag des K<strong>und</strong>en<br />
oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden <strong>und</strong> die nach den Umständen nur gegen eine<br />
Vergütung zu erwarten sind, kann die <strong>Bank</strong> die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§315 des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen.<br />
Der K<strong>und</strong>e trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die <strong>Bank</strong> in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen<br />
Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet,<br />
freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergeld, Kosten der Bewachung von<br />
Sicherungsgut).<br />
Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des B<strong>und</strong>esverbandes deutscher <strong>Bank</strong>en e.V. <strong>und</strong> der<br />
Entschädigungseinrichtung deutscher <strong>Bank</strong>en GmbH angeschlossen. Von der <strong>Bank</strong> ausgegebene<br />
Inhaberschuldverschreibungen sind im Rahmen des Einlagensicherungsfonds nicht geschützt. Näheres<br />
entnehmen Sie bitte Nr. 20 unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 3
A- Allgemeine Informationen <strong>zur</strong> Isbank GmbH ?..<br />
1. Allgemeines<br />
- Name <strong>und</strong> Anschrift<br />
Isbank GmbH, Rossmarkt 9, D - 60311 Frankfurt/Main<br />
- Kommunikation<br />
Die für die Geschäftsbeziehung maßgeblichen Anschriften der Geschäftsstelle oder sonstige<br />
Kommunikationsadressen teilt die <strong>Bank</strong> gesondert mit.<br />
- Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Graurheindorfer Straße 108, D-53117 Bonn<br />
BaFin Registernummer: 105168<br />
- Eintragung im Handelsregister<br />
HR Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35 264<br />
- Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit dem K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />
2. Geschäftstage der <strong>Bank</strong><br />
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten<br />
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen<br />
Geschäftsbetrieb unterhalten. Die <strong>Bank</strong> unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen<br />
erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt:<br />
Zahlungsvorgang Geschäftstage<br />
Überweisung Alle Werktage außer:<br />
- Sonnabende<br />
- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />
Zahlungen aus Lastschriften an den<br />
Zahlungsempfänger<br />
Zahlungen der <strong>Bank</strong> aus Kartenverfügungen<br />
des K<strong>und</strong>en an den Zahlungsempfänger:<br />
- Girocard<br />
- Master Card<br />
Bargeldauszahlungen am<br />
Geldausgabeautomat der <strong>Bank</strong><br />
Alle Werktage außer:<br />
- Sonnabende<br />
- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />
Alle Werktage außer:<br />
- Sonnabende<br />
- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />
Jeder Tag<br />
Hinweis:<br />
- Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen<br />
unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind.<br />
- Der K<strong>und</strong>e kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäftstage<br />
betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die <strong>Bank</strong>.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 4
3. Ausführungsfristen<br />
3.1. Überweisungen<br />
Annahmefristen für Überweisungsaufträge<br />
- beleglose Aufträge 15.30 Uhr an Geschäftstagen der <strong>Bank</strong><br />
- beleghafte Aufträge 10.00 Uhr an Geschäftstagen der <strong>Bank</strong><br />
Ausführungsfristen für Überweisungen innerhalb Deutschland <strong>und</strong> in andere Staaten des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 2<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister<br />
des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />
Überweisungsaufträge in Euro<br />
