Antrag auf Erteilung einer generellen ... - Brandenburg.de
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Vordruck-Nr. 16.6.4<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>generellen</strong> Dienstreisegenehmigung<br />
für die Tätigkeit als Fachberater/in BUSS<br />
(gilt nicht für eigene Fortbildung)<br />
für das Schuljahr __________________<br />
für <strong>de</strong>n Zeitraum vom:__________ bis:__________<br />
1)<br />
1.<br />
<strong>Antrag</strong>steller/in<br />
Name, Vorname<br />
Dienststelle / Schule (Stempel)<br />
Privatanschrift / Telefon<br />
2.<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>r Dienstreisen erfolgt ausschließlich im Rahmen von Fortbildungs- und Beratertätigkeiten<br />
an Schulen im Schulamtsbereich Perleberg gemäß bestätigtem Arbeitsplan, zum LISUM Ludwigsfel<strong>de</strong> und Berlin<br />
sowie zum Staatlichen Schulamt Perleberg.<br />
An- und Abreise soll:<br />
2)<br />
mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
mit <strong>de</strong>m eigenen Kfz<br />
mit Sonstigem<br />
erfolgen.<br />
Von <strong>de</strong>n Anmerkungen <strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Rückseite habe ich Kenntnis genommen.<br />
Unterschrift<br />
Datum<br />
3.<br />
geprüft und befürwortet durch Schulleitung<br />
3)<br />
Unterschrift<br />
Datum<br />
4.<br />
geprüft und befürwortet durch Schul<strong>auf</strong>sicht<br />
Unterschrift<br />
Datum<br />
5.<br />
Genehmigungsvermerk durch Leiter StSchA PB<br />
Die generelle Dienstreisegenehmigung wird wie beantragt erteilt.<br />
Die generelle Dienstreisegenehmigung wird für folgen<strong>de</strong> Zwecke erteilt:<br />
2)<br />
2)<br />
Die generelle Dienstreisegenehmigung wird nicht erteilt, weil<br />
2)<br />
Leiter <strong>de</strong>s Staatlichen Schulamtes Perleberg<br />
Datum
Anmerkungen:<br />
1. Reisekostenvergütung (Umfang § 1 Abs. 2 BRKG)<br />
Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als ihre Aufwendungen und die Dauer <strong>de</strong>r Dienstreise zur Erledigung <strong>de</strong>s<br />
Dienstgeschäftes notwendig waren (§ 3 Abs. 1 BRKG). Soweit eine unentgeltlich zur Verfügung gestellte Beför<strong>de</strong>rungsmöglichkeit<br />
von Ihnen nicht genutzt wird, wird ein Fahrt-/ Flugkostenerstattung / Wegstreckenentschädigung nicht gewährt<br />
(§ 4 Abs. 2 Satz 2 / § 5 Abs. 4 BRKG.<br />
2. Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges<br />
(1) Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges liegt ausschließlich in Ihrer eigenen Vernatwortung (eigenwirtschaftliches Han<strong>de</strong>ln).<br />
We<strong>de</strong>r die Duldung noch die Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses an <strong>de</strong>r Benutzung eines privaten Kraftwagens<br />
sind eine dienstliche Anordnung zum Benutzen dieses Beför<strong>de</strong>rungsmittels.<br />
(2) Ein Ersatz von Sachschä<strong>de</strong>n an privaten Fahrzeugen kann nach <strong>de</strong>n beamtenrechtlichen Vorschriften (Tz. 32 BeamtVGVwV)<br />
bei Vorliegen <strong>de</strong>r dort gefor<strong>de</strong>rten Voraussetzungen nur dann gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn vor Ausführung <strong>de</strong>r Dienstreise ein erhebliches<br />
dienstliches Interesse zur Benutzung <strong>de</strong>s Kraftfahrzeugs durch <strong>de</strong>n Dienstherrn / Arbeitgeber schriftlich anerkannt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Für Sachschä<strong>de</strong>n kann ein Betrag von maximal 300 € gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n nicht <strong>auf</strong> an<strong>de</strong>re Weise ersetzt wer<strong>de</strong>n<br />
kann (ein Ersatz kann nur im Rahmen <strong>de</strong>r nicht ge<strong>de</strong>ckten Kosten gewährt wer<strong>de</strong>n; die Vorlage <strong>einer</strong> Kopie <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nregulierung<br />
durch die Versicherung ist zwingend erfor<strong>de</strong>rlich).<br />
3. <strong>Antrag</strong>stellung<br />
Vom <strong>Antrag</strong>steller sind die Punkte 1. und 2. auszufüllen. Die Begründungen und Erläuterungen müssen konkret und nachvollziehbar<br />
sein.<br />
Bei <strong>Antrag</strong>stellung durch Lehrkräfte erfolgt die Prüfung und Befürwortung <strong>de</strong>s <strong>Antrag</strong>es durch die Schulleitung unter Punkt 3.<br />
Auf <strong>de</strong>m Dienstweg wird <strong>de</strong>r <strong>Antrag</strong> an die Schul<strong>auf</strong>sicht geschickt. Der jeweils zuständige Schulrat prüft und befürwortet das<br />
<strong>Antrag</strong>sbegehren <strong>auf</strong> Erfor<strong>de</strong>rnis.<br />
Durch <strong>de</strong>n Leiter <strong>de</strong>s StSchA erfolgt dann die Schlusszeichnung.<br />
Damit gilt <strong>de</strong>r <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>generellen</strong> Dienstreisegenehmigung als abschließend bearbeitet.<br />
Der Reisekostenabrechnung ist eine Kopie dieser <strong>generellen</strong> Dienstreisegenehmigung beizufügen.<br />
Dieser <strong>Antrag</strong> ist unter www.schulaemter.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong> (Perleberg-Formulare) abrufbar.<br />
Wer<strong>de</strong>n Dienstreisen aus einem an<strong>de</strong>ren als genehmigten Anlass erfor<strong>de</strong>rlich, sind diese geson<strong>de</strong>rt mit <strong>de</strong>m<br />
Formblatt RKV 1 (<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Genehmigung <strong>einer</strong> Dienstreise) zu beantragen.<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
Abweichen<strong>de</strong> Festlegung erfolgt durch das Staatliche Schulamt Perleberg<br />
Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen<br />
entfällt bei Schulleiter / innen