Belegloser Überweisungsauftrag 3 - Max. 3 Geschäftstage.<br />
Ab dem 1.1.2012 max. Geschäftstag.<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag - Max. 4 Geschäftstage.<br />
Ab dem 1.1.2012 max. 2 Geschäftstage.<br />
Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen<br />
Belegloser Überweisungsauftrag 3 - Max. 4 Geschäftstage.<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag - Max. 4 Geschäftstage.<br />
Überweisungen in Drittstaaten (Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören) werden<br />
baldmöglichst bewirkt.<br />
3.2. Lastschriften<br />
Ausführungsfristen für Zahlungen aus Abbuchungsauftragslastschriften an den<br />
Zahlungsempfänger<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max.<br />
drei Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag beim<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.<br />
3.3. Karten<br />
Ausführungsfrist für Zahlungen der <strong>Bank</strong> aus Kartenverfügungen des K<strong>und</strong>en an den<br />
Zahlungsempfänger<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb<br />
folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:<br />
Kartenzahlung in Euro innerhalb des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1<br />
- max. 3 Geschäftstage, ab<br />
dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag<br />
Kartenzahlung innerhalb des EWR in - max. 3 Geschäftstage, ab dem 1.1.2012<br />
anderen EWR-Währungen 2 als Euro max. 1 Geschäftstag<br />
Kartenzahlungen außerhalb des EWR 1 - Die Kartenzahlung wird baldmöglichst<br />
bewirkt.<br />
1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die EU-Staaten (Belgien, Bulgarien,<br />
Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,<br />
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland <strong>und</strong><br />
Zypern) sowie die Staaten Lichtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />
2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische<br />
Krone, Estnische Krone, Isländische Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer<br />
Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische<br />
Krone, Ungarischer Forint.<br />
3 Dies sind Überweisungsaufträge, die per Online-<strong>Bank</strong>ing, Datenfernübertragung, Telefon-<strong>Bank</strong>ing,<br />
Datenträgeraustausch <strong>und</strong> Selbstbedienungsterminal erteilt werden.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 5
B- <strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im Standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatk<strong>und</strong>en ?..<br />
1. Persönliche Konten<br />
1.1. Girokontenmodelle<br />
Privatk<strong>und</strong>en<br />
- Gehaltskonto kostenfrei<br />
- Rentenempfänger-, Studenten- oder Azubi-Konto kostenfrei<br />
- Zahlungsverkehrskonten für Daueraufträge in die Türkei kostenfrei<br />
- Sonstige Zahlungsverkehrskonten 8,00 EUR pro Quartal, zzgl.<br />
0,40 EUR je Posten,<br />
die ersten fünf Ein- /<br />
Auszahlungen am<br />
Kassenschalter sind<br />
postengebührenfrei<br />
Firmenk<strong>und</strong>en 15,00 EUR pro Quartal,<br />
zzgl. 0,40 EUR je Posten<br />
1.2. Übermittlung des Kontoauszugs (pro Vorgang)<br />
- per Post (pro Auszug) 0,55 EUR<br />
- per SMS (lokal) 0,20 EUR<br />
- per SMS (international) 0,30 EUR<br />
- per Email 0,20 EUR<br />
- Selbstabholer 0,00 EUR<br />
- Zusendung der gesammelten Abholerpost 0,55 EUR<br />
- Duplikate von Kontoauszügen <strong>und</strong> Belegen (je) 5,00 EUR<br />
1.3. Lastschriftverkehr<br />
Lastschriften im Einzugsermächtigungs- <strong>und</strong> Abbuchungsverfahren:<br />
- Lastschrifteinlösung Buchungsposten (je nach Kontomodell)<br />
- Rückgabe einer nicht eingelösten Lastschrift 0,00 EUR<br />
- Benachrichtigung über die Lastschriftrückgabe 0,00 EUR<br />
- Lastschriften im Abbuchungsverfahren (jährlich) 5,00 EUR<br />
- Vormerkung von Abbuchungsaufträgen 5,00 EUR<br />
1.4. Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr. Zum Überweisungsverkehr siehe Kapitel C)<br />
1.4.1. Gutschriften/Bareinzahlungen auf dem Konto<br />
- Bareinzahlungen (Spar- <strong>und</strong> Girokonto) 0,00 EUR<br />
- Bareinzahlungen zugunsten eines Kontos<br />
bei einem anderen Kreditinstituts im Inland 2%, mind. 10 EUR<br />
- Bareinzahlungen Dritter zugunsten eines K<strong>und</strong>enkontos 5,00 EUR<br />
- Lastschrifteinreichungen 0,00 EUR<br />
- Scheckeinreichungen:<br />
- eigenes Kreditinstitut 0,00 EUR<br />
- andere Kreditinstitute:<br />
� Eingang vorbehalten 1,5‰ min. 12,80 EUR<br />
� Inkasso 1,5‰ min. 12,80 EUR<br />
- Einzahlung von Münzgeld (pro Rolle): 0,20 EUR<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 6
1.4.2. Abbuchungen vom Konto<br />
• Lastschriften 0,00 EUR<br />
• Schecks 0,00 EUR<br />
• Sparkonten 0,00 EUR<br />
• aus Scheckrückgaben 5,00 EUR<br />
• Benachrichtigung über die Scheckrückgabe 5,00 EUR<br />
• aus Rücklastschriften (für Einreicher der Lastschrift) 3,00 EUR<br />
• Barauszahlungen an eigenen Geldautomaten:<br />
- mit der Isbank Girocard 0,00 EUR<br />
- mit der Isbank Mastercard 10,00 EUR<br />
2. Sparkonto<br />
• Zinssätze für Spareinlagen können aus unserer aktuellen Konditionenübersicht unter<br />
www.isbank.de oder in unseren Filialen eingesehen werden.<br />
• Vorschusszinsen:<br />
Bei Abhebungen über 2.000 EUR in einem Kalendermonat werden die Vorschusszinsen<br />
(zum Jahresende oder bei Kontoschließung) angerechnet.<br />
Bei der Berechnung der Vorschusszinsen wird folgende Formel verwendet:<br />
Vorschusszinsen = (Abhebung – 2.000 €) x Zinssatz x 1,25<br />
12 x 100<br />
Vorschusszinsen werden betragsunabhängig berechnet. Sie dürfen aber nur bis zu 2 Jahren<br />
angerechnet werden. Bei Vermögenswirksamem Sparen, bei dem Gelder z.B. für 4 Jahre<br />
festgelegt sind, werden Vorschusszinsen für 2 Jahre angerechnet.<br />
• Kennwortvereinbarung 0,00 EUR<br />
• Ausstellung eines Ersatzsparbuches 15,00 EUR<br />
• Übertragung eines Sparkontos 15,00 EUR<br />
3. Regelleistungen bei Privatkrediten<br />
3.1. Ratenkredit<br />
Zinssätze können aus unserer aktuellen Konditionenübersicht unter www.isbank.de oder in unseren<br />
Filialen eingesehen werden.<br />
Eine Tabelle mit den sich aus verschiedenen Kreditbeträgen <strong>und</strong> Laufzeiten ergebenden Kosten wird<br />
auf Anfrage durch unsere Filialen bereitgestellt.<br />
3.2. Dispositionskredit<br />
Zinssätze können aus unserer aktuellen Konditionenübersicht unter www.isbank.de oder in unseren<br />
Filialen eingesehen werden.<br />
Eine Tabelle mit den sich aus verschiedenen Kreditbeträgen <strong>und</strong> Laufzeiten ergebenden Kosten wird<br />
auf Anfrage durch unsere Filialen bereitgestellt.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 7
4. Sonderleistungen im Kreditgeschäft<br />
4.1. Kreditbearbeitung<br />
• Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart 15,00 EUR<br />
• Zinsbescheinigung 10,00 EUR<br />
• Zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 3,00 EUR<br />
4.2. Sicherheitenbearbeitung<br />
5. Auskünfte<br />
6. Avale<br />
• Einsichtsnahme in Register oder Einholung eines Registerauszugs<br />
für den K<strong>und</strong>en (zzgl. ggf. Anfallender Registergebühren):<br />
- Gr<strong>und</strong>buch<br />
- Handelsregister<br />
- Vereinsregister<br />
- Güterstandsregister<br />
Es werden die Gebühren, die an die Behörden entrichtet werden, ohne Zulage<br />
weiterbelastet.<br />
• Austausch von Sicherheiten wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet.<br />
• Einholung einer allgemeinen <strong>Bank</strong>auskunft im Auftrag des<br />
K<strong>und</strong>ens Inland/Ausland 25,00 EUR<br />
• Erteilung einer schriftlichen <strong>Bank</strong>auskunft 20,00 EUR<br />
• Einrichtung 30,00 EUR<br />
• Avalprovision (jährlich) 2% mind. 40,00 EUR<br />
• Änderung 30,00 EUR<br />
7. Sonstige K<strong>und</strong>enaufträge<br />
K<strong>und</strong>enaufträge, die von uns in die Türkei weitergeleitet werden<br />
• Abfrage des Kontostands in der Türkei 8,00 EUR<br />
• Duplikat von Einzahlungsbelegen <strong>zur</strong> Verfügung stellen<br />
- laufendes Jahr 10,00 EUR zzgl. USt.<br />
- vergangene Jahre 15,00 EUR zzgl. USt.<br />
• Einzahlungsbestätigung für Finanzämter, Behörden etc.<br />
- bei Vorlage der Zahlscheine 15,00 EUR zzgl. USt.<br />
- bei Nicht-Vorlage der Zahlscheine:<br />
laufendes Jahr 20,00 EUR zzgl. USt.<br />
vergangene Jahre 25,00 EUR zzgl. USt.<br />
• Rückforderung einer getätigten Türkei-Zahlung<br />
(sofern nicht ausbezahlt)* 15,00 EUR<br />
• Änderung einer getätigten Türkei-Zahlung<br />
(sofern nicht ausbezahlt)* 15,00 EUR<br />
• Abwicklung der Rücküberweisungen aus der Türkei 7,50 EUR<br />
* Ein auf Konten Dritter eingezahlter Betrag gilt als ausbezahlt, selbst wenn der Dritte noch nicht<br />
über das Geld verfügt hat.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 8
C- <strong>Preis</strong>e <strong>und</strong> Leistungsmerkmale beim Überweisungs- <strong>und</strong> Scheckverkehr sowie<br />
kartengestützter Zahlungsverkehr für Privatk<strong>und</strong>en???????????????? ???.<br />
1. Überweisungsverkehr<br />
1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums 4 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5<br />
Zu den Annahme- <strong>und</strong> Ausführungsfristen siehe oben unter Kapitel A Nr. 3.<br />
1.1.1. Entgelte<br />
• Überweisungsaufträge per Zahlschein (bar) 10,00 EUR<br />
• Überweisungsaufträge in EUR an ein anderes Kreditinstitut 0,50 EUR<br />
• Überweisungen auf eigene Konten bei der Đşbank GmbH<br />
- beleglos 0,00 EUR<br />
- beleghaft 0,50 EUR<br />
• Überweisungen auf Konten Dritter bei Đşbank GmbH 0,00 EUR<br />
- beleglos 0,00 EUR<br />
- beleghaft 0,50 EUR<br />
1.1.2. Sonstige Leistungen<br />
• Dauerauftrag<br />
- Einrichtung/Löschung am Filialschalter<br />
für gebührenfreie Konten kostenfrei bzw. 5,50 EUR<br />
- Aussetzung 2,50 EUR<br />
- Änderung für gebührenfeie Konten kostenfrei bzw. 2,50 EUR<br />
• Bemühungen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit<br />
fehlerhafter Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungs-<br />
empfängers durch den K<strong>und</strong>en, falls möglich 15,00 EUR + Fremdgebühr<br />
• Eilüberweisung 10,00 EUR<br />
4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die<br />
- EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland,<br />
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,<br />
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes<br />
Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern<br />
- die Länder Lichtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />
5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische<br />
Krone, Estnische Krone, Isländische Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer<br />
Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische<br />
Krone, Ungarischer Forint.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 9
1.2. Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union<br />
<strong>und</strong> der EWR-Staaten (Drittstaaten 6 )<br />
1.2.1. Überweisungsausgänge<br />
1.2.1.1. Entgeltpflichtiger<br />
Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende<br />
Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich:<br />
Hinweis:<br />
• SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner <strong>Bank</strong> <strong>und</strong><br />
Begünstigter trägt die übrigen Entgelte<br />
• BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von der <strong>Bank</strong> in Abzug<br />
gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung)<br />
• Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister<br />
<strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag<br />
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
• Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister<br />
vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
1.2.1.2. Entgelte<br />
Bei einer OUR- oder SHARE-Überweisung werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte<br />
berechnet:<br />
1.2.1.2.1. Überweisungen in die Türkei <strong>und</strong> nach Nordzypern<br />
• Überweisungen von Privatk<strong>und</strong>en<br />
Betrag in EUR<br />
Bareinzahlung<br />
am Schalter<br />
vom eigenen Girokonto<br />
(auch per Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
oder Dauerauftrag möglich)<br />
bis 300 7,00 EUR 4,00 EUR<br />
301 – 500 8,00 EUR 4,00 EUR<br />
501 – 700 10,00 EUR 4,00 EUR<br />
701 – 1.000 12,00 EUR 4,00 EUR<br />
1.001 – 2.500 15,00 EUR 5,00 EUR<br />
2.501 – 5.000 20,00 EUR 6,00 EUR<br />
5.001 – 10.000 30,00 EUR 8,00 EUR<br />
ab 10.001 0,50 % 0,10 %<br />
6 Drittstatten sind alle Staaten außer<br />
- die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland,<br />
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,<br />
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern<br />
- <strong>und</strong> die Staaten Lichtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 10
• Firmenüberweisungen<br />
- per Bareinzahlung/Kasse 1,5‰ - mind. 13,00 EUR zuzügl.<br />
Kommunikationsgeb. 10,00 EUR<br />
- vom Girokonto oder via Onlinebanking 1,5‰ - mind. 10,00 EUR zuzügl.<br />
Kommunikationsgeb. 10,00 EUR<br />
• Sonstige Überweisungen<br />
- Einzahlungen wegen Militärdienst 25,00 EUR<br />
- Nachforschungen zu Militärdienstzahlungen 25,00 EUR<br />
- Einzahlungen auf Konten der türkischen Zentralbank<br />
wegen Super-Sparpaket 25,00 EUR<br />
1.2.1.2.2. Überweisungen in andere Drittstaaten (ohne Türkei <strong>und</strong> Nordzypern)<br />
• in EUR 1,5‰ - mind. 13,00 EUR<br />
• in Fremdwährung 1,5‰ - mind. 13,00 EUR<br />
zuzüglich Courtage 0,25‰ - mind. 2,50 EUR<br />
- Europa zzgl. Kommunikationsgeb. 10,00 EUR<br />
- Übersee zzgl. Kommunikationsgeb. 15,00 EUR<br />
1.2.2. Überweisungseingänge<br />
1.2.2.1. Entgeltpflichtiger<br />
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt<br />
sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden <strong>und</strong> dessen Kreditinstitut<br />
getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:<br />
• OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte<br />
• SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner <strong>Bank</strong> <strong>und</strong><br />
Begünstigter trägt die übrigen Entgelte<br />
• BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte<br />
Hinweis:<br />
• Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes<br />
Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden<br />
sein.<br />
• Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute<br />
(überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag<br />
gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein.<br />
1.2.2.2. Entgelte<br />
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />
1.2.2.2.1. Zahlungen aus der Türkei<br />
Auszahlungen zu Lasten in der Türkei geführter Konten:<br />
• Auszahlungen aufgr<strong>und</strong> der aus der Türkei<br />
eingegangenen Überweisungen 1,5‰ – mind. 15,00 EUR<br />
• Auszahlungen von Abhebungen aus in der Türkei<br />
geführten Konten 1,5‰ – mind. 25,00 EUR<br />
1.2.2.2.2. Zahlungen aus anderen Drittstaaten<br />
Per Überweisung in<br />
- EUR 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />
- Fremdwährung 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />
zuzüglich Courtage 0,25‰ – mind. 2,50 EUR<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 11
2. Scheckverkehr<br />
2.1. Scheckverkehr im Inland<br />
• Einlösung eines vom K<strong>und</strong>en ausgestellten Schecks<br />
- in EUR 0,15% mind. 15,00 EUR<br />
- in Fremdwährung 0,15% mind. 15,00 EUR<br />
zuzügl. Konvertierungsgebühr 0,2‰ mind. 5,00 EUR<br />
• Einzug eines vom K<strong>und</strong>en eingereichten Schecks (Inland) 0,40 EUR<br />
• Scheck-Vordrucke (f. gebührenfreie Konten: kostenfrei) 0,05 EUR (pro Blatt)<br />
• Zusendung von Scheckvordrucken auf K<strong>und</strong>enwunsch 5,00 EUR<br />
• Schecksperre:<br />
- Vormerkung / Verlängerung 10,00 EUR<br />
• Bereitstellung eines bestätigten LZB-Schecks 25,00 EUR<br />
2.2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr<br />
2.2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 7<br />
• per Verrechnungsscheck<br />
- in EUR 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />
- in Fremdwährung 1,5‰ – mind. 15,00 EUR<br />
2.2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 7<br />
• in EUR 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />
• in Fremdwährung 1,5‰ – mind. 13,00 EUR<br />
zuzügl. Courtage 0,25‰ – mind. 2,50 EUR<br />
• Auszahlungen von in der Türkei<br />
ansässigen <strong>Bank</strong>en ausgestellter Barschecks 1,50‰ – mind.13,00 EUR<br />
Fremdkosten, wie Portogebühren etc., werden ohne Zulage weiterbelastet.<br />
3. Kartengeschützter Zahlungsverkehr<br />
3.1. Kreditkarten<br />
• EUROCARD (Standart)<br />
- Hauptkarte (jährlich) 30,00 EUR<br />
- Zusatzkarte (jährlich) 20,00 EUR<br />
• EUROCARD Gold<br />
- Hauptkarte (jährlich) 65,00 EUR<br />
- Zusatzkarte (jährlich) 45,00 EUR<br />
• Ausstellung einer Ersatzkarte bei<br />
- Namensänderung 0,00 EUR<br />
- Kontowechsel 0,00 EUR<br />
• Beschädigung oder Verlust, wegen vom Verbraucher<br />
zu vertretenden Verhalten<br />
- innerhalb Europas Kartenkosten + 10,00 EUR<br />
- außerhalb Europas Kartenkosten + 10,00 EUR<br />
• Erstellung einer/eines zusätzlich angeforderten<br />
Rechnungskopie/Belegs 3,00 EUR<br />
• Sperren der EUROCARD auf K<strong>und</strong>enwunsch 7,50 EUR<br />
7 Sofern gemäß Auftrag der <strong>Preis</strong> nicht vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 12
3.2. Girocard (EC-Karte)<br />
• Đşbank GmbH Girocard (jährlich) kostenfrei<br />
• Ausstellung einer Ersatzkarte wegen vom<br />
Verbraucher zu vertretenden Verhalten 7,50 EUR<br />
• Sperren der Girocard auf Veranlassung des K<strong>und</strong>en 7,50 EUR<br />
3.3. Barauszahlungen an Geldautomaten der Isbank mit fremden Karten<br />
• Barauszahlungen an fremde K<strong>und</strong>en:<br />
- mit inländischer Girocard, z. B. Maestro 1,95 EUR<br />
- mit ausländischer Debitkarte Je nach ausgebendem<br />
Institut<br />
- mit Mastercard oder Visacard Je nach ausgebendem<br />
Institut (im Inland oder<br />
im Ausland)<br />
D- Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatk<strong>und</strong>en .<br />
Alle Währungsumrechnungen erfolgen - soweit nicht anders gekennzeichnet – zu den Referenzkursen<br />
der EZB.<br />
E- Außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren für Privatk<strong>und</strong>en ? ??<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den<br />
Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en an<strong>zur</strong>ufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus<br />
dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches), können auch K<strong>und</strong>en, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten<br />
<strong>Bank</strong>en anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden<br />
im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe“, die auf Wunsch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt wird oder im Internet unter<br />
www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle<br />
beim B<strong>und</strong>esverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.<br />
Stand: 14. Dezember 2011 Seite 13